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  7. öfters zu schnell gefahren nun geben vorzusprechen. was kommt da auf mich zu???

öfters zu schnell gefahren nun geben vorzusprechen. was kommt da auf mich zu???

BMW 3er E36
Themenstarteram 12. September 2006 um 15:19

hei,also so schlimm wie im betreff ist es nicht also wurde im letzten halben jahr ca 5 mal geblitzt immer so 5-8khm über dem was man darf. also mal mit 55, mal mit 57 mal mit 58 usw. nun bekomme ich nen schrieb das ich 6kmh zu schnell war und gebeten werde vorzusprechen. frage nur warum??? und mein auto ist auf meinen vadder zu gelassen, muss der nun mit kommen??? ihn haben sie eigentlich angeschrieben

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26 Antworten
am 12. September 2006 um 15:25

das ist so...

Da der Wagen auf deinen Vater zugelassen ist bekommt er das Schreiben. Er muss dann angeben das nicht er sondern du gefahren bist ( kann er ohne Probleme machen ). Dann wirst du vorgeladen.

Als Beispiel.

Ist am Auto etwas nicht eingetragen und du wirst von der Polente erwischt dann bekommst du als Fahrzeugführer Punkte und eine Geldstrafe und der Fahrzeughalter das gleiche ( Nur als Beispiel ).

Wenn du "nur" geblitzt worden bist dann bekommt dein Vater natürlich nichts... Er muss nur angeben das du gefahren bist.

Und normalerweise kannst du dich so oft blitzen lassen wie du willst wenn es nicht in die Punkte region geht. Ich wurd mal dummerweise am Sonntag Morgen 2 mal innerhalb von 10 min geblitzt ( 10-15 Km/h zu schnell ). Wirklich schlimm ist das nicht.

Themenstarteram 12. September 2006 um 15:27

ja mich wurdert es eben auch, also muss er anrufen das er nicht gefahren ist und dann bekomme ich ein schreiben. oder können wir einfach zusammen da hin gehen???

Ich weiss nicht, ob es eine gesetzliche Grundlage gibt den Termin wahrnehmen zu müssen. Sollte dem so sein, sollte Dein Vater vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Wäre ich Dein Vater, würd ich bei der Stelle anrufen, den Termin mit obiger Begründung absagen. So blieben mir auch schon so einige Punkte und auch Fahrsperre erspart.

Themenstarteram 12. September 2006 um 15:32

es steht unten noch

auf die möglichkeit einer fahrtenbuchauflage gem § 31a stvzo wird hingewiesen

Zitat:

Original geschrieben von golf lila laune

Und normalerweise kannst du dich so oft blitzen lassen wie du willst wenn es nicht in die Punkte region geht. Ich wurd mal dummerweise am Sonntag Morgen 2 mal innerhalb von 10 min geblitzt ( 10-15 Km/h zu schnell ). Wirklich schlimm ist das nicht.

Das ist ein Irrtum. Wenn Du wiederholt geblitzt wirst, oder auch nur oft falsch parkst, kann die Zulassungsstelle an Deiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zweifeln. Auch hier droht Fahrsperre, oder Führerscheinentzug.

Aber in dem hier geschilderten Fall ist es bisher nicht so dramatisch.

Fahrtenbuch zieht in diesem Fall auch nicht, da das nur für den ruhenden Verkehr auferlegt werden kann (höchsrichterliche Rechtsprechung).

Es handelt sich bloß um eine Anhörung. Du musst theoretisch gar nicht drauf reagieren, bzw. dein Vater. In vielen Fällen nimmt der Halter, der angeschrieben wird, den Verstoß sogar auf sich, um den wirklichen Fahrer vor Punkten, Nachschulung etc zu bewahren, wenn nicht grad anhand des Fotos ersichtlich ist, daß der Halter niemals der Fahrer gewesen sein kann. Er kann den Verstoß, den du begangen hast also auch einräumen, was nicht strafbar wäre, meines Erachtens auch keine mittelbare Falschbeurkundung.

Schweigen kann da auch sinnvoll sein, wenn du Glück hast und Vater kann den Punkt (wenn es überhaupt einen gibt) besser verschmerzen, wärs doch gut, wenn der Bußgeldbescheid auf ihn lautet.

Wenn der Halter den wirklichen Fahrer partout nicht preisgibt und dieser auch nicht ermittelt werden kann, droht im schlimmsten Fall bei schwerwiegenden Verstößen die Verhängung eines Fahrtenbuches i.d.R. für 6 Monate und ein entsprechender Gebührenbescheid, aber es gibt schlimmeres :D

am 12. September 2006 um 15:40

Zitat:

Original geschrieben von Compi316

Das ist ein Irrtum. Wenn Du wiederholt geblitzt wirst, oder auch nur oft falsch parkst, kann die Zulassungsstelle an Deiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zweifeln. Auch hier droht Fahrsperre, oder Führerscheinentzug.

Aber in dem hier geschilderten Fall ist es bisher nicht so dramatisch.

jetzt echt ?? Aber wenn ich doch unter 21 KM/h bleibe ( somit keine Punkte ) dann ist es doch egal oder nicht.

@ Threadersteller

in dem Schreiben muss so ein Anhörungsbogen oder ähnliches sein. Dort muss dein Vater ausfüllen das er nicht gefahren ist sondern du. Dann schickt er das weg und du bekommst ein Schreiben mit Vorladung. Geh bloß nicht mit deinem Vater da hin. Mach es so wie ich es dir gesagt habe. Denn das ganze hat eine Frist. Kann die Behörde in dieser Frist nicht klären wer gefahren ist dann wird die Sache eingestellt. Passiert selten aber passiert. Ein guter Rechtsanwalt würd das hin bekommen. Er zögert die ganze Sache solange raus wie es nur geht bis di Frist verstrichen ist. Aber das wird sich bei deinem Problem nicht lohnen. Hast ja nichts schlimmes getan...

Will dir keine Angst machen, aber übrigens:

Nicht nur bei 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen, kann auch vorher schon passieren, wegen baharrlichkeit der Verstösse, d.h. bei einer Vielzahl von (auch kleineren) Verstößen innerhalb kurzer (gedrängter) Zeit, können Eignungszweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aufkommen. Um die auszuräumen kann sogar MPU angeordnet werden.

Zitat:

Original geschrieben von cyrix19816

es steht unten noch

auf die möglichkeit einer fahrtenbuchauflage gem § 31a stvzo wird hingewiesen

§ 31a StVZO: Fahrtenbuch

(1) Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen.

Es handelt sich bei der oben erwähnten Frist um die sog. Verfolgungsverjährungsfrist (3 Monate ab Tattag). Die Anhörung unterbricht zwar grundsätzlich die Verjährungsfrist....ABER nur gegenüber dem, dem sie zugegangen ist,. Wenn DU als tatsächlicher Fahrer nicht innerhalb der 3 Monate ermittelt bist und auch keinen Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid) in der Zeit erhalten hast, bist du aus dem Schneider und kannst dich danach auf Verfolgungsverjährung berufen.

edit

Themenstarteram 12. September 2006 um 16:19

also ein anhörungsbogen war nicht dabei. würde heißen mein vadder ruft da an und sagt er weiß nicht wer gefahren ist. gebitzt wurde ich anfang juli wäre ja dann nur noch ein monat bis zur frist

am 12. September 2006 um 16:37

Also mal ganz ehrlich... mit dem ganzen Scheiß wie auf Verjährung spekulieren, Vater nimmt Punkte auf sich, Zeugnisverweigerung...

Wer Scheiße baut sollte auch dafür geradestehen... und wenn ich weiß, dass ich zu schnell war und geblitzt wurde, dann kann ich mich über meine eigene Blödheit ärgern, aber trage die Konsequenzen meines Tuns!!!

Gruß Markus

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