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Oelkühler für Wohnwagen ziehen

Themenstarteram 5. April 2006 um 21:27

Kann mir einer weiter helfen?

Ich habe mir einen Wohnwagen gekauft und ziehe ihn mit dem XC90. Man hat mir in der Volvowerkstatt gesagt, es muß ein Oelkühler eingebaut werden, sonst wird das Automatikoel zu heiß. Stimmt das?

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19 Antworten
am 6. April 2006 um 6:25

Hallo Kora,

habe noch einen Auszug aus dem Manual für Dich!

RTFM

http://foto.arcor-online.net/.../400_3065383934383531

(Ist schon ein wenig antik, könnte in Deinem anders aussehen :) )

Beste Grüße

ullus

Bei aller Liebe zu VOLVO - und Liebe macht bekanntlich blind. Da kauf´ich mir ein Auto für mindestens 43.200 Euronen, weil ich damit laut Herstellerangaben bis zu 2,25t ziehen können soll und dann eröffnet mir der :) , daß ich eigentlich gar nichts ziehen kann, wenn mir mein Automatikgetriebe lieb ist (teuer sowieso), und mir dann einen extra Ölkühler empfiehlt? Ich befürchte, da wäre es mit meiner guten Laune aber erst einmal vorbei und der :) hätte nur noch wenige Sekunden Zeit, das Schlimmste zu verhüten. So etwas halte ich für einen Konstruktionsfehler, der eine Rückruf- und Nachrüstungsaktion zur Folge haben müßte und nicht einen verschämten Hinweis im Handbuch - das ich erst lesen kann, wenn es zu spät ist. Da kannn man ja froh sein, daß man mit dem Auto einfach so rückwärts fahren kann, ohen das Getriebe zu ruinieren. Oder steht da doch ein Hinweis im Handbuch, daß ...

fragt sich

(in seiner Liebe etwas enttäuscht)

der Ostelch

am 6. April 2006 um 7:37

Zitat:

Original geschrieben von Ostelch

...

(in seiner Liebe etwas enttäuscht)

der Ostelch

Hallo Ostelch,

...das kann man deutlich herauslesen.

Klugsch****rmodus an:

Aus Erfahrung:

Es gibt nichts Schlimmeres als die eigene Erwartungshaltung; letztendlich muss man sich immer vorher genau informieren. Nur wenn versprochene Produktleistungen nicht zutreffen, kann man etwas unternehmen; ansonsten wird man immer wieder das Opfer seiner eigenen Erwartungshaltung.

Klugsch****rmodus aus

Gruß ullus

(der das auch erst lernen musste :) )

@ullus

Ja,ja Liebe und Enttäuschung gehören zusammen. Aber im Ernst.

Ein Autohersteller verkauft mir einen Geländewagen (oder neudeutsch SUV), der aussieht, als könne er ganze Güterzüge schleppen, die Papiere weisen auch eine ziemlich hohe Anhängelast aus und dann erfare ichaus dem Handbuch (!), daß ich mit Automatik eigentlich nichts schweres ziehen darf. Kein gesunder Käufer kommt auf die Idee, beim Kauf dieses Autos zu fragen, ob man damit auch Anhänger ziehen darf. Noch dreister wird die Sache, wenn ich den Wagen mit Anhängerkupplung bestelle un der Händler eröffnet mir auch dann nicht, daß ich höchstens den Hänger vom Bobby-Car anhängen darf, es sei denn ich investiere noch in einen Getriebeölkühler. In diesem Fall würde ich von arglistiger Täuschung sprechen, wenn er es nicht tut.

VOLVO selbst beschreibt den XC 90 bei der Erläuterung des Zubehörs Anhängekupplung so: Ein Volvo hat alle Eigenschaften eines guten Zugfahrzeugs. dann muß man ja wohl ohen Risiko ´was anhängen dürfen.

Ich halte diesen Fall schon für einen Sachmangel.

§ 434 BGB sagt dazu (auszugsweise):

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Eine Beschaffenheitsvereinbarung werde ich beim Kauf eines Neuwagens wohl kaum treffen. Aber die Varianten des 2. Satzes wären bei einem XC90 Automatik ohne Getriebeölkühler m.E. nicht erfüllt. Der Hinweis im Handbuch kommt zu spät. Dann habe ich das Auto schon. Die betroffenen hier im Forum sind vom :) auch nicht vor dem Kauf informiert worden, sonst wären sie jetzt nicht so überrascht. Daß sie überrascht sind zeigt, daß sie (zu recht) davon ausgegangen sind, daß man mit einem XC90 auch schwere Hänger ziehen kann, ohne das Getriebe zu beschädigen.

Den Ölkühler würde ich mir von VOLVO "spendieren" lassen, im Rahmen der Gewährleistung. Notfalls würde ich es auf eine Klage ankommen lassen.

meint

der Ostelch

am 6. April 2006 um 11:23

genau

 

mich hat mein händler auch nicht über das leidige problem des qualmenden zuheizers informiert, obwohl es bei volvo seit jahren bekannt.

ist zwar im vergleich zu dem hier erforderlich ölkühler nicht so gravierend, aber das hat alles nichts mit erwartungshaltung zu tun.

letztendlich ist das geld, welches der kunde für ein fahrzeug bezahlt ja auch nicht nur eingeschränkt verwendbar.

am 6. April 2006 um 12:39

@ ostelch:

Wenn Du einen Wagen mit AHK orderst, dann sollte Dir der Händler im Rahmen der Bestellung wirklich etwas dazu sagen. Völlig richtig!

In dem Falle von Kora ist es so, dass er den Wagen schon besitzt, einen Wohnwagen gekauft hat und nachrüsten will; prompt macht ihn der Händler darauf aufmerksam. Gut so!

Wenn bei Deiner Bestellung es anders gelaufen ist, dann würde ich noch mal beim :) vorsprechen, ohne gleich mit dem Gesetzbuch zu wedeln. Auch wenn es für Dich offensichtlich der einfachste Weg ist (Beruf?), ist es m.E. nur der letzte Ausweg, eine Sache zu entscheiden.

@soester:

Der qualmende Zuheizer ist sicher nicht zu akzeptieren, aber scheint kein ganz allgemeines Problem zu sein; zumindest bin ich seit einem Jahr davon verschont geblieben (schnell3xaufholzklopf). Wenn die Reparaturversuche des einen :) nix fruchten, würde ich mich mal nach einer anderen :) -Betreuung umsehen. Das es auch funktionieren kann, sieht man ja bei anderen Elchfahrern.

Gruss

ullus

(der immer noch mit seinem Elch glücklich ist :) )

Zitat:

Original geschrieben von ullus

@ ostelch:

Wenn bei Deiner Bestellung es anders gelaufen ist, dann würde ich noch mal beim :) vorsprechen, ohne gleich mit dem Gesetzbuch zu wedeln. Auch wenn es für Dich offensichtlich der einfachste Weg ist (Beruf?), ist es m.E. nur der letzte Ausweg, eine Sache zu entscheiden.

Gruss

ullus

(der immer noch mit seinem Elch glücklich ist :) )

@ullus

Was heißt hier "gleich mit dem Gesetzbuch wedeln"? Der einfachste Weg ist das sicher nicht. Natürlich würde ich erst einmal beim :) "vorsprechen". Aber nicht, um auf Gnade zu hoffen.

Hier geht es immmerhin nicht um ein Frühstücksbrötchen für 20 Cent. Wer hält sich denn hier nicht an den Vertrag? Ein Geländewagen für weit über 40.000 €, der laut VOLVO "alle Eigenschaften eines guten Zugfahrzeugs" hat und für eine Anhängelast von 2,25t zugelassen ist, darf tatsächlich nur 700 kg ziehen, ohne das Automatikgetriebe zu gefährden? Zumindest müßte VOLVO dann die Anhängelast auf 700kg beschränken und als Extra den Ölkühler anbieten, um die Anhängelast auf 2,25t erhöhen zu können. Dann hätte aber jeder Käufer frei nach Obelix gesagt: "Die spinnen, die Schweden!"

meint der

Ostelch

.... der immer noch sehr zufrieden mit seinem Elch und seinem :) ist (und dort noch nie mit dem Gesetzbuch wedeln mußte)

Themenstarteram 6. April 2006 um 18:57

Ölkühler

 

Hallo,

ich habe nich sehr über die vielen Antworten gefreut. Heute hat mich mein Volvohändler angerufen und mir erklärt, dass in den Deutschen Volvo´s der Ölkühler immer eingebaut ist. Nur in den Exportmodellen ist es nicht so. Es ist schon eigenartig, dieser Wechsel auf einmal.

WIE KANN MANN NUR SO VIEL ... SCHREIBEN!

Liebe Kora: Welchen Diesel hast du denn?

Schon den neuen? Erkennst du an der grauen Abdeckung im

Motorraum.

Themenstarteram 6. April 2006 um 22:39

Er hat 163 PS und ist Baujahr 06.2005.

uiuiuiuiii

 

hi hängerfreunde,

mit dem ölkühler für den automaten ist es eigentlich ganz einfach!

alter xc90 hat ab werk keinen und bei georderter anhängekupplung wird er einfach mit eingebaut, fertig.

beim nachrüsten ist es dann ebenso!

neuer xc90 (185ps), da ist der ölkühler in D serienmäßig schon drin. wer mehr kühlung braucht für afrika oder lateinamerika bekommt einen etwas größeren!

wo ist bitte das problem???

gute fahrt

söm-xc90

Themenstarteram 7. April 2006 um 21:37

Ölkühler

 

Hallo,

das Problem ist,dass Deine Antwort nicht stimmt.

Auch beim älteren XC90 (D) mit 163PS ist der Ölkühler eingebaut. Sagt die Volvowerkstatt.

Re: Ölkühler

 

Zitat:

Original geschrieben von Kora

Hallo,

das Problem ist,dass Deine Antwort nicht stimmt.

Auch beim älteren XC90 (D) mit 163PS ist der Ölkühler eingebaut. Sagt die Volvowerkstatt.

das Problem ist, daß es kein Problem gab! Dann können wir diese Gespensterdiskussion wieder beenden! Schön, daß wir mal drüber gesprochen haben. Jedenfalls wude meine Liebe zu Volvo nicht enttäuscht. Das ist doch auch schon was.

seufzt erleichtert

der Ostelch

So:

Beim alten Diesel gibt es Serienmäßig einen Ölkühler im Wasserkühler für das Automatikgetriebe. Bei einer Hängerkupplung wird die Wirkung verstärkt, indem noch ein Öl-Luft-Kühler zusätzlich eingebaut werden sollte.

Ist eine dringende Empfehlung von Volvo!

Der neue Diesel hat ein ganz neues Automatikgetriebe (T-80) und die Wirkung des Ölkühlers im Wasserkühler reicht vollkommen aus.

UND DIES STIMMT!

Liebe Kora. Wenn du den alten 163 PS-Diesel hast, lasse bitte noch den Ölkühler einbauen!

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