Ölpumpe kaputt - Motorschaden
Hallo Leute,
hat jemand Erfahrung mit einer kaputten Ölpumpe und anschließendem Motorschaden.
Ist bei meinem A6 nach der Garantie und etwa 90.000 Km passiert.
Wer kann helfen?
Danke
Hugo
Beste Antwort im Thema
Das Problem ist bei Audi bekannt.Aus dem Grund gab es beim A3 mit 140PS Motor eine Aktion und die Ölpumpe zu tauschen.Kulanz wirst du sicherlich bekommen.
Mal eine Schadensreihnfolge:
Es brechen zuerst die Zähne der Ölpumpe,dann geht der Turbo drauf,weil er ohne Schmierung läuft und dann ist es eh zu spät,da der Motor gleich als nächstes kaputt geht.Wenn du alles neu machen lässt,soll der Mechaniker bei Audi schauen,ob Teile des Schaufelrades vom Turbo weiter in den LLK gewandert sind und alle Schläuche etc danach überprüfen.Ich kenne einen Fall,dass der Kunde auch aus dem selben Grund wie du einen neuen Motor + Lader bekommen hat und nach 50km den nächsten kaputten Motor hatte,weil noch Rückstände vom alten Schaufelrad weiter in den Verbrennungsraum gedrückt wurden.
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29 Antworten
Mehr Infos bitte zum Motor!
Benzin/Diesel?
Baujahr
Limousine 2.0 TDI (DPF) BJ 5/06
Habe vor kurzem gleichen Fall gehabt- Auto gekauft. kurz danch Ölpumpe kaputt gegangen- genau Getriebe die Öldruck aufbaut, da keine Schmierung im Motor war ist dann noch Turbolader kaput gegangen.
Die beiden sachen habe ich neu gekricht- und letz läuft alles problemlos- Die ganze Reparatur hat um die 3 .000€ gekostet- gut dass ich nix zahlen musste , alles lief über Gewärleistung vom mein Händler
Wenn die Garantie rum ist ab zum !
Kulanzanfrage an AUDI stellen! Es sollte nicht der erste 2,0 TDI Motorschaden sein!
Der soll im System schauen wegen Kulanz!
Gibt es denn Erfahrungswerte bezüglich der Audi Kulanz bei kaputtem Motor im dritten Jahr ???
Danke
Hugo
Kann dir nur sagen das man zum Beispeil bei einem TT Getriebe von einem A6 der älter als 3 alt ist 70% aufs Material bekommt !
Man kann selbst bei der Hotline anrufen und einen Antrag auf Sonderkulanz stellen! Entschieden wird nach Schadensfällen es kann mehr werden wenn du Glück hast!
Die erste Frage lautet dann Scheckheft gepflegt beim ?
Natürlich,
wer daran spart ist mehr als nur unclever.
Bei mir scheint nur, dass die rausgebrochenen Zähne von der Ölpumpe den kompletten Motor ruiniert haben.
Mich würden mehr Kulanz freuen.
Danke Hugo
Das Problem ist bei Audi bekannt.Aus dem Grund gab es beim A3 mit 140PS Motor eine Aktion und die Ölpumpe zu tauschen.Kulanz wirst du sicherlich bekommen.
Mal eine Schadensreihnfolge:
Es brechen zuerst die Zähne der Ölpumpe,dann geht der Turbo drauf,weil er ohne Schmierung läuft und dann ist es eh zu spät,da der Motor gleich als nächstes kaputt geht.Wenn du alles neu machen lässt,soll der Mechaniker bei Audi schauen,ob Teile des Schaufelrades vom Turbo weiter in den LLK gewandert sind und alle Schläuche etc danach überprüfen.Ich kenne einen Fall,dass der Kunde auch aus dem selben Grund wie du einen neuen Motor + Lader bekommen hat und nach 50km den nächsten kaputten Motor hatte,weil noch Rückstände vom alten Schaufelrad weiter in den Verbrennungsraum gedrückt wurden.
Hast du mitbekommen wie kulant Audi war. Das wird wohl ´ne teure Angelegenheit.
Hugo
Der Wagen hatte knapp 123tkm auf der Uhr und war fast 3,5Jahre alt.Hatte 100% Kulanz bekommen.Aber wie gesagt,das wird in jedem Fall anders Kulant gemacht.Von welchen Faktoren das abhängt,weiß ich nicht.
Danke für die Info.
Bezog sich die Kulanz auf das Material und den Arbeitslohn ???
Habe von Leuten gehört, dass oft nur Material bezahlt wurde.
Auf alles 100%.Es hängt meist vom Händler ab,wie intensiv der sich um die Kulanz kümmert.In dem Fall hat der Servieberater direkt mit einem aus der Fachabteilung in IN geredet gehabt und das Problem geschildert.Daraufhin wurde so entschieden.
Es geht ja darum,dass der Verursacher die Ölpumpe ist und der Rest (Turbo,Motor,LLK und evtl noch anderes) "nur"Folgeschäden sind.
Ich hoffe du bekommst 100% Kulanz.Halte uns mal auf dem laufenden.
Na ihr macht mir ja Freude!!! bekomme nächste Woche meinen A6 4F 2,0tdi EZ 08/05 DPF mit 120tkm,
habe mich schon gefreut, das ich den 120tkm Kundendienst, den ZR mit WP und TÜV/AU neu bekomme,
sollte man im Vorfeld schon was planen - evtl. neue Ölpumpe??? was würde der Spaß kosten,
habe ein Jahr Gewährleistung vom AH (kein Audi AH) bekommen, die würde ja im schlimmsten Fall das Ganze auch abdecken,oder???
Danke, Tom
Hallo,
@ullertom: das ist ja nett, dass dir dein AH die gewährleistung mal so eben halbiert
Eigentlich hast du ja 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung.
Ich hab dir mal das hier dazu rausgesucht:
Gebraucht, wie besichtigt und unter Ausschluss jeder Gewährleistung? Gewährleistung bei Kauf eines Gebrauchtwagens nach der Schuldrechtsreform seit 01.01.2002.
Kann ein Gebrauchtwagenhändler die gesetzliche Gewährleistung ausschließen oder einschränken?
Mit dem ab 01.01.2002 geltenden Schuldrechtsmodernisierungsgesetz wurde die Rechtsstellung der Verbraucher gestärkt. Insbesondere beim Gebrauchtwagenkauf haben sich gegenüber dem früheren Rechtszustand erhebliche Änderungen ergeben.
Früher wurden Gebrauchtfahrzeuge ausnahmslos verkauft "wie besichtigt und unter Ausschluss jeder Gewährleistung". Ein solcher Gewährleistungsausschluss kann heute nur noch von Privatleuten, nicht aber von Händlern, vereinbart werden.
Der Händler haftet bei Mängeln des Fahrzeugs grundsätzlich zwei Jahre lang. Bei gebrauchten Sachen kann die Haftung durch Vereinbarung allerdings auf ein Jahr beschränkt werden. Tritt ein Mangel innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe auf, wird zugunsten des Käufers vermutet, dass der Mangel bereits von Anfang an vorlag.
Gebrauchtwagenhändler versuchen, das erhebliche Risiko der Sachmängelhaftung möglichst zu begrenzen oder auch zu umgehen.
Im Laufe der Zeit haben sich verschiedene Vermeidungsstrategien herausgebildet:
Teilweise werden Gebrauchtfahrzeuge, die älter als 10 Jahre sind, von Händlern wegen des Risikos der Sachmängelhaftung überhaupt nicht mehr angeboten.
Weiter wird versucht, Haftungsrisiken dadurch zu entgehen, dass Gebrauchtfahrzeuge von Händlern nicht mehr in eigenem Namen, sondern nur noch im Namen ihrer Kunden verkauft werden, die als Privatleute nach wie vor einen vollständigen Gewährleistungsausschluss vereinbaren dürfen. Allerdings dürfte das Ausweichen auf Agenturgeschäfte nur zulässig sein, wenn hierfür nachvollziehbare Gründe vorliegen und objektive Kriterien nicht dagegen sprechen. Zeigt sich, dass das wirtschaftliche Risiko des Verkaufs in Wirklichkeit nicht der Privatverkäufer, sondern der Händler trägt oder ist für den Käufer nicht eindeutig erkennbar, dass der Händler nur als Vermittler auftreten will oder hat der Händler das Fahrzeug vom Vorbesitzer selbst angekauft, dann dürften Gerichte davon ausgehen, dass die Form des Agenturvertrags in unzulässiger Weise nur gewählt wurde, um die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen.
Quelle: http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/gebrauchtfahrzeug.php
Grüsse