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Ölschadenhaftung Werkstatt

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 22. Juli 2019 um 17:55

Hallo,

bei einem Ölwechsel wurde der Ölfilter durch einen Werkstatt-Monteur so eingebaut, dass große Teile des Gewindes defekt bzw. nicht mehr vorhanden waren. Unbemerkt davon parkte ich vor einem Altenheim mit sehr sauberem hellen Parklplatz. Auf der Rückfahrt ging die Warnlampe an. Der gesamte Motor, die Boden Abdeckungen des Motorraumes, der Unterboden des Wagens alles erstickte im Öl. Dann sah ich, dass mein Garagenboden völlig verölt war. Der Mercedes-Kundendienst reparierte samstags-nachmittags alles, riet mir dann aber, den Wagen wg. des tropfenden Öles nicht zu benutzen und am Montag von der Werkstatt abschleppen zu lassen. Dann stellte ich fest, dass ich einen großen Ölfleck auf der Parkbucht des Heimes verursacht habe zzgl. Ölstreifen von der Straße zur Parkbucht und zurück.

Die Werkstatt schaltet keine Fach-Reinigungsfirma ein sondern versucht, mit Ölaufsaugmittel und Bremsenreiniger alles selbst zu machen. Nach 3 x Arbeit am Fleck sieht dieser schlimmer aus, als vorher.

Frage: die Heimleitung nimmt mich in Haftung. Aber, habe ich damit überhaupt etwas zu tun bzw., muß sich das Heim nicht an Mercedes wenden?

Danke für einen Hinweis.

Beste Antwort im Thema

Für das Altenheim ist der Fahrzeughalter erster Ansprechpartner. Er haftet für den Schaden, der von seinem Fahrzeug verursacht wurde. Für den Schaden wird voraussichtlich die Kfz-Haftpflichtversicherung aufkommen.

Ob der Fahrzeughalter bzw. die Kfz-Haftpflichtversicherung die Werkstatt in Regress nehmen kann, steht auf einem anderen Blatt...

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Ich denke nicht , du bist der Verursacher

am 22. Juli 2019 um 18:13

Wenn du eine Rechtsschutz Versicherung hast, würde ich auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.

Für das Altenheim ist der Fahrzeughalter erster Ansprechpartner. Er haftet für den Schaden, der von seinem Fahrzeug verursacht wurde. Für den Schaden wird voraussichtlich die Kfz-Haftpflichtversicherung aufkommen.

Ob der Fahrzeughalter bzw. die Kfz-Haftpflichtversicherung die Werkstatt in Regress nehmen kann, steht auf einem anderen Blatt...

Sehr zu empfehlen .....................

Ich denke da wirst du nur von einer kompetenten Rechtsberatung eine zielführende Antwort bekommen.

Meiner persönlichen Meinung nach, ist es so, dass die Werkstatt dafür haften muss.

Für dich gab es zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit den Schaden zu erkennen, bzw. diesen abzuwenden = höhere Gewalt.

Du hast dein Fahrzeug nicht selbst gewartet, sondern im guten Glauben dein Fahrzeug an einen Fachbetrieb übergeben, um die ordnungsgemäße Wartung durchführen zu lassen.

Ich sehe zunächst keinen Grund, warum du/deine Haftpflichtversicherung für den von der Werkstatt verursachten Schaden (kaputtes Gewinde) und den daraus resultierenden Folgeschaden (Ölverlust mit Umweltverschmutzung) haften sollten?

Als Lehrling sind mir auch zwei Schnizer passiert.

Bei VW Ölfiltern die geschraubt werden, blieb gerne mal die Ölfilterdichtung kleben.

Wenn man nicht aufgepasst hatte, ist auch nicht nur mir passiert, dann hat man den neuen Filter mit der neuen Dichtung auf die alte Dichtung drüber geschraubt.

Das war natürlich nicht dicht, aber das merkte man noch bevor das Auto aus der Halle war. Flap flap und der Werkstattboden war ziemlich rutschig.

Oder einmal hab ich einen Kleilrippenriemen irgendwie nicht drauf bekommen und zosch flog der zweigeteilt auf den Werkstattboden.

Da bringt man das natürlich gleich wieder in Ordnung, die Teile (Öl oder Rippenriemen) wurden ersetzt und der Kunde hatte DAS natürlich nicht zu verantworten/zu bezahlen.

Warum sollte das anders sein, nur weil der Schaden später auftrat?

Ich she da wie gesagt die Werkstatt als Verursacher...

am 22. Juli 2019 um 19:24

Du kannst auch mit deiner Versicherung sprechen, wie du dich verhalten sollst. Die werden dir sicher sagen können wie es weitergehen muss.

Sorry, aber als Halter haftest du, allein schon aus der Betriebsgefahr. Es ist dem Geschädigten nicht zuzumuten, sich auf ein undurchsiichtiges Konstrukt aus nachgelagernder Verantwortung einzulassen. Der Halter haftet. Er kann das im Innenverhältnis bei dem Verursacher geltend machen.

Die Haftpflicht wird es zahlen und wird versuchen das an den Verursacher bzw dessen Betriebshaftpflicht weiter zu reichen.

Bei der Haftung aus der Betriebsgefahr steigt normal der SFR nicht.

Hallo zusammen,

Lese gerade das Problem samt AWen. Wolfgangpauss hat wohl leider recht. Halter haftet gegenüber Geschädigtem .

Danach wird's wohl ein Sprungregress. Kompliziert, guten Anwalt oder RS- Versicherung, ggf. ADAC o.ä. Auf keinen Fall allein agieren.

Viel Glück.

borstig.

Du und dein Auto sind Verursacher und verantwortlich. Der Rest ist die Haftpflicht.

So ist es, dafür gibt es ja die Haftpflicht-VS.

Allerdings würde ich da auch einen Anwalt zur Seite ziehen und klären lassen, in wiefern die Haftung direkt auf die Werkstatt übertragen werden kann, da die Ursache des verschmutzten Hofes ja Folge fahrlässiger Wartungsarbeiten war. Das weiß ein Anwalt am besten, welche Möglichkeiten es da gibt.

Wobei die Werkstatt vielleicht unter Umständen die Schuld gar nicht von sich weist. Ungewöhnlich, könnte je sein, wenn man da mit Bindemitteln arbeitet.

Warum sollten die das machen, wenn sie kein Verschulden bei sich sehen?

Oder wurde das beauftragt oder anderweitig abgedeckt?

Ich würde mit oder ohne Anwalt mal eine schriftliche Stellungnahme von der Werkstatt zu dem Vorwurf des mangelhaften Ölwechsels erbitten.

Die sind doch letztendlich auch versichert...

Ich würde da jetzt nicht das große Rad drehen, sondern der Werkstatt klar machen, dass sie für den Schaden aufkommen müssen und sich bitte an den Grundstückseigentümer wenden sollen, wie genau verfahren werden soll (Reinigung durch Fachfirma, partieller Pflasteraustausch).

Fruchtet das nicht, kann man entweder seine Haftpflichtversicherung anrufen und die fragen, wie sie die Sache sehen und ob sie regulieren und sich anschließend an die Werkstatt wenden wegen Schadenersatz oder einen Fachanwalt/ADAC anrufen.

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