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Österreich: Steuersparen beim X5 Kauf (Kurzgeschichte)

BMW X5 E70
Themenstarteram 18. August 2007 um 16:49

Liebe Community,

nachdem ich bald zwischen ML und X5 entscheiden entscheide, tendenziell wieder zu BMW zurückfinde (ehemaliger Z4 Fahrer und aktueller XC90 Fahrer). Hatte ich heute 2 sehr interessante Stunden beim Freundlichen:

Ich bin mit meiner Frau und meinem Sohn (knapp 6 Monate) heute zum Händler, habe gleich meine Familie in den X5 gesetzt, als dann gleich der sehr-Freundliche zu Hilfe eilte. Im Gespräch erwähnte ich, dass ein 18 Monate alter ML in Österreich durchaus um 10 TEUR günstiger sei als ein neuer (oder Vorführ) X5. Worauf sich mein Freundlicher wirklich mühe gab, Gleichstand herzustellen.

Beim gemeinsamen Nachdenken haben wir 2 interessante Punkte zur "Kaufpreisreduktion" gefunden:

1. Als vorsteuerabzugsberechtigter österreichischer Unternehmer muss ich die Umsatzsteuer (und natürlich NoVA) beim PKWkauf abführen. Es gibt jedoch bei BMW Financial Services die Möglichkeit das Auto in Freilassing (=D) zu leasen, woduch ich bzw. mein Unternehmen von "Mitvorauszahlung" und Leasingrate die deutsche USt. anteilig wieder zurück bekommen würde. Bei einem Preis des von mir konfigurierten X5 um ca. 67 TEUR wären das innerhalb von 4 Jahren mehr als 8.500 Euro.

=> hat jemand von Euch bereits ähnliche Erfahrungen?

2. Sehr interessant war auch, das mein Freundlicher auf meinen Vorschlag einer Gegengeschäftsvereinbarung sofort eingestigen ist. Obwohl wir das Volumen noch nicht besprochen haben ist das eine weitere sehr interssante Option.

=> hat jemand von Euch bereits Erfahrungen mit Gegengeschäften mit dem Freundlichen.

Selbstverständlich sind beide Ideen zu 100% legal und entsprechen den nationalen Gesetzgebungen.

Freu mich auf Eure Rückmeldungen.

Liebe Grüße,

Reinhard

 

post scritptum: Eigentlich möchte ich Kaufen und nicht Leasen, da ein derartiges Auto definitiv Luxus ist und ich keinen Luxus Fremdfinanzieren möchte.... aber bei derartigen Option (1.) und guter kapitalmarktlicher Veranlagung des Kaufpreises komme ich in die Versuchung/Idee zu Leasen.

 

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19 Antworten
am 20. August 2007 um 9:23

Hallo :)

ich wohne in Wien, bin auch Unternehmer und würde gerne mehr über diese Finanzierungsmöglichkeit wissen. Auch ich kaufe meine Autos gerne, aber bei solchen Umständen kann man ja durchaus überlegen. Ich weiß auch, daß es vor einigen Jahren diese Finanzierungsmöglichkeit gab, hab mich aber nicht weiter damit beschäftigt, da ich auch schon damals mein Auto gekauft habe .. Würde mich über Infos sehr freuen, vor allem aber auch ev. eine Stellungnahme von BMW.

LG Martin

EDIT: Habe etwas gefunden -> http://www.bmwfs.at/pdf/news_auslandsleasing.pdf

Ist es nicht so, dass Ihr die deutsche Umsatzsteuer erstattet bekommt und dafür die österreichische bezahlen müsst? Damit hätte sich dieser Vorteil schon erledigt.

 

 

Gruß

 

Martin

am 20. August 2007 um 12:52

Zitat:

Original geschrieben von XC70D5

Ist es nicht so, dass Ihr die deutsche Umsatzsteuer erstattet bekommt und dafür die österreichische bezahlen müsst? Damit hätte sich dieser Vorteil schon erledigt.

 

 

Gruß

 

Martin

Laut der Beschreibung der derzeitigen Gesetzeslage im Link bis 31.12.2007 ja - doch das soll sich angeblich ändern, hoffentlich!!

Themenstarteram 21. August 2007 um 7:13

Hallo,

ich habe mich nun Schlau gemacht: Nein, mE ist es nur notwendig "vosteuerabzugsberechtigt" zu sein. Somit kann mann sich als Unternehmer die MwSt. immer abziehen, bzw. muss diese als Vorsteuer an das Finanzamt abführen.

Diese Vorsteuerabzugsberechtigung kommt in Österreich nicht zur Anwendung bei KFZ unter 3,5 Tonnen (also PKW, es gibt eine Liste des Finanzministeriums mit wenigen Ausnahmen = Umbauten = Fiskal-LKW). Lediglich Taxi- und Fahrschulunternehmen dürfen sich die Umsatzsteuer abziehen.

Ist nun ein österreichischen Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt, darf dieses in Deutschland ein Wirtschaftsgut Kaufen/Leasen/Mieten und darf sich die Umsatzsteuer zurückholen (Fachterminus: innergemeinschaftliche Lieferung).

Liebe Grüße,

Reinhard

Zitat:

Original geschrieben von rneudorfer

Diese Vorsteuerabzugsberechtigung kommt in Österreich nicht zur Anwendung bei KFZ unter 3,5 Tonnen (also PKW, es gibt eine Liste des Finanzministeriums mit wenigen Ausnahmen = Umbauten = Fiskal-LKW). Lediglich Taxi- und Fahrschulunternehmen dürfen sich die Umsatzsteuer abziehen.

 

Ist nun ein österreichischen Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt, darf dieses in Deutschland ein Wirtschaftsgut Kaufen/Leasen/Mieten und darf sich die Umsatzsteuer zurückholen (Fachterminus: innergemeinschaftliche Lieferung).

 

 

Das würde bedeuten, dass man beim in Österreich gekauften Wagen die Umsatzsteuer nicht abziehen darf, beim selbstimportierten oder im Ausland geleasten/gemieteten schon!?  :confused:

 

Wenn das stimmt, mache ich einen markenübergreifenden PKW-Export für ö. Unternehmen auf ;)

 

 

Gruß

 

Martin

Themenstarteram 21. August 2007 um 9:29

Hi,

ich bin dabei ;-)

Spaß beiseite, exakter Weise werden Leistungen aus D bezogen, der Eigentümer des Fahrzeuges (bei Leasing / Miete / Mietkauf) ist und bleibt ein Unternehmen in Deutschland, Kauf bzw. Import funktioniert nicht.

Der Link zum BMW Financial Services erklärt den Sachverhalt gut, ich rechne jedoch auch mit einer Gesetzesänderung. :-(

Liebe Grüße,

Reinhard

 

am 10. Februar 2010 um 12:59

Hat schon jemand aus Österreich (am besten Unternehmer) einen BMW in Deutschland geleast?

Zitat:

Original geschrieben von rneudorfer

1. Als vorsteuerabzugsberechtigter österreichischer Unternehmer muss ich die Umsatzsteuer (und natürlich NoVA) beim PKWkauf abführen.

Ich bin mit österreichischen Steuern nicht vertraut, vielleicht hab ich auch was missverstanden. Als vorsteuerabzugsberechtigter DEUTSCHER Unternehmer muss einen die MWSt (resp. Vorsteuer) auf der Kauf- oder Leasingrechnung nicht interessieren. Die wird mit der eigenen ausgewiesenen USt verrechnet - deswegen ja "Vorsteuer_ABZUGS_berechtigt"?!

Bei Importen wird grundätzlich 1.) ausländische MWSt erstattet und 2.) die lokale MWSt erhoben. Ist man "vorsteuerabzugsberechtigt" wird wieder verrechnet, somit entfällt Teil 2.

Wo liegt da irgendein Steuervorteil für importierende Unternehmer, hab ich was falsch verstanden?

Zitat:

Eigentlich möchte ich Kaufen und nicht Leasen, da ein derartiges Auto definitiv Luxus ist und ich keinen Luxus Fremdfinanzieren möchte

Aber gerade hier würde ich leasen, wenn möglich. Denn einen höheren Wertverlust als bei einem Fahrzeug (und gerade ein SAV) gibt es imho kaum. Abgesehen kann es passieren, dass man bei fortschreitender Umwelt- und Klimadiskussion in ein paar Jahren mit Raketenwerfern beschossen wird, wenn man ein Dickschiff fährt, daher wäre (und ist) für mich bei einem solchen Fahrzeug das Leasing Mittel #1. Wie war das in einem anderen Thread? 535d, Wertverlust nach 13 Monaten über 50%? Das neen ich Kapitalvernichtung, da würde ich nicht kaufen...

just my 50 cents. VG Patsone

@Patsone:

hab grad gesehen, der Thread ist schon 2 1/2 Jahre alt. Vom TE sollten wir keine Antwort mehr erwarten. ;)

@ZettaQuattro:

Laut TE scheint es in Ö angeblich so zu sein, dass man selbst mit Abzugsberechtigung, für PKW keine Vorsteuer abziehen darf. Ist das so?

Ich bin da Laie, kann mir das aber kaum vorstellen, wie soll das organisiert sein? Wenn ein Unternehmen seinen Fuhrpark z.b. wieder verkauft, verlangt es dann vom Käufer trotzdem wieder die volle USt? Das wäre ja dann keine MWSt mehr, sondern eine staatliche Verkaufstransaktions-Wuchersteuer. ;)

Das mit dem Steuervorteil bei Import halte ich für eine MT-Ente. Du bekommst die deutsche MWSt erstattet, musst aber die österreichische bezahlen, genauso wie die NoVA. (bzw. bei Abzugsberechtigung eben nicht) Ist meine Vermutung, nachdem man ja auch schon ewig nichts mehr vom TE gehört hat.

@raser: Ups, gar nicht darauf geachtet, danke :) !

Ich habe meinen X3 mit dem Freilassing ( von 04 bis 07) finanziert, leider gibt es dieses seit 2009 nicht mehr!!!!

Ich habe insgesamt 5000 Euro bei meinen X3 gespart.

am 10. Februar 2010 um 17:20

Es ist so wie Raser es schreibt, eine MT-Ente ;) leider.

Ich habe mich soweit heute schlau gemacht, es ist prinzipiell möglich, aber wir wären ja nicht in Österreich, wenn es nicht noch TausendEinHundertUndDreiUndDreisig Sachen zu beachten gäbe.

Zitat:

Angemessenheitsprüfung bei PKW

 

Dabei bezieht sich die Angemessenheitsprüfung sowohl auf die Angemessenheit dem Grunde als auch der Höhe nach. Sind die Aufwendungen der Höhe nach nicht angemessen, ist nur der die Angemessenheit übersteigende Teil der außerbetrieblichen Sphäre zuzurechnen und daher steuerlich nicht abzugsfähig. Aufwendungen bzw. Ausgaben in Zusammenhang mit der Anschaffung eines Personen- oder Kombinationskraftwagens sind insoweit angemessen, als die Anschaffungskosten € 40.000,00 (für Anschaffungen der Kalenderjahre ab 2005) nicht übersteigen. So ist auch die jährliche Abschreibung entsprechend zu kürzen.

Treibstoffkosten sind in der Regel in voller Höhe abzugsfähig, weil nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Treibstoffverbrauch bei einem luxuriös ausgestatteten Kraftfahrzeug überproportional hoch ist. Wertabhängige Kosten (z.B. Kosten einer Kaskoversicherung, Zinsen, Haftpflichtversicherungsprämien einschließlich motorbezogener Versicherungssteuer) sind jedenfalls zu kürzen. Dabei ist höchstens der Betrag abzugsfähig, der üblicherweise auf die angemessene Preisklasse entfällt.

Der Verwaltungsgerichtshof hat auch klar gestellt, dass diese Angemessenheitsprüfung wie beim Finanzierungs-Leasing auch beim so genannten PKW-Operating-Leasing gilt.

Ein Anwalt hatte ein repräsentatives Fahrzeug im Wert von € 93.000,00 mit einem Operating-Leasingvertrag geleast. Die Leasingrate betrug pro Monat € 1.915,94. Im Zuge einer Betriebsprüfung wurden die anerkannten Betriebsausgaben um 59 % gekürzt – auf Basis der damals geltenden Angemessenheitsgrenze von € 34.000,00.

Der Verwaltungsgerichtshof erkannte die Angemessenheitsprüfung auch im Zusammenhang mit einem Operating-Leasing-Vertrag als zulässig an und führte aus, dass es unerheblich ist, ob die Ausgaben aufgrund eines Operating-Leasing-Vertrages oder eines Finanzierungs-Leasing-Vertrages getätigt werden.

außerdem:

Zitat:

PKW-Auslandsleasing

 

Unternehmer, die einen PKW für unternehmerische Zwecke in einem anderen EU-Staat leasen, können sich dort die Vorsteuer rückerstatten lassen. Der österreichische Fiskus machte diesen Vorteil vorerst zunichte, indem er die Leasingraten einer Eigenverbrauchsbesteuerung unterwarf, das heißt, der Unternehmer musste für die Leasingraten 20 % Umsatzsteuer abführen. Diese Vorgangsweise wurde von namhaften Experten in der Literatur immer schon als gemeinschaftsrechtswidrig erachtet.

Nun ist der Verwaltungsgerichtshof in einem Erkenntnis für das Jahr 2003 dieser Meinung gefolgt. Die Finanzverwaltung kämpft weiter – es wird also weiterer Erkenntnisse bedürfen, damit sich diese Meinung auch für Rechtsmeinungen ab 2004 durchsetzt.

Wie berichtet ist ab 1.1.2010 die langfristige Vermietung von PKWs an Unternehmer am Empfängerort steuerbar. Für österreichische Unternehmer bedeutet dies, dass die im Ausland geleasten PKWs in Österreich umsatzsteuerpflichtig werden. Hier kommt die Reverse-Charge-Regelung zur Anwendung. Das heißt, das ausländische Leasingunternehmen fakturiert ohne Umsatzsteuer, der österreichische Unternehmer als Leasingnehmer muss 20 % Umsatzsteuer abführen und kann sich diese im Normalfall nicht als Vorsteuer abziehen.

Zu beachten wäre noch, dass ein PKW nur auf mind. 8 Jahr abgeschrieben werden darf und dass bei einem teuren Auto wie einem SUV ca. 40% Steuern auf den Netto-Preis zu zahlen sind,... naja... irgendwie kann einem da nur schlecht werden :rolleyes:

Damit es noch lustiger wird, poste ich hier noch den progressiven österreichischen Einkommenssteuersatz:

Zitat:

Für Einkommensteile über 60 000 Euro beträgt der Steuersatz 50%. Mahlzeit :rolleyes::eek:

Mahlzeit.

Zitat:

Original geschrieben von ZettaQuattro

...

Angemessenheitsprüfung bei PKW

Die Leasingrate betrug pro Monat € 1.915,94. Im Zuge einer Betriebsprüfung wurden die anerkannten Betriebsausgaben um 59 % gekürzt – auf Basis der damals geltenden Angemessenheitsgrenze von € 34.000,00.

Zitat:

Original geschrieben von ZettaQuattro

Das heißt, das ausländische Leasingunternehmen fakturiert ohne Umsatzsteuer, der österreichische Unternehmer als Leasingnehmer muss 20 % Umsatzsteuer abführen und kann sich diese im Normalfall nicht als Vorsteuer abziehen.

@Zetta:

Das gäbe bei uns Zet(t)a und Mordio ;) Mein herzliches Beileid, vielleicht solltest Du aus dem Salzburger Raum den Unternehmenssitz nach Freilassing verlegen - oder gleich in die Schweiz.

Gut, wir müssen natürlich die Privatnutzung bei Firmenwagen ordentlich versteuern. Steuergeschenke bekommen wir auch nicht. Das dürfte bei Euch vermtl. wegfallen womit das evtl. etwa auf's gleiche rauslaufen könnte. Die NOVA habt Ihr uns aber definitv voraus. ;)

Aber die nicht abziehbare VSt. finde ich unfassbar. Wie funktioniert das bitte in der Praxis. Stell Dir vor, ein Unternehmer kauft und verkauft Autos. Mit jeder Ankaufsaktion zahlt er Umsatzsteuer, wenn er zum gleichen Preis verkauft und gar nichts daran verdient, zahlt der Käufer schon wieder. Da ist gar kein Mehrwert entstanden? Wenn das tatsächlich so läuft und man das Steuermonster ehrlicherweise beim Namen nennt, müsste es PKW-Verkaufs-Transaktionssteuer heissen - das darf aber wahrscheinlich kein Wähler wissen. ;)

Wie machen das Kurierdienste, Speditionen oder Taxiunternehmen? Die sind doch mit so einer Regelung gar nicht lebensfähig?

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