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Österreich und Drosseln
Gestern hab ich mal wieder an der Fahrschule neben der Werkstatt nen Kaffee geschnorrt. Da hat mir ein Fahrlehrer was interessantes erzählt: Anscheinend gelten in Österreich demnächst andere Gesetze als in Deutschland. Mit dem "kleinen" Anfänger-Führerschein darf man zwar - wie in Deutschland - Moppeds bis 48 PS fahren - aber die dürfen, anders als bei uns, ungedrosselt nur 71 KW haben. Und das gilt anscheinend auch für Fahranfänger aus den EU-Ländern, also auch für die Deutschen. Wer mit einer einstmals stärkeren Kiste erwischt wird, zahlt und läuft.
Überprüft hab ichs nicht, aber normalerweise kennen sich die Fahrlehrer mit sowas aus. Ich rate zur Vorsicht.
Beste Antwort im Thema
Gestern hab ich mal wieder an der Fahrschule neben der Werkstatt nen Kaffee geschnorrt. Da hat mir ein Fahrlehrer was interessantes erzählt: Anscheinend gelten in Österreich demnächst andere Gesetze als in Deutschland. Mit dem "kleinen" Anfänger-Führerschein darf man zwar - wie in Deutschland - Moppeds bis 48 PS fahren - aber die dürfen, anders als bei uns, ungedrosselt nur 71 KW haben. Und das gilt anscheinend auch für Fahranfänger aus den EU-Ländern, also auch für die Deutschen. Wer mit einer einstmals stärkeren Kiste erwischt wird, zahlt und läuft.
Überprüft hab ichs nicht, aber normalerweise kennen sich die Fahrlehrer mit sowas aus. Ich rate zur Vorsicht.
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21 Antworten
Die Ösis braten häufig eine Extrawurst.
Als seinerzeit bei uns die Jugendlichen mit 16 auf 80 gedrosselte 125er fahren durften, ging das in Austria auch nicht. In Italien, der Schweiz und Frankreich war es erlaubt. Wer also von D nach I fahren wollte, durfte nicht über den Brenner sondern musste über die Schweiz fahren.
Ich habe nicht immer den Eindruck, dass Fahrlehrer sich da bestens auskennen.
Grundsätzlich ist Österreich an die EU-Bestimmungen (Umsetzung von 2006 gebunden) Für ihre eigenen Bürger haben sie aber Extrawürschtl gebraten, das stimmt. Für den deutschen Fahrzeuglenker gilt:
" Lenkberechtigungen, die in den Staaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes gültig sind, sind ebenfalls in Österreich uneingeschränkt gültig. Der Führerschein muss nicht umgetauscht werden. Allerdings ist zu beachten, dass das in Österreich festgelegte Mindestalter zum Lenken von Fahrzeugen einer bestimmten Klasse in jedem Fall einzuhalten ist, auch wenn im Heimatstaat ein niedrigeres Mindestalter gelten sollte.
Ausnahme: Führerscheine aus Deutschland, Dänemark und dem Vereinigten Königreich (inklusive Nordirland), die aufgrund gegenseitiger Abkommen schon ab 17 Jahren anzuerkennen sind.
Jedoch gibt es immer wieder bei Anhaltungen durch die Polizei differente Rechtsauffassungen. Um Diskussionen mit Beamten zu vermeiden sollte ein Gesetzestext in Form einer Kopie mitgeführt werden. "
Vorsicht ist also wie softail sagt, angeraten. Ich werde mich damit nächste Woche mal näher befassen und Rechtsvorschriften studieren. Jetzt habe ich noch Urlaub...
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Die Ösis braten häufig eine Extrawurst.
Als seinerzeit bei uns die Jugendlichen mit 16 auf 80 gedrosselte 125er fahren durften, ging das in Austria auch nicht. In Italien, der Schweiz und Frankreich war es erlaubt. Wer also von D nach I fahren wollte, durfte nicht über den Brenner sondern musste über die Schweiz fahren.
Nur waren die Ösis da nicht in der EU. Das sieht jetzt anders aus. Ein Vorgehen gegen den Inhaber einer in D gültigen Fahrerlaubnis (ösisch: "Lenkberechtigung") dürfte gegen EU Recht verstoßen.
Vor Ort nützt einem das aber erstmal nichts.
Österreich hat keine Extrawurst. Die haben in dem Fall wir, da bei uns die EU-Richtline zur 70kW-Grenze für ungedrosselte A2-Kräder nicht umgesetzt wurde.
Überall sonst aber schon. Damit ist für alle A2-Lenker einer solchen Maschine an der Grenze Schluss, und das völlig rechtmäßig. Der A2 gilt dort einfach nicht für so ein Fahrzeug.
Zitat:
Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer
Österreich hat keine Extrawurst.
Gut wenn Du das weißt. Ich weiß es ohne vorherige Prüfung nicht genau. Und bevor ich Vermutungen anstellle mache ich mich lieber schlau.
Grundsätzlich gilt das Fahrerlaubnisrecht des Staates, in dem die FE ausgestellt wurde. Österreich hat das anerkannt.
Wiki:
"Dieser Artikel behandelt die Sonderbestimmungen für den Führerschein und die mit diesem dokumentierte Lenkberechtigung[1] in Österreich. Österreich nutzt das EU-Recht mit folgenden ergänzenden Bestimmungen"
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Die Ösis braten häufig eine Extrawurst.
Als seinerzeit bei uns die Jugendlichen mit 16 auf 80 gedrosselte 125er fahren durften, ging das in Austria auch nicht. In Italien, der Schweiz und Frankreich war es erlaubt. Wer also von D nach I fahren wollte, durfte nicht über den Brenner sondern musste über die Schweiz fahren.
Nur waren die Ösis da nicht in der EU. Das sieht jetzt anders aus. Ein Vorgehen gegen den Inhaber einer in D gültigen Fahrerlaubnis (ösisch: "Lenkberechtigung") dürfte gegen EU Recht verstoßen.
Vor Ort nützt einem das aber erstmal nichts.
Doch, doch, war 2001.
Deutschland hat eben als einziges EU-Land nicht die 70kW-Grenze. Das Thema geistert deshalb schon länger durch die Foren.
Eine abschließende Bewertung der Sache gibt es bislang noch nicht; das Bundesverkehrsministerium ist noch dabei, bei den Nachbarn anzufragen deshalb. Bisherige Meinungen von Verkehrsrechtsanwälten tendieren dazu, soweit ich das überblicken kann, dass man die Fahrzeuge dort nicht mit A2 fahren darf .. dein Argument mit dem gegenseitigen Anerkennen der Fahrerlaubnis ist natürlich richtig, das war aber auch bisher schon im Detail teils anders geregelt.
Naja, die Problematik ist ja nicht zukunftsmusik in Österreich, sondern auch aktuell in Frankreich.
Und da hat niemand Probleme mit, es dürfen halt keine Fahrzeuge mit mehr als XYPS zugelassen werden.
Hm, was hat die Zulassung damit zu tun?
Die Hersteller umgehen das ja eh schon. Gibt dann eben eine ab Werk gedrosselte Variante "Sport1600RRRe" mit e wie Europa, die ab Werk 70 kW hat und eben als eigenes Modell homologiert wurde.
Naja, umgehen ist in dem Fall akzeptieren. Die Teile sind halt ab Werk gedrosselt. Gedrosselt sind sie trotzdem.
Nur können dort problemlos z.B. Deutsche Motorräder mit höherer Leistung fahren, Französische jedoch nicht weil sie gar nicht mit mehr als XYZ PS zugelassen werden dürfen.
Klar dürfen die mit mehr zugelassen werden. Es darf sie nur keiner mit A2 fahren.
Nein dürfen sie nicht.
Sie dürfen nicht verkauft und ergo auch nicht neu zugelassen werden.
Ach, du meinst das 100-PS-Limit in Frankreich. Kannte ich gar nicht.
Ich stelle gerade fest, dass man dem softail88 für seinen kameradschaftlichen Hinweis noch nicht einmal ein "Danke" gedrückt hat.
Habe ich soeben nachgeholt.
Ich habe, zumal der Sonntagnachtsfahrer da wohl ausreichend bewandert zu sein scheint, für mich beschlossen, das so zu glauben und der Sache nicht weiter nachzugehen, da es mir eigentlich egal sein kann und nur meine wertvolle Zeit kostet.
Mein Motorradführerschein ist von 1975. Da kannte man "Drosseln" als Singvögel und sonst nix.