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Off-Topic Thema (keine Finanzierung): Inspektion nach Todesfall des Halters?
Hallo Zusammen,
Das Forum hier ist vermutlich falsch, aber mangels OT-Forum poste ich meine Frage trotzdem hier. Ein Mod darf es gerne verschieben, falls
Leider ist mein Vater vor ein paar Tagen verstorben und auch wenn wir alle in Trauer sind, gibt es auch viel zu organisieren. Die Organisation habe ich auf mich genommen, da meine Mutter dazu natürlich derzeit nicht im Stande ist. Soweit ist auch vieles klar und geklärt, aber mit dem Auto hat sich nun eine blöde Situation ergeben.
Und zwar ist die Servicemeldung aufgekommen, d.h. die Inspektion sollte in den nächsten Tagen erfolgen. Eigentlich ist das für uns nicht so wichtig, aber da das Auto definitiv verkauft wird, ist es schon irgendwie problematisch für den Verkehrswert.
Bleibt nur das Problem, wie bewege ich ein Auto, das ich eigentlich abmelden muss? Bzw. das bereits abgemeldet ist (Tod wurde dem Standesamt gestern gemeldet, geschieht Abmeldung automatisch?). Ich würde es nur ungern auf mich anmelden. Oder gibt es Möglichkeiten der Kurzanmeldung? Hat jemand mir einen verlässlichen Link?
Würde hier gerne erfahren, was Sinn macht und ob wir die Inspektion machen sollten wegen dem Verkauf? Ehrlich gesagt, sind nicht auf jeden Euro angewiesen und es geht eher darum, dass das Auto weg soll. Aber potentielle Käufer werden schon fragen, wieso die Inspektion nicht erfolgte, gerade bei Privatkäufer sehe ich Probleme beim Verkauf.
Bei Kfz-Versicherung habe ich gelesen, dass diese allgemein vererbt werden. Aber da rufe ich sowieso noch an.
Das Auto wird natürlich nicht mehr bewegt, um die Abmeldung kümmere ich mich nach der Beerdigung.
Beste Antwort im Thema
Erst einmal mein Beileid...
Ich meine, dass der Tod Deines Vaters und die Meldung vom Standesamt nicht unbedingt eine interne (Ab)Meldung bei der Zulassungsbehörde auslöst, aber das kann man dort schnell erfragen. Behörden sind i.d.R. nicht mehr so unkommunikativ wie man es vermuten würde.
Ich bin Versicherungsberater und habe hier fälle gesehen wo jahrelang vergessen wurde den Wagen umzumelden.
Wer es ganz streng auslegt wird sagen: Der Wagenmuss so schnell wie möglich ab- oder umgemeldet werden. Hintergrund: Wird mit dem Wagen eine Ordnungswidrigkeit oder eine Strafe begangen, so wird der Halter ermittelt und den gibt es ja leider nicht mehr...Das finden die Behörden im Zweifelsfall (so meine Einschätzung) wenig witzig.
Aber, wo kein Kläger, da kein Richter....Die Frage ist also, wie Du damit umgehen möchtest.
Muss der Wagen jetzt schnell weg und soll binnen von 14 Tagen weg gehen, so würde ich den Wagen so angemeldet lassen um potentiellen Käufern eine Probefahrt ermöglichen zu können.
Service: Ist natürlich jetzt doof...kommt aber auch auf Deinen Geldbeutel an. Wenn wenig vorhanden, würde ich es lassen und beim Verkauf mich herab rechnen lassen
oder Du lässt ihn machen (Vertragshändler/freie Werkstatt, je nach Fall)...ob man durch den "gemachten Service" nun deutlich mehr an Euro heraus holen kann...KEINE Ahnung...ein Fänchenhändler oder die nervende Fraktion "was is lätzta Preis!" wird sich je nach Kfz natürlich von einem Service nicht beeindrucken lassen.
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11 Antworten
Erst einmal mein Beileid...
Ich meine, dass der Tod Deines Vaters und die Meldung vom Standesamt nicht unbedingt eine interne (Ab)Meldung bei der Zulassungsbehörde auslöst, aber das kann man dort schnell erfragen. Behörden sind i.d.R. nicht mehr so unkommunikativ wie man es vermuten würde.
Ich bin Versicherungsberater und habe hier fälle gesehen wo jahrelang vergessen wurde den Wagen umzumelden.
Wer es ganz streng auslegt wird sagen: Der Wagenmuss so schnell wie möglich ab- oder umgemeldet werden. Hintergrund: Wird mit dem Wagen eine Ordnungswidrigkeit oder eine Strafe begangen, so wird der Halter ermittelt und den gibt es ja leider nicht mehr...Das finden die Behörden im Zweifelsfall (so meine Einschätzung) wenig witzig.
Aber, wo kein Kläger, da kein Richter....Die Frage ist also, wie Du damit umgehen möchtest.
Muss der Wagen jetzt schnell weg und soll binnen von 14 Tagen weg gehen, so würde ich den Wagen so angemeldet lassen um potentiellen Käufern eine Probefahrt ermöglichen zu können.
Service: Ist natürlich jetzt doof...kommt aber auch auf Deinen Geldbeutel an. Wenn wenig vorhanden, würde ich es lassen und beim Verkauf mich herab rechnen lassen
oder Du lässt ihn machen (Vertragshändler/freie Werkstatt, je nach Fall)...ob man durch den "gemachten Service" nun deutlich mehr an Euro heraus holen kann...KEINE Ahnung...ein Fänchenhändler oder die nervende Fraktion "was is lätzta Preis!" wird sich je nach Kfz natürlich von einem Service nicht beeindrucken lassen.
Von mir auch zunächst mal mein herzliches Beileid.
Abgemeldet wird da gar nichts. Solange die Steuer abgebucht wird, kümmert sich keiner darum. Wäre mal interessant zu wissen, wie viele Fahrzeuge seit Jahren auf Tote zugelassen sind.
Abmelden kann evtl. etwas umständlich werden. Ich habe mal einen Anhänger von dem Bruder eines Verstorbenen gekauft, den musste er erst auf sich selber ummelden, damit er ihn abmelden konnte. So kommt dann für einen Tag ein weiterer Haltereintrag zustande, der auf den esten Blick nicht gerade wertsteigernd ist, vor allem mal 1-2 Besitzer weiter, die den Grund dafür nicht kennen. Aber das soll ja nicht Deine Sorge sein.
Erstmal auch mein Beileid (ist immer schwer hier die richtigen Worte zu finden)
Nach meinen Kenntnisstand kann das Fahrzeug JEDER abmelden.
Beispiel: Wenn ich ein Fahrzeug kaufe (angemeldet) und gehe zum Strassenverkehrsamt mit allen Papieren kann ich es abmelden.
Ich kenne es nicht anders.
Automatisches abmelden ist mir Neu
Gibt es das wenn jemand verstirbt?
Zur Inspektion:
Welches Fahrzeug (Typ)?
Wie alt?
Wieviele KM?
Was kostet die Inspektion?
Bei einem 10 jahre alten Renault Twingo ist es egal, bei einem 5 Jahre alten Ford Focus mit noch einem Stempel im Inspektionsheft kann es sich lohnen. Bei einem 2 Jahre alten Insignia ist es rausgeschmissenes Geld, da bezahlts du 400€ für die Inspektion und bekommst effektiv und eventuell 150€ mehr bei einem Verkaufspreis von 20000€.
Kauft das Fahrzeug ein Händler interessiert ihn die fällige Inspektion mal gar nicht.
Verkaust du ein Fahrzeug und die Inspektion kostet mal 1500€ oder mehr (Porsche) macht es wieder was aus wenn dieser durchgehend Scheckheftgepflegt ist.
Es handelt sich um einen Golf 6 Plus Team Edition mit BJ. 2010 und ca. 20tkm soweit ich weiß. Was die Inspektion kosten würde, weiß ich noch nicht, aber beim VW würde ich es nicht machen. Mein Vater war Mitglied bei ATU, aber da will ich nicht persönlich hin, ich kündige die Mitgliedschaft lieber schriftlich. Eine Werkstatt zu finden, ist jetzt aber nicht das Problem.
Wichtig war mir nur die Abmeldung, aber wenn es so ein paar Wochen ok ist, dann bin ich beruhigt. Habe im Internet noch was von einer 6 Wochen Frist gelesen, was auch mit dem Testament zusammenhängt, wegen dem Erbe. Es gibt also keine Eile.
Die Frist von 6 Wochen hat was mit der "Ausschlagung des Erbes" zu tun.
Du kannst innerhalb von 6 Woichen (nach Kenntnissnahme das du Erbe bist) ein Erbe verweigern.
Das hat aber nichts mit einer Inspektion zutun.
Zum Golf 6 Plus:
Ob der Inspektion anzeigt oder nicht ist bei dem KM Stand völlig egal.
Verkaufe das Fahrzeug so wie es ist. Eine Inspektion würde nur Geld kosten und kein Käüfer würde das honorieren.
Schreibe in die Verkaufsanzeige das eine Inspektion fällig ist, dann hast du als ehrlicher Verkäufer alles getan.
Ich würde auch keine Inspektion machen lassen und wenn, dann dort wo sie immer gemacht wurde.
Sprich es bringt nichts, im Fall der Fälle von ATU auf VW umzusteigen oder umgedreht.
Zitat:
@VolkerIZ schrieb am 26. August 2015 um 18:17:00 Uhr:
So kommt dann für einen Tag ein weiterer Haltereintrag zustande, der auf den esten Blick nicht gerade wertsteigernd ist, vor allem mal 1-2 Besitzer weiter, die den Grund dafür nicht kennen.
Nachdem in der Zulassungsbescheinigung II sowieso nur die beiden letzten Halter eingetragen sind, müsste dieser Punkt nicht überbewertet werden.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 27. August 2015 um 14:22:49 Uhr:
Zitat:
@VolkerIZ schrieb am 26. August 2015 um 18:17:00 Uhr:
So kommt dann für einen Tag ein weiterer Haltereintrag zustande, der auf den esten Blick nicht gerade wertsteigernd ist, vor allem mal 1-2 Besitzer weiter, die den Grund dafür nicht kennen.
Nachdem in der Zulassungsbescheinigung II sowieso nur die beiden letzten Halter eingetragen sind, müsste dieser Punkt nicht überbewertet werden.
Gruß
Der Chaosmanager
In der Zulassungsbescheinigung II ist aber trotzdem die Zahl der Halter eingetragen.
Das wird zwar nicht die Welt ausmachen, ich würde mir es, wenn es geht aber auch verkneifen.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 27. August 2015 um 14:30:48 Uhr:
In der Zulassungsbescheinigung II ist aber trotzdem die Zahl der Halter eingetragen.
Das wird zwar nicht die Welt ausmachen, ich würde mir es, wenn es geht aber auch verkneifen.
Da kannst Du mal sehen, wie oft ich schon eine ZB II in den Händen hatte ...
Anderseits wundert mich das Vorgehen der Zulassungsstelle in dem von VolkerlZ geschilderten Fall schon sehr ...
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 27. August 2015 um 20:13:30 Uhr:
Anderseits wundert mich das Vorgehen der Zulassungsstelle in dem von VolkerlZ geschilderten Fall schon sehr ...
Mich auch.
Normalerweise sollte ein Ab- wie auch eine Ummeldung problemlos möglich sein ... sofern man mit der Zulassungsbescheinigung II auftaucht.
Eine Kopie der Sterbeurkunde soll(te) wunder bewirken...