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Offene Fragen bzgl. Bestellung!

VW Polo 5 (6R / 6C)
Themenstarteram 14. Oktober 2010 um 13:51

Mahlzeit,

ich habe mich neu angemeldet und schon einige Zeit mitgelesen...

Habe jetzt vor über einen Vermittler zu bestellen, da es da am meisten Prozente gibt.

1.

Der Verkäufer beim Freundlichen meinte bzgl. Vermittler, dass wenn ich ein Problem habe, dass der Händler wo der Wagen gekauft wurde 3 mal das Recht hat nachzubessern, ehe eine Wandlung erfolgen kann...

Kann das nicht einfach JEDE Vertragswerkstatt machen? Oder muss ich im ernstfall zu dem Händler fahren der weit weg ist und 3 mal reparieren kann bevor ich wandeln kann?

2.

Gibt es ein Bild wo das RCD 510 mit der Climaautomatic zusehen ist, also nicht mit der Climatronic?

Danke für die Antworten :)

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12 Antworten
am 14. Oktober 2010 um 13:57

climatronic ist die klimaautomatik. du meinst bestimmt climatic, das ist die mamuelle klimaanlage!

Zitat:

Original geschrieben von mosithefirst

Mahlzeit,

ich habe mich neu angemeldet und schon einige Zeit mitgelesen...

Habe jetzt vor über einen Vermittler zu bestellen, da es da am meisten Prozente gibt.

1.

Der Verkäufer beim Freundlichen meinte bzgl. Vermittler, dass wenn ich ein Problem habe, dass der Händler wo der Wagen gekauft wurde 3 mal das Recht hat nachzubessern, ehe eine Wandlung erfolgen kann...

Kann das nicht einfach JEDE Vertragswerkstatt machen? Oder muss ich im ernstfall zu dem Händler fahren der weit weg ist und 3 mal reparieren kann bevor ich wandeln kann?

2.

Gibt es ein Bild wo das RCD 510 mit der Climaautomatic zusehen ist, also nicht mit der Climatronic?

Danke für die Antworten :)

Ich bin kein Anwalt, deshalb möchte ich mich bezüglich BGB-Regelungen beim Kaufvertrag nicht so weit aus dem Fenster lehnen...aber mal ehrlich, welche Lobeshymnen erwartest du von einem Händler, den du über die Konkurrenz befragst? Vor allem, wenn die Konkurrenz günstigere Steuersätze aus dem Ausland nutzt und kein Autohaus mit gebundenem Kapital und Personal zu unterhalten hat?

am 14. Oktober 2010 um 14:21

Hallo mosithefirst,

ich habe meinen Polo auch vor kurzem über einen Vermittler bestellt.

Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche übernimmt vollkommen problemlos jede deutsche Vertragswerkstatt!!!

Die Garantie auf das Fahrzeug gibt das Werk, nicht der Händler.

Ich hoffe das hilft Dir weiter! LG

Themenstarteram 14. Oktober 2010 um 14:21

Richtig, genau die meine ich.

EDIT://

Ich meinte allerdings ein Bild, wo man das RCD 510 in KOMBINATION mit der Climatic sehen kann...

Wäre nett, wenn es sowas auch gibt. Danke!

Scroll mal etwas runter auf Seite 13, da sind 2 Bilder nebeneinander. Mußt Dir nun den unteren Teil anders gedanklich rüberkopieren. :cool: :D

MfG aus Bremen

am 14. Oktober 2010 um 14:54

Ich bin kein Anwalt, deshalb möchte ich mich bezüglich BGB-Regelungen beim Kaufvertrag nicht so weit aus dem Fenster lehnen...aber mal ehrlich, welche Lobeshymnen erwartest du von einem Händler, den du über die Konkurrenz befragst? Vor allem, wenn die Konkurrenz günstigere Steuersätze aus dem Ausland nutzt und kein Autohaus mit gebundenem Kapital und Personal zu unterhalten hat?

Immer diese Vorbehalte gegenüber den Vermittlern :-) Die Kaufabwicklung läuft genau so, wie beim Händler vor Ort.

Der Vermittler stellt im Grunde ja nur den Kontakt zum Händler her, einem deutschen Vertragspartner!! Diese Vertragspartner sind meistens große Volkswagenzentren (Grosshändler, daher die guten Preise, nicht wegen günstigeren Steuersätze aus dem Ausland).

Es handelt sich auch ausschliesslich um deutsche Neuwagen. EU-Fahrzeuge könnten auch nicht in Wolfsburg ausgeliefert werden!

Des weiteren bietet auch nicht jeder VW-Servicepartner den Verkauf von Neuwagen an, meine VW-Vertragswerkstatt ist z.b. ein reiner Servicepartner, dem ist es egal, ob ich das Auto im Internet oder beim Händler um die Ecke gekauft habe. Der freut sich und verdient auch an jedem Garantiefall, da er diesen mit dem Werk abrechnen kann! Und einen kostenlosen Leihwagen gibt´s hier auch.

 

@candy-kitty:

Richtig lesen bitte...und richtig zitieren wäre auch nicht schlecht!

Mein Auto läuft im Übrigen über einen Vermittler! ;)

P.S.: Vermittler heißt nicht zwangsläufig, daß es sich um einen Vermittlungsvertrag aus dem Inland handelt! Wenn dem so wäre, müßte der TE das etwas genauer beschreiben!

am 14. Oktober 2010 um 15:31

Zitat:

Original geschrieben von mosithefirst

Richtig, genau die meine ich.

EDIT://

Ich meinte allerdings ein Bild, wo man das RCD 510 in KOMBINATION mit der Climatic sehen kann...

Wäre nett, wenn es sowas auch gibt. Danke!

Geh mal über sie Suchfunktion, da gibt es ein Thema RNS 510 im Polo?? Da hat "chicoatze" Bilder vom RNS 510 in Kombination mit der Klimaanlage Climatic eingestellt.

am 14. Oktober 2010 um 15:36

Zitat:

Original geschrieben von mosithefirst

 

1.

Der Verkäufer beim Freundlichen meinte bzgl. Vermittler, dass wenn ich ein Problem habe, dass der Händler wo der Wagen gekauft wurde 3 mal das Recht hat nachzubessern, ehe eine Wandlung erfolgen kann...

Kann das nicht einfach JEDE Vertragswerkstatt machen? Oder muss ich im ernstfall zu dem Händler fahren der weit weg ist und 3 mal reparieren kann bevor ich wandeln kann?

Ja das Recht hat der Verkäufer !!!

Auch wenn er den Mangel im Auftrag des Herstellers beseitigt weil bei dem Produkt noch Gewährleistung gilt, hat der Verkäufer grundsätzlich das Recht auf Nachbesserung und schadens Beseitigung. In dem Falle rechnet der Händler die Kosten mit VW ab. Er muß diese Recht aber nicht zwangsläufig wahrnehmen, außerdem gibt es eine Verhältnismäßigkeits-Regelung. Soll heißen, wenn du ein kaputtes Leuchtmittel hast bei Auslieferung, mußt du mit Wohnsitz München nicht nach Hamburg fahren um die gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Das kannst du bei einem Händler vor Ort machen in Absprache mit dem Hersteller.

Hast du aber z.B. einen Motor-Schaden nach 500 km kann der Händler in Hamburg auf Reperatur in Hamburg pochen und mit VW abrechnen.

am 14. Oktober 2010 um 15:36

@ Peppar: Sorry, bin noch neu hier und noch nicht so geübt beim zitieren ;)

Denke aber, wenn mosithefirst einen EU-Wagen meint, hätte er das dabei geschrieben..

Darf ich fragen über welchen Vermittler Du bestellt hast?

Moin,

ihr schmeißt hier zwei unterschiedliche Regelungen durcheinander, einmal Garantie und einmal die gesetzliche Sachmangelhaftung.

Garantie des Herstellers führt, nach den Garantieumfang/Bestimmungen jeder autorisierte Händler durch.

Sachmangelhaftung ist immer an den Händler gebunden, nie an den Hersteller (außer Direktvertrieb).

Wenn man nun ein magelhaftes Objekt immer bei irgendeinem Händler instandsetzen lässt (nicht beim Verkaufshändler) und irgendwann reicht es einem und man will z.B. wandeln... hat man voll in die Schei... gegriffen :-( Ansprechpartner und alleiniger Vertragspartner der Verkaufshändler. In diesem Fall wird der sich auf die nicht gegebene Möglichkeit der Nachbesserung berufen (ihr wart ja nicht bei ihm...) und somit ist er raus ! Nun kann euch nur noch der Hersteller, auf Kulanz, helfen.... oder ihr bleibt auf der Gurke sitzen!

Deswegen ist ein Verkaufshändler, der über jeden Mangel informiert werden sollte (und der Rep. in Drittfirma zustimmen sollte) extrem wichtig. Zumindest wenn es vor Gericht geht... was ich keinem Wünsche...

am 14. Oktober 2010 um 18:06

Sehr schön ergänzt :)

Wenn man es genau wissen will muß man mal das BGB lesen wenn einem langweilig ist :D

Aber selbst bei "nachbeserung bgb" spuckt der Gockel schon genug Info´s aus die für ein paar Stunden reichen ;)

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