ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Ohne Fahrzeugschein?

Ohne Fahrzeugschein?

Themenstarteram 22. April 2016 um 16:06

Moin moin,

bisher ist es noch nicht so gewesen aber kurz davor.

Was ist wenn ich bei einer Pol.-Kontrolle angehalten werde und nach den Papieren gefragt werde. :eek: Ist ja ganz normal aber was ist wenn ich den Fahrzeugschein nicht dabei habe und nicht in meinem Auto sitze sondern in dem meiner Frau?

Brauche ich eine Genehmigung von ihr?

Es ist immer umständlich und meist denkt man auch nicht daran ihn einzustecken weil es mal eben schnell sein muss und in die Stadt fährt.

Gibt es da eine Gesetzliche Lösung/Regelung:confused:

Könnte lediglich meinen Fahrzeugschein vorweisen, den Habe ich immer dabei nur nützt das nichts.

Beste Antwort im Thema
am 23. April 2016 um 9:46

Zitat:

Und wenn das Auto geklaut wird freut die Versicherrung sich, weil sie Geld gespart hat. Etwas dümmeres gibts nicht, als alles im Auto zu lassen.

Hallo,

diese Annahme bzgl. der Versicherung ist nicht richtig. Die Versicherung kann keine Leistungen verweigern wenn der Fahrzeugschein im Auto war. Für einen Dieb ist es völlig uninteressant ob im Auto der Fahrzeugschein zu finden ist oder nicht. Es begünstigt weder den Diebstahl, noch einen Weiterverkauf. In der Fußnote steht ganz klar"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen"

Anders beim Brief, dort steht" Nicht im Fahrzeug aufbewahren", dieser Teil der Zulassung wird bei einem Verkauf benötigt.

Sinnvoll ist die Aufbewahrung des Fahrzeugscheins im Fahrzeug, er gehört zum Auto! Führerschein gehört ins Portmonee, er gehört zum Fahrer!

Gruß BSCom

71 weitere Antworten
Ähnliche Themen
71 Antworten

Das ist eine OWi in Höhe von 10,-€.

Wenn oft das Fahrzeug von dem anderen genutzt wird lasst die ZB Teil I einfach im Fahrzeug, natürlich nicht sichtbar denn dies wäre erhebliche Gefahrenerhöhung, sondern z.B. im Handschuhfach.

Themenstarteram 22. April 2016 um 18:15

Zitat:

@Kai70 schrieb am 22. April 2016 um 18:15:23 Uhr:

Das ist eine OWi in Höhe von 10,-€.

Wenn oft das Fahrzeug von dem anderen genutzt wird lasst die ZB Teil I einfach im Fahrzeug, natürlich nicht sichtbar denn dies wäre erhebliche Gefahrenerhöhung, sondern z.B. im Handschuhfach.

Moin moin,

das ist eben das Problem, wir lassen grundsätzlich nie die Papiere im Fahrzeug, schon aus Sicherheitsgründen nicht.

Geht das nicht mit einer, ich sag mal, Erlaubnis/Genehmigung der Besitzerin?

Ich habe gute Erfahungen mit dem Mitführen einer Kopie des Fzg-Scheins gemacht. Bis auf ein Mal wurde das immer akzeptiert. Bei diesem einen Mal hat es der oberkorrekte *freundliche Polizist* beim kostenlosen Vorzeigen des Originals auf der Wache belassen.

am 22. April 2016 um 19:39

Zur Frage der Erlaubnis: In eingen Ländern Europas erforderlich (auch für die Ehe- und sonstige Partner). Beglaubigte Bestätigungen holt man sich bei den Automobilklubs.

Bisher einmal bei einer Routinekontrolle verlangt (Italien 2011).

Im Ausland niemals nur mit der Kopie unterwegs sein.

Hallo, Checker001,

eine schriftliche Genehmigung Deiner Frau bringt Dir nichts, denn man wird bei Ehepartnern, Familienangehörigen oder bei Personen, die unter der gleichen Anschrift wohnhaft sind, in der Regel davon ausgehen, dass der eingetragene Halter nichts gegen die Nutzung des Fahrzeugs hat.

Ein mitgeführter Fahrzeugschein sagt ja auch nicht aus, dass der Fahrzeughalter mit der Fahrt einverstanden ist.

Der Fahrzeugschein hat den Sinn, bei der Kontrolle nachzuweisen, dass z. B. Kennzeichen und Fahrzeug zusammengehören, um ohne großes Nachfragen über den Computer feststellen zu können, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, um feststellen zu können, welche Anhängelast eingetragen ist usw.

Bei Fahrzeugen, die nicht groß umgebaut wurden, reicht oft eine Kopie, die aber auch deutlich als solche erkennbar sein sollte, um diese Anforderungen zu erfüllen und nur wenige Kollegen werden dann auf dem Original bestehen (die Waldformel kann hier sehr hilfreich sein).

Je mehr Umbauten vorgenommen wurden, umso geringer dürfte die Bereitschaft des Beamten sein, auf den originalen Fahrzeugschein und die originalen Bescheinigungen der ABE zu verzichten.

Eine beglaubigte Kopie würde dabei genauso wenig helfen, wie eine beglaubigte Kopie des Führerscheins einen davor bewahrt, dass das Auto stehenbleibt, bis man die Originalpapiere vorzeigen kann.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@checker001 schrieb am 22. April 2016 um 20:15:33 Uhr:

Zitat:

@Kai70 schrieb am 22. April 2016 um 18:15:23 Uhr:

Das ist eine OWi in Höhe von 10,-€.

Wenn oft das Fahrzeug von dem anderen genutzt wird lasst die ZB Teil I einfach im Fahrzeug, natürlich nicht sichtbar denn dies wäre erhebliche Gefahrenerhöhung, sondern z.B. im Handschuhfach.

Moin moin,

das ist eben das Problem, wir lassen grundsätzlich nie die Papiere im Fahrzeug,

Naja dann halt mit einer OWi in Höhe von 10,-€ im Zweifel leben.

Zitat:

schon aus Sicherheitsgründen nicht.

Welche Sicherheit denn ? Glaubst Du wenn jemand das Fahrzeug klauen will schaut er vorher ob die ZB Teil I im Handschuhfach, Sonnenblende oder unter dem Sitz liegt ?

Zitat:

Geht das nicht mit einer, ich sag mal, Erlaubnis/Genehmigung der Besitzerin?

Nein nur die original ZB Teil I ist gültig.

am 23. April 2016 um 6:07

Hallo,

Es gibt zwei Dinge die ein Fahrzeugführer im Original mitführen muss. Das ist der Fahrzeugschein und der Führerschein.

Eine Kopie ist gut auf dem Handy, zb. wenn das Auto (mit Schein) geklaut wurde oder der Schein gestohlen oder verloren wird. Ebenso beim Führerschein.

Was man innerhalb Deutschlands nicht dabei haben muss ist der Personalausweis. Es gibt nämlich entgegen der Meinung vieler keine Mitführpflicht für dieses Dokument. Allerdings muss man einen gültigen Perso oder Reisepass besitzen, er kann aber auch zu Hause liegen. Eine Kopie auf dem Handy ist aber auch hier gut.

Bürger ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen ihr Personaldokument allerdings immer mitführen.

Gruß BSCom

üblicherweise ist es ja heute schon so, das man bei Abschluss der Kfz.Versicherung angeben muss wer noch als zweiter Fahrer in Frage kommt und ja wenn es ein spitzfindiger Polizist ist wird es Scherereien geben, auf jeden Fall wirst du ein Verwarnungsgeld zahlen müssen und da würde ich in deiner Police mal nachschauen ob du als Fahrer eingetragen bist, wenn nicht musst du das unbedingt nachholen, denn im Falle eines Unfalles wird es großen Ärger geben.

am 23. April 2016 um 6:51

Zitat:

@uhu110 schrieb am 23. April 2016 um 00:16:31 Uhr:

Hallo, Checker001,

eine schriftliche Genehmigung Deiner Frau bringt Dir nichts, denn man wird bei Ehepartnern, Familienangehörigen oder bei Personen, die unter der gleichen Anschrift wohnhaft sind, in der Regel davon ausgehen, dass der eingetragene Halter nichts gegen die Nutzung des Fahrzeugs hat.

Das ist hinsichtlich einiger Länder in Europa falsch (und in Deutschland völlig schnuppe, wenn das Fahrzeug nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist).

Man wird nicht von irgendwas ausgehen, sondern sich nach den Gesetzen und Verordnungen des Landes richten (besonders, wenn man bei Nichtbeachtung der darbenen Staatskasse helfen kann).

Auslands-Reisenden wird empfohlen, sich nicht nach Aussagen in Foren zu richten, sondern nach den Länderinfos zum Beispiel der Automobilklubs.

am 23. April 2016 um 7:36

Zitat:

@rossariorossa schrieb am 23. April 2016 um 08:23:47 Uhr:

üblicherweise ist es ja heute schon so, das man bei Abschluss der Kfz.Versicherung angeben muss wer noch als zweiter Fahrer in Frage kommt und ja wenn es ein spitzfindiger Polizist ist wird es Scherereien geben,...

Kompletter Schmarrn, ein Versicherungsvertrag, wie für die Haftplichtversicherung ist eine zivilrechtliche Sache. Kein Polizist, kein Staatsanwalt, etc. wird sich im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit jemals für die genauen Konditionen deines Versicherngsvertrages interessieren.

Das Einzige was interessiert ist, dass eine Haftpflichtversicherung mit den gesetzlich festgelegten Mindestdeckungsgrenzen für das Fahrzeug besteht... aus Ende Amen das wars.

Welche Vertragsstrafen du als Versicherungsnehmer zu zahlen hast, wenn z.B. jemand nicht aus dem angegebenen Fahrerkreis am Steuer saß ist einzig und allein deine Sache. Zumal es in vielen Situationen / Verträgen nicht einmal ein Problem darstellt, wenn eine nicht im üblichen Fahrerkreis enthaltene Person das Fahrzeug fährt... z.B. Probefahrt eines Kaufinteressenten oder auch wechselnder Fahrer auf der langen Urlaubsfahrt - da dürfte es zur Minderung des Risikos den meisten Versicherungen sogar lieber sein, wenn auch mal ein nicht angegebener Fahrer hinterm Steuer sitzt, als dass der angegebene Fahrer ein oder zweitausend Kilometer Non Stop übermüdet quer durch Europa fährt.

 

Zitat:

@rossariorossa schrieb am 23. April 2016 um 08:23:47 Uhr:

..., denn im Falle eines Unfalles wird es großen Ärger geben.

Wahnsinn, was viele hier schon als großen Ärger sehen... aber ist halt einfacher jemandem, der das heiß geliebte, auf Knien verehrte heilige Blechle mal fahren will zu sagen das geht wegen dem Ärger mit der Versicherung nicht. Statt zu sagen, deine Nase gefällt mir nicht, ich halte dich für zu blöd mein Auto zu fahren... gerade in der Verwandschaft, bei kindern und / oder Ehefrauen ist da die (lächerliche) Ausrede mit der Versicherung wohl schonender für den Familienfrieden.:D

Ärger... notfalls zahlste halt im Falle eines Unfalls ein paar Kröten nach und maximal eine in Relation zu einem Unfallschaden i.d.Regel niedrige Vertragsstrafe.

Siehe... z.B. http://www.kfz-versicherungen.cc/.../...icht-eingetragener-fahrer.html

am 23. April 2016 um 8:22

Zitat:

@Monstrabidur schrieb am 22. April 2016 um 20:51:23 Uhr:

Ich habe gute Erfahungen mit dem Mitführen einer Kopie des Fzg-Scheins gemacht. …

Aber bitte NIE eine Farbkopie machen, das kann schnell in einer Anzeige wegen Urkundenfälschung münden. Es muss klar und deutlich sichtbar sein, dass die Kopie eine Kopie ist.

Zitat:

@Kai70 schrieb am 22. April 2016 um 18:15:23 Uhr:

Wenn oft das Fahrzeug von dem anderen genutzt wird lasst die ZB Teil I einfach im Fahrzeug, natürlich nicht sichtbar denn dies wäre erhebliche Gefahrenerhöhung, sondern z.B. im Handschuhfach.

Und wenn das Auto geklaut wird freut die Versicherrung sich, weil sie Geld gespart hat. Etwas dümmeres gibts nicht, als alles im Auto zu lassen.

Zitat:

@rossariorossa schrieb am 23. April 2016 um 08:23:47 Uhr:

üblicherweise ist es ja heute schon so, das man bei Abschluss der Kfz.Versicherung angeben muss wer noch als zweiter Fahrer in Frage kommt und ja wenn es ein spitzfindiger Polizist ist wird es Scherereien geben, auf jeden Fall wirst du ein Verwarnungsgeld zahlen müssen und da würde ich in deiner Police mal nachschauen ob du als Fahrer eingetragen bist, wenn nicht musst du das unbedingt nachholen, denn im Falle eines Unfalles wird es großen Ärger geben.

Das ist ein ganz anderes Thema... Klar darf man zusätzliche Fahrer nicht ausschließen, und sie dann doch fahren lassen. Im Falle eines Unfalles steht dann ein anderer Fahrer im Unfallbogen, was zu einem bösen Brief von der Versicherrung führt. Probleme gibt es erst, wenn dies kein Einzelfall des Fahrzeughalters ist. Dann kommt die Kündigung und eine andere Versicherrung zu finden wird schwer.

Mit einem "spitzfinigen Polizist" hat das aber nix zu tun. Dieser würde bei jedem Fahrzeug, wo nicht der Halter selbst fährt, bei der Versicherung nachfragen. Das macht er nicht, weil es ihn auf grund des immer noch vorhandenen Versicherungsschutzes nicht interessiert. Im Falle eines Unfalles bekommt der geschädigte Unfallgegner immer sein Geld.

Eine andere Sache ist die Kraftfahrzeugsteuervergünstigung nach §3a. Hier wird der Polizist nachfragen. Aber dies würde er auch mit Fahrzeugschein tun.

Zitat:

@Monstrabidur schrieb am 22. April 2016 um 20:51:23 Uhr:

Ich habe gute Erfahungen mit dem Mitführen einer Kopie des Fzg-Scheins gemacht. Bis auf ein Mal wurde das immer akzeptiert. Bei diesem einen Mal hat es der oberkorrekte *freundliche Polizist* beim kostenlosen Vorzeigen des Originals auf der Wache belassen.

Ich glaube nicht, das man mit einer Kopie großartige Vorteile hat, solange es sich um ein neues oder hochwertiges Fahrzeug handelt. Wenn ein Polizist genau ist, dann ist er nun mal genau. Wenn er locker ist, ist er einfach locker...

Ich fahre immer wieder das Auto meiner Mutter durch die Waschstraße. Manchmal (fast immer) vergesse ich dabei die erforderlichen Fahrzeugpapiere. Routiniert finde ich die Papiere meines eigenen Wagens. Dann erkläre ich die Lage und kann ohne Strafe weiter fahren. Passierte bis jetzt 2 mal...

Ein mal bin ich mit der Schrömelskiste meines Freundes gefahren. Keine Papiere dabei und was ich nicht wusste war, dass die Tankanzeide defekt war. Stress gabs deswegen nicht, hat mich nur 20 Euro wegen liegenbleiben auf der (Stadt-)Autobahn gekostet. Dafür war das Schleppen bis zur nächsten Tankstelle inklusive.

am 23. April 2016 um 9:10

Zitat:

@MvM schrieb am 23. April 2016 um 10:41:41 Uhr:

Zitat:

@Kai70 schrieb am 22. April 2016 um 18:15:23 Uhr:

Wenn oft das Fahrzeug von dem anderen genutzt wird lasst die ZB Teil I einfach im Fahrzeug, natürlich nicht sichtbar denn dies wäre erhebliche Gefahrenerhöhung, sondern z.B. im Handschuhfach.

Und wenn das Auto geklaut wird freut die Versicherrung sich, weil sie Geld gespart hat. Etwas dümmeres gibts nicht, als alles im Auto zu lassen.

Wie kommst du auf eine derart falsche Aussage?

Ich hatte mal eine solche Situation wie der TE. Ich fuhr mit einem fremden Auto als Auslieferungsfahrer, das Auto war gerade neu angeschafft und noch nicht gekennzeichnet. Es war Freitagabend und die Cops waren auf Feindfahrt und hatten insbesondere Partybesucher auf dem Kieker, um sogenannte Discounfälle vorzubeugen. Die Cops waren hinter mir, der alte Fiesta passte natürlich genau ins Schema und schon hatten sie mich auch angehalten. Ich hab denen dann gesagt, das ist nicht mein Auto, der Fahrzeugschein müsste hier irgendwo sein, aber ich muss den erst noch suchen. Da haben die gleich gesagt, lassen Sie mal, das glauben wir Ihnen so, haben nur den Führerschein begutachtet und noch die üblichen Fragen zu Alkohol und Drogen gestellt und das wars dann auch schon. Das würde ich in der Situation wie der TE ähnlich machen, es zeigt an sich ja, dass man den Fahrzeugschein in der Regel dabei hat. Die Cops haben dann in der Regel keine Lust, noch zu warten, bis man den Fahrzeugschein gefunden hat und lassen es so durchgehen. Dann sollte es auch kein Bußgeld geben, es sei denn, die Cops haben richtig schlechte Laune.

Im Prinzip ist das aber keine langfristige Lösung, ich würde es eher so handhaben, dass der Fahrzeugschein immer im Auto aufbewahrt wird, oder dort abgelegt wird, wo auch der Schlüssel ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen