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Ohne Führerschein

Themenstarteram 30. November 2009 um 20:43

hallo,

ich habe folgendes problem!

auto gekauft und kein führerschein?

kann ich das trotzdem auf mich versichern?

Beste Antwort im Thema

Klar, du kannst ein Fahrzeug

-kaufen

-zulassen

-versichern

ohne selbst einen Führerschein zu besitzen.

Nur eben nicht damit selbst im öffentlichen Strassenverkehr fahren.

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Klar, du kannst ein Fahrzeug

-kaufen

-zulassen

-versichern

ohne selbst einen Führerschein zu besitzen.

Nur eben nicht damit selbst im öffentlichen Strassenverkehr fahren.

Und wieso kaufst du ein Auto ohne Führerschein? Für Jemanden andren?

am 1. Dezember 2009 um 1:59

Zitat:

Original geschrieben von Schoeneberg30

Und wieso kaufst du ein Auto ohne Führerschein? Für Jemanden andren?

. . . ist doch bald Weihnachten ;)

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Klar, du kannst ein Fahrzeug

-kaufen

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-versichern

ohne selbst einen Führerschein zu besitzen.

Nur eben nicht damit selbst im öffentlichen Strassenverkehr fahren.

exakt und zutreffend beantwortet;)

 

...den weiteren Spam zu dem Thema sollten die nachfolgenden Poster bitte vermeiden,denn die Beweggründe zu der Frage können vielschichtig sein und tun hier nichts zur Sache:o

mfg Andy

MT-Moderation

ja kannst du machen, natürlich, Führerschein brauchst du bei der Anmeldung nicht und auch die Versicherung will ihn nicht sehen. Du kannst ja auch ein Fahrzeug auf Vereine oder Firmen zulassen, die haben als solches ja auch keinen Führerschein

Es gibt aber oft die Frage nach dem Datum des Führerscheinerwerbs, also solltest du das ganze über einen Versicherungsmakler machen und nicht übers Internet.

Hakelig wirds aber evtl mit der SF-Einstufung, denn du kannst ja keine Rabatte für schadenfreies Fahren einsacken, wenn du selbst garnicht fahren kannst/darfst

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Hakelig wirds aber evtl mit der SF-Einstufung, denn du kannst ja keine Rabatte für schadenfreies Fahren einsacken, wenn du selbst garnicht fahren kannst/darfst

Das wäre jetzt meine erste frage gewesen.

wie wird denn dann jemand ohne FS in der SF eingestuft?

Zitat:

Original geschrieben von andyrx

...den weiteren Spam zu dem Thema sollten die nachfolgenden Poster bitte vermeiden,denn die Beweggründe zu der Frage können vielschichtig sein und tun hier nichts zur Sache:o

mfg Andy

MT-Moderation

Was soll das denn? Ich hab aus Interesse gefragt, das war kein Spam und hat auch mit der Frage zutun, wenn er will antwortet er drauf und wenn nicht dann nicht. Ist ja schließlich ein Forum hier, ein Beitrag mehr oder weniger schadet nicht...Manchmal werden Mods echt größenwahnsinnig...

am 1. Dezember 2009 um 11:51

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Hakelig wirds aber evtl mit der SF-Einstufung, denn du kannst ja keine Rabatte für schadenfreies Fahren einsacken, wenn du selbst garnicht fahren kannst/darfst

Das wäre jetzt meine erste frage gewesen.

wie wird denn dann jemand ohne FS in der SF eingestuft?

In der Regel mit SF 0. Prozente sind unerheblich, weil unterschiedlich bei verschiedenen Unternehmen, z.B. aber 230%.

am 1. Dezember 2009 um 12:27

Zitat:

Original geschrieben von Kufenflitzer

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

Das wäre jetzt meine erste frage gewesen.

wie wird denn dann jemand ohne FS in der SF eingestuft?

In der Regel mit SF 0. Prozente sind unerheblich, weil unterschiedlich bei verschiedenen Unternehmen, z.B. aber 230%.

stimt nicht ganz wenn er 23 ist dan bekommt er 1/2 SF also 140%

hängt halt ganz von der Versicherung ab bei der er versichern will.

Es sind nun mal Schaden-freie-Jahre und die erreicht man auch wenn man selber nicht Fahren kann.

hat den irgendjemand einen Nachweis, dass man keine Höhere SF als Jahre Führerscheinbesitz haben kann?

Ich hab nämlich 2 Verträge mit SF25 und habe erst 6 Jahre den Schein.

Themenstarteram 4. Dezember 2009 um 20:51

danke für die antworten :)

war bei versicherung schon, 100 % als einstieg möglich!

aber nur weil ich bei denen gleich hausrat, rechtschutz.... (sind zusammen 5 zusaetzliche versicherungen) nehme

Zitat:

Original geschrieben von 3L-Flowerpower

 

hat den irgendjemand einen Nachweis, dass man keine Höhere SF als Jahre Führerscheinbesitz haben kann?

Ich hab nämlich 2 Verträge mit SF25 und habe erst 6 Jahre den Schein.

Die Verträge dürften dann aber nicht auf dich laufen bzw. übernehmen kannst du die SF25 nicht da du wie gesagt nur 6 Jahre den Führerschein hast.

Ausser jemand hat ein KFZ schon vor 25 Jahren sofern möglich auf dich angemeldet dann isses wieder was andres ;) dann ist die Zeit des Führerscheinbesitztes unrelevant.

Und wo steht das?

Ich hab beide Verträge übernommen einen von meiner Oma und einen von meiner Mutter.

Und ich steh im Versicherungsschein und im Fahrzeugschein.

Nun frage ich mich ob, dass nur eine Handhabe der Versicherer ist nur 6 Jahre zu übernehmen oder ob das Gesetz ist und das von meiner Versicherung eine Kulanzeinstufung ist.

das ist gut möglich dass deine Versicherung das als Sondereinstufung gemacht hat

Kann probleme geben wenn du mal die VS wechselst, denn der neue Versicherer muss die % so nicht anerkennen

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