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Ohne Kat, erlaubt oder nicht??

Themenstarteram 25. Juli 2008 um 19:18

Hallo!

ich habe da mal ne Frage. Wenn bei einem LKW im Fahrzeugschein der Abgasschlüssel ausgenullt ist, die "Emissionsklasse unbekannt" eingetragen ist,

dürfte man dann ohne Kat fahren??

Wie sieht es bei der AU aus, welche Werte werden gemessen??

Hat da jemand ne Ahnung?

 

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14 Antworten
Themenstarteram 27. Juli 2008 um 20:19

Mhhh, schade, das da wohl keiner eine Ahnung hat.

Muss ich wohl doch den Onkel vom TÜV fragen. Aber die Antwort kenne ich ja eigentlich schon:

Nicht original=verboten

sieht original aus=erlaubt

Messwerte= unbekannt

 

Im übrigen ist es ja wohl kein Steuerrechtliches Problem, da ich ja als LKW besteuert bin, und da nur die Nutzlast die Steuer ergibt.

 

Wieso fragst Du nicht einfach den TÜV oder die Zulassungsfritzen?

Hier antwortet sicherlich keiner aus bösem Willen nicht, sondern weil die Anfrage zu grenzwertig ist, um eine kompetente Antwort zu bekommen.

Themenstarteram 27. Juli 2008 um 22:23

Zitat:

Original geschrieben von spechti

Wieso fragst Du nicht einfach den TÜV oder die Zulassungsfritzen?

 

Hier antwortet sicherlich keiner aus bösem Willen nicht, sondern weil die Anfrage zu grenzwertig ist, um eine kompetente Antwort zu bekommen.

 

Nee, so war das ja auch nicht gemeint!

Ich dachte nur, dass vielleicht jemand schon Erfahrungen in dieser Sache gemacht hat.

Werd mal beim TÜV vorbeischauen.

Servus,

habe ich jetzt bei meinem CJ auch gemacht. H-Kennzeichen, und irgendein Schlauli hat vor Jaaaaahren mal einen KAt eingebaut. (Beim Vegaser!!!).

Also Kat raus. sieht eh keiner. Und nebenbei fährt sich die Kiste viel eleganter.!

 

Gruß

flhti

Hallo

rein rechtlich darf nicht mehr damit gefahren werden da der Kat ja nicht´zum Spass da drin sondern um die Abgase zu reinigen, ein Ausbau würde das Abgasverhalten verschlechtern, dies ist einer der wenigen Punkte die zum Verlust der Betriebserlaubnis führen, §19 Abs 2 Nr 3 StVZO.

jetzt zum praktikablen, auf die Schnelle, Tüv/Fahrzeugkontrolle, wird Dir wohl niemand nachweisen können das dein Fahrzeug einen Kat im Orginal hat, wenn Du an jemanden geräts mit entsprechendem Hintergrundwissen kann das natütlich anders ausgehen.

Der Kat kann doch raus, wenn es zur EZ noch kein Euro1 gab.

So sehe ich das, aber warum kann man beim Vergaser keinen Kat einbauen? (Dafür hätte ich gern ne technische Antwort :)).

mfg Micha

am 28. Juli 2008 um 16:05

Zitat:

Original geschrieben von Mitsumichi

So sehe ich das, aber warum kann man beim Vergaser keinen Kat einbauen? (Dafür hätte ich gern ne technische Antwort :)).

Klar kann man da einen Kat einbauen. Einfach so ohne Erfassung des Lambdawertes -> U-Kat. Wird der Lambdawert gemessen und zur Gemischregulierung herangezogen, das geht natürlich auch bei Vergasern (z.B. Rochester Quadrajet) -> GKat.

MfG

DirkB

Zitat:

Original geschrieben von Mitsumichi

Der Kat kann doch raus, wenn es zur EZ noch kein Euro1 gab.

 

mfg Micha

Nein die Betriebserlaubnis ist mit Kat erteilt worden, wenn der Kat dazu nicht notwendig gewesen wäre hätte man den vorher ausbauen müssen wenn man darauf verzichten möchte.

In meinen Augen nicht ganz richtig, wenn der Wagen zu einem Zeitpunkt zugelassen als Euro0 aktuell war, kann man den Kat entfernen.

mfg Micha

Es wurde ja schon gesagt:

Änderungen die das Abgasverhalten verschlechtern, sind nicht

zulässig. Selbst wenn das nicht so wäre, dürfte man den Kat nicht

einfach ausbauen. Schließlich wäre schon aus "Lärm-Technischer"

Sicht die Anlage nicht mehr original. Wenn der Auspuff über 3

Pötte verfügt darf man ja auch nicht einfach einen rauswerfen.

Jeder der mal einen Kat ausgeräumt oder ganz entfernt hat,

kennt den Unterschied der Geräuschkulisse und weiss wovon

ich spreche...

Moin,

Jedes Auto DARF auf die Abgasstufe runtergestuft werden, die es minimal bei Erteilung der EZ erreichen musste.

Beispiel : Euro 2 Benziner (Nachgerüstet) des Baujahres 1988 darf auf die Katlose Variante zurückgebaut werden, da 1988 noch Fahrzeuge ohne Kat zulassungsfähig waren. Mit einer Erstzulassung des gleichen Autos 1992, dürfte das Fahrzeug lediglich auf Euro1 zurückgerüstet werden, da es ab dem Jahr 1989 eine Katpflicht für Fahrzeuge größer 1.4L Hubraum gab und die Euro1 Norm ab 1992 Pflicht war, bei einer Zulassung zwischen 89 und 91 gab es noch zusätzlich eine ECE Übergangsregelung (die aber bei einer EZ mit Kat ab EZ nicht in Anspruch genommen werden kann). Die Euro2 Norm war Pflicht ab 1996 usw.pp.

Das heißt ... ein 1980er Fahrzeug darf grundsätzlich wieder zurückgerüstet werden, wenn ein Abgasgutachten für das Fahrzeug ohne Kat existent ist. Macht nur kaum ein TÜV ;)

Gruß Kester

Themenstarteram 28. Juli 2008 um 20:37

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

 

Jedes Auto DARF auf die Abgasstufe runtergestuft werden, die es minimal bei Erteilung der EZ erreichen musste.

 

Beispiel : Euro 2 Benziner (Nachgerüstet) des Baujahres 1988 darf auf die Katlose Variante zurückgebaut werden, da 1988 noch Fahrzeuge ohne Kat zulassungsfähig waren. Mit einer Erstzulassung des gleichen Autos 1992, dürfte das Fahrzeug lediglich auf Euro1 zurückgerüstet werden, da es ab dem Jahr 1989 eine Katpflicht für Fahrzeuge größer 1.4L Hubraum gab und die Euro1 Norm ab 1992 Pflicht war, bei einer Zulassung zwischen 89 und 91 gab es noch zusätzlich eine ECE Übergangsregelung (die aber bei einer EZ mit Kat ab EZ nicht in Anspruch genommen werden kann). Die Euro2 Norm war Pflicht ab 1996 usw.pp.

 

Das heißt ... ein 1980er Fahrzeug darf grundsätzlich wieder zurückgerüstet werden, wenn ein Abgasgutachten für das Fahrzeug ohne Kat existent ist. Macht nur kaum ein TÜV ;)

 

Gruß Kester

 

Nun ist es aber so, dass ich KEINE Abgaseinstufung habe. Alle Schlüsselnummern diesbezüglich sind ausgenullt.

Dazu die Bemerkung: "Emissionsklasse unbekannt"

Also nix Euro1 oder so.

Ist aber auch ein LKW.

am 29. Juli 2008 um 7:17

Es gibt auch Emissionswerte beim LKW( Feinstaub/Lärm). Hat auch mit der Plakette zu tun. Wenn du etwas an einem Fahrzeug änderst ,was die Emissionswerte verändert mußt du zum TÜV, auch wenn es keine Auswirkungen für dich hat (Steuer/Fahrverbot).

Wenn Emmissionsklasse genullt ist heißt das nur zum Zeitpunkt der Abnahme unbekannt. Kommt der richtige Prüfer sagt der dir schon ob erlaubt oder nicht.

Moin,

Was drin steht ist egal. Wenn dein Auto EZ 1985 hat, dann darf der Kat raus und der Emissionsschlüssel für Katlose Fahrzeuge eingetragen werden. Bei EZ 1990 darf der Kat wegen der dann geltenden Katpflicht nicht mehr raus, entsprechend muss ein Abgasschlüssel eingetragen werden, der diesem Umstand rechnung trägt.

MFG Kester

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