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Ohne Kat, erlaubt oder nicht??
Hallo!
ich habe da mal ne Frage. Wenn bei einem LKW im Fahrzeugschein der Abgasschlüssel ausgenullt ist, die "Emissionsklasse unbekannt" eingetragen ist,
dürfte man dann ohne Kat fahren??
Wie sieht es bei der AU aus, welche Werte werden gemessen??
Hat da jemand ne Ahnung?
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14 Antworten
Mhhh, schade, das da wohl keiner eine Ahnung hat.
Muss ich wohl doch den Onkel vom TÜV fragen. Aber die Antwort kenne ich ja eigentlich schon:
Nicht original=verboten
sieht original aus=erlaubt
Messwerte= unbekannt
Im übrigen ist es ja wohl kein Steuerrechtliches Problem, da ich ja als LKW besteuert bin, und da nur die Nutzlast die Steuer ergibt.
Wieso fragst Du nicht einfach den TÜV oder die Zulassungsfritzen?
Hier antwortet sicherlich keiner aus bösem Willen nicht, sondern weil die Anfrage zu grenzwertig ist, um eine kompetente Antwort zu bekommen.
Zitat:
Original geschrieben von spechti
Wieso fragst Du nicht einfach den TÜV oder die Zulassungsfritzen?
Hier antwortet sicherlich keiner aus bösem Willen nicht, sondern weil die Anfrage zu grenzwertig ist, um eine kompetente Antwort zu bekommen.
Nee, so war das ja auch nicht gemeint!
Ich dachte nur, dass vielleicht jemand schon Erfahrungen in dieser Sache gemacht hat.
Werd mal beim TÜV vorbeischauen.
Servus,
habe ich jetzt bei meinem CJ auch gemacht. H-Kennzeichen, und irgendein Schlauli hat vor Jaaaaahren mal einen KAt eingebaut. (Beim Vegaser!!!).
Also Kat raus. sieht eh keiner. Und nebenbei fährt sich die Kiste viel eleganter.!
Gruß
flhti
Hallo
rein rechtlich darf nicht mehr damit gefahren werden da der Kat ja nicht´zum Spass da drin sondern um die Abgase zu reinigen, ein Ausbau würde das Abgasverhalten verschlechtern, dies ist einer der wenigen Punkte die zum Verlust der Betriebserlaubnis führen, §19 Abs 2 Nr 3 StVZO.
jetzt zum praktikablen, auf die Schnelle, Tüv/Fahrzeugkontrolle, wird Dir wohl niemand nachweisen können das dein Fahrzeug einen Kat im Orginal hat, wenn Du an jemanden geräts mit entsprechendem Hintergrundwissen kann das natütlich anders ausgehen.
Der Kat kann doch raus, wenn es zur EZ noch kein Euro1 gab.
So sehe ich das, aber warum kann man beim Vergaser keinen Kat einbauen? (Dafür hätte ich gern ne technische Antwort ).
mfg Micha
Zitat:
Original geschrieben von Mitsumichi
So sehe ich das, aber warum kann man beim Vergaser keinen Kat einbauen? (Dafür hätte ich gern ne technische Antwort ).
Klar kann man da einen Kat einbauen. Einfach so ohne Erfassung des Lambdawertes -> U-Kat. Wird der Lambdawert gemessen und zur Gemischregulierung herangezogen, das geht natürlich auch bei Vergasern (z.B. Rochester Quadrajet) -> GKat.
MfG
DirkB
Zitat:
Original geschrieben von Mitsumichi
Der Kat kann doch raus, wenn es zur EZ noch kein Euro1 gab.
mfg Micha
Nein die Betriebserlaubnis ist mit Kat erteilt worden, wenn der Kat dazu nicht notwendig gewesen wäre hätte man den vorher ausbauen müssen wenn man darauf verzichten möchte.
In meinen Augen nicht ganz richtig, wenn der Wagen zu einem Zeitpunkt zugelassen als Euro0 aktuell war, kann man den Kat entfernen.
mfg Micha
Es wurde ja schon gesagt:
Änderungen die das Abgasverhalten verschlechtern, sind nicht
zulässig. Selbst wenn das nicht so wäre, dürfte man den Kat nicht
einfach ausbauen. Schließlich wäre schon aus "Lärm-Technischer"
Sicht die Anlage nicht mehr original. Wenn der Auspuff über 3
Pötte verfügt darf man ja auch nicht einfach einen rauswerfen.
Jeder der mal einen Kat ausgeräumt oder ganz entfernt hat,
kennt den Unterschied der Geräuschkulisse und weiss wovon
ich spreche...
Moin,
Jedes Auto DARF auf die Abgasstufe runtergestuft werden, die es minimal bei Erteilung der EZ erreichen musste.
Beispiel : Euro 2 Benziner (Nachgerüstet) des Baujahres 1988 darf auf die Katlose Variante zurückgebaut werden, da 1988 noch Fahrzeuge ohne Kat zulassungsfähig waren. Mit einer Erstzulassung des gleichen Autos 1992, dürfte das Fahrzeug lediglich auf Euro1 zurückgerüstet werden, da es ab dem Jahr 1989 eine Katpflicht für Fahrzeuge größer 1.4L Hubraum gab und die Euro1 Norm ab 1992 Pflicht war, bei einer Zulassung zwischen 89 und 91 gab es noch zusätzlich eine ECE Übergangsregelung (die aber bei einer EZ mit Kat ab EZ nicht in Anspruch genommen werden kann). Die Euro2 Norm war Pflicht ab 1996 usw.pp.
Das heißt ... ein 1980er Fahrzeug darf grundsätzlich wieder zurückgerüstet werden, wenn ein Abgasgutachten für das Fahrzeug ohne Kat existent ist. Macht nur kaum ein TÜV
Gruß Kester
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,
Jedes Auto DARF auf die Abgasstufe runtergestuft werden, die es minimal bei Erteilung der EZ erreichen musste.
Beispiel : Euro 2 Benziner (Nachgerüstet) des Baujahres 1988 darf auf die Katlose Variante zurückgebaut werden, da 1988 noch Fahrzeuge ohne Kat zulassungsfähig waren. Mit einer Erstzulassung des gleichen Autos 1992, dürfte das Fahrzeug lediglich auf Euro1 zurückgerüstet werden, da es ab dem Jahr 1989 eine Katpflicht für Fahrzeuge größer 1.4L Hubraum gab und die Euro1 Norm ab 1992 Pflicht war, bei einer Zulassung zwischen 89 und 91 gab es noch zusätzlich eine ECE Übergangsregelung (die aber bei einer EZ mit Kat ab EZ nicht in Anspruch genommen werden kann). Die Euro2 Norm war Pflicht ab 1996 usw.pp.
Das heißt ... ein 1980er Fahrzeug darf grundsätzlich wieder zurückgerüstet werden, wenn ein Abgasgutachten für das Fahrzeug ohne Kat existent ist. Macht nur kaum ein TÜV
Gruß Kester
Nun ist es aber so, dass ich KEINE Abgaseinstufung habe. Alle Schlüsselnummern diesbezüglich sind ausgenullt.
Dazu die Bemerkung: "Emissionsklasse unbekannt"
Also nix Euro1 oder so.
Ist aber auch ein LKW.
Es gibt auch Emissionswerte beim LKW( Feinstaub/Lärm). Hat auch mit der Plakette zu tun. Wenn du etwas an einem Fahrzeug änderst ,was die Emissionswerte verändert mußt du zum TÜV, auch wenn es keine Auswirkungen für dich hat (Steuer/Fahrverbot).
Wenn Emmissionsklasse genullt ist heißt das nur zum Zeitpunkt der Abnahme unbekannt. Kommt der richtige Prüfer sagt der dir schon ob erlaubt oder nicht.
Moin,
Was drin steht ist egal. Wenn dein Auto EZ 1985 hat, dann darf der Kat raus und der Emissionsschlüssel für Katlose Fahrzeuge eingetragen werden. Bei EZ 1990 darf der Kat wegen der dann geltenden Katpflicht nicht mehr raus, entsprechend muss ein Abgasschlüssel eingetragen werden, der diesem Umstand rechnung trägt.
MFG Kester