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Ohne triftigen Grund langsam fahren, sodass man den Verkehrsfluss behindert

Themenstarteram 3. Februar 2025 um 22:21

Hallo liebe Motor-Talk-Community,

in Anlehnung eines anderen Themas, dass ich hier eröffnet habe (Sicherheitsabstand), würde mich eure Erfahrung zum Thema Mindestgeschwindkeit interessieren.

Ich bin tendeziell so ein Typ der gerne die Rosen riecht, der Samstags Abend gern mal ein Glas Wein genießt, der es mag mit dem Händen und Augen einem Lagerfeuer zugewand zu sitzen auf einem Berg unterm Mondschein. Man könnte sagen, dass ich einer bin der sich gerne die Zeit nimmt die schönen Dinge zu genießen ob am Strand, bei einem angenehmen Telefonat oder auch in den Tiefen des Schlafes friedlich träumend unterm Sternenhimmel.

Demnach sehe ich mich, obwohl ich selber sozusagen vorerst autoabstinent bin und nicht die Erfahrung habe, als jemand der auf der Straße nicht zu rasanten Fahrten tendiert. Wenn ich sehe, wie andere sich in Situationen hineinsteigern und sich in bombastischen Eskalationen wiederfinden, sodass man den Eindruck bekommen könnte, dass sich scheinbar die ganze Welt gegen einen stellt. Sowas wäre für mich schwer zu ertragen. Daher versuche Konfrontationen zu entgehen oder zu entschärfen, als mir die Blöße zu geben im Konflikt am Ende schlecht da zu stehen.

Allgemein ist es für mich wichtig die Kontrolle zu behalten und so wie das Gesetz im Straßenverkehr geschrieben ist, bleiben bei mir oft Fragen offen, was mich verunsichert.

Zitat:

Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

Diese Vorgabe ist für mich nicht zufriedenstellend. Den Verkehrsfluss behindert man auch gerne mal wenn man die Höchstgeschwindigkeit fährt. Das soll ja aber gewiss nicht heißen, dass man über der Höchstgeschwindkeit fahren soll. Wenn ich z.B. 13,5% unter der Höchstgeschwindkeit fahre bei einer Höchstgewschindkeit von 60km/h ist das dann schon behindern des Verkehrsflusses?

Um es nochmal kurz zu fassen:

Wenn ich tendeziell als Fahranfänger langsamer fahren möchte, wie kann/soll ich mich verhalten ohne mir Ärger zu schaffen?

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136 Antworten

Fahr halt die zulässige Höchstgeschwindigkeit.

Zulässige Höchstgeschwindigkeit heißt nicht vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit.

Das Gesetz gibt hier keine klaren Grenzen nach unten vor. Wer 85 oder 80 auf der Landstraße fährt wird wohl kaum verurteilt werden.

@BooBoo

Die einfachste und entspannteste Variante ist, mit dem Verkehr mitzuschwimmen. Oft ergibt sich auch die Möglichkeit langsam mitzuschwimmen, so z.B. auf der Autobahn, auf der man einfach rechts fährt. Damit ergibt sich die Möglichkeit der Wahl einer Geschwindigkeit von knappen 90 km/h.

Wenn man langsamer fährt als die anderen, bedeutet das manchmal auch Stress, weil hinter einem dicht aufgefahren wird. Ist mir heute auch so passiert, dass der Hintermann so dich am Heck klebte, dass ich nicht einmal die Scheinwerfer mehr sehen konnte.

Schwimmt man mit den anderen mit, passiert das wesentlich seltener.

 

Gruß

Uwe

Ich lebe in einer sehr wildreichen Gegend, deshalb bin ich auf "freien" Landstraßen in der Dämmerung bzw Dunkelheit auch bei gerader und einsehbarer Strecke nicht schneller als 70 oder 80 unterwegs.

Da gibt es keine klaren eindeutigen Regelungen.

 

Wenn man offensichtlich und ohne ersichtlichen Grund zu langsam fährt und dadurch womöglich noch gefährliche Situationen provoziert wird die Polizei ggf. mal nachfragen was los ist.

 

Vorausgesetzt es fällt auf denn die Kontrolle ist alles anders als flächendeckend.

 

 

Und Paragraph 1 der StVO spricht ja auch von gegenseitiger Rücksichtnahme, das heißt auch das man andere nicht übermäßig behindern soll durch langsames fahren.

 

Grundsätzlich weniger über alles nachdenken sondern einfach fahren Routine ist alles auch und gerade beim Autofahren.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 3. Februar 2025 um 23:46:31 Uhr:

@BooBoo

Die einfachste und entspannteste Variante ist, mit dem Verkehr mitzuschwimmen. Oft ergibt sich auch die Möglichkeit langsam mitzuschwimmen, so z.B. auf der Autobahn, auf der man einfach rechts fährt. Damit ergibt sich die Möglichkeit der Wahl einer Geschwindigkeit von knappen 90 km/h.

Wenn man langsamer fährt als die anderen, bedeutet das manchmal auch Stress, weil hinter einem dicht aufgefahren wird. Ist mir heute auch so passiert, dass der Hintermann so dich am Heck klebte, dass ich nicht einmal die Scheinwerfer mehr sehen konnte.

Schwimmt man mit den anderen mit, passiert das wesentlich seltener.

 

Gruß

Uwe

Richtig und vor allem total sinnfrei, wenn man sich auf der Autobahn vom Lkw überholen lassen muss. Wenn dann noch 100 km Lkw-Überholverbot besteht, ist das eine üble Behinderung. Es könnte sein, dass dann ein Lkw-Fahrer bei der Polizei anruft und den Pkw als Alkoholfahrt meldet. ;) Mann muss schon sehr ängstlich oder ignorant sein, um ohne ersichtlichen Grund eine Kolonne anzuführen. Nicht empfehlenswert und gefährlich.

Sowas wurde hier doch nicht unterstellt, dass der TE auf der Autobahn noch langsamer als die LKWs fahren möchte.

Es ist einfach eine bequeme Alternative auf der Autobahn einfach mit den LKWs mitzuschwimmen (also nicht langsamer fahren als die LKWs). Das mache ich auch manchmal, wenn ich länger telefoniere, natürlich mit Freisprechfunktion (das muss man leide hier im Forum explizit schreiben, weil sich ansonsten immer einer findet, der einem etwas anderes unterstellt :().

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 4. Februar 2025 um 00:12:23 Uhr:

Sowas wurde hier doch nicht unterstellt, dass der TE auf der Autobahn noch langsamer als die LKWs fahren möchte.

Es ist einfach eine bequeme Alternative auf der Autobahn einfach mit den LKWs mitzuschwimmen. Das mache ich auch manchmal, wenn ich länger telefoniere, natürlich mit Freisprechfunktion (das muss man leide hier im Forum explizit schreiben, weil sich ansonsten immer einer findet, der einem etwas anderes unterstellt :().

Gruß

Uwe

Das sollte auch nur ein Beispiel sein, was man nicht unbedingt tun sollte. Passiert leider gelegentlich, wenn ich mit dem LKW unterwegs bin.

Ich kann mich noch daran erinnern, einmal aus gutem Grund auf der AB bei einsetzendem Eisregen mich mit ca 60 ausrollen zu lassen, nur nicht groß lenken und nicht groß bremsen zu müssen, da Grip kaum noch gegeben war.

Ein Berufsversager CE überholte mich mit Tempomat 87 um dann nach rechts ins Aus abzutanzen.

Zitat:

@BooBoo schrieb am 3. Februar 2025 um 23:21:31 Uhr:

Wenn ich z.B. 13,5% unter der Höchstgeschwindkeit fahre bei einer Höchstgewschindkeit von 60km/h ist das dann schon behindern des Verkehrsflusses?

Das ist das allseits beliebte Oberlehrerverhalten.

Jetzt noch einen Wackeldackel auf die Heckablage und nur mit Hut fahren. :D

Es ist so wie mit den Rentnern, die einkaufen müssen wenn die Berufstätigen einkaufen.

An der Kasse dann "passend" zahlen wollen, das Kleingeld am Boden verteilen und mit der netten Dame an der Kasse noch eine Weile übers Wetter reden wollen.

Kann man machen, weil es nicht verboten ist. Finden aber nicht alle gut.

Wenn Du gerne beim Fahren die Seele baumeln lässt, dann ist ein Sonntagvormittag im Sommer der geeignete Zeitpunkt. Vorzugsweise wenn Du vor Sonnenaufgang startest.

Na endlich wurden die lästigen Rentner wieder eingebracht.

Ansonsten finde ich einige Beiträge in denen erklärt wird wie schnell man doch zu fahren hat sehr überheblich.

Am besten ist es mit Köpfchen zu fahren, dies als Nachricht an alle die meinen die Guten, die Schnellen zu sein, denn genau diese Gruppe behindern oft den Verkehr überdurchschnittlich stark.

Mitschimmen im Verkehr - das wäre das Ideal.

Aber vorsichtig sein mit "langsam" fahren. Letzte Woche hat eine ältere Dame hier bei Nachts auch die Langsamkeit gewählt. Ein Hinterherfahrer hat die Polizei alarmiert. Diese hat die Dame gefragt warum sie so langsam fahre. Antwort: "Nachts sähe sie nicht mehr so gut und fahre deshalb langsamer". So - die Führerscheinstelle hat jetzt ein Nachtfahrverbot für die Dame ausgesprochen. :)

Was lernt man daraus?

1. Langsam ist nicht immer der Weisheit letzter Schluss.

2. Bei der Polizei nie und nimmer etwas aussagen. Nur Personalausweis, Führerschein, Fahrzeugpapiere. "Ich bin so aufgeregt wegen ihrer Kontrolle, ich möchte mich nicht äußern."

Zitat:

@bimota schrieb am 4. Februar 2025 um 07:10:50 Uhr:

"Ich bin so aufgeregt wegen ihrer Kontrolle, ich möchte mich nicht äußern."

Selbst das kann schon zu viel sein.

Zitat:

@bimota schrieb am 4. Februar 2025 um 07:10:50 Uhr:

 

Aber vorsichtig sein mit "langsam" fahren. Letzte Woche hat eine ältere Dame hier bei Nachts auch die Langsamkeit gewählt. Ein Hinterherfahrer hat die Polizei alarmiert. Diese hat die Dame gefragt warum sie so langsam fahre. Antwort: "Nachts sähe sie nicht mehr so gut und fahre deshalb langsamer". So - die Führerscheinstelle hat jetzt ein Nachtfahrverbot für die Dame ausgesprochen. :)

Fehlt hier nicht noch eine ärztliche Bestätigung ? Nachts sehen alle nicht mehr so gut und viele fahren entsprechend zu schnell. Oder ist das eine Geschichte aus dem Paulaner Garten ?

Meine Frau ist übrigens seit ihrer Geburt „Nachtblind“.

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