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Ohne Worte

Themenstarteram 26. Juli 2013 um 4:12
Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 26. Juli 2013 um 17:45

Man(n) könnte aber auch Eier in der Hose haben und zu seinem Vergehen stehen,

die Strafe tragen wie ein echter Kerl,

oder rumheulen und sich hinter den Rockzipfel der Mama verstecken weil man erwischt wurde.

0016

I

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BÄM Oida...! :cool:

 

Das hat sich aber gelohnt... der wird sich freuen, daß er das so toll geschafft hat... :D

 

Tja... is halt scheiße wenn man auf langweiligen Straßen fährt und sich dann nicht zusammenreißen kann. Dumm wenn man dumm ist.

Ich denke dass er nicht zufuss geht!

wie sollen sie ihn aufgehalten haben?

und ohne Fahrerfeststellung... passiert nix!

Wobei ich in diesem Fall die Strafen in D für Lächerlich zu gering halte...

1 Jahr OHne Führerschein und 2 Monatssätze!

Alex-

Im wiederholungsfall Entzug auf Lebenszeit!

..oh.. doppelpost!

In "der" Motorrad-Zeitschrift war kürzlich erst ein Bericht über eine neue mobile Blitzanlage.

Macht Fotos von vorne und hinten... damit brauchen sie einen nicht mehr anhalten...

schön dann haben sie also mein Kennzeichen!...

ich bin aber noch nie gefahren*zwinker!

Aber warum ist ein Motorrad auf Deinen Namen zugelassen, wenn Du noch nie gefahren bist? Außerdem hast Du einen Führerschein und passende Klamotten... deine Frau zwar auch, aber keinen Führerschein (oder?)...

 

Fahrtenbuch ick hör dir trapsen...

am 26. Juli 2013 um 9:14

Na lieber ein Fahrtenbuch als 3 Monate ohne Lappen, Punkte und Geldstrafe. Vor allen weil man nicht sofort ein Fahrtenbuch aufgebrummt bekommt.

ich habe 4 Kombis...- zwinker

meine Frau fährt auch mein schwager auch!....

und ja .,. so ein Fahrtenbuch bei der zu erwartenden Strafe? GERNE!

2 Helme hab ich auch .. einen Blau der andere ROT!

Sicher kein Einzelfall!

Daß es dafür nur drei Monate Fahrverbot gibt, wundert mich auch.

Ach ja, P.S.:

Was ich immer witzig finde, wenn solche Leute dann zur Rede gestellt werden, dann sind sie immer ganz kleinlaut und können sich nicht erklären, wie sie so hatten fahren können. :D

am 26. Juli 2013 um 12:07

Zitat:

Original geschrieben von Ramses297

Sicher kein Einzelfall!

Daß es dafür nur drei Monate Fahrverbot gibt, wundert mich auch.

Ach ja, P.S.:

Was ich immer witzig finde, wenn solche Leute dann zur Rede gestellt werden, dann sind sie immer ganz kleinlaut und können sich nicht erklären, wie sie so hatten fahren können. :D

Naja, würde auch nicht sagen das es Absicht war ;) Aber die Ausreden sind manchmal schon vom Feinsten :D

Fahrtenbuch gibts was man im Inet so lest erst beim zweiten Mal und das ist angeblich sogar Fahrzeug gebunden und nicht Fahrer gebunden. Also einfach auf die bessere Hälfte ummelden ;) Hoffentlich schaut Sammler noch vorbei und korrigiert das, falls ich grad total falsch liege.

Logisch ist das ans Fahrzeug gebunden... es geht ja darum wann das Fahrzeug von wem gefahren wird, wenn sich der "tätige" Fahrer nicht ermitteln lässt.

am 26. Juli 2013 um 13:37

Zitat:

Original geschrieben von DerZombie

 

Fahrtenbuch gibts was man im Inet so lest erst beim zweiten Mal

Du kannst Dich drauf verlassen daß es das bei DEM Verstoß beim ersten Mal gibt.

Zitat:

Original geschrieben von DerZombie

Zitat:

Original geschrieben von Ramses297

Sicher kein Einzelfall!

Daß es dafür nur drei Monate Fahrverbot gibt, wundert mich auch.

Ach ja, P.S.:

Was ich immer witzig finde, wenn solche Leute dann zur Rede gestellt werden, dann sind sie immer ganz kleinlaut und können sich nicht erklären, wie sie so hatten fahren können. :D

Naja, würde auch nicht sagen das es Absicht war ;) Aber die Ausreden sind manchmal schon vom Feinsten :D

Fahrtenbuch gibts was man im Inet so lest erst beim zweiten Mal und das ist angeblich sogar Fahrzeug gebunden und nicht Fahrer gebunden. Also einfach auf die bessere Hälfte ummelden ;) Hoffentlich schaut Sammler noch vorbei und korrigiert das, falls ich grad total falsch liege.

Das ist wahr..

Fahrzeug ummelden und die Sache ist gegessen.

Bei so einem Vorfall hätte ich genau in dem Moment einem Max Meier mein Moped für eine Probefahrt gegeben und da der junge Mann nur Jeans und Pulli hatte, habe ich ihm noch schnell meine Kombi geliehen ;)

Auf wem das Motorrad zugelassen ist spielt keine Rolle. Der Fahrer muss zweifelsfrei nachgewiesen werden.

am 26. Juli 2013 um 17:33

Zitat:

Original geschrieben von zaME

 

Bei so einem Vorfall hätte ich genau in dem Moment einem Max Meier mein Moped für eine Probefahrt gegeben und da der junge Mann nur Jeans und Pulli hatte, habe ich ihm noch schnell meine Kombi geliehen ;)

So einfach ist das aber auch nicht mehr, die Fragen da schon nach. Auch ob es Inserate gab usw. Also das muß man mittlerweile schon beweisen können

 

@ Softtail

In diesem Fall hast du natürlich Recht, was ja auch durchaus berechtigt ist.

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