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Oldtimer-LKW im Ausland fahren
Hallo zusammen.
Ich habe seit langem den Wunsch mir einen LKW (Pritsche) zu besorgen, und mir diesem zum Wohn-/Expeditionsmobil umzubauen.
Jetzt habe ich langsam Zeit für dieses "Hobby" und bin gedanklich auf einen Stolperstein gestoßen, der mir vieles versaubeuteln könnte...
Geplant wäre ein LKW(Pritsche über 7,5to) als Oldtimer (H-Kennzeichen) und den Aufbau als "Ladung" draufzusetzen(um das H-Kennzeichen nicht zu gefährden)
Wie ist das jetzt allerdings mit Fahrten ins Ausland?
Reicht es den alten (Karten) Fahrtenschreiber zu benutzen?
Ist das im Ausland (wegen H-Kennzeichen) überhaupt nötig?
Müsste man dann einen digitalen nachrüsten?
In D ist man davon ja eigentlich befreit.
Vll Zusatzfrage: Muss man den alten FS vor sowas neu eichen lassen?
Die Umrüstung würde bestimmt ja nicht wenig kosten. (Die Strafen ggf ja noch viel mehr) Daher die Frage.
Danke schon im voraus.
Edit: Soll EU-sowie nicht-EU betreffen.
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39 Antworten
Moin Moin !
Besondere Regeln wg. H-KZ gelten ausschliesslich in D!
MfG Volker
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 28. Juni 2024 um 00:24:45 Uhr:
Moin Moin !
Besondere Regeln wg. H-KZ gelten ausschliesslich in D!
MfG Volker
Das ist klar.
Aber die Fahrzeuge sind in der EU zugelassen.
Sollten also dort überall fahren dürfen.
Sollten!
Ich frage mich aber gerade ob "so schwere" LKW überhaupt ein H-Kennzeichen bekommen können.
Da habe ich massive Zweifel.
So schwere LKW bekommen auch H-Kennzeichen. Es kommt auf die Fahrzeugklasse an, nicht auf das Gewicht. Schau in die FZV, da steht das drin.
Dann Zweifel mal schön.
Leute ihr weicht von der Frage ab....
Ich stell die Frage mal anders:
Wie verhält es sich mit den Lenk-und Ruhezeiten und dem Nachweis davon im Ausland?
Schlagworte: Oldtimer, LKW (kein Wohnmobil)
Fahrtenschreiber Analog/digital
Da du einen Lkw mit mehr als 7,5t zGG haben willst, wirst du einen Fahrtenschreiber benötigen und bedienen müssen.
Wie genau die Ausführungsbestimmungen und die Ausnahmen geregelt sind, ist von Land zu Land unterschiedlich - auch innerhalb der EU.
Ich bin privat humanitär gefahren, und habe für Ungarn z.B. grundsätzlich nach den Vorschriften das Kontrollgerät bedient, da dort die Polizisten meist auf ihren Wissensstand sich berufen: "Hier ist Ungarn. Bei uns ist das so!" Diskussion zweckklos.
Ähnliche Problematiken gab es in Frankreich mit der Pausenregelung.
Meine Empfehlung:
Wenn du keine Probleme bei Kontrollen haben willst, dann bediene das Kontrollgerät nach EU-Vorschriften und berücksichtige die landestypischen Gepflogenheiten.
Im außereuropäischen Aussland mag das evtl. lockerer gehandthabt werden - aber dazu kann ich nichts sagen...
Edit:
Hier noch eine Beispielseite für Ausnahmen und weiteren Infos/Links aus dem Netz:
@motorina
Die Lenk-und Ruhezeiten einhalten habe ich eh vor.
Das Problem ist nur digital nachrüsten? Oder die alten Papierkarten beibehalten? (Die würde ich für mich zur Doku vom Auto eh nutzen)
Edit: Danke für den Seitenvorschlag, hatte ich schon tagelang vor der Frage quer gelesen. Ohne eindeutigen Erfolg.
Wenn analog verbaut, dann darfst du auch dieses analoge Kontrollgerät weiterhin nutzen.
Mache ich mit meinem privaten (7,49t) Lkw auch - allerdings ist es (fürs Ausland) nicht mehr "getüvt".
Lass also dein analoges Kontrollgerät überprüfen (mit der entsprechenden Plakette) ... und du bist aus dem Schneider...
So würde ich vorgehen...
Zitat:
@motorina schrieb am 29. Juni 2024 um 12:6:41 Uhr:
Lass also dein analoges Kontrollgerät überprüfen (mit der entsprechenden Plakette) ... und du bist aus dem Schneider... ??
Das wäre natürlich das absolut genialste.
Ich muss mir nochmal überlegen ob ich über die "magische" 7,5to Grenze nachdenke.
Blöd nur, dass da so wenig Nutzlast übrig bleibt. (+kleine Ladefläche)
Zitat:
@motorina schrieb am 29. Juni 2024 um 12:06:41 Uhr:
Wenn analog verbaut, dann darfst du auch dieses analoge Kontrollgerät weiterhin nutzen.
Nein ist nicht mehr so.
https://www.eurotransport.de/.../...ntinental-stoneridge-11164960.html
Aha, wieder eine Neuerung!
Danke, DB NG-80, für die Info.
Ich bin seit ca 7 Jahren raus aus dem gewerblichen Güterkraftverkehr und deshalb nicht immer über aktuelle Neuerungen informiert.
wenn ich das richtig verstanden habe
bezieht sich das auf transporte,im übergreifenden grenzverkehr
der themenstarter will aber nur"spazieren" fahren mit hütte ect auf der ladefläche
denke mit H ist gewerblich eh außen vor
Mit H-Zulassung ist zumindest in D einiges zum Besseren bestellt (u.a. auch Mautbefreiung möglich).
Aber im Ausland ... ... ... je nach dem, wo man unterwegs sein will, würde ich da lieber auf Nummer sicher gehen mit all den Bestimmungen und Auflagen...
Zitat:
@transe79 schrieb am 29. Juni 2024 um 17:25:45 Uhr:
wenn ich das richtig verstanden habe
bezieht sich das auf transporte,im übergreifenden grenzverkehr
der themenstarter will aber nur"spazieren" fahren mit hütte ect auf der ladefläche
denke mit H ist gewerblich eh außen vor
Über 7,5 t. gibt es keine Privatfahrten.
Und gewerblicher Verkehr ist natürlich auch mit H Kennzeichen möglich.