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Oldtimer Seitenständer...TÜV sagt abbauen

Adlerwerke
Themenstarteram 4. Juli 2004 um 14:17

Hallo!

Hab ein problem mit meine Seitenstände und unser TÜV. Fahr ein Norton Commando (1972) seit 30 jahre, einmal hab ich das Stände vergisst, und das der erste Woche mit das Maschin. Nun, nach 30 Jahre, solte ich an meine Oldtimer das Seitenstände entweder abbauen, ein zweites Feder drauf bauen oder ein Schalter installieren.

Geht alles nicht. Kann nicht abbauen, hab Bandscheibe vorfall, kann das ding nicht immer auf Middlestand/Centerstand heben.

Schalter solte Zundung ausschalten, ausser wann der Seitenständer hochgeklappt ist. Wie soll ich es dann ankicken, ,wann ich ankicken muss mit Sietenstände, weil ich es nicht immer auf der Middlestand allein bringen kann ?

Getriebe hat kein Elektronishe system das meldet wann mann im Neutral bist, und ich kann es nicht machen das es ausschaltet wann mann das Stände runter hat und mann das Gang einschmeisst so wie beim moderne Motorräder. Ich brauch das Seitenstände runter es anzukicken...oder...und runter bedeutet das kein Strom läuft. Das Maschin hat kein anlasser und gut 10 zu 1 Kompression.

Ich kann nicht, wie die Grosse Bubbe, es einfach im sehen ankicken...ich brauch das Seitenstände.

Zwei Fendern? Hat mann schon mit nur 70 Kilo koeppergewicht ein Commando angekickt, ohne das es mindestens ein bisschen hoch kippt? Ich muss mit meine ganzes Wucht es ankicken. Ich sag dir was dann passiert, das Stände klappt zu, mann hat kein Fuss auf der Boden, mann ist so wie so nicht in Balanz, und das Maschin leigt dann plötlich am Boden . Hab schon 2 Beule im Tank und verletzungen hinter mir.

Hat eine von euch ein andere idee, weil es nervt immer zum TÜV zu fahren, das Seitenstände um der Eck abzubauen und nachher wieder dran zubauen. Ist auch riskant ein Fahrzeug zu fahren das nicht von der TÜV so genehmigt ist. Ich denke auch das wann das es nicht verlangt sein kann das Motorrad einfach so drastisch zu ändern von Orginal und das wann das Maschin orginal mit kein sicherheits system gebaut war, und damals doch erlaubt war so an Deutsche Strassen zu fahren, das ein TÜV Meister nicht einfach so der Gesetz lesen kann wie er lust hat und nicht wie es geschrieben ist, und verlangen das ich es abbaunen. Ich denke schon das es immernoch meine endscheidung ist und das der Gesezt nicht es verlangt beim Maschine, gebaut vor das Gesezt, sondern es vorschlägt das mann es ändert.. Selbst sehe ich sinn das es so ein sicherheitssystem gibt, aber wann es nicht moeglich ist, ist es nicht moeglich. Soll ich einfach meine Maschin nicht fahren, weil unser TÜV wolte das Gesetz falsch interpretieren? Denk ich, nach 30 Jahre und gut 200,000 km auf das Maschin, nicht. Bin interesiert was sie alle denken....ich sehe kein lösung asser ein andere TÜV zu probieren...! Danke! Ride safe! Andrew

Beste Antwort im Thema

Du solltest uns halt einfach das nicht vorhandene Gesetz nennen, nach welchem der TÜV deiner Meinung nach rechtmäßig handelt. Wenn ich schon gezwungen werde mein Fahrzeug regelmäßig von einer Prüforganisation abnehmen zu lassen, so darf ich doch erwarten das selbige sich an geltendes Recht halten und nicht irgendwelche eigene Befindlichkeiten in die Prüfung einfließen lassen. Und wenn Du nur ein Risiko für das Leben anderer darin siehst tut das hier nichts zur Sache, sondern ist nur eine Meinung.

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Ich würde versuchen das "Gesetz" zu finden, das besagt, das der Seitenständer an alten Motorrädern dran bleiben darf. Dieses "Gesetz" würde ich dann immer mit mir führen und es Polizei oder dem TÜV bei einer Kontrolle zeigen. Die wissen nämlich auch nicht alles, auch wenn sie immer so tun.

Bei der Suche nach dem "Gesetz" hilft Dir bestimmt ein Oldtimerclub oder das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg.

Themenstarteram 5. Juli 2004 um 11:19

Danke fuer dein rat....wann ich es finden, und es so geschrieben ist wie ich denken, dann kann ich es so machen......wann es nicht so geschrieben iist, dann weis ich mindestens bescheid und muss ich es weiter machen wie ich es machen muss...ignorieren. Ich höre nicht auf meine Motorrad zu fahren nur wegen eine Seitenständer. Ich würde nur gern es so haben, das es nicht als illegal gesehen wird....oder? Bestes und Ride Safe!

Auch der TÜV macht Fehler! Dein Ständer ist so in Ordnung, wi er ist. Der geforderte Schalter ist erst seit ein paar Jahren vorgeschrieben (aus verständlichen Gründen), eine Nachrüstung ist nicht erforderlich. Ob an dem Ständer eine zweite Feder angebracht war, kann man meist erkennen.

Such dir am besten einen älteren Prüfer, der schon ein wenig Berufserfahrung auf dem Buckel hat.

Themenstarteram 19. Juli 2004 um 6:52

Danke fuer die unterstürzung.....TÜV ist doch gemacht. Am ende hab ich ein zweite Feder drauf gemacht. TÜV prufer war kommische weisse in ein gute Laune, hat mehrere dinge eingeschrieben ins Brief (Stummellenker, Rearsets, Lenkungdämpfer, Stahlflex Bremsleitung), und hat mir nicht wieter gefragt wegen die Seitenständer. Ist doch unangenehm mit 2 Federn, aber ich habs mindestens gemacht das es nicht beim ankicken hochklappt. Frage aber, ich weiss das die Gesezt gibt keine ausname...hab zu oft gelesen, und ich weis das früher hat mann ein wahl, es war doch sehr stark vorgeschlagen das mann es anbaut, aber nicht ein MUSS. Die anderung ins Gesetz ist nicht so alt, paar Jahre, und die Gesetz ist ein EU Gesezt...wie kann mann um so eine klares vorschrift, legal rummkommen? Ich las die zweite Feder drauf, wann ich nicht klar kommen damit, mach ich die Bolzen fester (nylock Mutter), und es bleibt wie gewöhnt, losmachen, ist es wieder legal! Lese selbst die Gesezt...Link...

 

http://www.europarl.eu.int/meetdocs/committees/rett/20030423/com(2003)0147_%20DE.pdf

Danke! Lesemal und dann las mich wissen was sie denken......

Bagpiper

Hallo und Mahlzeit!

Bei Hauptuntersuchungen ist ein Fahrzeug nach den Richtlinien und Gesetzen zu prüfen, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültig waren.

Kleiner Buchtip: Das TÜV-Buch Motorrrad, Verlag TÜV Rheinland.

Ausserdem ist die Wahl der Prüfstelle ja nicht eingeschränkt, das heißt, du kannst die HU bei der Prüforganisation deiner Wahl durchführen lassen. Je nach Gebiet sind z.B. DEKRA oder GTÜ etwas kulanter, bei uns komm ich aber mit dem TÜV prima aus.

Zu GTÜ, KÜS und den freien Sachverständigen ist vielleicht noch anzumerken, daß diese sich mit Eintragungen manchmal etwas schwertun, weil sie`s schlicht nicht dürfen. Da hilft dann nur der Gang zum TÜV- bzw. DEKRA- Ingenieur.

Und vorab reden hilft unheimlich. Ich hab gerade in letzter Zeit ein paar Sachen mit dem TÜV abgeklärt bzw. eingetragen bekommen, das hätt ich nie für möglich gehalten...

ich wünsch uns allen noch nen schönen (Rest-)Sommer...

Themenstarteram 20. August 2004 um 7:41

Danke fuer das info...das Buch ist niemehr aktuell aber. Hab ich auch gekauft. Das neue EU Gesetz ist ziemlich zum punkt...sagt das ein Seitenständer muss ein sicherheits system haben...kein platz fuer zweifel. Hab nun meine Machin mit ein zweite Feder gemacht. Muss damit leben, so zu sagen. Sie haben recht das ein Machin solte gemessen sein wie es erlaubt war wann es erstesmal ins verkehr gekommen hat....aber manche sache muss geändert sein, trotsdem....denk an ein Spiegel....viele Machine hat keine gehabt, vor 70 Jahre, aber ALLE muss nun eine haben....Das Welt ist nicht immer wie mann es liebe haben wolte....Danke nochmal! Andrew

Zu dem Widerspruch zwischen EU-Recht und nationalem Recht hab ich kürzlich bei meinem Reifenhädler folgendes gelesen (sinngemäss):

Laut deutschen Recht dürfen an Fahrzeugen keine zwei verschiedenen Reifentypen (Radial/Diagonal) gleichzeitig montiert sein. Weitere Einschränkungen gibt es nicht.

Laut EU-Recht müssen achsgleich immer gleiche Reifen montiert sein (Gleicher Hersteller, gleiches Profil etc.). Das führte schon häufig dazu, das deutsche Urlauber mit verschiedenen Reifenmarken im Ausland blechen durften.

Dazu wurde nun wie es so schon heisst "höchstrichterlich" festgestellt: Die nationalen Bestimmungen stehen bzgl. technischer Aussattung der Fahrzeuge über dem EU-Recht (Normalerweise ist es immer andersrum). Das müsste also auch für Seitenständer an Motorrädern gelten. Wenn das dt. Recht sagt, es gilt das was am Tag der Zulassung galt, dann übertrifft das das EU-Recht, das später etwas anderes festlegte.

Ich kenne nur eine Ausnahme, bei der von diesem Besitzstandgrundsatz abgewichen wurde: Autos mit "Klappblinkern" die durch den Fahrer umgelegt werden, müssen an diesen Blink-Lichter tragen auch wenn das ursprünglich nicht der Fall war.

Seitenständer

 

Hallo hatte vor jahren ein ähnliches Problem bei meiner Military.

Ich habe es derart gelöst, dass ich am Seitenständer einen Bolzen angewschweißt habe der die Feder immer unter zug hält und so den Ständer bei Aufrichten der Maschine sebstständig einklappt.

 

Und siehe da der TÜV war zufrieden!!

viel Glück

Themenstarteram 24. September 2004 um 10:16

Danke

Das Problem ist doch in so eine ähnlisches Method gelöscht....hab ein zweites Feder dran gemacht. Es ist nicht angenehm das das Seitenständer sofort hochklappt, aber mit vorsicht, kann ich damit leben. Ride safe! Bagpiper

Hallo !

Es war schon immer so,das es unmöglich sein musste , mit ausgeklappten Seitenständer loszufahren , das ist keine EU -Erfindung.

Wie das letztlich gelöst wird , ist egal. So ist es möglich ,den Ständer selbstätig einklappen zu lassen ,oder die Zündung unterbrechen zu lassen. Bei Kawa gab es früher einen Bowdenzug, der entweder den Kupplungshebel blockierte oder den Seitenständer einklappte beim Ziehen der Kupplung. Bei Honda sollte eine Gummiverlängerung den Seitenständer in der ersten Linkskurve einklappen , nach einigen bösen Unfällen musste das System auf Herstellerkosten umgerüstet werden.

Zu beachten ist auch ,dass ein Seitenständer wohl kaum schon vor 60 Jahren montiert war , damals hatten alle mir bekannten Motorräder grundsätzlich einen Hauptständer oder sogar 2 . Wer schon mal versucht hat,einen Reifen abzubauen ohne Hauptständer , weiss auch ,warum.

MfG Volker

Hallo schreyhalz, hast Du wirklich noch nie eine alte Harley Davidson oder eine Indian gesehen??! Wenn nicht: Google Bilder-Suche .... :rolleyes:

Zitat:

Hallo schreyhalz, hast Du wirklich noch nie eine alte Harley Davidson oder eine Indian gesehen?

WAS bitte haben diese Geräte mit den Zulassungsbestimmungen hierzulande zu tun ??

Erst wenn sie hier zugelassen werden sollen,müssen sie und mussten schon immer entsprechend umgerüstet werden.

MfG Volker

Soweit es mir bekannt ist, hat die Fa. Suck 1910 als erster deutscher Händler Harleys verkauft. Und tut das bis heute. Mir wäre nicht bekannt, dass bei einer Vorkriegsharley der Seitenständer abgebaut werden müsste. Oder mit einem Zündunterbrecher versehen. Oder selbst einklappen, oder oder. All das ist reine Verhandlungssache mit dem TÜV-Prüfer. Wenn Du den überzeugen kannst, geht alles. Mein Standardargument ist immer gewesen: "Wenn sich einer unbefugt draufsetzt und das Fahrzeug hochnimmt, klappt der Ständer ein. Und den findet der Depp dann in der Aufregung nimmer. Kann Verletzte und/oder Sachschaden geben." Bis jetzt (seit 1990) hat das bei mir als Begründung immer gereicht ...

Und ich habe abgesehen davon nur reagiert auf Deine Bemerkung, "dass ein Seitenständer wohl kaum schon vor 60 Jahren montiert war , damals hatten alle mir bekannten Motorräder grundsätzlich einen Hauptständer oder sogar 2". Und das stimmt so halt nicht, sorry. Oder Du kennst alte Harleys und Indians nicht. Die Klärung dieser Frage hilft allerdings unserem Threadersteller nix, also laß stecken, ist doch eh' wurscht.

Zitat:

Original geschrieben von roboprof

[…]

Die Klärung dieser Frage hilft allerdings unserem Threadersteller nix, also laß stecken, ist doch eh' wurscht.

Dem TE wird's inzwischen auch egal sein, schliesslich war der Thread, bevor ihn schreyhalz wieder ausgegraben hat, seit fast 5 Jahren tot.

Schönen Tag noch.

Grüsse

Norske

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