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Oldtimerverkauf - ein Justizskandal?!

Themenstarteram 9. November 2013 um 19:03

Hallo liebe Leser,

mir ist aufgrund eines Autoverkaufs im Jahre 1998 ein finanzieller Schaden von derzeit rund 100.000 € (bei einem Verkaufswert des Fahrzeugs von damals 65.000 DM), aufgrund zweifelhafter Entscheidungen der zuständigen Rechtsstände (Oberlandesgericht und Staatsanwaltschaft), entstanden.

Nach einigen Recherchen bin ich leider kein Einzelfall solcher Entscheidungen. Wie weitreichend diese sein können, möchte ich gerne an meinem konkreten Fall darstellen. Ich bin mittlerweile 70 Jahre alt und habe in meinem Leben schon viele scheinbar unwirkliche Dinge erleben dürfen. Dieser Fall ist jedoch das Kurioseste, was mir bisher wiederfahren ist.

Ich möchte so viele Menschen wie möglich auf meinen Fall aufmerksam machen und sie sensibilisieren. Denn ein Autoverkauf ist in unserer Gesellschaft nichts Außergewöhnliches und wirkt so banal. Die Folgen können jedoch auch viele Jahre nach dem Verkaufsabschluss immens sein, wie ich selbst erleben durfte. Zudem möchte ich auf scheinbar überlastete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Gericht und in der Staatsanwaltschaft aufmerksam machen. Denn durch diese Überlastung werden vermeintlich leichtfertig Urteile gefällt, die Existenzen bedrohen oder gar zerstören können.

Ich würde mich freuen, wenn Sie Zeit und Lust finden, meinen Fall detailliert nachzulesen. Die Details finden Sie unter:

https://www.dropbox.com/.../...f%20mit%20unvorhersehbaren%20Folgen.pdf

Zudem wird eine Darstellung auf n-tv am 03. Dezember um 18.25h ausgestrahlt. Gerne können Sie mich kontaktieren. Ich freue mich auf einen regen Austausch und hoffe, Andere vor solchen Kuriositäten bewahren zu können.

Beste Antwort im Thema

Justizskandal? Wer ein Auto mit einem Wert von 70.000 DM Ohne Kaufvertrag verkauft war wohl obernaiv und oberdumm, ich brauche die PDF Datei garnicht weiterlesen.....

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Fakt ist ja nun mal, dass vor Gericht und auf hoher See gleichgestellt werden kann. Ist halt Schicksal. Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel - die Nazi Richter, die erst für das dritte Reich und dann für die Bundesrepublik Deutschland entschieden haben, sind ja gottseidank heute eher alle tot, die waren aber alle so flexibel, dass sie mit beiden Systemen klar kamen. :D

Mir hat mal ein OLG (Oldenburg) eine Absage erteilt und gleichzeitig den Streitwert reduziert, damit ich nicht vor den BGH gehen kann, das OLG hat sich damit vor der Überprüfung geschützt. Zu trauen ist Gerichten jedenfalls nicht.

Ich wünsche Dir Glück (das brauchst Du), ob man jetzt nachträglich noch eine Standgebühr erheben kann, weiß ich nicht. Wenn alles zu viel wird, mach es wie die Bösen - Privatinsolvenz, geschickt eingefädelt, lebst Du zwei Jahre in England und alles ist gut. ;)

Justizskandal? Wer ein Auto mit einem Wert von 70.000 DM Ohne Kaufvertrag verkauft war wohl obernaiv und oberdumm, ich brauche die PDF Datei garnicht weiterlesen.....

Moin,

 

ich konnte den Link nicht öffnen.

 

Aber wie schon ein User geschrieben hat, Recht haben und vor Gericht Recht bekommen sind zweierlei Paar Schuhe.

 

Oha, das ist echt dumm gelaufen. Krasses Fehlurteil. Aber warum um Himmels Willen hast du bei 50000dm keinen Vertrag aufgesetzt?

Hab den ganzen Psalm zwar nur überflogen, aber warum soll das ein Fehlurteil sein.

Es wurde a) auf einen schriftlichen Kaufvertrag verzichtet und b) hatter der Verkäufer über Jahre Fahrzeug und Geld.

Schriftform ist nicht vorgeschrieben - und der Käufer ist seinen Pflichten aus dem (mündlichen) Vertrag nicht nachgekommen.

Ach da will jemand spielen. :-)

Ja natürlich ist die Schriftform nicht vorgeschrieben, nur ist die Konsequenz des Verzichts darauf eben die, im Zweifel nichts beweisen zu können, wie du genau weisst.

Und wer welche Pflichten erfüllt oder nicht erfüllt hat oder woran die Erfüllung gescheitert ist, und so ziemlich alle anderen Fakten des Falles sind hier keinem bekannt. Alles was bekannt ist die natürlich einseitige Einlassung der Partei des Verkäufers, wie du auch genau weisst.

 

Und nun viel spaß mit dem "Fall" - und der / dem TE viel Erfolg, möge " Ich möchte so viele Menschen wie möglich auf meinen Fall aufmerksam machen und sie sensibilisieren. " hilfreich sein, wobei auch immer ...

Der weitere Verlauf ist dann schon etwas seltsam, liegt aber ursächlich in dem Umstand, dass der TS das Auto ohne schriftlichen Vertrag veräußert hat.

Und selbst nach 15 Jahren gesteht sich der TS seinen Kardinalfehler nicht ein und sieht sich nun als Opfer der Justiz.

So ist es doch immer.

Jedem wird haarklein erzählt, wie ungerecht die Welt doch ist, und das die böse Justiz einem übel mitgespielt hat.

Nur die eigene Dummheit wird natürlich nicht erkannt.

Bei sowas denke ich mir immer, dass Leute wie der TE noch viel zu gut weggekommen sind.

Der gute Guido ist ja auch im recht. Allerdings sind recht haben und recht bekommen 2 paar Schuhe.

Er war wohl etwas zu gutgläubig. Sowas rächt sich wenn man auf schlechte Menschen trifft. Er hätte die alte direkt abblitzen lassen sollen so von wegen ich weiß von nix, anstatt sich auf einen Rechtsstreit einzulassen. Er hätte ja sagen können das Geld war für was ganz anderes bestimmt, sexuelle Gefälligkeiten oder so ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

ich konnte den Link nicht öffnen.

Aber wie schon ein User geschrieben hat, Recht haben und vor Gericht Recht bekommen sind zweierlei Paar Schuhe.

Du musst auf DOWNLOAD (RECHTS) klicken, dann DIREKTER DOWNLOWD, SPEICHERN oder halt mit einem PDF Leser öffnen GUCKST du ...

Zitat:

Original geschrieben von G.Hommel

Ich bin mittlerweile 70 Jahre alt und habe in meinem Leben schon viele scheinbar unwirkliche Dinge erleben dürfen. Dieser Fall ist jedoch das Kurioseste, was mir bisher wiederfahren ist.

Ich möchte so viele Menschen wie möglich auf meinen Fall aufmerksam machen und sie sensibilisieren. Denn ein Autoverkauf ist in unserer Gesellschaft nichts Außergewöhnliches und wirkt so banal. Die Folgen können jedoch auch viele Jahre nach dem Verkaufsabschluss immens sein, wie ich selbst erleben durfte.

Naja, das ist ja auch kein 08/15 Verkauf gewesen.

Wie bereits vorher geschrieben fehlt der schriftliche Kaufvertrag, der das Produkt bestmöglich beschreibt, Zahlungsbedingungen, usw regelt. Dieser ist zwar nicht umbedingt notwendig, hilft aber bei Reklamationen. Es fehlt auch die Informationen, in welchen Zeiträumen der Käufer benachrichtigt wurde, seiner Pflicht nachzukommen das Fahrzeug abzuholen. Hierbei ist ein Einschreibebeleg hilfreich.

Der Fall liest sich so. "Ich hab das Auto, und ich hab das Geld, wenn er sich nicht meltet, dann behalte ich beides."

am 10. November 2013 um 9:55

Wie meine Vorredner ja festgestellt haben, ist es nicht unproblematisch ohne schriftlichen Kaufvertrag gerichtsverwertbare Tatsachen, Vereinbarungen und Beweise im Streitfall zu liefern. Woher soll die Justiz darüber gesetzeskonforme Sachverhalte haben.

Wer ja noch schöner, wenn hinterher jeder seine Version vorträgt und dann entschieden würde.

 

;)

 

Solche Fehler haben offensichtlich nichts mit Alter und Lebenserfahrung zu tun! :cool:

 

Wer sensationsgeil ist, kann sich ja weiter damit beschäftigen....

 

P.S. es wäre mehr als anmassend, hier noch einen weiteren Satz dazu zu schreiben. Die gesamte Justiz hat ihre Arbeit getan...

Ich wette der TE hat sich schon mehr als einmal gewünscht, er hätt die Kohle einfach zurückgegeben, das ganze quittieren lassen und die Kiste an jemand anderes verhökert...

Auf jeden Fall alles in allem ne verdammt böse Geschichte!

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