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Opel Astra 1.7 CDTI Kauf/Probleme danach

Opel Astra H
Themenstarteram 4. März 2014 um 14:38

Hallo Community,

ich habe mir bei einem VW Händler einen gebrauchten Opel Astra (2 Vorbesitzer) 1.7 CDTI AHK Diesel 110 PS 6 Gang gekauft. EZ 2009 mit 98.000 Kilometern. Kaufpreis lag bei 6500 Euro und er hatte noch 1 Jahr und 6 Monate TÜV. Naja vor gut 1,5 Wochen kaufte ich den Wagen, im Service Heft sah ich, dass die letzte Inspektion bei ca. 76.000 Kilometern vorgenommen wurde. Daher handelte ich aus, dass die fällige Inspektion noch vorher gemacht wird.

Dann stellte sich heraus das der Zahnriemen auch gemacht werden musste, hierfür habe ich dem Händler 375 Euro gegeben, jetzt mein Gedanke, eigentlich müsste der Händler die Kosten doch tragen, da die fällige Inspektion vereinbart war und der Zahnriemen im Rahmen der Inspektion so oder so angefallen wäre?

Naja ich habe die 375 € bezahlt. Weiterhin wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass alle Glühkerzen getauscht wurden, da es eine Fehlermeldung gab. Hierfür habe ich nichts bezahlt.

Ich habe dann den Wagen auf einem Freitag geholt alles in Ordnung und bin dann auf der Heimfahrt liegen geblieben und wurde kostenfrei von dem Händler abgeschleppt. Diagnose war dann Hochdruckpumpe kaputt, der Händler wollte Ersatz einbauen dafür sollten mir keine Kosten entstehen. Nachdem dies Geschehen war, teilte der Meister mir mit, dass er das Gefühl habe der Motor laufe im unteren Drehzahlbereich nicht einwandfrei. Diagnose irgendwas muss mit dem Turbo sein. Jetzt wird der Turbo ausgebaut und überprüft, für mich ebenfalls kostenfrei. AGR Ventil wurde dabei ebenfalls überprüft und der DPF manuell frei gebrannt.

Ich habe jetzt natürlich ein ungutes Bauchgefühl, da schon solche Probleme vor der eigentlichen Nutung aufgetreten sind, möchte den Wagen aber eigentlich gerne behalten und nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, wie würdet ihr in meiner Situation handeln? Vielen Dank für jegliche Antworten

MFG

Grasor

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15 Antworten
am 8. März 2014 um 14:18

Hallo,

auch wenn Du es sicher nicht hören möchtest, aber wenn ich das lese, keimt in mir nur ein Wunsch auf: Das Auto umgehend zurückgeben und den Kaufvertrag rückabwickeln.

Für mich persönlich gäbe es da keinerlei Spielraum, keine Verhandlung. keine Alternative.

Ich bin in solchen Dingen sehr pingelig und hätte, wie Du es selbst schon beschreibst, ein extrem ungutes Gefühl, was die weitere Zukunft dieses Fahrzeugs angeht.

Natürlich kann immer einmal *etwas sein*, aber so zeitnah ist das schon recht merkwürdig und stimmt mich sehr nachdenklich.

Wer weiß, warum der Vorgänger des Fahrzeugs recht jung die Marke gewechselt hat....

Schau Dich danach lieber nach etwas anderem um.

Ist nur meine Meinung, die aus Deinem Beitrag erwachsen ist.

Viel Glück.

Man könnte es auch andersrum sehen. Du hast jetzt n neuen Turbo und ne neue Hochdruckpumpe. Turbo ist ja immer recht teuer, und da musst du dir warscheinlich erstmal keine Sorgen mehr machen...

am 8. März 2014 um 15:48

Das war auch, ganz kurz, ein Gedanke.

Aber insgesamt obsiegt der oben beschriebene Gedanke deutlich.

Ich würde insofern grundsätzlich ein Fahrzeug wählen, bei dem solche Teile wie Turbo etc. nicht verbaut sind, um diese doch häufiger problembehafteter Dinge auszuschließen.

Aber das steht auf einem anderen Blatt und ist sicher nicht Teil der Diskussion.

Wünsche dem Fragesteller viel Glück, wie auch immer es sich entscheidet.

Zitat:

Original geschrieben von grasor

wie würdet ihr in meiner Situation handeln? Vielen Dank für jegliche Antworten

-

Lass den Händler erstmal machen - wenigstens kümmert er sich anscheinend.

Solange Dir keine Kosten entstehen, ist doch alles gut.

Das erste halbe Jahr liegt die Gewährleistung m.W. bei ihm.

Hast Du eine einjährige Car-Garantie bekommen ?? - meist geben die Händler sowas mit und rechnen alles darüber ab. Ich habe sogar 2 Jahre Car-Garantie auf die Werksgarantie genommen.

Wie lange hast Du den Wagen jetzt ??

Die Gewährleistung geht sogar ein Jahr. Nur dach einem halben Jahr tritt eben die Beweislastumkehr ein, d.h. du musst beweisen, dass der Mangel von Anfang an da war...

Aber sicherlich hat der Händler dir auch noch ne Garantie mit verkauft. Also solltest ein Jahr mehr oder weniger ruhe haben. Denn bei der Garantie sind die Leistungen an Bedingungen geknüpft.

am 8. März 2014 um 18:10

Zitat:

Original geschrieben von olli27721

 

Lass den Händler erstmal machen - wenigstens kümmert er sich anscheinend.

Dabei ist aber zu bedenken, dass das Zeitfenster für eine Rückabwicklung immer kleiner wird.

Und es sind ja nicht nur die Kosten, die momentan nicht entstehen und die ja auch nicht entstehen dürfen, Stichwort Gewährleistung etc..

Es ist die Unsicherheit, die Zeitvergeudung, die allgemeinen Unannehmlichkeiten und, und, und....

Das alles würde ich persönlich nicht akzeptieren können.

Aber wie gesagt, das mag jeder anders sehen und beurteilen.

Ich habe alles dazu gesagt, was mir persönlich wichtig wäre.

Weiterhin viel Glück.

Dein frommer Wunsch in Gottes Ohr, aber mit welcher Begründung willst du vom Vertrag zurücktreten? Solange der Händler alles fristgerecht und zufriedenstellend repariert, muss er das Auto nicht zurücknehmen.

Zitat:

Original geschrieben von hydrou

Dein frommer Wunsch in Gottes Ohr, aber mit welcher Begründung willst du vom Vertrag zurücktreten? Solange der Händler alles fristgerecht und zufriedenstellend repariert, muss er das Auto nicht zurücknehmen.

-

So sieht das denn mal aus.

Zitat:

Original geschrieben von Brummer86

Die Gewährleistung geht sogar ein Jahr. Nur dach einem halben Jahr tritt eben die Beweislastumkehr ein, d.h. du musst beweisen, dass der Mangel von Anfang an da war...

-

Deswegen sehe ich es auch immer nur als halbes Jahr an. ;)

Und ich nehme - obwohl ich einen sehr sehr guten FOH habe - in letzter Zeit immer 2 Jahre Car-Garantie.

Das 2. Jahr kostet lediglich 194,--€. Das ist es mir wert.

Weil eben heute Turbo / Lima / Klimakompressor . . . schnell mal in die Hunderte gehen.

Zitat:

Original geschrieben von olli27721

Zitat:

Original geschrieben von Brummer86

Die Gewährleistung geht sogar ein Jahr. Nur dach einem halben Jahr tritt eben die Beweislastumkehr ein, d.h. du musst beweisen, dass der Mangel von Anfang an da war...

-

Deswegen sehe ich es auch immer nur als halbes Jahr an. ;)

Und ich nehme - obwohl ich einen sehr sehr guten FOH habe - in letzter Zeit immer 2 Jahre Car-Garantie.

Das 2. Jahr kostet lediglich 194,--€. Das ist es mir wert.

Weil eben heute Turbo / Lima / Klimakompressor . . . schnell mal in die Hunderte gehen.

Mittlerweile kann man sich ja auch von Opel die Kopaktgarantie holen und das Auto bis zum 10. Lebensjahrversichern...

am 8. März 2014 um 20:34

Zitat:

Original geschrieben von hydrou

Dein frommer Wunsch in Gottes Ohr, aber mit welcher Begründung willst du vom Vertrag zurücktreten? Solange der Händler alles fristgerecht und zufriedenstellend repariert, muss er das Auto nicht zurücknehmen.

Ja und Nein.... Wie fast immer im Leben.

§ 437 Rechte bei Mängel

§ 439 Nacherfüllung

§§ 440, 232, 326 Rücktritt vom Vertrag

§§ 440, 280. 281, 283 Schadensersatz

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, für einen RA ein Füllhorn....

Viel Glück.

 

Themenstarteram 8. März 2014 um 22:08

Hallo, danke für die ganzen Rückmeldungen. Ich habe eine einjährige Car Garantie. Geholt hatte ich den Wagen am 21.02.2014 und bin dann ja gleich liegen geblieben. Seitdem ist der Wagen bei der Werkstatt. Momentane Entwicklung ist, Turbo wurde durchgeprüft, dort liegt kein Fehler vor. Jetzt wollen Sie das Auto zu einer Opel Vertragswerkstatt bringen, da sie wohl mit ihrem Latein am Ende sind, was der Fehler ist. Falls die auch nicht herausfinden was los ist und sich der Fehler nicht beheben lässt, dann hat mir der Händler angeboten der Vertrag rückabzuwickeln.

MFG

am 8. März 2014 um 22:16

Zitat:

Original geschrieben von grasor

Falls die auch nicht herausfinden was los ist und sich der Fehler nicht beheben lässt, dann hat mir der Händler angeboten der Vertrag rückabzuwickeln.

MFG

Sorry, wenn ich das sage, aber das wäre Dir dann fast zu wünschen.

Meine Meinung habe ich ja bereits gesagt, muss ich nicht wiederholen.

Daher würde ich dieses Angebot des Händlers sofort in Anspruch nehmen, sobald die Möglichkeit besteht.

Das Du so geduldig bist ist beachtenswert. Seit dem Kauf bzw. seit dem 21.02. in der Werkstatt, da hätte ich längst klare Fristen bis zur vollständigen Behebung aller Fehler gesetzt.

Viel Glück

 

Zitat:

Original geschrieben von grasor

Falls die auch nicht herausfinden was los ist und sich der Fehler nicht beheben lässt, dann hat mir der Händler angeboten der Vertrag rückabzuwickeln.

-

Das ist doch mal ein Wort.

Lass Dir das schriftlich geben.

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