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Opel Corsa Klimaanlage Gewährleistungsanspruch ?

Themenstarteram 27. September 2017 um 16:21

Guten Tag,

Meine Freundin hat sich im Oktober 2016 einen gebrauchten Corsa(Jahreswagen) beim Opel Händler gekauft.

Da der Wagen so gut wie nie gefahren wurde und auch jetzt nach 11 Monaten erst 5000km gefahren wurde ist uns erst vor kurzem aufgefallen das die Klimaanlage überhaupt nicht funktioniert.

Also bei Opel angerufen und denen den Mangel erklärt.

Die Antwort vom Verkäufer lautete weil wir im August 2017 die Inspektion nicht durchgeführt haben wäre unsere Garantie abgelaufen und sie würden das nicht übernehmen.

Meine Frage ist jetzt wie sieht das rechtlich aus ?

Im Vertrag steht die Inspektion kann 3 Monate oder 3000 Km überzogen werden also kann das ja schonmal nicht stimmen da so weit ich weis die Werkstätten eine ausgangs Wartung bei verkauf durchführen müssen wären wir ja noch in dem Zeitraum.

Meine Frage ist nun hat da jemand Erfahrung mit und haben wir Gewährleistungsansprüche ?

Mit freundlichen Grüßen

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7 Antworten

Gewährleistung werdet ihr 1 Jahr haben. Nach 6 Monaten müßt ihr aber beweisen, daß der Schaden beim Kauf vorlag. Wenn sich der Händler dessen bewußt ist, wird es schwer. Im Idealfall ist nur die Flüssigkeit alle.

Zitat:

@Robertso schrieb am 27. September 2017 um 18:21:32 Uhr:

Meine Frage ist jetzt wie sieht das rechtlich aus ?

Von was redest du genau - Garantie oder Gewährleistung? :confused:

Bei Gebrauchtfahrzeugen wird die Gewährleistung i.d.R. auf ein Jahr reduziert - ihr müsst nach 6Monaten nachweisen, dass der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt bestand, wenn ihr diesen vom Händler bezahlt haben wollt!

Was die Garantie angeht, steht das in den dir ausgehändigten Unterlagen!

Zitat:

...eine ausgangs Wartung bei verkauf durchführen müssen wären wir ja noch in dem Zeitraum.

Wie kommst du auf das schmale Brett, Werkstätten müssten eine Wartung vor dem Verkauf durchführen? :confused:

Die Wartungsintervalle richten sich nach der Serviceintervallanzeige im Fahrzeug, oder dem was im Serviceheft steht...

...der Händler prüft vor dem Verkauf lediglich ob alle Flüssigkeiten aufgefüllt sind und alle Glühbirnen leuchten (...) - eine "Wartung" ist das aber nicht!

Zitat:

und haben wir Gewährleistungsansprüche ?

Die habt ihr dann, wenn ihr nachweisen könnt, dass die Klima bereits zum Kaufzeitpunkt nicht funktioniert hat!

Du meinst sicher die 2 Jahre Neuwagengarantie wenn Du schreibst Deine Freundin hat sich vor 11 Monaten einen Jahreswagen gekauft.

Schau einfach mal was genau im Inspektionsheft steht und ob bei der Inspektion im August ( warum eigentlich im August, war das Fahrzeug denn beim Kauf 14 Monate alt ? ) überhaupt die Klimaanlage geprüft wird.

Normal ist das eine Klimaanlage immer einen gewissen Prozentsatz Klimaflüssigkeit verliert und das dann nachgefüllt werden muss. ( eine gute Werkstatt mach dabei auch gleich eine Druckprüfung )

@Robertso

Du solltest uns vielleicht noch ein paar Inforationen liefern.

Aber hier erstmal eine kurze Erläuterung:

Gewährleistung:

Diese ist gesetzlich festgelegt und vermutlich vom Hersteller auf 1 Jahr begrenzt worden. In den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen, dass der Defekt bereits beim Kauf vorlag und danach muss du das nachweisen. Die 6 Monate sind abgelaufen und du wirst kaum nachweisen können, dass der Defekt schon beim Kauf des Fahrzeugs vorlag, also wirst du die Gewährleistung nicht in Anspruch nehmen können.

Gebrauchtwagengarantie:

Hast du die abgeschlossen? Wenn ja, warum schreibst du das nicht deutlich in deinen Ausgangsbeitrag?

Herstellergarantie:

Diese beträgt in der Regel 2 Jahre. Ist das bei Opel auch so. Wenn das Auto im August 2015 erstmalig zugelassen wurde, ist diese auch ausgelaufen. Stimmt das mit August 2015?

Kulanz:

Viele Hersteller gewähren über die Garantiezeit hinaus Kulanz. Das Autohaus stellt einen Kulanzantrag beim Hersteller und wenn diese gewährt wird, übernimmt der Hersteller die Reparaturkosten oder nur einen Teil davon.

Von welchem Vertrag redest du eigentlich, wo da irgendetwas 3 Monate überzogen werden darf?

Wann wurde das Fahrzeug erstmalig zugelassen?

Hast du eine Gebrauchtwagengarantie?

Wenn die Herstellergarantie abgelaufen ist und es keine Gebrauchtwagengarantie gibt oder sie nicht in Anspruch genommen werden kann, würde ich es mit der Kulanz versuchen. Dazu kannst du auch zu einem anderen Opel-Autohaus fahren.

 

Gruß

Uwe

 

zum einen ist eine Garantie was anderes als Gewährleistung und kann durchaus von der Durchführung der turnusmäßigen Inspektionen abhängig sein.

Wenn aber die Klimaanlage eines so jungen Fahrzeugs ohne Funktion ist, ist das unabhängig von den Inspektionen (bei denen m.W. lt. Wartungsplan die Klimaanlage eh nicht geprüft wird) imho ein Sachmangel, der im Rahmen der Gewährleistung behoben gehört.

Ich vermute auch mal ganz stark, dass die Anlage zu wenig Kühlflüssigkeit hat und deshalb nicht mehr anspringt. Eine normale Klimawartung inkl. Lecksuchmittel sollte hier erstmal ausreichen. Dürfte für den Händler kein grosser Aufwand sein.

ich habe bei meinem 7jährigen alle Inspektionen machen lassen und habe ihm jetzt nach 7 Jahren mal eine Klimawartung gegönnt, obwohl die Anlage noch einwandfrei kühlte und gerademal 90 gr. Kältemittel fehlten...

ein knapp 2 Jahre altes Fahrzeug sollte aber nicht ohne Grund "Kühlflüssigkeit" verlieren. Ich gehe davon aus, dass ein Befüllen nur kurzzeitige Abhilfe schafft (wenn überhaupt). 90 Gramm finde ich btw für 7 Jahre ok, aber "gerademal" ist das auch nicht. Da funktionieren einige Anlagen schon gar nicht mehr :)

Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 28. September 2017 um 11:25:45 Uhr:

ein knapp 2 Jahre altes Fahrzeug sollte aber nicht ohne Grund "Kühlflüssigkeit" verlieren. Ich gehe davon aus, dass ein Befüllen nur kurzzeitige Abhilfe schafft (wenn überhaupt).

deshalb mit Lecksuchmittel (wird standardmäßig eh meistens gemacht), dass man bei einem erneuten Verlust sieht, wo die Leckage ist - denn imho ist da auch irgendwo eine.

Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 28. September 2017 um 11:25:45 Uhr:

90 Gramm finde ich btw für 7 Jahre ok, aber "gerademal" ist das auch nicht. Da funktionieren einige Anlagen schon gar nicht mehr :)

nun ... wenn man davon ausgeht, dass pro Jahr ca. 10 % Verlust einkalkuliert werden und bedenkt, dass meine Anlage 450 gr Kältemittel intus hat, sind 90 gr in 7 Jahren durchaus "gerademal" ;)

Sollte meine Klimaanlage dicht bleiben, reicht mir das vermutlich bis zum Ende :D

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