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Opel Kadett C (H-Kennzeichen) ????

Themenstarteram 26. August 2009 um 19:01

Hey Hallo leute ....

Ich hab da mal eine oder mehrere fragen an euch

hoffe mir kann jemand dabei helfen sie zu beantworten ^^

Also wie ist das wenn der Opel Kadett C ein H- kennzeichen hat

also wie ist das darf ich den dann nur ein halbes jahr fahren oder wie ist das

mit dem umbau usw also ich bin da völlig planlos wie das da ist was man da den noch mit machen darf und was nicht usw hoffe mir kann jemand eine schöne erklärung schreiben ^^

um mir zu helfen ^^

Ich danke euch allen schonmal vorher ^^

 

MFG Shadowbia^^

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10 Antworten

also das H kennzeichen ist nicht zeitgebunden wie eine saisonzulassung. was umbauten betrifft, werden die zeitgenössisch sein müssen oder aber heute gefordert sein. also umbauten die es nicht auch schon 1979 gab werden es dir schwer machen das H zu bekommen

so long

John

Optimal ist es, wenn du den Kadetten als Zweitwagen zulaesst. Der Zustand sollte dann natuerlich Original sein. Wenn dir sowas nicht steht und du damit nicht klar kommst, solltest du nicht auf ein H hoffen. Bei dem Hubraum lohnt sich das mit der Steuerersparnis wahrscheinlich eh nicht so sehr.

Wobei das mit dem H so eine Sache ist. Hier in meiner Stadt faehrt ein C Kadett rum, der auch ein H hat, der aber wohl nicht mal mehr ein originales Fahrwerk hat. Der macht sich hier auf jeden Fall regelmaessig zum Affen, denn er faehrt immer links neben den Autos und versucht zu ueberholen, macht einen hoellen Laerm, weil auch die Auspuffanlage nicht original ist und kommt letztendlich doch nicht an den Wagen vorbei. Keine Ahnung, wie das Ding H bekommen hat...ein normaler PKW wuerde in diesem Zustand selbst am normalen Tuev scheitern :).

Aber so ist das eben :).

am 26. August 2009 um 23:05

Hallo Shadowbia!

 

Vom Tüv-Süd gibt es einen  Anforderungskatalog für Oldtimer,da steht eigentlich alles wissenswerte drinn. Zu beachten ist allerdings, daß nicht alles was dort gefordert wird auch wirklich notwendig ist - es gibt hier einen sogenannten Ermessensspielraum. Dieser ist aber nicht nur vom einzelnen Prüfer abhängig sondern auch regional höchst unterschiedlich. Grundsätzlich ist davon auszugehen, je seltener und älter ein Fahrzeug ist, desto großzügiger werden die Vorschriften ausgelegt.

 

Ein H-Kennzeichen ist nur ganzjährig möglich, eine Kombination mit einem Saisonkennzeichen ist nicht zulässig. Dafür gibt es den ermäßigten Steuersatz, sehr günstige Versicherungstarife und freie Fahrt in die Umweltzonen auch ohne Plakette. Eine Nutzungseinschränkung, so wie etwa beim roten 07er-Kennzeichen gibt es nicht.

Hallo Shadowbia^^

Da wurde ja schon das Wichtigste von den Kollegen hier genannt^^

H-Kennzeichen = EZ mindestens vor 30 Lenzen^^

Fahren = Das ganze Jahr über möglich^^

Versicherungen mögen hier ggf. die Laufleistung einschränken^^ Ich meine, im Allgmeinen sollte diese nicht 6 tsd. Km/Jahr überschreiten^^

Umbauten sind, wie erwähnt, per se nur zeitgemäß zulässig^^

"H-Kennzeichen Pkw" sind von den UWZ (Umweltzonen)- Verordnungen verschont bzw. von dieser ausgenommen^^ (freie Fahrt auch in UWZ^^)

Historische Fahrzeuge sollten per Gesetzgeber nicht als "Alltags-Pkw" eingesetzt werden^^

Aber jetzt mal Butter bei die Fische^^

Warum fragst Du?^^

Erwägst Du den Kauf?^^

Btw: Macht das "^^" ständige Widerholen (des Augenbrauenhochziehens) eigentlich Sinn? Hab's mal grad der Einfachheit halber hier ausprobiert und erwarte sehnsüchtig Feedbacks:p;)

Gruß^^

Der Doc^^

P.s.: Spaß muss sein^^

am 27. August 2009 um 7:43

Hallo

wenn ein Kadet C Bj 1979 , z.b. 1986 umgebaut wurden mit Kotflügelverbreiterung ,anderen Rädern , anderer Auspuff , Motor usw. und das Fahrzeug 1986 vom Tüv für den Strassenverkehr freigegeben wurde , ist das Fahrzeug H-Kennzeichen fähig

"Zitat" , je seltener und älter ein Fahrzeug ist, desto großzügiger werden die Vorschriften ausgelegt.

das kann auch nach hinten los gehen , in den Jahren vor 1970 zählte nur eine Abnahme des Tüv und die Eintragung in die Fahrzeugpapiere , für C-Kadett und Golf 1 gab es schon bedeutend mehr ABE´s

also vorher den TÜV fragen und vieles ist möglich z.b. Rallye - Kadett

gruß hogman

Zitat:

Btw: Macht das "^^" ständige Widerholen (des Augenbrauenhochziehens) eigentlich Sinn? Hab's mal grad der Einfachheit halber hier ausprobiert und erwarte sehnsüchtig Feedbacks:p;)

@dr dennis.....ich zieh sie auch hoch wenn ich lese das du stauder im kofferraum hast ^^ trink mal was anständiges ;)......ich empfehle dir potts*gg*

Also John,

darauf bezog ich mich mit der ganzen Augenbrauenhochzieherei nicht. Ich denke aber, Du hast verstanden, worauf ich hinaus wollte...

Eine Diskussion über Biergeschmack, nix für Ungut, werde ich hier aber nicht weiter forcieren;) Nur soviel: Gerade steht bei mir ein kühles Flens Pilsener auf dem Schreibtisch, köstlich, und das mit dem "Stauder im Kofferaum" ist eher ein Späßchen. Wobei ich das immer (zu Hause!) auf Lager habe:)

Gruß

Der Doc

AUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUU ;)

da gabs doch erst neulich was ;)

auch wen da der eine oder andere anderer meinung sein wird.....das h kennzeichen darf zu jeder jahreszeit benutzt werden und meiner meinung nach ist das nicht durch irgendwas beschränkt.

auch das thema umbauten ist heiss diskutiert. GRUNDSÄTZLICH darfst du alles machen....WAS zeitgenössisch ist. und ob es zeitgenössisch ist entscheidet der gutachter der dir den krempel einträgt.

ich sags mal so....gegen einen wichers käfig, die berüchtigten ats cup felgen in 9x13 etc ist nichts einzuwenden meiner meinung nach. aber auch hier kann man sich bis zur vergasung streiten. die teile sollten halt schon aus der zeit stammen. also 19zoll chromfelgen und alu heckflügel werden wohl nicht gehen ;) aber als beispiel ein käfer mit kamei tiefenruder und fuchsfelgen ist ok.

berede das doch mit dem tüv/dekra menschen deines vertrauens durch. der muss dir das zeugs ja auch abnehmen.

Genau, Onkel-Howdy, aber man darf es ruhig laut sagen: das H-Kennzeichen unterliegt keiner km Beschränkung.

Ob das jetzt einigen passt oder nicht. Dieses "auuuuu.." von dir bezieht sich ja wohl auf die kürzlich stattgefundene Diskussion, die von einem MT-user vehement mit Nachweisen aus den BM Verkehr und juristisch zerlegten Urteilen für eine angebliche km Begrenzung, geführt wurde.

Dieser MT-user ist u.a. deswegen nicht mehr für MT zugelassen, sagen wir es mal so, aber er konnte eben mit Schriftstücken und seinen juristischen Kenntnissen eben beweisen, dass es keine Beschränkung der km bei H-zugelassenen Autos gibt.

Man muss auch keinen 1. Wagen haben, um ein H-Fahrzeug als 2.-wagen zu bewegen.

 

Aber wir müssen auch unterscheiden, hier wird wohl auch sehr oft nicht unterschieden, dass es km Beschränkungen bei Versicherungen gibt. Wenn man denn unbedingt eine spezielle Oldtimerversicherung haben möchte. Und da gibt es - so ist meine Erfahrung - keine Kompromisse hinsichtlich der Orginalität.

Also, ein H im Kennzeichen heisst nicht automatisch Anspruch auf eine Oldtimerversicherung.

Und die Versicherungen verlangen i.d.R. ein 1.-fahrzeug.

 

Thema zeitgenössischer/ original Zustand:

... ein ewiger Zankapfel. Nur wenn man absolute Originalität haben will, müssten einige sehr alte Autos das H auch verlieren, denn man kann heutzutage vieles nachbauen. Ist eine Geld- und tja, jetzt kommt es, auch 'ne Frage, ob es denn dann noch original ist.

Ein Brezelkäfer, der 1956 ein grosses Rückfenster bekam, weil es eben Mode war. Ein Ford der eine Heizung später implantiert bekam. Ein Mercedes dem Gürtelreifen statt Diagonalreifen aufgezwungen wurde. Ein BMW der sich direkt nach Auslieferung ein Sportfahrwerk mit Tieferlegung gönnte, ect.

 

Ach so, wenn man die Teile nicht sehen kann oder sehen original aus ist es  ok?

 

Wie weit sollte es denn gehn? Nur das 1. Jahr, 2 Jahre , gar nicht? 5Jahre vielleicht?

 

In diesem Dilemma steckten auch die Väter der H-Zulassung mit ihrem Anforderungskatalog. Wie weit kann man das dulden. Der Gesetzgeber drückt sich wie immer sehr allgemein aus. Das äussere Erscheinungsbild, der Wiedererkennungswert muss stimmen.

Sie entschieden sich auf 10 Jahre nach EZ. Danach ist Schluss, geht nix mehr.

Früher musste es definitiv  eingetragen sein, heute reicht sogar nur der Nachweis das es innerhalb  des besagten 10 Jahreszeitraumes MÖGLICH GEWESEN WÄRE( nur man hatte kein Geld dafür, oder so). Und der Prüfer muss es auch wollen-klar. Zwingen kann man ihn nicht.

 

So denn auch die Kadett-C ( Coupe), Ford Capri,-Escort, Opel Manta, Ascona. Immer links fahrend , laut, an der Ampel schonmal kernig aufheulend, mit breiten Reifen, aggressiver Lackierung, kleinsten Lenkrädern.

So war das auch früher, ist nix neues!  Ist auch zeitgenössisch.:D:D

 

Diese "Modeerscheinung"  tief, breit, hart existiert schon seit  etwa 40 Jahren.

Wenn es so nicht zugelassen wäre, könnte ja einer sagen: "..schade, so einen breiten und tiefen wie ich mal 1976 hatte , gibt es nicht mehr":(

 

Und auch früher, vor 40 Jahren, gab es Autos wo man sich fragte, wie so ein schweizer Käse rumfahren darf. Und auch noch mit 2 Jahren TÜV. Man,man,man.

Zitat:

So denn auch die Kadett-C ( Coupe), Ford Capri,-Escort, Opel Manta, Ascona. Immer links fahrend , laut, an der Ampel schonmal kernig aufheulend, mit breiten Reifen, aggressiver Lackierung, kleinsten Lenkrädern.

So war das auch früher, ist nix neues! Ist auch zeitgenössisch.

thihi! Stimmt wohl...

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