- Startseite
- Forum
- Auto
- Opel
- Astra, Cascada & Kadett
- Astra K
- Opelhändler bietet Astra mit OnStar an obwohl dieses gar nicht vorhanden ist
Opelhändler bietet Astra mit OnStar an obwohl dieses gar nicht vorhanden ist
Am 15.03.2019 habe ich mir meinen neuen gebrauchten Astra bei einem OH gekauft, der ca. 200km von uns entfernt ist.
Inseriert war der Astra mit OnStar.
Als ich das Fahrzeug abgeholt habe, hatte ich ehrlich gesagt nicht darauf geachtet, aber das OnStar existiert gar nicht in meinem Astra.
Als mir dieses ein paar Tage später aufgefallen war und ich nachgefragt habe meinte der Verkäufer dass ich froh sein solle, dass das nicht verbaut ist. Der Dienst würde eh bald eingestellt.
Bei der Inzahlungnahme unseres alten Fahrzeugs hat uns der OH auch noch „übern Tisch gezogen“.
Nun habe ich hier bei MT gelesen, dass es von PSA einen Nachfolger geben soll.
Hat jemand schon mal etwas ähnliches erlebt und habt ihr das reklamiert?
Nachrüsten auf Kosten des Verkäufers kann man das sicherlich nicht, oder?
Beste Antwort im Thema
Nen vertuschten Unfallschaden mit einem Online Dienst der eh bald ausläuft zu vergleichen ist etwas sehr weit hergeholt.
Ähnliche Themen
91 Antworten
Die Frage ist, ob onstar im Kaufvertrag oder nur im Angebot steht
Nur im Onlineangebot bei Mobile, welches ich mir per PDF heruntergeladen und gespeichert habe.
Es stand sogar in dem Teil, welcher nicht automatisch vom System, sondern vom Verkäufer manuell ausgefüllt werden muss.
Im Kaufvertrag steht bei weitem nicht alles.
Was im Angebot steht gilt als "verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung" (AZ.: I-28 U 2/16, Oberlandesgericht Hamm). Problem ist nur, wenn der Händler nachweisen kann, dass das KFZ ausführlich besichtet und Probe gefahren wurde.
Ich persönlich würde dem Verkäufer eine Frist für Nachbesserung setzen.
Grüße
Im Angebot steht aber sicherlich auch "Irrtum verbehalten".
Das stimmt allerdings.
So kann man sich immer absichern und schreiben was man will
Ist ein interessantes Urteil ....
Da kommt der Verbraucherschutz mal zu seinem Recht.
@TE. Unbedingt einmal lesen.
Vielen Dank für den Hinweis.
Ich habe mir einen gerade einen Bericht dazu durchgelesen.
Normal würde ich es dabei belassen, da der Verkäufer aber wie schon erwähnt uns gegenüber unfair war, erkundige ich mich mal bei meiner Rechtschutzversicherung.
Mal sehen was die dazu sagen.
Wenn die eine Deckungszusage geben, fordere ich den Verkäufer zur Nachbesserung oder Kostenerstattung auf.
Ich frage mich gerade, ob onstar überhaupt nachrüstbar ist?
Ich befürchte das es nicht geht.
Blöd ist, dass mir das bei der Probefahrt nicht aufgefallen ist.
Zuerst dem Verkäufer zur Nachbesserung auffordern und danach kann man über irgendwelche Erstattungen reden. Der Kunde muss dem Verkäufer/Händler die Chance der Nachbesserung einräumen. Ich würde es auch ohne Rechtschutzversicherung probieren, wenn es nicht der einzige und/oder Lieblingsverkäufer weit und breit ist.
Grüße
@icarus22
Da bin ich vollkommen Deiner Meinung.
Meine Erfahrung mit dem Händler, dort kaufe ich bestimmt kein Fahrzeug mehr, sind eher nicht positiv.
Er hat, obwohl er uns ein paar Dinge verschwiegen hat, völlig uneinsichtig reagiert.
Die Rechtsschutzversicherung will ich auch im ersten Schritt nicht in Anspruch nehmen.
Nur ersteinmal deren Meinung hören und im Idealfall eine Zusagen der Übernahme für den Fall, das ich alleine nicht weiter komme.
Wäre mal interessant, wie es weiter geht. Ich denke, dass der Händler es drauf ankommen lässt. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Verkäufer schon sehr überheblich geworden sind. Die fetten Jahre zeigen ihre Wirkung.
Ich bin jetzt auch das letzte Mal bei einem FOH gewesen und Wechsel jetzt das Autohaus. Kundenservice ist halt nicht mehr so up to Date
Grüße
Gerne werde ich hier über den weiteren Ablauf informieren
Vielleicht hilft es ja auch anderen