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Ordnungswidrigkeit "Verursachen von unnötigem Lärm"
Servus, Moin und Grüß Gott,
ich habe mal eine Frage:
Die liebe Hamburger Polizei macht ja seit Monaten Jagd auf sogenannte "Autoposer". Das finde ich auch völlig in Ordnung und richtig.
Meine Frage ist jedoch, ab wann man genau unnötigen Lärm verursacht und dies somit eine Ordnungswidrigkeit wäre.
Jedes bessere Serien-Auto verursacht beim Vollgas erheblichen Lärm, auch wenn dies im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ist (z. B. mein Miet-Audi S5 mit V6-Motor). Könnte es trotzdem passieren, dass man eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erhält, wenn man mit einem Serien-Auto unter Vollgas an der Ampel beschleunigt?
Es gibt doch kein Gesetz, wonach man sanft und ruhig zu beschleunigen hat, oder? Und wenn es eine Ordnungswidrigkeit sein könnte, warum gibt es dann die Möglichkeit, so stark zu beschleunigen, dass es erheblichen Lärm produziert? Man könnte mittels Gesetz die Autobauer dazu verpflichten, eine Software einzubauen, die nur sanftes und damit leises Beschleunigen erlaubt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@schwukele schrieb am 9. Juli 2018 um 23:54:45 Uhr:
wenn man mit einem Serien-Auto unter Vollgas an der Ampel beschleunigt?
Schon wegen exorbitanter Dummheit sollte Dergleichen bestraft werden. Nehmen wir einen S5, der beschleunigt von 0-50 in 1,9 Sek. Das mag seinen Sinn auf der Rennstrecke oder bei der 1/4 Meile haben; aber ganz sicher ned im gewöhnlichen Strassenverkehr. Es ist Materialmordend, rausgeschmissenes Geld, umwelttechnisch bekloppt, gefährlich, fahrdynamisch Sinnlos, verursacht vermeidbaren Stress; usw usf.
Es gibt also keinen einzigen Grund, im Geltungsbereich der STVO an einer Ampel mit Vollgas loszuhämmern. Oder, um den Bogen zu meinem Eingangssatz zu finden: Es ist Dumm, und Dummheit muss bestraft werden.
So long
Ghost
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14 Antworten
Paragraph 1 StVO
https://www.motor-talk.de/.../...ze-gas-gegeben-habe-t6332756.html?...
https://www.motor-talk.de/.../...hzahl-nicht-erlaubt-t6388228.html?...
P.s.: In manchen Ländern werden Begrenzungen durch eine Elektronik im Auto aufgehoben, sobald diese feststellt (GPS), dass sich das Fahrzeug auf einer Rennstrecke befindet.
Man braucht die Möglichkeit der starken Beschleunigung für Autobahnauffahrten, wo der Lärm niemanden stört.
Auch § 30 StVO ist eine Rechtsgrundlage: "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten." Wann das Merkmal "unnötig" vorliegt und wann nicht, ist dann Auslegungssache (vor Ort von der Polizei, später von Gerichten).
Bis Paragraph 30 wollte ich nicht lesen.
Schnelldurchlauf
Laber, laber, laber...
Schwukele testet es mit seinem Miet S5
Polizei geht von illegalem Tuning aus
Fahrzeug geht per Abschlepper zum TÜV
Illegales Tuning kann nicht nachgewiesen werden
Anzeige wegen Lärmbelästigung wird fallen gelassen, da Fahrzeugtypisch - außer wenn er übertrieben hat.
Fertig, nächstes Thema ;-)
Da mein Auspuff gerade 'ne Macke hat und etwas lauter ist, hoffe ich mal, bis zur Reparatur nicht rausgezogen zu werden ...
Zitat:
@schwukele schrieb am 9. Juli 2018 um 23:54:45 Uhr:
wenn man mit einem Serien-Auto unter Vollgas an der Ampel beschleunigt?
Schon wegen exorbitanter Dummheit sollte Dergleichen bestraft werden. Nehmen wir einen S5, der beschleunigt von 0-50 in 1,9 Sek. Das mag seinen Sinn auf der Rennstrecke oder bei der 1/4 Meile haben; aber ganz sicher ned im gewöhnlichen Strassenverkehr. Es ist Materialmordend, rausgeschmissenes Geld, umwelttechnisch bekloppt, gefährlich, fahrdynamisch Sinnlos, verursacht vermeidbaren Stress; usw usf.
Es gibt also keinen einzigen Grund, im Geltungsbereich der STVO an einer Ampel mit Vollgas loszuhämmern. Oder, um den Bogen zu meinem Eingangssatz zu finden: Es ist Dumm, und Dummheit muss bestraft werden.
So long
Ghost
Zitat:
@schwukele schrieb am 9. Juli 2018 um 23:54:45 Uhr:
Servus, Moin und Grüß Gott,
ich habe mal eine Frage:
Die liebe Hamburger Polizei macht ja seit Monaten Jagd auf sogenannte "Autoposer". Das finde ich auch völlig in Ordnung und richtig.
Meine Frage ist jedoch, ab wann man genau unnötigen Lärm verursacht und dies somit eine Ordnungswidrigkeit wäre.
Jedes bessere Serien-Auto verursacht beim Vollgas erheblichen Lärm, auch wenn dies im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ist (z. B. mein Miet-Audi S5 mit V6-Motor). Könnte es trotzdem passieren, dass man eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erhält, wenn man mit einem Serien-Auto unter Vollgas an der Ampel beschleunigt?
Es gibt doch kein Gesetz, wonach man sanft und ruhig zu beschleunigen hat, oder? Und wenn es eine Ordnungswidrigkeit sein könnte, warum gibt es dann die Möglichkeit, so stark zu beschleunigen, dass es erheblichen Lärm produziert? Man könnte mittels Gesetz die Autobauer dazu verpflichten, eine Software einzubauen, die nur sanftes und damit leises Beschleunigen erlaubt.
Ist dir langweilig oder willst du uns " leise " verarschen?
***kopfschüttelnd***
Mosel-Manni,
einfach das lesen, dann sollte die Frage sich von selber beantworten:
https://www.motor-talk.de/.../...bwohl-ich-parken-durfte-t6339776.html
Zitat:
@Schubbie schrieb am 10. Juli 2018 um 00:40:19 Uhr:
Bis Paragraph 30 wollte ich nicht lesen.
Schnelldurchlauf
Laber, laber, laber...
Schwukele testet es mit seinem Miet S5
Polizei geht von illegalem Tuning aus
Fahrzeug geht per Abschlepper zum TÜV
Illegales Tuning kann nicht nachgewiesen werden
Anzeige wegen Lärmbelästigung wird fallen gelassen, da Fahrzeugtypisch - außer wenn er übertrieben hat.
Fertig, nächstes Thema ;-)
Du hast den Kaffee mit dem Polizeipräsidenten vergessen
Zitat:
@invisible_ghost schrieb am 10. Juli 2018 um 03:48:33 Uhr:
Es gibt also keinen einzigen Grund, im Geltungsbereich der STVO an einer Ampel mit Vollgas loszuhämmern.
Je nach Situation schon. Ich kenne ein paar Stellen, daß muß man das schon (fast) tun, um die nächste Ampel noch bei Grün zu erwischen, wenn man sich halbwegs an die Tempolimits in der Stadt halten will - oder man rollt mit deutlich unter 30 km/h (teilweise unter 20) bei erlaubten 50 dahin, dann reicht es für die nächste Grünphase.
Dann ist die Lösung, dass dort 30 Schilder aufgestellt werden, da ansonsten während der Grünphase nur die ersten von der letzten Ampel rüberkommen.
Und schon wieder...
Sehenswert. Gestern gut gelacht.
Solche Fragen verstehe ich echt nicht.
Entweder man kann nachvollziehen, dass das beschleunigen mit Vollgas in der Stadt völlig unnötig ist und in der Tat mehr Lärm als nötig verursacht. Hat für mich was mit Rücksicht zu tun und nix mit rechtlichen Konsequenzen.
Oder (und für mich persönlich ist auch auch ok), dazu stehen dass man einfach n Arsch ist und anderen damit auf den Sack gehen würde, dann aber bitte nicht in nem Forum nach möglichen rechtlichen Konsequenzen fragen. Das ist echt armselig. Wenn ich mit nem geliehenen S5 posen will, dann bitte auch richtig.
Zitat:
@meehster schrieb am 10. Juli 2018 um 07:47:32 Uhr:
Zitat:
@invisible_ghost schrieb am 10. Juli 2018 um 03:48:33 Uhr:
Es gibt also keinen einzigen Grund, im Geltungsbereich der STVO an einer Ampel mit Vollgas loszuhämmern.
Je nach Situation schon. Ich kenne ein paar Stellen, daß muß man das schon (fast) tun, um die nächste Ampel noch bei Grün zu erwischen, wenn man sich halbwegs an die Tempolimits in der Stadt halten will - oder man rollt mit deutlich unter 30 km/h (teilweise unter 20) bei erlaubten 50 dahin, dann reicht es für die nächste Grünphase.
Ja, nur das ist nicht die Intention der Autoposer. Die fahren im Kreis herum und machen Krawall. Dass das der Polizei und Anwohnern auf die Nerven geht, kann ich verstehen. Darüber hinaus wirft es ein schlechtes Schlicht auf die, welche mit bestimmten Fahrzeugen verantwortungsbewusst umgehen
Das Thema wird bereits in einem Thread auf Seite 1 dieses Forums behandelt.
Gruß
BMWRider