Organstrafverfügung wegen Abblendlicht&Nebelscheinwerfer
Guten morgen. Habe letzte Woche eine Organstrafverfügung bekommen, weil ich um 6 uhr morgens zusätzlich zum Abblendlicht die Nebelscheinwerfer eingechaltet gehabt habe.
Das kanns doch nicht sein, oder?!
Bundesgesetzblatt (Republik Österreich):
(57. Bundesgesetz: 27. KFG-Novelle)
1. § 99 Abs. 5a lautet:
„(5a) Der Lenker eines Kraftwagens oder eines mehrspurigen Kraftrades hat während des Fahrens
stets auch tagsüber Abblendlicht, Nebellicht, sofern dieses mit in die Fahrzeugfront integrierten Nebelscheinwerfern
ausgestrahlt wird, oder spezielles Tagfahrlicht zu verwenden, auch wenn keine Sichtbehinderung
durch Regen, Schneefall oder Nebel vorliegt. Abs. 2 gilt in diesem Fall nicht. Wird Abblendlicht
oder das im ersten Satz beschriebene Nebellicht tagsüber als Tagfahrlicht verwendet, so kann die Schaltung
wie bei Tagfahrleuchten erfolgen und es gelten die Bestimmungen des § 14 Abs. 3 und Abs. 4
nicht.“
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29 Antworten
meiner meinung nach ist die gesetzeslage klar
"Wird Abblendlicht
oder das im ersten Satz beschriebene Nebellicht tagsüber als Tagfahrlicht verwendet, so kann die Schaltung
wie bei Tagfahrleuchten ..."
soweit ich mich erinnern kann steht in der folgesatzung dass man nebler nur dann verwenden darf wenn die sicht beeinträchtigt ist und da es warhscheinlich in deinem fall wegen der "optik" war und nicht der verkehrssicherheit diente, auch bestraft?! lieg ich da richtig?
Lt. ARBÖ:
Nebelscheinwerfer (umgangssprachlich
„Breitstrahler“) werden im Kraftfahrgesetz
nun als Nebellicht bezeichnet. Sie sind gemeinsam
mit Tagfahrlicht oder Abblendlicht
immer erlaubt.
Zitat:
Original geschrieben von QRTL
Lt. ARBÖ:
Nebelscheinwerfer (umgangssprachlich
„Breitstrahler“) werden im Kraftfahrgesetz
nun als Nebellicht bezeichnet. Sie sind gemeinsam
mit Tagfahrlicht oder Abblendlicht
immer erlaubt.
interessant zu wissen, wusste nicht dass das seit licht-am-tag geändert wurde, zuvor war es sicher so dass es strafbar war mit neblern bei schönem wetter unterwegs zu sein!
merk ich mir (da ich ja auch aus Ö bin)
Zitat:
Original geschrieben von stefan153
interessant zu wissen, wusste nicht dass das seit licht-am-tag geändert wurde, zuvor war es sicher so dass es strafbar war mit neblern bei schönem wetter unterwegs zu sein!
merk ich mir (da ich ja auch aus Ö bin)
Ja, hat sich in Ö definitiv geändert!
Hat aber auch seine Nachteile, jetzt fahren noch mehr 3er BMWs und Minis permanent mit Nebelscheinwerfern. :-( Bin nicht so begeistert davon, aber was solls...
Zitat:
Original geschrieben von mrn82
Ja, hat sich in Ö definitiv geändert!
Hat aber auch seine Nachteile, jetzt fahren noch mehr 3er BMWs und Minis permanent mit Nebelscheinwerfern. :-( Bin nicht so begeistert davon, aber was solls...
ja was solls?! vorher sind auch viele damit rumgekurvt und die chance gestraft zu werden deswegen ist ja wirklich sehr gering!
wenn es ihr selbstwertgefühl aufpeppt, dann sollen sies halt machen, haben ja sonst nichts zu freuen
.. also ich habe schon Einspruch bei der Polizei erhoben. Mein Fall wird gerade bearbeitet. Gebe euch anschließend bescheid!
servus,
war das nicht in A einmal so, daß im ortsgebiet die nebler nicht erlaubt waren? müßte mich da mal schlau machen.
gruß w.
Also ich hab das so verstanden:
Tagsüber sind nur Nebler erlaubt (als Tagfahrlicht),
nachts sind sie verboten.
SOFORT ZUR POLIZEI!!!
http://www.oeamtc.at/index.php?type=channel&id=1116152
Nebelscheinwerfer und Abblendlicht: Diese Kombination ist sowohl bei Tag als auch bei schlechten Sichtverhältnissen seit 2005 nicht mehr verboten, sollte aber bei guten Sichtverhältnissen aufgrund des hohen Energieverbrauches und Lampenverschleißes vermieden werden.
lg
Menox
und wisst ihr zufällig wie die Regelung in Deutschland ist??
Zitat:
Original geschrieben von mrfitness
und wisst ihr zufällig wie die Regelung in Deutschland ist??
Nicht erlaubt.
Beleuchtung
Kinder, Kinder, was ist denn hier nun wieder los?
Ihr könnt doch wohl alle Auto fahren, oder nicht? Da sollte man doch in der Lage sein, einen Lichtschalter richtig zu bedienen. Was dieses Rumgehampel mit den Nebelscheinwerfern bringen soll, ist mir bis heute sowieso ein Geheimnis geblieben. Ich warte ja auf den Tag, an dem die ersten mit eingeschalteter Warnblinkanlage rumfahren, weil es aus welchem Grund auch immer cool aussehen soll.
Also als Tagfahrlicht finde ich das ne gute Sache.
Zitat:
Original geschrieben von Snickerz
Also als Tagfahrlicht finde ich das ne gute Sache.
Finde ich auch, denn mit Nebel+Standlicht kann man beim Fahren am Tag das Xenon-Licht schonen. Besser ist natürlich ein LED-Tagfahrlicht, aber das gabs bei meinem noch nicht.