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Organstrafverfügung wegen Abblendlicht&Nebelscheinwerfer

Themenstarteram 12. März 2007 um 6:41

Guten morgen. Habe letzte Woche eine Organstrafverfügung bekommen, weil ich um 6 uhr morgens zusätzlich zum Abblendlicht die Nebelscheinwerfer eingechaltet gehabt habe.

Das kanns doch nicht sein, oder?!

Bundesgesetzblatt (Republik Österreich):

(57. Bundesgesetz: 27. KFG-Novelle)

1. § 99 Abs. 5a lautet:

„(5a) Der Lenker eines Kraftwagens oder eines mehrspurigen Kraftrades hat während des Fahrens

stets auch tagsüber Abblendlicht, Nebellicht, sofern dieses mit in die Fahrzeugfront integrierten Nebelscheinwerfern

ausgestrahlt wird, oder spezielles Tagfahrlicht zu verwenden, auch wenn keine Sichtbehinderung

durch Regen, Schneefall oder Nebel vorliegt. Abs. 2 gilt in diesem Fall nicht. Wird Abblendlicht

oder das im ersten Satz beschriebene Nebellicht tagsüber als Tagfahrlicht verwendet, so kann die Schaltung

wie bei Tagfahrleuchten erfolgen und es gelten die Bestimmungen des § 14 Abs. 3 und Abs. 4

nicht.“

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29 Antworten
am 12. März 2007 um 6:46

meiner meinung nach ist die gesetzeslage klar

"Wird Abblendlicht

oder das im ersten Satz beschriebene Nebellicht tagsüber als Tagfahrlicht verwendet, so kann die Schaltung

wie bei Tagfahrleuchten ..."

soweit ich mich erinnern kann steht in der folgesatzung dass man nebler nur dann verwenden darf wenn die sicht beeinträchtigt ist und da es warhscheinlich in deinem fall wegen der "optik" war und nicht der verkehrssicherheit diente, auch bestraft?! lieg ich da richtig? :)

Themenstarteram 12. März 2007 um 6:48

Lt. ARBÖ:

Nebelscheinwerfer (umgangssprachlich

„Breitstrahler“) werden im Kraftfahrgesetz

nun als Nebellicht bezeichnet. Sie sind gemeinsam

mit Tagfahrlicht oder Abblendlicht

immer erlaubt.

am 12. März 2007 um 6:51

Zitat:

Original geschrieben von QRTL

Lt. ARBÖ:

Nebelscheinwerfer (umgangssprachlich

„Breitstrahler“) werden im Kraftfahrgesetz

nun als Nebellicht bezeichnet. Sie sind gemeinsam

mit Tagfahrlicht oder Abblendlicht

immer erlaubt.

interessant zu wissen, wusste nicht dass das seit licht-am-tag geändert wurde, zuvor war es sicher so dass es strafbar war mit neblern bei schönem wetter unterwegs zu sein!

merk ich mir (da ich ja auch aus Ö bin)

Zitat:

Original geschrieben von stefan153

interessant zu wissen, wusste nicht dass das seit licht-am-tag geändert wurde, zuvor war es sicher so dass es strafbar war mit neblern bei schönem wetter unterwegs zu sein!

merk ich mir (da ich ja auch aus Ö bin)

Ja, hat sich in Ö definitiv geändert!

Hat aber auch seine Nachteile, jetzt fahren noch mehr 3er BMWs und Minis permanent mit Nebelscheinwerfern. :-( Bin nicht so begeistert davon, aber was solls...

am 12. März 2007 um 7:43

Zitat:

Original geschrieben von mrn82

Ja, hat sich in Ö definitiv geändert!

Hat aber auch seine Nachteile, jetzt fahren noch mehr 3er BMWs und Minis permanent mit Nebelscheinwerfern. :-( Bin nicht so begeistert davon, aber was solls...

ja was solls?! vorher sind auch viele damit rumgekurvt und die chance gestraft zu werden deswegen ist ja wirklich sehr gering!

wenn es ihr selbstwertgefühl aufpeppt, dann sollen sies halt machen, haben ja sonst nichts zu freuen :)

Themenstarteram 12. März 2007 um 7:49

.. also ich habe schon Einspruch bei der Polizei erhoben. Mein Fall wird gerade bearbeitet. Gebe euch anschließend bescheid!

am 12. März 2007 um 12:06

servus,

war das nicht in A einmal so, daß im ortsgebiet die nebler nicht erlaubt waren? müßte mich da mal schlau machen.

gruß w.

Also ich hab das so verstanden:

Tagsüber sind nur Nebler erlaubt (als Tagfahrlicht),

nachts sind sie verboten.

am 12. März 2007 um 12:46

SOFORT ZUR POLIZEI!!!

http://www.oeamtc.at/index.php?type=channel&id=1116152

Nebelscheinwerfer und Abblendlicht: Diese Kombination ist sowohl bei Tag als auch bei schlechten Sichtverhältnissen seit 2005 nicht mehr verboten, sollte aber bei guten Sichtverhältnissen aufgrund des hohen Energieverbrauches und Lampenverschleißes vermieden werden.

 

lg

Menox

und wisst ihr zufällig wie die Regelung in Deutschland ist??

am 12. März 2007 um 13:16

Zitat:

Original geschrieben von mrfitness

und wisst ihr zufällig wie die Regelung in Deutschland ist??

Nicht erlaubt.

Beleuchtung

 

Kinder, Kinder, was ist denn hier nun wieder los?

Ihr könnt doch wohl alle Auto fahren, oder nicht? Da sollte man doch in der Lage sein, einen Lichtschalter richtig zu bedienen. ;) Was dieses Rumgehampel mit den Nebelscheinwerfern bringen soll, ist mir bis heute sowieso ein Geheimnis geblieben. Ich warte ja auf den Tag, an dem die ersten mit eingeschalteter Warnblinkanlage rumfahren, weil es aus welchem Grund auch immer cool aussehen soll. :confused:

Also als Tagfahrlicht finde ich das ne gute Sache.

am 12. März 2007 um 15:03

Zitat:

Original geschrieben von Snickerz

Also als Tagfahrlicht finde ich das ne gute Sache.

Finde ich auch, denn mit Nebel+Standlicht kann man beim Fahren am Tag das Xenon-Licht schonen. Besser ist natürlich ein LED-Tagfahrlicht, aber das gabs bei meinem noch nicht.

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