Orginal 19" Audi Felgen eintragen lassen...(ABE oder Brief anfordern)???
Hallo,
ich hab da mehr oder weniger ein Problem...
Ich würde mir jetzt im Frühjahr gerne 19 " Felgen für meinen A6 (Avant 2,7 TDI Baujahr 02/2006) holen....
Da ich das Auto leider noch finanziere liegt der Brief bei der Audi Bank, was eine Eintragung bei der Zulassungsstelle schwierig macht... In meiner EWG Übereinstimmungserklärung sind allerdings nur 8x18 ET 48 eingetragen...
Was kann ich also tun um völlig legal 19" Felgen zu fahren....und eine Änderung der Fahrzeugpapiere zu vermeiden...
Gibt es eine ABE (welche ja eine Eintragung nicht erforderlich macht) für die orginalen Audi Felgen oder kennt ihr vielleicht eine Möglichkeit wie ich zu den 19 " kommen kann....
oder hat eventuell schon mal jemand von euch seinen Brief von der Audi Bank angefordert um etwas einzutragen???? Wie läuft das ab und geht das überhaupt.....!?
Oder kenn ihr einen Hersteller der 19" für Audi mit ABE anbietet...?
Ich wäre für alle Anregungen, Erfahrungen und Ideen sehr dankbar.....aber bitte keine Antworten wie 18" reicht doch oder so...
Vielen Dank im Vorraus.....
Beste Antwort im Thema
@dezent-audi:
Dem TE geht es nicht um irgendwelche Zubehörfelgen, sondern um die Originalen, und dafür gibt es keine ABE.
@TE:
Versuche es hier, das sind die richtigen Ansprechpartner, sicherheitshalber solltest du die FIN und TN der Felge parat haben:
https://coc.volkswagen-logistics.de/.../...GZfQWN0aW9uTGlzdGVuZXI!?...
Ich habe da sogar schon eine CoC kostenlos erhalten.
Gruß aus Köln.
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21 Antworten
Eine ABE seitens Audi gibt es nicht. Ich würde erst einmal über die Hotline anhand der FIN ünerprüfen lassen, ob du die 19zöller überhaupt fahren kannst. Wenn ja, dann kannst du eine neue EWG-Übereinstimmungserkl. anfordern. Wenn nicht, dann kannst du sie mit einer Traglastbescheinigung eintragen lassen, nachdem du den Brief über deinen Freundlichen angefordert hast. Dafür ist dann eine Gebühr von ca 20,-€ fällig.
Hört sich erstmal ganz interessant an aber welche Hotline ist das denn genau....? Hast du vielleicht die Nummer...? Und eine neue EWG Erklärung kostet ja auch 50 € und da würde ich schon gerne sicher gehen, dass dort dann auch die gewünschte Felgen bzw. Reifengrösse erwähnt ist.....
Danke für die schnelle Antwort....
Na vielleicht hättest das Problem nicht, wenn Du Dir ein Auto gekauft hättest, was Du gleich bezahlen kannst und Deinen Einkommensverhältnissen entspricht... so wie ich. Mein Dicker istbeim Kauf bezahlt und daher hab ich meinen Brief @ home :-)
Aber jetztmal im Ernst, ich hatte auch mal n Auto finanziert.
Die Abnahme ist beim TÜV oder DEKRA auch ohne Brief möglich. Ob die die Felgen fahren darfst oder nicht, sagt die Dein Felgenlieferant oder Dein Reifendienst, das musst Du natürlich vorher alles abklären. Sowas steht in der ABE der Felgen, steht´s nicht drin, Finger weg, gibt nur Probleme bei Einzelabnahme. Hersteller für 19" Felgen für den 4F gibt es massig viele, hab ja auch 19" drauf. Änderung der Felgen- und Reifengroßen sind immer eintragsungspflichtig. Da kommst Du nicht drumrum. Anderenfalls erlischt die ABE Deines Fahrzeuges. Da gibt es so oder so ob EWG hin oder her, keine andere Abweichung. Da drückt sich der Gesetzgeber klar und deutlich aus.
Diese Abnahmebescheinigung (ca. 58 EUR) vom TÜV oder DEKRA benötigst Du aber zur Änderung in den Fahrzeugpapieren (ca. 11EUR). Dazu musst Du Deine Bank anrufen, die senden den Brief direkt an die Zulassungstelle (ca. 25EUR) , und später wieder zurück. Ein ganz normaler und völlig gebräuchlicher Vorgang der Beiden.
Die Gebührensätze sind von Bundesland zu Bundesland unterscheidlich.
@dezent-audi:
Dem TE geht es nicht um irgendwelche Zubehörfelgen, sondern um die Originalen, und dafür gibt es keine ABE.
@TE:
Versuche es hier, das sind die richtigen Ansprechpartner, sicherheitshalber solltest du die FIN und TN der Felge parat haben:
https://coc.volkswagen-logistics.de/.../...GZfQWN0aW9uTGlzdGVuZXI!?...
Ich habe da sogar schon eine CoC kostenlos erhalten.
Gruß aus Köln.
Zitat:
Original geschrieben von golfer0510
@dezent-audi:
Dem TE geht es nicht um irgendwelche Zubehörfelgen, sondern um die Originalen, und dafür gibt es keine ABE.
Sorry, das habe ich "überlesen"
Dann entschuldige ich meinen nicht-themenbezogenen Kommentar
Zitat:
Original geschrieben von dezent-audi
Zitat:
Original geschrieben von golfer0510
@dezent-audi:
Dem TE geht es nicht um irgendwelche Zubehörfelgen, sondern um die Originalen, und dafür gibt es keine ABE.
Sorry, das habe ich "überlesen"
Dann entschuldige ich meinen nicht-themenbezogenen Kommentar
Bitte, nicht so viel Form und Höflichkeit. War ja nicht böse gemeint, aber sonst driftet so etwas gerne in andere Richtungen ab.
Gruß
Vielen Dank für die Antworten...
Es geht mir tatsächlich um orginale Audifelgen (BBS Speedline 8,5x19ET48) aber ich würde auch liebend gerne Zubehörfelgen nehmen wenn diese eine entsprechende ABE haben...die mir die Änderung in den Papiren erspart aber so wie ich das jetzt verstanden hab müssen die Felgen so oder so in den Papieren geändert werden ob ABE oder Einzelabnahme....!?!
Richtig?
Ich dachte ich könnte mir das mit dem Brief und der Audi Bank irgendwie ersparen... Weiß einer von euch warum in meiner EWG Übereinstimmungserklärung keine 19" Felgen erwähnt sind..die gibts doch auch serienmäßig beim 4f...Oder hat sich da eventuel etwas geändert....!?!?
Oder habt ihr eure 19" Felgen etwa alle eintragen lassen......!?
Nein, bei mir waren sie schon eingetragen. Vielleicht hat Audi das früher nur eingetragen, wenn sie mitbestellt wurden.
OK...hab jetzt mit Audi gesprochen und das Problem ist wohl mein AAS (Luftfahrwerk)....mit der verbauten Achse bekomme ich maximal eine Freigabe für 8Jx18"....also 19" nur mit Einzellabnahme durch Dekra oder TÜV....
Zitat:
Original geschrieben von 2.7er
OK...hab jetzt mit Audi gesprochen und das Problem ist wohl mein AAS (Luftfahrwerk)....mit der verbauten Achse bekomme ich maximal eine Freigabe für 8Jx18"....also 19" nur mit Einzellabnahme durch Dekra oder TÜV....
Diese Aussage seitens Audi verwundert mich insofern, da man im Audi-Konfigurator das AAS mit dem S line Sportpaket Advanced, welches die 19 Zöller beinhaltet, kombinieren und ordern kann.
Schau bitte hier, analog zu Deinem Problem. Eine großartig andere Vorgehensweise gibt es nicht ...
Hallo Leute,
ich habe auf meinem 4F 4.2 BJ 2007 (Limo mit ASS) die Speedline Felgen gehabt.
Habe nichts unternommen ausser der kostenlosen Bescheinigung von Audi(Kundenservice) für diese Felge bestellt - Laut Audi reicht dass vollkommen aus, solange das die Bescheinigung im Fahrzeug mitgeführt wird weil die Felge ja grundsätzlich für dieses Fahrzeug zugelassen ist.
Bin damit ohne weiteres 1 jahr spater durch den TÜV
Beste Grüsse
Claus
Das genannte Fahrzeug wurde werksseitig mit folgenden Reifen ausgeliefert:
* 245/45 R17 mit Felge 8J X 17 Aluminium-Gussräder im 15-Speichen-Design
* und Winterreifen 225/55 R16 mit Felge 7J X 16 Aluminium-Schmiedeleichtbauräder im 7-Arm-Dynamik-Design
Eine 19"- Bereifung ist im Auslieferungsumfang des Fahrzeuges nicht enthalten.
Laut EG-Betriebserlaubnis sind diese Rad- /Reifenkombinationen zugelassen:
225/50 R17 98Y auf Felge 7,5J X 17, ET45mm
225/650 R460 99H M+S auf Felge 225x460 ET46mm
225/50 R17 98H M+S auf Felge 7J X 17, ET42mm
225/55 R16 99Y auf Felge 7,5J X 16, ET45mm
225/55 R16 99H M+S auf Felge 7J X 16, ET42mm
235/660 R460 98Y auf Felge 225 X 460, ET46mm
245/40 R18 97Y auf Felge 8J X 18, ET48mm
245/45 R17 99Y auf Felge 8J X 17, ET48mm
Aufgrund der verbauten Achse ist eine 19"-Bereifung nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
************
Team Zulassungsdokumente Europa
Outbound Logistik Fahrzeuge (K-PLNOL/D)
Das ist die Aussage die ich heute bekommen habe.....
Hier wird immer von einer ABE gesprochen, es gibt bei Felgen keine ABE weder Originale noch Zubehörfelgen.
Bei Felgen ist ein Teilegutachten dabei!!! Wenn also nach diesem Fragen und dann zum TÜV und eine TÜV-Bescheinigung holen.
Diese TÜV-Bescheinigung oder Abnahmebericht muß nicht noch extra eingetragen werden. Einfach im Fahrzeug mitführen und fertig.
Also Versuch ein Teilegutachten von Audi oder BBS zubekommen. Dein Brief kann da bleiben wo er ist.