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Original e36 BMW Blinker-Lampen Orange anmalen, rechtlich erlaubt?

Themenstarteram 1. Februar 2004 um 18:57

hallo folgendes,

habe mit led seitenblinker, und klarglass front blinker geholt.

die seitenbilnker waren kein problem umzubauen. doch als ich bei den frontblinkern war, und die mitgelieferten orangen birnen eingesetzt habe, um erst ein mal zu probieren, ob es den überhaupt funktioniert, hats mir zweimal die fahrtrichtungsanzeige-sicherung durchgebrannt.

habe dann kurzerhand bei 2 bmw-händler in meiner nähe angerufen um mir die originalen orangen bmw-blinker zu holen. der eine hatte keine mehr, und der andere meinte, ich solle die originalen doch einfach orange anmalen, was für meine erfahrung mit bmw ein äußerst netter tip war. den sonst wollten sie mir immer irgendwas andrehen, was ich sowieso nie gebraucht hätte.

jedenfalls habe ich das getan, und muss sagen, das sieht irgendwie hammer gut aus! haben einen orangen,roten,weißen touch wenn sie blinken.

doch nun zu meiner frage. wenn mich die polizei mal anhalten sollte, aufgrund "komischer" farben beim blinker oder ähnliches, und die dann sehen, das ich die orignalen einfach angemalt habe, können sie dann irgendwas veranlassen? für die seitenblinker, und den klarglass-frontblinker habe ich ja eine abe, sollte also kein problem darstellen, nur sind die brinen halt von "hand" angemalt, und nicht in einer fabrik gefertig worden.

wisst ihr da was genaueres?

 

vielen dank!

mfg

Stylewz :)

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34 Antworten

Hi!!

Anmalen ist normalerweise net erlaubt!!

Andererseits merkts kein schein!! Weil ich keine Birnen mit gegenüberliegenden Kontakten gekriegt habe, fahr ich jetzt mit silbernen, die orange leuchten!! Mir solls egal sein, wenn das wirklich mal einer von der Rennleitung beanstanden sollte, sag ich, die waren bei den Blinkern dabei!!

Gruß

Tommy

am 1. Februar 2004 um 20:07

Hi, hab bei mir die ganz normalen weißen (hellgelb*g*) Lampen drin und hatte auch schon öfters Feind-Kontakt. Hinsichtlich der Blinker hat aber noch nie einer was gesagt aber naja...

Wegen deine angemalten, falls du mal nen Unfall hast und der andere Unfallbeteiligte sagt du hättest nicht geblinkt wegen abbiegen oder so. Dann muss man ja für gewöhnlich die Birnen ausbauen damit die dann im Labor überprüfen ob die zum Zeitpunkt geglüht ham oder nicht. Und wenn du da angemalte Birnchen rausholst haste eh schon verloren.

Hm aber sag mal ich trau mich fast wetten, dass Du Blinker von IN.PRO gekauft hast, hab ich recht ? :D

Wenn dem so ist bau die Orginal Halterungen um, oben den Teil abmachen wo die Stifte der Lampenhalterung rein kommen und auf die BMW Halterungen draufbasteln :)

Und falls mal Lamperl kaputt gehen würde ich mir Osram Diadem kaufen.... die schimmer Blau und blinken .. na ? -> Orange :)

am 2. Februar 2004 um 4:17

ich wäre neulich bald sonen dusel vom bmwfahrer reingefahren, weil der blau blinkenede blinker hatte, sehr intelligent bei xenon licht! :D

Oh man...

na ja, kann nur zu Philips Silver Vision raten...

am 2. Februar 2004 um 10:39

Hallo!

Du darfst sie gelb anmalen, das hat mir damals ein Verkäufer bei einem AutoTeile Laden gesagt, weil die keine gelben Blinker hatten ... Und meinte auch dass es erlaubt ist, weil die die im Laden verkauft werden auch von den Herstellern nur lackiert werden...

Zitat:

Original geschrieben von BMW316Automatik

Hallo!

Du darfst sie gelb anmalen, das hat mir damals ein Verkäufer bei einem AutoTeile Laden gesagt, weil die keine gelben Blinker hatten ... Und meinte auch dass es erlaubt ist, weil die die im Laden verkauft werden auch von den Herstellern nur lackiert werden...

Wenn der Onkel am Kindergarten sagt, daß Deine Mutter gesagt hat, daß Du mit Ihm mit nach Hause gehen darfst, dann muß das auch nicht stimmen......

Selber anmalen ist so, als ob man sich die Scheiben und Rückleuchten lackiert, somit VERBOTEN !

Früher hatte ich mal "Fackelpapier" ( das zum Fackelbauen halt) mir um die Blinkerbirne gewickelt....hat auch mehrere Jahre gut funktioniert :D, aber auch verboten !

MFG

am 2. Februar 2004 um 13:18

Wieso ist immer alles verboten? Immer diese dummen Verbote, einiges ist ja schon sinnvoll (SCHEIBE zum Besispiel, das ist halt wichtig wegen der Sciht) aber ob diese Blinker nun original orange sind oder selber angepinselt sind ist doch egal...

Komisch komisch :(

MFG

Batu

am 2. Februar 2004 um 13:24

ich check nicht ganz wo das problem liegt?

orange blinkerbirnen gibts an jeder tanke. und wenn du orange gläser gegen weiße oder klarglas tauscht musst du, sofern nicht mitgeliefert, einfach einen (zwei) neuen Stecker bei bmw holen. die kosten zusammen 13 Euro + birnen 2 Euro, macht 15 und du hast keinen ärger mit der rennleitung.

Zitat:

Original geschrieben von BMW316Automatik

Wieso ist immer alles verboten? Immer diese dummen Verbote, einiges ist ja schon sinnvoll (SCHEIBE zum Besispiel, das ist halt wichtig wegen der Sciht) aber ob diese Blinker nun original orange sind oder selber angepinselt sind ist doch egal...

Komisch komisch :(

MFG

Batu

Naja, in Deutschland darf man Birnen nicht anmalen, in der Türkei z.B. darf man kein Schweinefleisch als Moslem essen....oder "antike Steine" mitnehmen.....das ist leider so.....

Gesetze , Regeln, etc...

am 2. Februar 2004 um 14:37

anmalen verboten könnte doch ok sein,

denn die eigene Farbe könnte ausbleichen

und wer wird schon seine Blinker ständig

auf Farbtreue kontrollieren?

`Kann nur sagen, weisses Blinkerlicht nachts

(wenn Blinker direkt neben Scheinwerfer) ,

ist wirklich gefährdend - sorry, hab mich

selbst schon drüber ärgern müssen,

weil nix gesehen.

@EvilMaster

Allerdings glaube ich, im Schadensfall

wäre die Farbe des Blinklichtes zum

Zeitpunkt Unfall entscheidend. Wenn

wirklich gelb geblinkt, dann ok - evtl. aber

Ordnungsgeld wg. anmalen.

am 2. Februar 2004 um 14:50

also sorry, ich habe in meiner zeit als polizist nie gesagt: Entschuldigen Sie, allgemeine Verkehrskontrolle...bauen sie mir mal bitte ihre Blinker aus, und zeigen sie mir die Lampe! Ach was! Angemalt! Nein! Harry schnell, hol die MP! Wieder einen! Los! die Hände aufs Dach, aber zückig! *MitderP2000wedel*

Neee neee! Hart wird es nur beim Schadensfall!

am 2. Februar 2004 um 14:59

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§54 Fahrtrichtungsanzeiger

(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.

(1a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.

(2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muß ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.

(3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.

Themenstarteram 2. Februar 2004 um 16:32

Zitat:

Original geschrieben von rokei

Hm aber sag mal ich trau mich fast wetten, dass Du Blinker von IN.PRO gekauft hast, hab ich recht ? :D

[...]

nein, von tipauto, waren kurz im angebot, konnte nicht wiederstehen. naja, "made in taiwan" halt, kann ja nichts werden ;)

Zitat:

Original geschrieben von red.dot18

ich check nicht ganz wo das problem liegt?

orange blinkerbirnen gibts an jeder tanke. und wenn du orange gläser gegen weiße oder klarglas tauscht musst du, sofern nicht mitgeliefert, einfach einen (zwei) neuen Stecker bei bmw holen. die kosten zusammen 13 Euro + birnen 2 Euro, macht 15 und du hast keinen ärger mit der rennleitung.

wollte ich mir ja erst original hohlen, hatte bmw ja nicht, wie schon geschrieben, und der zweite tip vom zweiten bmw-händler habe ich in die tat umgesetzt, und das ergebniss gefällt mir besser als die originalen bmw-orangen-birnen.

Zitat:

Original geschrieben von Gr33nAcid

 

(3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.

hmm,ich dachte immer die wären alle orange :D ist wohl ein irrtum im amt! :p

 

mfg

Stylewz :)

am 2. Februar 2004 um 19:06

Zitat:

Original geschrieben von gibgummi

Naja, in Deutschland darf man Birnen nicht anmalen, in der Türkei z.B. darf man kein Schweinefleisch als Moslem essen....oder "antike Steine" mitnehmen.....das ist leider so.....

Gesetze , Regeln, etc...

Was hat die Glühbirne mit dem Fleisch zu tun??? Willst du auf was hinaus??? Wir reden hier über die Glühbirne und nicht über die Regeln der Moslems und der Gesetze in der Türkei...

Es gibt extra Farbe dafür, den es bei dem Händler damals gab, den er mir anbieten wollte... Deshalb sage ich, dass es erlaubt ist... Mehr weiß ich auch nicht...

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