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Original Sportfahrwerk...Eintragung nötig?

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 4. Mai 2009 um 13:57

Moin liebe Leute!

Habe bei meinem A6 das Fahrwerk gegen ein Original Sportfahrwerk getauscht (2 cm tiefer). Ist eine Eintragung fällig, und wenn ja wie soll so etwas von statten gehen, da ich keine Unterlagen zu dem Fahrwerk besitze...

mfg,

 

le dude

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28 Antworten

Du schickst eine freundliche Mail mit den Teilenummern der verbauten Komponenten und der FIN deines Wagens zu Audi - die schicken Dir dann in der Regel die Freigaben für den TÜV. Damit fährst Du dann zum TÜV und lässt es eintragen.

am 4. Mai 2009 um 22:33

Da ich etwas risikobereiter bin würde ich solange fahren bis mich bei einer Kontrolle ein Polizist darauf hinweist. Ich denk aber mal da schaut keiner so genau hin, 20mm sind ja keine Welt..

Themenstarteram 5. Mai 2009 um 7:27

gestern mal kurz beim audihändler nachgefragt...gibt keine abe für besagtes fahrwerk, da das org. sportfahrwerk in kombination mit dem a6 beim strassenverkehrsamt vorgestellt wurde. Müsste dann doch eigentlich nicht einzutragen sein oder?

naja auch mal so wegen versicherungsschutz usw.

 

mfg

Zitat:

Original geschrieben von sebastian4go

Da ich etwas risikobereiter bin würde ich solange fahren bis mich bei einer Kontrolle ein Polizist darauf hinweist. Ich denk aber mal da schaut keiner so genau hin, 20mm sind ja keine Welt..

So halte ich es auch......

Ich habe gerade den ganzen Tieferlegungsfedernquatsch gegen gute (und teure :rolleyes: ) neue Original-Sportfahrwerksfedern ausgetauscht.

Und die werde ich - zumindest freiwillig - nicht eintragen lassen.

Themenstarteram 5. Mai 2009 um 7:42

Zitat:

Original geschrieben von rugu

Zitat:

Original geschrieben von sebastian4go

Da ich etwas risikobereiter bin würde ich solange fahren bis mich bei einer Kontrolle ein Polizist darauf hinweist. Ich denk aber mal da schaut keiner so genau hin, 20mm sind ja keine Welt..

So halte ich es auch......

Ich habe gerade den ganzen Tieferlegungsfedernquatsch gegen gute (und teure :rolleyes: ) neue Original-Sportfahrwerksfedern ausgetauscht.

Und die werde ich - zumindest freiwillig - nicht eintragen lassen.

naja erlischt aber nicht auch der versicherungsschutz?

Der könnte theoretisch schon dahin sein, wenn Du z. B. bei extremen Federnverschleiss die Original-Feder rausschmeißt und Dir eine (Ersatz)Feder aus dem freien Ersatzteilehandel holst.

Wenn die Gewichtsklassenzuordnung dieser Federn nicht 100%ig stimmt, kann es passieren das Du damit auch höher oder tiefer als mit der ursprünglichen Originalfeder liegst.

Wer sollte darüber also zu Gericht sitzen wollen?

Ich sehe da kein Problem.

Es sind, sofern alle Parameter stimmen (und in meinem Fall kann ich das garantieren...) Original-Federn die so für den entsprechenden Typ A6 entwickelt und als Ersatz von Audi vertrieben werden.

Der positive Nebeneffekt einer strafferen Abstimmung und der 20mm-Tieferlegung ist eben mit dabei.

am 5. Mai 2009 um 8:00

Der Versicherungsschutz bleibt weiterhin bestehen, es könnte lediglich die Versicherung in Nachgang Regress fordern.

Ich persönliche würde es aber auch nicht eintragen lassen, da das Sportfahrwerk Bestandteil der BE des Fahrzeuges Audi A6 ist und es außerdem sowieso keinem auffallen wird.

Themenstarteram 5. Mai 2009 um 8:04

Zitat:

Original geschrieben von GolfABI

Der Versicherungsschutz bleibt weiterhin bestehen, es könnte lediglich die Versicherung in Nachgang Regress fordern.

Ich persönliche würde es aber auch nicht eintragen lassen, da das Sportfahrwerk Bestandteil der BE des Fahrzeuges Audi A6 ist und es außerdem sowieso keinem auffallen wird.

Wieso bist du dir so sicher? Kommste aus der Branche?

grüße...

am 5. Mai 2009 um 8:21

Nö, komme nicht aus der Branche, ich hab mich nurmal etwas genauer mit dem Thema auseinandergesetzt, da ich an meinem vorherigen Fahrzeug auch ein paar mehr Sachen umgebaut hatte, die nicht unbedingt TÜV-konform sind.

Außerdem kann ich lesen und wenn man diese Fähigkeit bei den Versicherungsbedinungen anwendet, dann hilft das schon weiter ^^

Da wär ich mir mal nicht so sicher, die BE der DEIN A6 unterliegt ist nach den Federn/Dämpfern erstellt worden die da Verbaut sind.

Baust du da jetzt andere rein die von einem anderen A6 sind oder von sonst was für einem Auto stellt das eine Änderung am Fahrwerk da und die muss eingetragen werden.

Wenn du mal nen Unfall hast, egal wer Schuld hat und das sieht einer der sich auskennt, seis durch Zufall oder was auch immer wird sich die Versicherung von der du Geld willst, deine oder die vom Unfallgegener, wer auch immer Schuld hatte, deinen Schaden bezahlen und sich dann mit Freude an dich wenden und dich in Regress nehmen. Es ist ja weitläufig bekannt das Versicherungen nicht gerne zahlen.

Ich kann mir auch nicht einfach irgendwelche S-Line 17" auf meinen draufbauen weils die bei nem anderen A6 gibt.

Sehs mal von dieser Seite.

am 5. Mai 2009 um 14:59

in den meisten fällen dürfte doch in den fahrzeugpapieren unter "bemerkungen" der punkt "höhe" eingetragen sein und meistens steht da "von...bis...je nach ausrüstung".

somit hat sich ein eintragen des orginalen audi-sportfahrwerks erledigt,weil die höhenunterschiede eh schon eingetragen sind.;)

bei meinem ist das zumindest der fall.

am 5. Mai 2009 um 19:52

Ich glaube kaum, dass Audi für jede denkbare Ausstattungsvariante eine eigene BE erstellen lässt, da wären die Fahrzeuge nämlich noch teurer.

IMO wird eine globale BE mit allen möglichen Varianten für einen Fahrzeugtyp erstellt (z.B. VFL, FL, V8).

Aber um das genau zu wissen, müsste man sich mal bezüglich der Erteilung einer BE durch das KBA erkundigen, bis dahin sind das alles nur Mutmaßungen.

Trotzdem kannst du nicht irgendwas einbauen was in einem anderen Fahrzeug verbaut ist und dann meinen das das sich so gehört und keiner Abnahme erforderlich ist. Nur als Tip ;)

am 6. Mai 2009 um 7:27

Was ist denn, wenn ich mir eine originale PDC nachrüste - lass ich die dann eintragen!? Eher nicht ...

Oder wenn ich Nebelscheinwerfer nachrüste - müssen die eingetragen werden? Oder Faceliftrückleuchten an einem VFL? Eintragungspflichtig?

Die V8-Schweller an einem Nicht V8-A6 - ebenso eintragungspflichtig?

Ich denke die Liste kann man unendlich fortführen.

In allen Fällen würde ich das nicht eintragen lassen, auch wenn es original an meinem Fahrzeug nicht verbaut war.

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