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Originale Audi/VW Teile am B5 eintragen lassen?

Themenstarteram 11. Februar 2010 um 18:04

Hallo zusammen,

ich hätte ine Frage zu Originalen Audi/VW Teilen am B5

Es geht zum Beispiel um eine W8 Innenleuchte vom Passat.

Muss ich diese eintragen lassen? Sie besitzt ja ein E-Prüfzeichen aber sie wurde ja nicht beim B5 verbaut.

Anderes Beispiel wie sieht es mit originalen Xenon Scheinwerfer + alwr und swra aus einen RS4 von 2000?

Die Tele wurden im A4 b5 ab 2000 auch verbaut. Teile nummer identisch.

Nun hab ich aber ein Modell 98. Muss ich die Scheinwerfer eintragen lassen oder nicht.

Ich habe schon auf einigen TÜV Seiten geschaut und in diversen Foren geschaut aber so richtig konnte mir da nichts weiterhelfen.

Danke.

MfG

Tobbi16

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17 Antworten

nein brauchst du nicht, da die teile schon mal abgenommen wurden.

ordnungsgemäßen einbau vorrausgesetzt.. aber das sollte ja eh klar sein

Themenstarteram 11. Februar 2010 um 21:19

Okay danke.

Das heisst die Teile wie die Innenleuchte muss ich auch nicht eintragen lassen ja?!

nein, das passt schon. wie gesagt, teile die bereits eine E-nummer haben wurden bereits bauartgeprüft. d.h. sie dürfen diese funktion "ausführen" - egal an welchem fahrzeug.

und auch wenn würde sich wohl niemand jemals darüber beschweren ;p

so siehts aus, das einzigste was du abnehmenlassen musst sind zum Beispiel andere Audi alus von Nachfolgermodellen die meinetwegen auch größer sind.

Zitat:

Original geschrieben von AV4NT

nein, das passt schon. wie gesagt, teile die bereits eine E-nummer haben wurden bereits bauartgeprüft. d.h. sie dürfen diese funktion "ausführen" - egal an welchem fahrzeug.

...

Cool, ich baue mir morgen Sidepipes von nem Dodge Ram ein ;)

Hat der denn eine E-# ?

kein plan. macht doch was ihr wollt :D

Guten Morgen zusammen,

hab zwar noch nicht viel geschrieben, muss mich aber schon direkt als Totengräber betätigen und diesen uralt-Thread ausgraben. Ist mir aber lieber, als noch ein neues Thema zu öffnen. Hab ihn in der Suche gefunden und fand es daher ganz passend. Sollte ich damit falsch liegen, korrigiert mich bitte. :)

So, nun zu meinem eigentlichen Anliegen. Es gibt ja unzählige Themen zum S4-Endtopf, aber leider wird dort immer nur besprochen ob er passt oder nicht bzw. wie man ihn am klügsten anbaut. Aber leider hab ich noch keine verlässlichen Infos dazu gefunden, wie es denn jetzt mit der Eintragung aussieht. Ist ja ein Originalteil. Nur leider für den S4 und nicht für den A4.

Ich habe hier so einen S4-Endtopf mit allem was man braucht (Adapterstück, Schellen, blablabla...) rumliegen. Drunter würde ich ihn also bekommen.

Ich weiß auch, dass der am Sound nicht viel verändern soll (So sagt man zumindest) und das ist mir eigentlich auch egal. Er sieht gut aus und ich verbaue ja so gerne Originalteile.

Ich möchte einfach auf Nummer sicher gehen und euch Fachleute nochmal fragen, bevor ich mir den Topf (scheinbar) sorglos unters Auto schraube und dann nachher doch riesen Ärger bekomme. Muss ich damit jetzt zum TÜV oder nicht. Ist ja was anderes als eine Innenraumleuchte oder sowas...

Es geht übrigens um einen A4 B5 2.8 Avant Quattro. Der müsste also passen.

Wenn du nen Aftermarket-ESD kaufst (weiß ned ob du das schon mal gemacht hast), liegt dem eine ABE, oder eine EG-Genehmigung oder was auch immer bei.

 

In diesem Schreiben steht nicht drinnen, der ESD ist zugelassen für nen A4. Nein da steht drinnen, der ist zugelassen für einen A4 aus dem und dem Baujahr und mit dem und dem MBK.

 

Wird wohl nen grund haben, warum da jede einzelne MBK für die der ESD zugelassen ist, angeführt wird.

 

Wenn die Teilenummer also nicht zu deinem Fahrzueg gehört, und nicht lieferbar war, dann darfst du das auch ned (ohne Weiteres).

Na klar..., die Teile der Abgasanlage sind natürlich an den jeweiligen Motor angepasst... Es muss der Rohrdurchmesser stimmen und vor allem der Abgasrückstau...

Die ganze Motorabstimmung ist ja betroffen, wenn die Abgasanlage nicht stimmt was die Parameter anbetrifft.

Das ist das...

In diesem Falle..., also bei nem 2,8Liter V6..., Abgasanlage original und "NUR" der ESD soll geändert werden..., tja..., da wäre ICH völlig schmerzfrei..., ich würde den montieren, aus, fertig.

Bei passender Gelegenheit würde ich mal zur örtlichen DEKRA fahren und bescheiden anfragen, ob der gute Mann es für nötig hält, eine Eintragung vorzunehmen oder ob das alles Zeit hat bis zur nächsten HU...;)

Und dann würde ICH die nächste HU rankommen lassen..., bis dahin hat sich der ESD samt Montagematerial auch schon an den Rest angepasst..., fertig. Die Audi-Teilenummer prangt am ESD und alle sind glücklich...

Der Lateiner sagte schon hierzu:

"Irritare canem noli dormire volentem...";)

am 13. November 2012 um 17:39

Wie papavomdavid schon gesagt hat Mit dem Esd.

Habe auch ein sport ESD drunter, bestellt mit Abe und Egr nummer, doch leider steht in der Abe

Audi A4 B5 1.8 und 1.8t .

Ich Fahre aber den 2.6 V6 und ging ohne problemme drane und gleicher Rohrdurchmesser also denke ich nicht das man da Problemme bekommen werde mit dem TÜV!!

oder irre ich mich da eventuel?

Zitat:

Original geschrieben von kidala1988

Wie papavomdavid schon gesagt hat Mit dem Esd.

Habe auch ein sport ESD drunter, bestellt mit Abe und Egr nummer, doch leider steht in der Abe

Audi A4 B5 1.8 und 1.8t .

Ich Fahre aber den 2.6 V6 und ging ohne problemme drane und gleicher Rohrdurchmesser also denke ich nicht das man da Problemme bekommen werde mit dem TÜV!!

oder irre ich mich da eventuel?

Naja..., rein formalrechtlich hast Du halt KEIN Gutachten..., weil Dein Modell NICHT im Gutachten drinsteht..., ist halt mal so...

Wenn der Ingenieur sich das Ding ansieht, dann wird er aber schon so offen sein und erkennen, dass das OK gehen sollte..., wenn er will, soll er dann halt das vorhendene Gutachten als sogenanntes "Vergleichsgutchten" heranzuehen..., die Passform ist ja unbestritten...

Also, ich bin da echt gelassen, bei meinen Autos ist das IMMER klar gegangen, völlig ohne Stress...

:cool:

am 13. November 2012 um 18:00

denke ich auch so.

Nur nochmal wechsele ich kein Auspuff ohne hebebühne oder grube. :D

Mit Wagen heber und Steinen , noch einmal schlucke ich die funken von der Flex nicht,

Und Das Schweißen war die Krönung den die Mitgelieferten Schellen halten zwar ,aber der Auspuff hatte sich immer gedreht.

:D

Zitat:

Original geschrieben von papavomdavid

...

Der Lateiner sagte schon hierzu:

"Irritare canem noli dormire volentem...";)

Die Frage war nur halt nicht, obs nicht auffällt, oder ob der Prüfer die S4 Teilenummer nicht von einer A4 Teilenummer unterschieden kann (was sogar nahe liegt), sondern ob einfach so erlaubt ist, und das ist es nun mal nicht. Obs überhaupt eintragbar ist, kann ich kaum sagen, da ich dazu die deutsche Gesetzgebung nicht kenne.

Aber in Österreich gibt es einen ähnlichen Spruch:

Wer viel Fragt läuft viel irr.

Für Dich als Österreicher kann ich Dir sagen:

Sobald das Teil eine "Vergleichsnummer" hat..., wie es hier zu 100% der Fall ist..., ist das Teil ja prinzipiell geprüft, hat eine Zulassung.

Nach dem Einbau fährst Du zu einem der in Österreich niedergelassenen Zivilgutachter und lässt den ESD in Deinem Auto absegnen.

Das macht ein Zivilgutachter im Ösiland zu 100%..., das weiss ich genau.

Du kannst ja mal einen ZG in Deiner Nähe heraussuchen, checken ob es ein "Netter" ist..., und auch VORHER, also vor der Montage, nachfragen.

Ich bin mir SICHER, dass das OK geht...

Gruß

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