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Originale NSW gegen TFL tauschen

Opel Meriva A
Themenstarteram 3. Dezember 2019 um 13:40

Hallo Gemeinde,

kann man die vorhandenen Nebelscheinwerfer ausbauen und an deren Stelle Tagfahrlicht einbauen? Kabelbaum entsprechend entfernen/nachrüsten. Widerspricht es irgendeiner Regelung/Vorschrift?

Praktische Tipps gerne willkommen.

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12 Antworten

Mag sich vllt. böse anhören...ist aber nicht böse gemeint:

Ist Lichtschalter drehen zu kompliziert geworden? ;) :D

Für den Meriva mit der Facelift-Front schon, die mit der alten Front (Stoßstange) wird es schwierig. Da werden sich viele (ich auch) schon den Kopf zerbrochen haben...

P.S. Du meinst ja de(ine)n Meriva A

Tagfahrlicht kannst du auch über den NSW einbauen und Verkabeln.

Sind Werksmäßig NSW eingebaut und Verkabelt/angeschlossen, müssen die leider auch drin bleiben, soweit mir bekannt ist.

Aber so sicher bin ich mir dabei auch nicht 100%

Ansonsten einfach mal beim TÜV Nord nachfragen

Natürlich darfst du deine Nebler ausbauen.

Was du meinst gilt nur, das was verbaut ist auch funktionieren muss.

 

Ansonsten - wie schon gesagt. Für das Faceliftmodell gibt es Tagfahrlichter die anstelle der Nebler eingebaut werden.

hab ich mich wieder umständlich ausgedrückt ?...kann sein.

Klar, was eingebaut ist, muss auch Funktionieren.

Ich bin mir bloß nicht sicher, ob man die NSW gegen andere Beleuchtung austauschen darf....sagen wir mal so

Hallo,

Bei meinem Meriva läuft das Tagfahrlicht ganz normal über die Scheinwerfer (nennt sich glaube ich das "schwedische Modell" oder so ähnlich). Kann man das nicht einfach bei alle Merivas freischalten

und wenn ja warum sollte ich dann die Nebelscheinwerfer ausbauen ?

PS: ich hab von Technik null Ahnung , fahre nur und in regelmäßigen abständen geht es in die Werkstatt meines Vertrauens zur Durchsicht...

Zitat:

@knigthdevil schrieb am 3. Dezember 2019 um 22:21:33 Uhr:

...Ich bin mir bloß nicht sicher, ob man die NSW gegen andere Beleuchtung austauschen darf....sagen wir mal so

Darf man.

ok nehme ich mal so hin ;)

Habe mich damit noch nicht ausenander gesetzt, deswegen bin ich mir da auch nicht sicher, ob man die einfach gegen TFL tauschen kann.

Ich habe meine NSW so gut wie nie an, es sein denn, ich bin mal in der Nacht unterwegs bei schlechten Wetter, wo man mit den normalen Scheinwerfern kaum noch was sieht.

Hab mir auch grade mal zum Testen die Phillpps 150% H7 + H1 bestellt, mal schauen ob man mit denen mehr sehen kann.

Mein Abblendlich mit den normalen Birnen ist echt zu Dunkel, obwohl ich die Schinwerfer schon Poliert hatte, da waren so hässliche Einschläge im Glas (Plastic)

Soweit ich das weiß war es nie und ist es auch heute kein Problem eine 'Lichttechnische Einrichtung' die für den sicheren Betrieb des Fahrzeuges im öStv nicht notwendig ist komplett zu entfernen.

Nur abklemmen einer vorhandenen anderen Lichttechnischen Einrichtung im Außenbereich eines Fahrzeuges ist nicht zulässig...oder einfache: Alles was lichttechnisch und im Außenbereich montiert ist muß auch funktionieren.

Wobei grundsätzlich die Vorschriften ein zu halten sind, die für 'zusätzliche lichttechnische Anbauten' gelten...was ja hier nicht der Fall ist.

Ein komplettes Entfernen ist also kein Problem.

Mir selbst wurde (mehrfach bei verschiedenen Fahrzeugen) während verschiedener HUs von verschiedenen Prüfern erklärt:

Um die Plakette zu bekommen könnte man bei nicht funktionierenden NSW (Grund egal) diese (also die kompletten Scheinwerfer) ausbauen, und dann wäre das in Ordnung.

Einzige Bedingung war, daß die dadurch entstehenden Öffnungen verschlossen werden müssen.

Man darf sie also durchaus (komplett!) ausbauen, ohne daß sich was an der Zulassung des Fahrzeuges ändert...wohl weil sie keine für den sicheren Betrieb im öStV notwendige sondern lediglich eine 'Sonder'ausstattung darstellen.

Ob man die nun durch ein TFL ersetzen darf, dürfte wohl nur von der Zulassung der 'neuen' Lampeneinheit abhängen, die man anstelle der NSW verbauen will.

Haben die eine Zulassung (und passen... :D) , dann dürfen sie auch verbaut werden...wenn sie denn dann wie in der für sie erteilten Zulassung vorgesehen funktionieren.

Zitat:

@wdeRedfox schrieb am 5. Dezember 2019 um 08:42:21 Uhr:

Mir selbst wurde (mehrfach bei verschiedenen Fahrzeugen) während verschiedener HUs von verschiedenen Prüfern erklärt:

Um die Plakette zu bekommen könnte man bei nicht funktionierenden NSW (Grund egal) diese (also die kompletten Scheinwerfer) ausbauen, und dann wäre das in Ordnung.

Vor über 20 Jahren hatte ich einen Fiat Uno Turbo der ab Werk Nebellampen hatte die aber bei Fernlicht nicht ausgingen... ab Werk... also habe ich die bei jedem TÜV Termin abgeklebt und gut war’s.

Zitat:

@0950_APAL schrieb am 5. Dezember 2019 um 08:46:32 Uhr:

Vor über 20 Jahren hatte ich einen Fiat Uno Turbo der ab Werk Nebellampen hatte die aber bei Fernlicht nicht ausgingen... ab Werk... also habe ich die bei jedem TÜV Termin abgeklebt und gut war’s.

Jawohlja, sowas wurde mir auch als Alternative vorgeschlagen...mit Panzerband abkleben geht auch...nur ist das schon seeeehr lange her, und ich bin mir nicht sicher ob das heute noch gilt. ;)

Das Thema ausbauen ist ok hatte ich allerdings letztes Jahr noch mit dem Mondeo meines Neffen.

@wdeRedfox

wir haben ja einen Schalter für die NSW, die man durchaus eigl. auch bei Bedarf ein/ausschalten kann.

Ob man nun jetzt unbedingt ein TFL braucht, muss ja jeder selbst Entscheiden.

Sieht zwar bei manchen auch ganz Nett aus, aber wirklichen Nutzwert haben die Nachbauten doch eh nicht, außer das da statt der normalen Scheinwerfer eben LED Leuchten an sind.

Ob so ein Gimmick die ganzen Kosten rechnet, mag ich mal dahin gestellt lassen.

Ich habe auch keine Ahnung, ob man diese Zusatzbeleuchtung auch noch beim TÜV eintragen lassen muss.

Wenn nicht, wären die Kosten dafür ja noch ok, wenn man sie doch Eintragen lassen muss....na ja.

Ob eine ABE dafür heutzutage noch ausreicht, da wäre ich mir beim TÜV echt nicht mehr so sicher....falsch eingebaut, können die den Gegenverkehr ja auch Behindern, gar Blenden.

Und das wäre ja dann schon wieder Sicherheitsrelevant im Sinne des TÜV.

Aber ich weiß es nicht genau, daher würde ich da vorher mal lieber beim TÜV nachfragen, bevor es mehr Kostet als unbedingt sein muss

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