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OT: Anzeige bekommen wegen Nötigung :-/ was tun?

Themenstarteram 2. Juni 2005 um 11:09

Hallo,

muß hier mal was für nen Freund fragen...

Auto ist auf seinen Dad zugelassen

Vorgeworfen wird ihnen: Nötigung Par. 240 und Gefährdung des Straßenverkehrs Par. 315.

Er soll einen Kradfahrer auf ner 2 Spurigen Autobahn rechts überholt haben und dann ausgebremst haben und dann den Mittelfinger gezeigt haben...das hat er inkl Zeugin zu Protokoll gegeben.

Tatsächlich war es so: Er fuhr hinter dem Kradfahrer auf der linken Spur, vor ihm alles frei. Er hat die Lichthupe kurz betätigt damit er rüber fuhr. Mache er nicht. Dann hat er gehupt, er blieb stur links und hob den Arm. Alles klar, dann fuhr er rechts vorbei. Ok, macht man nicht, aber was soll er hinter ihm hertuckern und sich aufregen. Daher rechts vorbei und weg.

Ausgebremst hat er ihn net und den Stinkefinger hat er auch nicht gezeigt(ist gar nciht seine Art).

Ach ja. War Tempolimit von 120Km/h und er fuhr 100-110 immer.

Was macht er nun? Auf den Fragebogen gar nicht antworten oder? Zum Anwalt?

Hoffe ihr habt nen paar Tipps für ihn.

Gruß

P.S. Was kann er schlimmstenfalls erwarten?

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47 Antworten

Moin,

Zum Anwalt gehen ... aber der wird kaum was machen können. Die Nötigung und das Rechtsüberholen (Gefährdung) liegen ja de facto vor. Die Beleidigung ist ja nicht mit erwähnt,

MFG Kester

am 2. Juni 2005 um 11:13

Naja du hast ja rechts überholt..!!!

Obs da no chanchen gibt wenn du das zugebst bezweifel ich !!!

Ich würd in erster Linie mal den Sachverhalt klarlegen. Hattest du noch wen bei dir im Auto, sprich Zeugen?

Wenn jemand bezeugen kann, dass der Krad-Typ mit 100 dahingetuckert ist und dich nicht vorbeigelassen hat, dürfts kein Problem sein, die Sache klarzulegen.

Falls du alleine warst, siehts blöder aus... Wer glaubt schon einem jungen 3er-BMW-Fahrer...? Hört sich hart an, is aber so!

LG

Patrick

am 2. Juni 2005 um 11:20

Re: OT: Anzeige bekommen wegen Nötigung :-/ was tun?

 

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

Ich soll einen Kradfahrer auf ner 2 Spurigen Autobahn rechts überholt haben und dann ausgebremst haben und dann den Mittelfinger gezeigt haben...das hat er inkl Zeugin zu Protokoll gegeben.

wie hat er das denn mit na zeugin angeben können? oder hatter der eine hinten drauf.

Wenn du einmal lichthupe gibst is das doch längst noch keine nötigung..

komisch was der sich alles ausgedacht hat um dich dran zu kriegen, war vllt nicht doch nochn bisschen mehr passiert?

Themenstarteram 2. Juni 2005 um 11:22

Edit: Ich frage das für nen guten Kumpel!

 

Er war alleine! Mehr war da echt nicht. Warum sollte er ihn so überholen und ausbremsen und weiterfahren? Gibt kein sinn..

Denke auch das Dein Kumpel einfach dafür geradestehen soll.

Wer Schei**e baut soll auch dafür stehen :rolleyes:

Zum Anwalt sollte er aber in jedemfall gehen.

Themenstarteram 2. Juni 2005 um 11:27

Ok, war scheiße von ihm, aber heutzutage ist rechtsüberholen ziemlich oft zu sehen. und so leute die einfach stur links fahren kann man auch häufig sehen. Soll nicht heißen das ich das mit dem rechts überholen gut finde!

am 2. Juni 2005 um 11:31

Rechts überholen ist verboten. Wenn einer stur mit 100 links fährt, dann muss man halt hinterher fahren. Alles andere ist nicht erlaubt.

Aber bißchen dichter auffahren und so bewirkt wunder. :D

Zitat:

Original geschrieben von barcode

Aber bißchen dichter auffahren und so bewirkt wunder. :D

drängeln ist aber auch verboten ;)

am 2. Juni 2005 um 11:36

ist aber auch verboten :)

Sicherheitsabstand einhalten...

Ich würde genauso reagiern wie dein kollege, also rechts vorbei. So geht man allem Ärger ausm Weg, auch wenn es nicht der legalste weg ist.

am 2. Juni 2005 um 11:38

Zitat:

Original geschrieben von MuratKreuzberg

 

drängeln ist aber auch verboten ;)

Wer drängelt denn?! ;)

Das kommt von dem Schwung, wenn ich mit 200 ankomm. ;)

Zitat:

Original geschrieben von barcode

Wer drängelt denn?! ;)

Das kommt von dem Schwung, wenn ich mit 200 ankomm. ;)

bitte tempolimit beachten ;)

Zitat:

Original geschrieben von barcode

Rechts überholen ist verboten. Wenn einer stur mit 100 links fährt, dann muss man halt hinterher fahren. Alles andere ist nicht erlaubt.

Stimmt:D Selbst wenn da 120 steht,heist es ja net,das er auch 120 fahren muß;)

am 2. Juni 2005 um 11:42

Zitat:

Original geschrieben von MuratKreuzberg

bitte tempolimit beachten ;)

Ich meinte ja auf freier Bahn lan. :D

Also nee. *lol*

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