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OT: ebay gebühren

Themenstarteram 24. Juni 2007 um 13:00

Hi

Tut mir leid wegen dem OT. Habe aber eine wichtige Frage. Habe ein Auto bei ebay drin stehen. War eben beim auto um den verkaufsfertig zu machen und da ist mir aufgefallen, dass ich wohl die Beschreibung falsch gemacht habe. Kann ich den jetzt rausnehmen, oder muss ich da so viel drauf bieten, dass da keiner mehr bieten würde. Und wenn ich da so viel drauf biete, werden dann die Gebühren höher?

Gruß

Tommy

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40 Antworten

Wenn auf das Angebot schon Gebote gegeben wurden, dann solltest Du Dir das mit dem Beenden des Angebotes gut überlegen. Auch wenn Du das Angebot vorzeitig beendest, hat der zu dieser Zeit höchstbietende einen Anspruch auf das Fahrzeug, da gibt es bereits eine gerichtliche Entscheidung zu.

am 24. Juni 2007 um 13:09

Zeig mal den Link, Tommy.

Themenstarteram 24. Juni 2007 um 13:11

Zitat:

Original geschrieben von golf lila laune

Zeig mal den Link, Tommy.

link

Füg doch einfach nochwas hinzu zu deiner Beschreibung.

Dann steht da unten "Der Verkäufer hat am .... um ... Uhr folgendes zur Beschreibung hinzugefügt"

am 24. Juni 2007 um 13:31

Etwas hinzufügen kannst du nicht mehr. Das Angebot beenden auch nicht mehr, da Gebote vorliegen und das Angebot in 2 Std. ausläuft ( bis 12 Std. vor Auktionsende kann man es beenden ).

Also selber den Preis hochbieten. Nach 7 Tagen kannst du ebay melden, dass der Verkauf nicht zu stande gekommen ist und du bekommst deine Verkaufsgebühren zurück. Die Einstellgebühren mußt du trotzdem zahlen.

Egal wieviel der Wagen erreicht, du zahlst immer nur 40-50 Euro für den erfolgreichen Verkauf.

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Füg doch einfach nochwas hinzu zu deiner Beschreibung.

Dann steht da unten "Der Verkäufer hat am .... um ... Uhr folgendes zur Beschreibung hinzugefügt"

Jup,würde ich auch so machen.

gruß

normal kann man das rausnehmen.so nach dem moto der artikel ist kaput usw.?

am 24. Juni 2007 um 13:36

? Man kann doch den Artikel immer rausnehmen, oder nicht?! Kann ja immer noch sein, das er mir vor Ende der Auktion kaputt geht!

Themenstarteram 24. Juni 2007 um 13:37

Hab jetzt einfach so viel drauf bieten lassen, dass wohl keiner so hoch geht.

am 24. Juni 2007 um 13:39

Lesen ist wohl nicht Eure Stärke oder?? :D

Nochmal:

Wenn ein Gebot auf eine auktion vorliegt, dann kann man das Angebot nur bis 12 Std. vor Ende der Auktion beenden. Sollte KEIN Gebot vorliegen, dann kann man es IMMER beenden. Mit Gebot nur 12 Std. vor Ende.

Zitat:

Original geschrieben von golf lila laune

Lesen ist wohl nicht Eure Stärke oder?? :D

Nochmal:

Wenn ein Gebot auf eine auktion vorliegt, dann kann man das Angebot nur bis 12 Std. vor Ende der Auktion beenden. Sollte KEIN Gebot vorliegen, dann kann man es IMMER beenden. Mit Gebot nur 12 Std. vor Ende.

Ich gebe zu,noch nicht in den link geschaut zu haben:D

am 24. Juni 2007 um 13:49

hm habs gerade selber gefunden, versteh ich zwar nicht warum, aber gut (bsp: mir fällt meine von oma geerbte vase kurz vor ende der auktion runter):

Fristen

Wenn nur noch 12 oder weniger Stunden bis zum Angebotsende verbleiben und Gebote auf den Artikel vorliegen, ist es Verkäufern nicht erlaubt:

das Angebot vorzeitig zu beenden. Verkäufer können zwar einzelne Gebote streichen, nicht aber das Angebot insgesamt beenden.

die Angebotsbeschreibung zu verändern.

Zitat:

Original geschrieben von Chrono

hm habs gerade selber gefunden, versteh ich zwar nicht warum, aber gut (bsp: mir fällt meine von oma geerbte vase kurz vor ende der auktion runter):

Fristen

Wenn nur noch 12 oder weniger Stunden bis zum Angebotsende verbleiben und Gebote auf den Artikel vorliegen, ist es Verkäufern nicht erlaubt:

das Angebot vorzeitig zu beenden. Verkäufer können zwar einzelne Gebote streichen, nicht aber das Angebot insgesamt beenden.

die Angebotsbeschreibung zu verändern.

Beschreibung hinzufügen und Angebot beenden sind auch

unterschiedliche Sachen ;) ....

BITTE POSTET NICHT,wenn ihr keine Ahnung habt.So ist dem Threadersteller nicht geholfen:

Man kann das Angebot wann IMMER man will vorzeitig rausnehmen,egal ob Gebote vorliegen oder nicht,oder egal wann die Auktion ausläuft!!!!

So braucht er auch nicht umsonst hochbieten.Das kostet nur unnötig Gebühren.Die vollen gebühren bekommt er sowieso nicht komplett erstattet.Sondern nur die Verkaufsgebühren,nicht die Einstellgebühren.

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