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OT - Ebay Rechtsfragen - KFZ von Ebay

Themenstarteram 17. September 2005 um 13:02

Hallo, ich weiß es gehört eigentlich nicht hierher. Habe mir mein Winterauto bei Ebay gesteigert.

Nach erfolgter Abholung musste ich eine reihe von vorsätzlich verschwiegenen Mängeln feststellen, welche im Bereich des Kaufpreises oder darüber anzusiedeln sind.

Daraufhin versuchte ich mit dem Verkäufer eine Einigung zu erziehlen. Dieser blockte aber. Bin kein Händler kenn mich mit autos nicht aus.

Damit nicht genug, heute hat mich das Kerlchen auch noch negativ bewertet.

Was kann ich gegen den machen?

Hab leider keine Rechtschutz. Anzeige?

Aja: Ebauauto

Mängel: Rahmenschaden seite - nicht angegebener Heckschaden - keine Heizung verbaut (Gitter nur zur zierde) - Keine Türpinnen und kein Gestänge - keine Kofferraumverkleidung - 1 Seitenblinker fehlt - Handbremse komplett defekt - Auspuffanlage durchgerostet - Krümmer rissig und undicht - Drosselklappe defekt - Kopfdichtung defekt (bei Abholung war nicht mal mehr Kühlwasser im System) - Fahrzeug zieht nach links - Türpappen halten nicht mehr - mehrere Schalter im Innenraum gehen ab - Kilometerstand weicht der von der Artikelbeschreibung ab (Tacho: 228 tkm)

Was jetzt, der Kerl nervt mich.

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20 Antworten

hinfahren und ihm auf die Nüsse hauen *g* nee Scherz

ohne dir nahetreten zu wollen -> du bist selbst schuld - egal wie billig, ein Auto sollte man vorher besichtigen und probefahren - dann hättest einen Grossteil der Mängel bemerkt.

Und zum Tacho - ließ mal die Beschreibung bei Ebay -> bei 98000km ein neuer Tacho mit 150000km eingebaut - wenn du nachrechnest stimmen die km wieder ;)

Hallo...

Eine Rechtsberatung wird es hier nicht geben!

Motor-Talk.de ist dafür nicht die richtige Plattform, dafür gibt es andere Foren. Siehe dazu bitte auch unsere Nutzungsbedingungen (vorher bitte ausloggen).

Gruß

Totti-Amun

na wenn der kilometerstand von dem in der Artikelbeschreibenug angegebenen abweicht ist es doch schon mal eine falsch beschreibung . auf die man ihn festnageln könnte

du kannst ihm als privatverkäufer natürlich sehr schwer nachweisen , das ihm die mängel bekannt waren als er das auto verkaufte ...aber falsche angaben in der artikelbeschreibung berechtigen dich m.W. nach, vom kauf zurück zu treten .

deshalb gib die kiste zurück und verlang dein geld zurück , sollte er sich darauf nicht einlassen ...sofort zum anwalt . Das gibt dann Glasklare entscheidung vor gericht zu deinem gunsten

Würde mal sagen, da hast Du spitzenmäßige Karten, denn wenn ich nichts übersehen habe, hat der Verkäufer nicht die Gewährleistung ausgeschlossen. Somit kannst Du schonmal die Reparatur eines jeden bei Übergabe bestehenden Schadens/Defekts (der nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen ist) auf seine Kosten einklagen.

Hol Dir da auf jeden Fall eine Rechtsberatung, auch wenn Du erstmal was vorstrecken mußt. Das dürftest Du in jedem Falle widerkriegen.

BTW: Da hast Du 0,0 Chance...

Artikelbeschreibung:

Für Bastler und VW Golf Freaks!

Ich gebe keine Garantie auf Vollständigkeit dieser Beschreibung!

Jeder Interessent hat die Möglichkeit das Auto vor dem Kauf zu besichtigen und kurz probe zu fahren Auch können Sie mich über Telefon alles fragen, was Sie noch interessiert.

Ich gebe keine Garantie auf Vollständigkeit dieser Beschreibung

Preisverhandlungen. Reklamationen oder Ähnliches nach dem Kauf werde ich nicht akzeptieren.

Falsch.....wenn ihm der Unfallschaden nicht unbekannt war (war sich durch einen kurzen Anruf bei den Vorbesitzern mit Frage auf den KV nachvollziehen lässt) muss er das Auto zurück nehmen.... ich denk da hst du noch am meisten Chancen mit

Ich denke nicht dass du allzugroße Chancen hast den dranzubekommen, wozumal du ja auch keine Rechtsschutzversicherung hast und somit aller Gutachter, Anwalts und Gerichtskosten vorschiesen mußt, und die werden dann bei weitem dem Kaufpreis des Autos übersteigen.

Willst du es trotzdem wagen, mußt du von vornerein schonmal damit rechen das der frühste Gerichtstermin in einem Jahr sein wird, und wenn es dann zur Verhandlung kommt, du recht bekommen solltest, dann hast du dein Geld noch lange nicht, wenn der Typ finanziell nichts drauf hat. Oder aber ergeht in Berufung, dann geht der Spass wieder von vorne los.

Wie weit wohnt ihr denn außeinander?

Themenstarteram 17. September 2005 um 13:59

Hab den Wagen nicht vorher angesehen, da es ne knappe Autostunde weg ist, und der Wagen grade TÜV neu hatte, da dachte ich, dass das Ding wenigstens Fahrbereit wäre und ne Heizung hätte. (Die is komplett ausgebaut).

Ich seh ja ein, dass er nicht für alle Mängel haften kann, aber solche Sachen, die man bemerkt, muss man sagen, zb. Heizung funktioniert nicht, fehlende Verkleidungen usw. Ich sag ja nicht, dass er alles wissen muss. Die Unfallschäden sind zwar blöd, aber nicht lebenswichtig. Wichtig ist, dass die Kiste Verkehrsicher und Fahrbereit ist, was sie halt net ist.

Dass er keine Garantie gibt, war mir klar, nur dass er wissentlich wichtige Sachen verschwiegen hat. ist doch Gesetzwiedrig, oder? Bringt da ne normale Anzeige was?

Zum Kilometerstand: Ich habe das mit dem Tacho gelesen, jedoch schreibe ich, wenn ich nichts belegen kann, den Wert des Tachos auf. Nicht einen Wert den ich will. Wer sagt mir, dass die Kiste angeblich erst wirklich 175 tkm gelaufen hat, sieht eher aus wie 250 tkm oder mehr, so fertig wie der Motor ist. (Nocke komplett eingelaufen - Hydros klappert um die Wette, als wie wenn kein Öl mehr drinn wäre)

@ Totti: Ich wollte keine direkte Rechtsberatung, sondern eher erfahrungen, was ich machen könnte, was mich weiterbringt. Auch im Bezug auf die Negative, die der mir gegeben hat, was mich imho am meisten nervt. Da verhält man sich richtig, telefoniert rum, bemüht sich wie nochmal einer, und dann bekommt man als Lohn ne Negative.

Zitat:

Original geschrieben von coupe-sprinter

aber solche Sachen, die man bemerkt, muss man sagen, zb. Heizung funktioniert nicht, fehlende Verkleidungen usw.

Ich gebe keine Garantie auf Vollständigkeit dieser Beschreibung

tja leider sieht es schlecht aus für dich, nächstes mal vorher angucken

Zitat:

Original geschrieben von coupe-sprinter

...

Dass er keine Garantie gibt, war mir klar, nur dass er wissentlich wichtige Sachen verschwiegen hat. ist doch Gesetzwiedrig, oder? Bringt da ne normale Anzeige was?

...

Um den Tatbestand des Betruges zu erfüllen, bedarf es schon etwas mehr als ein paar fehlende Verkleidungen, das ist eher eine zivilrechtliche Sache.

Wenn er z.B. am Tacho manipuliert hätte, dann wäre das eher was für den Staatsanwalt. Alles andere mußt du eben zivilrechtlich versuchen durchzusetzen. Und da stehst du erstmal in der Beweispflicht, allerding hatte er ja auch geschrieben dass es ein Bastlerfzg. sei und somit mußt du nunmal mit mehr oder weniger großen Mängeln rechnen. Was der TÜV-Bericht sagt ist da eher zweitranig, da diese Mängel auch alle nach der TÜV-Abnahme hinzu gekommen sein könnten, so wird er zumindest argumentieren.

..

 

Moin,

vor allem "für Bastler"

der beruft sich darauf, dass es drum ging den auszuschlachten.

Bei dem Preis würd mir ohne Rechtsschutz alles weitere sparen..

und unter Kategorie "man lernt nie aus" weg packen, und mit nem feinen Bier runter spülen.

Wurd auch mal Opfer von Beschiß..(aktuelles fahrzeug);)

Ärgerlich aber ich lernte draus :D

 

entweder ma wird beschissen oder man bescheißt..traurig aber meist wahr :(

 

MfG

naja verkauf die einzelteile und betreibe aktive schadensbegrenzung ;).

Gruss,

Jens.

Denke auch das Du schlechte Karten hast :(

Wenn ich die Beschreibung: Für BASTLER lese, dann schrillen schon die Alarmglocken :(

Re: OT - Ebay Rechtsfragen - KFZ von Ebay

 

Zitat:

Original geschrieben von coupe-sprinter

Hallo, ich weiß es gehört eigentlich nicht hierher. Habe mir mein Winterauto bei Ebay gesteigert.

Nach erfolgter Abholung musste ich eine reihe von vorsätzlich verschwiegenen Mängeln feststellen, welche im Bereich des Kaufpreises oder darüber anzusiedeln sind.

Daraufhin versuchte ich mit dem Verkäufer eine Einigung zu erziehlen. Dieser blockte aber. Bin kein Händler kenn mich mit autos nicht aus.

Damit nicht genug, heute hat mich das Kerlchen auch noch negativ bewertet.

Was kann ich gegen den machen?

Hab leider keine Rechtschutz. Anzeige?

Aja: Ebauauto

Mängel: Rahmenschaden seite - nicht angegebener Heckschaden - keine Heizung verbaut (Gitter nur zur zierde) - Keine Türpinnen und kein Gestänge - keine Kofferraumverkleidung - 1 Seitenblinker fehlt - Handbremse komplett defekt - Auspuffanlage durchgerostet - Krümmer rissig und undicht - Drosselklappe defekt - Kopfdichtung defekt (bei Abholung war nicht mal mehr Kühlwasser im System) - Fahrzeug zieht nach links - Türpappen halten nicht mehr - mehrere Schalter im Innenraum gehen ab - Kilometerstand weicht der von der Artikelbeschreibung ab (Tacho: 228 tkm)

Was jetzt, der Kerl nervt mich.

Der Verkaeufer hat sich insoweit abgesichert, dass er geschrieben hat Bastlerfahrzeug, keine Garantie auf Vollstaendigkeit der gemachten Angaben!!!!!(das haett mich schon stutzig gemacht).

Hak' die Sache unter Lehrgeld ab, man kauft kein Auto, auch keine Winterhure, ungesehen und ohne damit probegefahren zu sein. Als Winterauto ohne Heizung ja auch ziemlich nutzlos...

Haettest Du eine Rechtschutzversicherung, wuerde ich mir einen Anwalt nehmen und mich an Deiner Stelle beraten lassen, aber so bleibst Du auf den Kosten auch noch sitzen. Keine Rechtschutzversicherung zu haben ist heutzutage schon grob fahrlaessig;-) Schliess ma eine ab, zahlt sich frueher oder spaeter immer aus...

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