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OT: Geklauten Motor gekauft... Was nun?!?

Themenstarteram 23. September 2004 um 17:05

Naja, ganz so weit is es net... Will mein Auto jedoch auf 1,8T umbauen und gerade bei den Motoren hab ich gehört, dass sehr viele geklaute in Umlauf sind.

Würd nur einfach gern mal wissen, wie's rechtlich usw. aussieht, FALLS ich an so einen gerate... Vor Ort (also direkt vorm Kauf) is sowas ja so gut wie garnich zu überprüfen...

Naja, is halt einfach ne Sache, die mich wirklich interessiert... Hab keine Lust, aus heiterem Himmel nen Haufen Probleme zu bekommen und ne Menge Kohle zu verlieren...

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12 Antworten

mach nen kaufvertrag,dann bist du wenigstens abgesichert,wenn nötig sogar mit personalausweisdaten.....

MfG

Die Kohle ist dann im Normalfall weg, da kommst Du dann nur noch über Zivilklage dran. Wenn überhaupt. Wichtig ist wirklich nen richtigen Kaufvertrag zu machen, wo die Personalien und die Herkunft des Motors festgehalten sind.

Themenstarteram 23. September 2004 um 17:16

Jo, da hatt ich auch schon dran gedacht...

EIgentliches Problem is, dass ich günstig an nen Motor rankomm. Den wollt ich auch erstmal kaufen (wegen des Preises halt), es besteht allerdings die Möglichkeit, dass der Umbau abgebalsen werden muss. In diesem Fall würd ich den Motor natürlich verkaufen... SOLLTE dieser nun geklaut sein, bin ich auf einmal (ohne meine Wissen) derjenige, der nen geklauten Motor verkauft hat...

Weißt was ich mein?!?!? ;)

ist doch egal ob geklaut oder nicht , wenn du einen hast bau ihn ein und fertig , wer soll da kommen und sagen das ist mein motor? keiner und wenn , wenn er drin ist ist es deiner und basta dann muss eine werkstatt den wieder ausbauen und dir deinen alten wieder einbauen und wenn du keinen alten hast pech dann müssen sie dir ersatz besorgen , im tv haben sie sowas schon gezeigt wo jemanden das auto geklaut wurde und weiter verkauft wurde, der pkw wurde nachher vom alten besitzer wieder zurück gekauft weil nach dem asozialen deutschen gesetz gehörte der pkw nachher dem neuen besitzer weil er den offiziel gekauft hat , daran ist leider nix zu rütteln in diesem kaputten land hier , ich glaube das war bei stern tv

Zitat:

Original geschrieben von cool.spot@lycos

...in diesem kaputten land hier ...

Nicht das Land, sondern die Leute sind kaputt...

und das land war holland, da kann man "gutgläubig" hehlerware erwerben. ging glaube ich um nen wohnmobil oder so.

zum geklauten motor, wenn du den weiterverkaufst, woran siehst du dann bitte wo der herkommt? "fahrgestellnummer" heisst ja nicht umsonst "FAHRGESTELLnummer" :) und wenn schon, wie soll man sich bitte nen motor klauen? mal eben ausbauen is ja wohl nicht. Und wenn die ganze karre wegkommt und in teilen verhökert wird, wird der vorherige besitzer kaum wissen, welcher motor da drin war, und sich schon gar nicht auf die suche nach einzelteilen machen. der kassiert schön versicherung und das wars.

naja, meine meinung dazu ^^

mfg

lUp

Kurz angemerkt:

Für den Fall, daß irgendwann rauskommen sollte, daß der Motor gestohlen ist, warum auch immer, bist Du den Motor auch wieder los.

Man kann in Deutschland kein Eigentum an einer gestohlenen Sache erwerben.

Fakt ist: Ist der Motor gestohlen, und die kommen zu Dir, wird Dein Auto sichergestellt zur Beweissicherung. Der Motor wird auf Deine Kosten ausgebaut, dazu kommen noch die Kosten des Beweissicherungsverfahren. Danach hast Du ein Auto ohne Motor, welches bei einem x-beliebigen Sicherungsstellplatz steht - den Du da abholen musst, weil jeder Tag zusätzlich Standgebühren kostet, die Dir berechnet werden.

Anschließend viel Spaß beim eintreiben Deiner enstandenen Kosten bei dem "Verkäufer", der vielleich dann schon in U-Haft sitzt und bei dem nichts zu holen ist.

Als Zugabe gibt es noch gratis ein Strafverfahren wegen Hehlerei, frei nach dem Motto: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Bist Du nicht "vorbelastet", gibt es "höchstwahrscheinlich" eine Verwarnung und eine geringe Geldbuße an eine karikative Einrichtung. Bist Du "vorbelastet", gibt es eine Freiheitstrafe, ggf. zur Bewährung.

die nehmen ihm den motor nicht weg , das gleiche war mit nem pkw in deutschland , wer ihn kauft dem gehört er , das geht erstmal vor gericht und dann wird weiterentschieden was passieert und das hängt vom richter ab , bis die sache gelaufen ist gehört er dir und wenn der andere ihn vor der verhandlung wieder will (was eher unwahrscheinlich ist da es wohl auch seine teilkasko zahlen wird das verschwundene auto) muss er ihn dir wiederum abkaufen und kann dann klagen aber ein motor kommt niemand an und sagt das ist meiner

Hallo! Folgendes kann ich ziemlich sicher dazu sagen:

Hier handelt es sich um eine Vermischung nach §948 I BGB. Die Trennung wäre nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden. Das wiederum bestätigt die Vermengung nach §948 II BGB.

Demzufolge ist auch wieder ein Gutglaubenserwerb möglich §935 BGB gilt für Vermengungen nicht. Weil das Auto die Hauptsache ist, geht der Motor in die Hauptsache ein und der Besitzer wird Eigentümer

Der ursprüngliche Eigentümer kann nur Ansprüche gegen den Dieb stellen.

Also keine Bange.......

am 23. September 2004 um 21:37

Woher weiß man eigentlich das der motor geklaut ist ??

und das es sein geklauter motor ist ??

also ich habe mir bis jetzt noch nie eine teile oder motornummer aufgeschrieben um beim diebstahl sagen zu können das ist meiner

 

im fahrzeugschein steht doch nur die fahrgestellnummer oder ??

gibts da möglichkeiten über VW das rauszubekommen ???

Hallo Herr Fahl....

kenne Deine Ausbildung bzw. berufliche Herkunft nicht, doch so einfach ist es nicht.

Bitte hierbei um Beachtung von BGB §935 i.V. m. BGB§ 932-934.

Stichpunkt ist hier der gute Glaube. Mit ist aus der Praxis kein Fall bekannt, wo man sich auf den guten Glauben berufen konnte. Denn zumeist ist es in der Praxis doch so, das gestohlene Sachen doch erheblich unter dem handelsüblichen Marktwert verkauft werden, und die einschlägige Rechtssprechung hier von ausgeht, daß dieses ein Zeichen für den "gesunden Menschenverstand" ist, daß es sich hier nicht um eine legale und rechtmäßige Handlung handeln kann.

@ t_fahl & brezelpaul1:

Es ist nicht § 948 (Vermischung), sondern Verbindung nach § 947 BGB. Durch den Einbau wird der Motor wesentlicher Bestandteil des Autos. Die Vermischung betrifft mehr geklautes Benzin...

§ 935 gilt für die §§ 946ff. NICHT. Auf guten Glauben oder so was kommt es überhaupt nicht an. Ich kann auch Eigentum an einer Sache erwerben, von der ich genau WEISS, daß mir nicht gehört. Wenn etwa ein Künstler im Restaurant die Tischdecke bemalt, geht diese nach § 950 BGB in sein Eigentum über.

Das heißt aber nicht, daß der ursprüngliche Eigentümer schutzlos ist. In unserem Motor-Fall kann der Eigentümer des Motors Mit- oder sogar Alleineigentümer (!) des Autos werden - das hängt von der (Wert-)Relationen von Auto und Motor ab. Auf jeden Fall aber ist er nach § 951 I BGB für verlorene Rechte vom Eigentümer des Autos zu entschädigen.

Ich fasse zusammen: Ausgebaut werden muß ein gestohlener Motor nie. U. Umständen ist der Alteigentümer zu entschädigen, was die Sache teuer macht.

Würde mich nicht wundern, wenn im Motor die Fahrgestellnummer versteckt ist. Die Hersteller wissen, daß ihre Autos von kundigen Osteuropäern auseinandergenommen und wieder zusammen geschweißt werden. Deswegen sind überall in den Autos Identifiaktionsmerkmale versteckt, um ggf. einen Diebstahl nachzuweisen.

Gruß

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