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OT: Geschwindigkeit auf mehrspuriger Strasse

BMW 3er E90
Themenstarteram 3. Oktober 2010 um 15:21

Ich war mir sicher, in der Fahrschule gelernt zu haben, dass auf mehrspurigen, baulich getrennten Straßen keine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt.

Jetzt sehe ich gerade in einer Autosendung, dass das angeblich nicht richtig ist, sondern nur gilt wenn ein "Kraftfahrstraßen-Schild" an der Straße steht.

Da ja nicht immer alles stimmt was die so erzählen, was sagt die Gemeinde?

Beste Antwort im Thema
am 3. Oktober 2010 um 18:27

Und die ist über 200 km/h...:D:p

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am 3. Oktober 2010 um 17:38

Zitat:

Original geschrieben von Benzinsparer

http://de.wikipedia.org/.../Autobahn%C3%A4hnliche_Stra%C3%9Fe?...

so isses. Gibt's bei uns auch... sie blitzen aber immer erst da, wo dann eine Beschränkung angeschrieben ist. Allein das unterstricht nochmal, dass da sonst keine Beschränkung gelten kann ;)

am 3. Oktober 2010 um 17:56

Also Gas..:D

Hallo,

auf Kraftfahrstraßen gelten ebenso 100 kmh für PKW wie auf jeder Land- oder Bundesstraße.

In der besagten Sendung ging es um LKW über 7.5 to, die dort nur 60 kmh fahren dürfen.

mfg

chris

am 3. Oktober 2010 um 18:10

Ehm, nein..baulich getrennt, und 2 Spurig, heißt keine Begrenzung, es seie den es ist eine Ausgeschildert...

Grüße Matze..

Zitat:

Original geschrieben von peez

Ich war mir sicher, in der Fahrschule gelernt zu haben, dass auf mehrspurigen, baulich getrennten Straßen keine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt.

Zitat:

Original geschrieben von eibe10

Ehm, nein..baulich getrennt, und 2 Spurig, heißt keine Begrenzung, es seie den es ist eine Ausgeschildert...

.

 

Habt ihr beide noch einen Führerschein? ;)

Auf Kraftfahrtstraßen gelten allgemein 100 kmh (auch ohne Schilder), gegebenenfalls werden 120 oder 130 kmh mit extra Schildern frei gegeben.

 

Mehrspurige, baulich getrennte Straßen sind Kraftfahrtstraßen (sofern keine BAB):

"Es gibt keine eigenen Geschwindigkeitsbeschränkungen für Kraftfahrstraßen. Daher gelten die üblichen Tempolimits inner- bzw. außerorts gemäß § 3 StVO, sofern nicht entsprechende Zeichen eine höhere oder niedrigere Geschwindigkeitsbeschränkung anordnen."

http://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrstraße

am 3. Oktober 2010 um 18:25

Hier geht's aber nicht um Kraftfahrtstraßen sondern um autobahnähnliche Straßen. Und wenn diese autobahnänhlichen Straßen nicht als Kraftfahrtstraßen ausgewiesen und keine Tempolimits vorhanden sind, gilt die Richtgeschwindigkeit für Autobahnen...

am 3. Oktober 2010 um 18:27

Und die ist über 200 km/h...:D:p

Zitat:

Original geschrieben von Karl Nickel

Hier geht's aber nicht um Kraftfahrtstraßen sondern um autobahnähnliche Straßen. Und wenn diese autobahnänhlichen Straßen nicht als Kraftfahrtstraßen ausgewiesen und keine Tempolimits vorhanden sind, gilt die Richtgeschwindigkeit für Autobahnen...

1. autobahnähnliche Straßen sind Kraftfahrtstraßen

2. jede Kraftfahrtstraße ist ausgewiesen (allgemeines Tempolimit wie bei Bundesstraße)

3. jede BAB ist ausgewiesen, und nur dort gibt es keine allgemeinen Tempolimits

am 3. Oktober 2010 um 18:38

chris hast du keine StVO?

Zitat:

§ 3 Geschwindigkeit

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

[...]Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf [...] Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Zitat:

§ 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen

(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit

Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit

mehr als 60 km/h beträgt;

Eine Kraftfahrstraße ist nur deswegen eine und nicht weil auf ihr schnelle als 100km/h gefahren werden darf.

am 3. Oktober 2010 um 18:39

Zitat:

Original geschrieben von chris6

1. autobahnähnliche Straßen sind Kraftfahrtstraßen

Nein.

Zitat:

Original geschrieben von chris6

2. jede Kraftfahrtstraßen ist ausgewiesen, gerade um sie von einer Bundesstraße abzugrenzen

Nochmal: Es geht hier um autobahnähnliche Straßen.

Zitat:

Original geschrieben von chris6

3. jede BAB ist extra ausgewiesen, und nur dort gibt es keine allgemeinen Tempolimits

Nein, sowas gibt es auch für autobahnähnliche Straßen.

 

Das kann nicht sein, bei uns gibt es eine Kraftfahrstraße mit Tempolimit wegen Lärmschutz, erst 80 km/h dann 100 irgendwann ist dann die 100 durchgestrichen, grübel ......

Steht doch eindeutig in der StVO

§3 Geschwindigkeit

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

2. außerhalb geschlossener Ortschaften

c. für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

 

Nachzulesen hier

am 3. Oktober 2010 um 18:47

bei der bestehenden unsicherheit dazu würde ich an eurer stelle lieber mal die bullerei fragen oder nicht schneller als 100 langfahren.

im dümmsten fall gelten 100 und ihr radiert mit 260 aufwärts drüber und der trachtenverein blitzt dort... dann heissts laaaaange laufen..:eek:

wenn ich das so lese müsste man auf einer bundesstrasse mit 2 spuren die richtung und spurtrennung oder sogar nur einer spur pro richtung vollgas fahren dürfen. blöd, daß dann überall temposchilder stehen..

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