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OT: Habe Auto bei ebay verkauft, aber Käufer will nichts davon wissen

Themenstarteram 14. April 2005 um 13:18

HAllo Leute

Habe nach dem 3. versuch meinen alten benzo zuverkaufen, wieder ein Problem, diesmal mit einem nichtzahlenden Käufer.

Was muss ich da tun um meine Kosten von ebay gutschreiben zulassen? immerhin circa 53 euro. wird da nur die verkaufsprovision bezahlt oder auch die angebotsgebühr?

auf der page von ebay ist alles sehr kompliziert erklärt, als hätten sie es mit absicht gemacht., ohne witz, total kompliziert und langatmig. ich checke das einfach nichts.

der käufer redet sich raus, von wegen war ohne absicht, ein bekannter hat es angeklickt bla bla bla

wie sieht es mit dem rechtsweg aus?

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

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16 Antworten

Hi,

is gar nicht so schwer ...

Du musst lediglich in "mein ebay" unter "verkauft gehen" und ihm eine zahlungsaufforderung schicken, danach eine weitere mahnung über ebay und dann kannst du bei ebay ein beleg online ausfüllen wo du anspruch auf deine gebühren legst und das wird dann als kopie an den käufer geschickt und dieser muss sein OK dazu geben. Erst dann bekommst du das Geld wieder.

Wenn du dem Rechtsweg folgen willst, dann mach alles wie oben beschrieben aber nur bis zur Mahnung. Druck alles schön aus und auch den E-Mailverkehr + das komplette Verkaufsangebot. Dann gehst du zu einem Anwalt, da gibts mitlerweile viele die sich mit ebay auskennen, und erläuterst diesem dein problem und der übernimmt dann den schriftverkehr für dich ...

Das erste Gespräch ist in der Regel umsonst und danach kostets. Eventuell hast du ja eine Rechtsschutzversicherung ... die das dann übernimmt.

Aber verlass dich nicht auf Ebay, denn die halten sich bei Rechtsfragen immer raus.

MfG

MaK

!! SPASSBIETER FINGER WEG !! Andernfalls wird ein Schadenersatz in Höhe von 20 % des Gebotsbetrags eingeklagt.

Na dann mach deine Drohung mal wahr.

Zitat:

Original geschrieben von barcode

!! SPASSBIETER FINGER WEG !! Andernfalls wird ein Schadenersatz in Höhe von 20 % des Gebotsbetrags eingeklagt.

der Satz ist Rechtswiedrig und kann nicht durchgesetzt werden.

Der Käufer muss entweder alles zahlen oder wenn er dies nicht kann den Schaden bezahlen. Sprich Zeitaufwand, Kosten für Fotos Ebayeinstellung usw ... Das entscheidet dann der Richter :)

Themenstarteram 14. April 2005 um 14:50

hallo jungs

danke für die antworten.

also das mit dem 20% spruch war nur da um bissel angst zumachen. das sowas net geht wusste ich.

hmmm also wenn ich den rechtsweg eingehe, dann darf ich ja auch nicht das auto verkaufen oder? dann steht er wieder nur so rum.

der wagen steht bei einem händler (ein kumpel), und er verkauft es gerade im kundenauftrag, kann ich da standgebühren von ihm einklagen? nur mal so :D

das mit der mahnung und frist kann ich mir ja eigentlich sparen, ich hbe den typen angerufen, weil er sich net meldetet, danach gab er zu, es wäre nur ein missverständnis bla bla bla

Zitat:

Original geschrieben von MumiMB

der wagen steht bei einem händler (ein kumpel), und er verkauft es gerade im kundenauftrag, kann ich da standgebühren von ihm einklagen? nur mal so :D

Glaube ja, aber welche Höhe entscheidet wiedermal der Richter ...

Also entweder gebühren über ebay zurückholen oder Klage.

Und wie du richtig erkannt hast, darfst das auto in der zeit nicht anderweitig verkaufen. ;)

am 14. April 2005 um 17:24

Lies einfach genau die ebay-Regeln durch, dann bekommste alles erstattet. Mir wär der Rechtsweg zu blöd ... Evtl. kannste ja noch nen Hunni aus dem Knilch rausleiern, da du ja freundlicherweise auf den Rechtsweg verzichtest ... ;) So ne Kostenpauschale einfach ...

selam m,

schade, dumm gelaufen.

wenn es kein absicht war, dann erklär doch ihm die situation (hast du bestimmt schon gemacht, denke ich), und verlange zumindest deine gebühren an ebay, und fertig.

bevor es noch länger dauert.

kannst du ja nochmal reinsetzen.

erkan

Zitat:

Original geschrieben von mr.x75

wenn es kein absicht war, dann erklär doch ihm die situation (hast du bestimmt schon gemacht, denke ich), und verlange zumindest deine gebühren an ebay, und fertig.

Genau so sehe ich das auch. Trotzdem eine saudumme Sache, so was.

Gruß, und cool bleiben... :cool:

Timo

Hallo,

hast du denn eine Rechtschutzversicherung? Bei sowas sollte die eigentlich einspringen, denn das was du von uns hier hörst kann eigentlich nur Laienhaftes Halbwissen sein (außer ein paar Ausnahmen) und das ist gerade bei solchen Sachen sehr gefährlich. Als ADAC-Mitglied kannst du auch bei einem ADAC-Vertragsanwalt ein kostenloses Beratungsgespräch besuchen, der Anwalt darf dich da beraten aber nicht für dich tätig werden. Wenn du es also wirklich durchsetzen willst, würde ich es nicht ohne juristische Unterstützung probieren.

Grüße Stefan

Themenstarteram 14. April 2005 um 21:09

hallo danke für die antworten

den rechtsweg schließe ich aus, darauf habe ich einfach kein bock. außerdem will ich das auto loswerden, und nicht drauf sitzen bleiben. und das dauert bestimmt lange bis sowas endet. :mad:

ich will einfach wenigstens meine gebühren von ebay zurück.

oh man das ist echt ärgerlich, und mit dem pennern will ich auch net mehr sprechen... son dummbeutel, der hält mich glatt für bescheuert, kommt mit richtig albernen ausreden :rolleyes: man alter, dann drück doch nicht rauf, wie bescheuert kann man denn sein?

Nur: Warum sollte sich ein Spaßbieter dazu bereiterklären, die Gebühren zu übernehmen. Diese Leute sind A****löcher und wollen Dich ärgern!

Vielleicht hast Du ja Glück, ich wünsche es Dir jedenfalls...

am 15. April 2005 um 6:31

Zitat:

Original geschrieben von zweter

Nur: Warum sollte sich ein Spaßbieter dazu bereiterklären, die Gebühren zu übernehmen. Diese Leute sind A****löcher und wollen Dich ärgern!

Vielleicht hast Du ja Glück, ich wünsche es Dir jedenfalls...

genau,

mit sowas und anderem muss man bei ebay nun leider auch mal rechnen. Blöd, aber dafür ist es ein irre großer Marktplatz, den man eben nur ungerne ausläßt;)

Zitat:

Original geschrieben von zweter

Nur: Warum sollte sich ein Spaßbieter dazu bereiterklären, die Gebühren zu übernehmen. Diese Leute sind A****löcher und wollen Dich ärgern!

Vielleicht hast Du ja Glück, ich wünsche es Dir jedenfalls...

die Gebühren zahlt nicht er sondern werden von ebay zurückerstattet! Der "Käufer" muss lediglich bestätigen das er den Wagen nicht kauft und somit kein geschäft zu stande gekommen ist.

Die Einstellungsgebühren werden aber meines Wissens nach nicht erstatten. Lediglich der Provisionsbetrag zum Auktionsende.

Und wie schon erwähnt. Rechtsweg nur mit Hilfe von Juristen gehen, da man da sehr schnell (vorallem bei ebay) auf die Nase fallen kann.

am 15. April 2005 um 8:43

Slm Mumi,

so ein Scheiss .... gibt immer mehr Idioten bei eBay .... ich finds auch total nervig bei eBay was zu kaufen, treiben sich einfach zu viele Leute rum, die sich nicht an die "Spielregeln" halten :( :(

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