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OT: Kommt's nur mir so vor?

Themenstarteram 12. Januar 2007 um 7:27

Seit dem letzten halben Jahr kommen mir extrem viele Autos innerorts mit Standlicht und Nebelscheinwerfern entgegen, obwohl weder Nebel, noch sonstwas die Sicht beeinträchtigt...?

Ich hab' in der Fahrschule gelernt, daß beides verboten ist... Wurden dahingehend irgendwelchen Regeln geändert, oder hat das was mit neumodischer Fahrzeugelektronik zu tun (oder mit Fehlverdrahtung im Hirn des Fahrers..? ;o) )

 

???

 

Mit fraglichen Grüßen

ton-toni

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25 Antworten

Ja seit einiger zeit ist Tagfahrlicht erlaubt aber das sind spezielle Scheinwerfer.

Nebelscheinwerfer sind nur bei Nebel oder starkem Schneefall zulässig.

Aber die meisten tun das halt aus Langerweile.

Ach ja soweit ich weiss ist es erlaubt anstat mit Ablendlicht mit Standlicht und Nebelscheinwerfern zu fahren, aber was das bringen soll keine ahnung.

Die meisten haben das Nebellicht an weil es besser aussieht ;)

Für mich aber auch unverständlich... Genau so wie wenn es nur ein wenig Nebel hat und alle ihre Nebellichter hinten auch einschalten. Diese Blenden dann.

Also meines wissen darf nicht nur mit Standlicht gefahren werden. Warum sollte das auch sonst Standlicht heißen. Nebel natürlich auch nicht ohne Nebel. Beim standlicht ist es natürlich oft wenn man mit Licht fährt und beim kurzen Parken eventuell nur auf Standlicht zurückdreht vergessen wird beim Losfahren wieder Fahrlicht / abblendlicht anzumachen. Das ist mir schon öfters passiert. Sieht man ja nicht wenn noch nicht richtig dunkel ist.

Standlicht und Nebel ist mehr was für coole Leute :-)

Wenn es Tagfahrlicht ist so leuchten diese Scheinwerfer die den Neblern oft sehr ähnlich sehen alleine ohne Standlicht. den eines der wesentlichen Verkaufsfaktoren von Tagfahrlich ist es das der Rest der Beleuchtung geschont wird und nicht ständig Birnen getauscht werden müßen.´Desweitern muß Tagfahrlicht ausgehen wenn das Ablendlicht eingeschaltet wird.

Nein.

Es ist erlaubt, mit Nebelscheinwerfer und Standlicht zu fahren.

Und zwar bei erheblicher Sichtbeeinträchtigung durch Nebel, Schneefall oder Regen.

Ob das jetzt nicht trotzdem doof aussieht, ist eine andere Frage.

Ich bin 1999 unabsichtlich mit Standlicht und Nebelscheinwerfer,

ohne Sichtbeeinträchtigung gefahren.

Mit dem Motorradpolizisten war keine Diskussion möglich. Hat mich 20,00 DM gekostet.

Grüsse

Ich glaube wenn du bei erheblicher sichtbehinderung das Ablendlicht ausmahcst und nur mit Standlicht und Nebel fährts bekommst ne einladung zur MPU nach hause.

am 12. Januar 2007 um 9:40

Hier in Berlin wenn meisst die, soory, Dorfies aus dem Outback nach Berlin reinbrausen, haben die alles an was Licht macht am Auto.

Dazu kommt noch das in den Autos viel Hellere Lampen verbaut sind und die Scheinwerfer kreuz und quer und viel zu hoch strahlen. Ich finde das total nervig, zumal in Berlin fast alle Strassen gut beleuchtet sind... naja, sieht man ja nicht wenn man abends und nachts cool mit Sonnenbrille fährt. :cool:

Tagesfahrlicht

 

Hallo Gemeinde,

Zitat von Ton-Toni.

...Ich hab' in der Fahrschule gelernt, daß beides verboten ist... Wurden dahingehend irgendwelche Regeln geändert, oder hat das was mit neumodischer Fahrzeugelektronik zu tun

.....(oder mit Fehlverdrahtung im Hirn des Fahrers..? ;o) ) ...

Das ist wirklich gut!!

Das Problem (oder auch keines) ist, dass ich mich dazuzähle zu den Tageslichtfahren mit Nebelscheinwerfer.

Zu meiner Sicherheit wähle ich die Kombination Standlicht mit Nebelscheinwerfer bei difusen Lichtverhältnissen und bei Regen.

Ich nehme es recht positiv auf , wenn andere Staßenteilnehmer genauso verfahren.

Mag sein, daß die Nebelscheinwerfer " Cool "aussehen, aber vom Lichtband sind sie sehr tief angeordnet und blendfrei und nebenbei schone ich meine Xenonlampen vom Hauptlicht die beim Birnenwechsel um einiges teurer sind.

Und wenn andere damit ein Problem haben ist das mir voll- kommen "wurscht".

Bei mir steht der Sicherheitsfaktor , gesehen zu werden !!! , an erster Stelle.

 

Und zu DarthAlex möchte ich noch sagen, nicht nur in Berlin gibt es "Christbaumfahrer" (Alles was vorn am Auto brennen kann wird eingeschaltet).

War letztens im Ösiland (A) unterwegs und dort fahren auf Landstaßen ca. 80 % der "Walter Röhrl Fahrzeug- lenkerverschnitt" mit Vollbeleuchtung.

 

MfG

Silberkutsche

Re: Tagesfahrlicht

 

Zitat:

Original geschrieben von Silberkutsche

Zu meiner Sicherheit wähle ich die Kombination Standlicht mit Nebelscheinwerfer bei difusen Lichtverhältnissen und bei Regen.

Aha - und warum heißt das Standlicht Deiner Meinung nach "Standlicht"... ?

Re: Re: Tagesfahrlicht

 

Zitat:

Original geschrieben von boborola

Aha - und warum heißt das Standlicht Deiner Meinung nach "Standlicht"... ?

Nebellicht darf man auch bei z.B. Schneefall einschalten, obwohl es Nebellicht heißt. :D

Tageslicht

 

Hallo boborola,

Probier mal die Nebelscheinwerfer ohne Standlicht einzuschalten!!!!

Bei mir geht das nur in Kombination .

Schalter erste Stufe nach rechts:Licht hinten und Standlicht vorn

Schalter erste Stufe raus: + Nebelleuchte vorn

MfG

Silberkutsche

Re: Tagesfahrlicht

 

Zitat:

Original geschrieben von Silberkutsche

[Und zu DarthAlex möchte ich noch sagen, nicht nur in Berlin gibt es "Christbaumfahrer" (Alles was vorn am Auto brennen kann wird eingeschaltet).

War letztens im Ösiland (A) unterwegs und dort fahren auf Landstaßen ca. 80 % der "Walter Röhrl Fahrzeug- lenkerverschnitt" mit Vollbeleuchtung.

Das mag wohl daran liegen, dass es in Österreich seit einigen Monaten gesetzlich vorgeschrieben ist, Tagfahrlicht (oder alternativ Abblendlicht oder Standlicht+Nebelscheinwerfer) einzuschalten.

So viel zu "Christbaumfahrer"

Grüsse, Wolfgang

Moin,

das Fahren mit Stand- und Nebellicht am Tage zwecks gesehen werden finde ich persönlich nicht weiter tragisch solange die Anlage KORREKT JUSTIERT ist. Den Aspekt der Betriebsstunden für's Hauptlicht, lass ich gelten, denn mit dem Nebellicht seh ich im Dunkeln so gut wie nichts...egal ob Nebel oder nicht...und wenn ich die Kosten eines Brennerwechsel bei DC in Betracht ziehe, dafür kann mich der Sheriff schon x-mal abgreifen.

(Und auf so'n Piss hat jener auch nicht immer Bock)

Vielmehr geht mir die Fraktion auf den Sender die wegen drei Regentropfen oder ein wenig Dunst in der Luft ihre Nebelschlussleuchte einschalten. Jenen möchte ich manchmal meinen Kühler bis zum Anschlag ins Heck drücken.

Wann darf ich die Schlussleuchte benutzen ??

NUR! bei Nebel MIT! Sichtweiten UNTER! 50m AUSSERHALB! geschlossener Ortschaften.

Und wenn diese Bedingungen gegeben sind und ich habe einen Verkehrsteilnehmer hinter mir, schalte ich die Schlussleuchte solange aus. Das Licht ist im Auge nicht zu ertragen.

euch allen allzeit dunstfreie Fahrt.

 

Gruss.......Heinrich

Nebel

 

Zitat:

Original geschrieben von Heinrichder5te

Wann darf ich die Schlussleuchte benutzen ??

NUR! bei Nebel MIT! Sichtweiten UNTER! 50m AUSSERHALB! geschlossener Ortschaften.

Und wenn diese Bedingungen gegeben sind und ich habe einen Verkehrsteilnehmer hinter mir, schalte ich die Schlussleuchte solange aus. Das Licht ist im Auge nicht zu ertragen.

Zusätzlich dürfte man auch nur maximal 50km/h fahren :D

Zitat StVO

§3 Geschwindigkeit

(1) ... Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. ....

Standlicht (Begrenzungsleuchten) + Nebelscheinwerfer ist nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Niederschlag oder Nebel erlaubt !

Zitat StVO

§17 Beleuchtung

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. ...Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

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