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ot: muss man die fehlerdiagnose bezahlen???

Themenstarteram 14. Januar 2005 um 19:44

um es gleich vorwegzunehmen: es handelt sich um meinen prae-volvo, ein englisches "qualitaetsprodukt". den faehrt jetzt meine frau. aber mir geht es weniger um das fahrzeug selbst als mehr um eine rechtsfrage.

die muehle ist letzten freitag liegengeblieben. sang- und klanglos. liess sich nicht mehr starten. aus die maus. hatte genug benzin drin, die batterie war in ordnung. habe mir die sache am wochenende mal angeguckt, bin aber kein kfz-mechaniker, also musste am montag der adac ran! das war auch ganz gut so, denn der nette mann in gelb hat innerhalb von 30 minuten auch nichts finden koennen. also wurde der wagen gleich mal zur naechstgelegenen fachwerkstatt geschleppt. wann genau die dann begonnen haben, sich mit dem problem zu befassen, weiss ich nicht. als sie jedoch am donnerstag morgen mit ihrem latein am ende waren, hat der hersteller (!) entschieden, dass das auto dann eben zu dem haendler geschleppt werden solle, der in der gegend der alteingesessenste und erfahrenste ist. heute mittag nun kam der anruf:

"auto fertig! alles wieder in ordnung. es war die zuendspule. 300 euro"

als meine frau mir das erzaehlt hat, habe ich sie natuerlich gleich gefragt, ob die verbindung irgendwie gestoert war. ich meine, eine zuendspule faellt sicher nicht mal eben vom himmel. aber 300 euro sind nicht nur ungefaehr 400 dollar sondern waren mal knapp 600 dm ... ihr erinnert euch noch?! jedenfalls bin ich dann heute abend mit hingefahren zum abholen, aber aus der werkstatt war keiner mehr da. also haben wir die rechnung UND das auto erstmal mitgenommen und werden am montag mal klaeren, was wir von der rechnung bezahlen werden und was nicht.

also nach meinem verstaendnis bringe ich ein auto in eine fachwerkstatt, um es reparieren zu lassen. wenn die zu bloed sind, den fehler zu finden, dann ist das doch nicht meine schuld. oder? was kann ich dafuer, dass die briten (damals uebrigens unter deutscher anleitung) ein auto gebaut haben, bei dem eine defekte zuendspule drei tage lang unentdeckt bleiben kann. auf der rechnung steht jedenfalls:

kompression pruefen 33,96

steuerzeiten pruefen 45,28

kraftstoffdruck pruefen 33,96

fehlerdiagnose, zuendspule ersetzen 144,65 (fremd)

alles netto zzgl. maerchensteuer. letzteres ist wohl die andere werkstatt gewesen. das hin- und hertransportieren des autos ist nicht berechnet worden. also ich finde ja schon die 144,65 euro + 16% recht unverschaemt fuer eine zuendspule. aber dafuer wuerde ich wahrscheinlich nicht extra 'nen rechtsverdreher belaestigen ...

was meint ihr?

ps. uebrigens hat uns der adac-mensch gebeten, ihm doch mal mitzuteilen, was es schlussendlich war, weil er sich diesen fehler nicht erklaeren konnte. ihm erschien das auto eigentlich erstmal technisch in ordnung zu sein. aber das tut ja letztlich wenig zur sache.

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22 Antworten

Re: ot: muss man die fehlerdiagnose bezahlen???

 

Zitat:

Original geschrieben von murcs

kompression pruefen 33,96

steuerzeiten pruefen 45,28

Hallo lieber murcs,

also ich bin auch kein Mechaniker, aber folgendes macht mich stutzig:

Wenn ein Auto nicht mehr anspringt, wieso prüft man Kompression und Steuerzeiten???

Kompression:

Kann von heute auf morgen eigentlich nicht futsch sein. Fehlt Kompression, sind entweder die Kolbendichtringe oder die Ventilsitze im Eimer. Beides sind schleichende Prozesse, die nicht von heute auf morgen zum Stillstand des Motors führen.

Sind die Ventilsitze im Eimer, so ist die Kompression futsch und der Motor hat einfach weniger Leistung (die Frage ist, ob man das unbedingt merkt)

Kolbenringe:

den Verschleiß der Kolbenringe merkt man am ehesten, ob der Ölverbrauch erhöht ist. Also auch ein schleichender Prozess, der nichts mit dem Anspringen des Motors zu tun hat

Steuerzeiten:

hä? was soll da nicht stimmen. Ich weiß nicht, welchen Rover Du meinst, ob der nun Zahnriemen oder Kette hat, aber die Steuerzeiten verstellen sich nicht so einfach. Wenn die Steuerzeiten anders sind, dann kann nur der Zahnriemen übergesprungen sein, oder die Kette. Beim Zahnriemen müsste der dann locker sein. Bei der Kette müsste der Kettenspanner im Eimer sein. Sowas kann aber nicht sein, das ist doch zu ungewöhnlich. Außerdem würden im Extremfall Kolben und Ventile in Berührung kommen, das hört man doch. Außerdem ist das ein mechanisches Problem, wenn ein Motor nicht anspring kann es eigentlich - im Normallfall- nur an zwei Sachen liegen: (wenn der Zahnriemén überspringt, dann meistens richtig und nicht nur um einen "Zahn")

1. Kraftstoffversorung

Die Prüfung der Benzindruckes finde ich O.K, das kanneine Ursache sein (Kraftstoffpumpe defekt, obwohl man die hört, wenn man bei eingeschalterter Zündung das Ohr an den Unterboden hält. In Zündschlüsselstellung II hört man da nämlich ein Summen)

2. Zündung:

Ich weiß nicht wie man das heute prüft. bei meinem Moped hab ich früher einfach die Kerze an den Motorblock gehalten und geguckt, ob ein Funke kommt. Heute geht das bestimmt noch einfacher, ich weiß nicht.

Also irgendwie hab ich den Eindruck, als ob sich die Werkstatt bissel dämlich angestellt hat. Ich bin auf die Meinung weiterer Motor-Talker gespannt.

Ciao,

Eric

ich habe gehoert dass man die werkstattarbeit in jedem fall zahlen muss. entscheidend ist wohl alleine der gute wille und versuch einen fehler zu beheben. letztlich muss noch nicht mal der fehler behoben werden trotzdem hat die werkstatt anrecht auf bezahlung.

ist für den endverbraucher reichlich blöd, aber leider leider....

 

gruss

bildeve ( .. der dir gerne was positiverse geschrieben hätte)

Mein Rechtsempfinden unterscheidet sich leider oft von geltendem Recht, dennoch würde ich sagen, dass es sich ja eigentlich um ein simples Problem handelt, das m.E. auch schnell gefunden werden müsste.

Wenn sich jemand also "blöde" anstellt, würde ich sagen, dass man es nicht bezahlen muss/sollte.

Ich würde meinen Kunden nie etwas in Rechnung stellen, das ich aus Blödheit verbockt habe!

Das es selbst der ADAC-Mensch nicht gefunden hat, macht mich aber doch ein wenig stutzig!?

Schwierige Situation, zumal es sich ja nicht um Deine Vertragswerkstatt handelt...

 

Gruß

Martin

Themenstarteram 15. Januar 2005 um 16:43

Zitat:

Original geschrieben von XC70D5

... zumal es sich ja nicht um Deine Vertragswerkstatt handelt ...

es handelt sich um eine vertragswerkstatt. die scheinen allerdings mehr von bmw zu verstehen. der haendler verkauft beides. witzigerweise ist das auto in DIE werkstatt geschleppt worden, wo vor ein paar wochen die jahresinspektion gemacht wurde. die kannten das auto also schon.

ob eine defekte zuendspule nun leicht zu finden ist oder nicht, vermag ich echt nicht einzuschaetzen. aber was kann ich dafuer, wenn ein auto sooo derart bescheuert konstruiert ist ...

Re: ot: muss man die fehlerdiagnose bezahlen???

 

Zitat:

Original geschrieben von murcs

also nach meinem verstaendnis bringe ich ein auto in eine fachwerkstatt, um es reparieren zu lassen. wenn die zu bloed sind, den fehler zu finden, dann ist das doch nicht meine schuld. oder? was kann ich dafuer, dass die briten (damals uebrigens unter deutscher anleitung) ein auto gebaut haben, bei dem eine defekte zuendspule drei tage lang unentdeckt bleiben kann. auf der rechnung steht jedenfalls:

kompression pruefen 33,96

steuerzeiten pruefen 45,28

kraftstoffdruck pruefen 33,96

fehlerdiagnose, zuendspule ersetzen 144,65 (fremd)

was meint ihr?

Hi Murcs,

was kann die Werkstatt dafür, dass Dein Auto so einen komischen Fehler hat?

Ich habe jetzt keine Ahnung ob das was die Werkstatt geprüft hat überhaupt sinnvoll ist, aber wenn wir davon ausgehen, dass es sinnvoll ist, musst Du es imho auch zahlen.

Ich bin in der EDV Branche tätig, da kommt es durchaus auch vor, dass man Fehler ewig sucht, und normalerweise auch in Rechnung stellt (wenn man sich nicht dumm angestellt hat, und das offensichtliche nicht übersehen hat).

Es gibt in der Regel gewisse Sachen, die man der Reihe nach testet, bis man die Ursache findet. Und die Fehlersuche wird normalerweise keiner umsonst machen.

Wie gesagt - ob das was die Werkstatt letztlich geprüft hat oder nicht sinnvoll ist oder nicht, müssen andere sagen.

Und wie Du selbst sagst - der ADAC Mensch war auch ratlos und wollte wissen was es letztlich war.

Gruß

Torsten

am 15. Januar 2005 um 22:42

Mein Freundlicher hat, wegen Startproblemen, einen Signalgeber im Getriebe (!!!) getauscht. Da der Fehler dadurch nicht behoben war, da das Schwungrad unrund lief, habe ich weder die Arbeit noch das Ersatzteil bezahlen müssen. Das nen ich mal einen hervorragenden Service. Habe allerdings innerhalb 4 Monaten 2 Autos da gekauft.

Gruß

Volwow

Themenstarteram 16. Januar 2005 um 10:47

Re: Re: ot: muss man die fehlerdiagnose bezahlen???

 

Zitat:

Original geschrieben von topi76

was kann die Werkstatt dafür, dass Dein Auto so einen komischen Fehler hat?

nichts. aber es eine vertragswerkstatt des fahrzeugherstellers. von der meine ich erwarten zu koennen, dass sie auf grundlage der verfuegbaren informationen - u.a. des menschen vom adac, zielgerichtet die fehlerquelle ausmacht.

Zitat:

Original geschrieben von topi76

Ich habe jetzt keine Ahnung ob das was die Werkstatt geprüft hat überhaupt sinnvoll ist, aber wenn wir davon ausgehen, dass es sinnvoll ist, musst Du es imho auch zahlen.

ich habe auch viel zu wenig ahnung von autos, um das einschaetzen zu koennen. deshalb frage ich ja hier in die runde, in der hoffnung, dass hier einer schlauer ist.

Zitat:

Original geschrieben von topi76

Ich bin in der EDV Branche tätig, da kommt es durchaus auch vor, dass man Fehler ewig sucht, und normalerweise auch in Rechnung stellt (wenn man sich nicht dumm angestellt hat, und das offensichtliche nicht übersehen hat).

aber der vergleich hinkt ein wenig. die meisten fehler am rechner beruhen doch eher auf anwender- oder anwendungsfehlern. wenn aber die festplatte nicht hochfaehrt, weil das netzteil einen defekt oder ein kabel 'nen wackler hat, laesst sich das recht einfach feststellen. eine defekte zuendspule klingt fuer mich als laien nicht nach "besonders schwer zu finden". aber vielleicht irre ich mich ja auch. der adac-mensch hat jedenfalls nicht besonders viele moeglichkeiten am strassenrand und natuerlich deutlich mehr erfahrungen mit ganz anderen marken ...

irgendwie sehe ich einfach nicht die verhaeltnismaessigkeit zwischen dem eigentlichen defekt und den kosten.

Ich hatte mal einen merkwürdigen Fehler bei meinem 480 Turbo, da durfte ich auch für die Diagnostik zahlen (Kompression, Zündung prüfen...). Das Auto kam nicht mehr auf Leistung, fuhr nur noch 120km/h. Nach tagelanger Suchaktion wurde ein verstopfter Auspuff als Ursache gefunden (Vorbesitzer hatte das Teil wohl nur im Kurzstreckenbetrieb, so dass das Kondenswasser im Auspuff nicht verdunstete und ordentlich Korrosionsschaden anrichten konnte)....

Sowas gibt es also auch bei Volvo, ob das so ganz klar rechtens ist, weiß ich nicht genau.

D5MÄN, wo bist Du?????????

Grüße Thomas

Themenstarteram 17. Januar 2005 um 8:28

kinders

 

gleich muss ich mit dem werkstattmenschen telefonieren. im prinzip mag ich ja fast nur die fremdkosten tragen. die haben doch offensichtlich die fehlerdiagnose inkl. teiletausch abgerechnet. weiss natuerlich nicht, ob die auf die untersuchungsergebnisse der ersten werkstatt aufbauen konnten. was meint ihr?

hallo murcs,

hab ein ähnliches problem mit meinem freundlichen- die ach so tolle automatic schaltet unsinnig vor sich hin!

mehrere sinnlose reparaturversuche, div. getauschte teile, sensoren und oele- ohne erfolg, mit viel vertaner zeit und mit 500 euronen-rechnung für versuche...

fehler noch da und rechnung noch offen- den volvo kann ich fast nicht mehr leiden!

lass mal hören wie es dir/euch jetzt ergeht

gruß carsten

ps. das startproblem <-10grad ist auch noch nicht klar- mal sehen wann/wenn es kälter wird...

Themenstarteram 18. Januar 2005 um 8:09

tja, carsten. es sieht ganz so aus, als muesste ich in den sauren apfel beissen. der chef der ersten werkstatt hat mich gestern angerufen und mir was vom pferd erzaehlt. lange rede kurzer sinn: er konnte mich davon ueberzeugen, dass sie - weil die zuendspule eben nicht GANZ hin war, sondern noch genuegend leistung fuer einen funken hergab - diesen fehler einfach nicht finden konnten. aufgrund der zeit, die der wagen in der werkstatt war, glaube ich ihm auch gern, dass die deutlich mehr stunden an dem wagen dran waren, als er mir schlussendlich abgerechnet hat. haetten wir ihm den wagen auf den hof stellen koennen mit der aussage "zuendspule ist hin", waere es deutlich billiger geworden. es taete ihm auch leid usw. usf. was soll ich machen? wegen 300 euro 'nen anwalt einschalten? ... und am ende doch zahlen muessen? ich glaube, das bringt es nun auch wieder nicht.

nun ja: shit happens.

Zitat:

Original geschrieben von 850R96

D5MÄN, wo bist Du?????????

Hier !!!!

Ich lese im Moment nicht ganz so viel mit (keine Zeit, muß mir noch die Freizeit für den 28.1. herausarbeiten..... :) ). Zur Sache kann ich folgendes erläutern:

Der Auftrag an die Werkstatt ist in rechtlicher Hinsicht ein Werkvertrag nach § 631 BGB. Der Unternehmer schuldet den "Erfolg" (also: Auto fährt wieder), der Kunde den Werklohn. Weil in der Regel ein fester Werklohn vorher nicht vereinbart ist, gilt insoweit § 632 Abs. 2 Satz 2 ("übliche Vergütung").

Das bedeutet, daß der Unternehmer die angemessene Zeit der Fehlersuche vergütet verlangen darf. Also gibt es keine generelle Antwort auf die vom murvs gestellte Frage.

Sicherlich darf sich ein Freundlicher nicht beliebig blöd anstellen und erst mal alle Baugruppen nach dem System "trial and error" austauschen. Eine Vernünftige Diagnostik ist erforderlich. Nur: letztlich beurteilen könnte das erst ein Sachverständiger im Vergütungsprozess. Stellt der fest, daß jeder Azubi im 2. Lehrjahr zwingend mal den Zündfunken kontrollieren muß, bevor er andere Sachen austauscht oder mit erheblichem Aufwand kontrolliert, dann hat der Freundliche schlechte Karten.

Also leider ein etwas unkonkrete Antwort von mir: es kommt wie immer darauf an. Vielleicht hilft es, mit dem Frdl. ein paar nette Worte zu wechseln. Oder zahl nur den Betrag, den Du für angemessen hälst. Dann muß der Frdl. entscheiden, ob er Dich wg. der fehlenden 100,00 € verklagt. Denn er ist in der Beweispflicht für die Angemessenheit des Werklohns. Die Verfahrenskosten werden aber in jedem Fall höher sein, als der Betrag um den es geht. Also hohes wirtschaftliche Risoko, daß man nur eingehan sollte, wenn eine Rechtsschutzversicherun ohne Selbstbeteiligung besteht (aber selbst dann eigentlich unsinnig in Anbetracht der Beträge, um die es geht, schließlich wollen Anwälte ja auch leben :D)

Gruß, Hagen

Zitat:

Original geschrieben von casu

ps. das startproblem <-10grad ist auch noch nicht klar- mal sehen wann/wenn es kälter wird...

D5?

Waren bei mir die Einspritzdüsen.

 

Gruß

Martin

am 18. Januar 2005 um 11:57

Zitat:

Original geschrieben von D5MÄN

 

Der Auftrag an die Werkstatt ist in rechtlicher Hinsicht ein Werkvertrag nach § 631 BGB. Der Unternehmer schuldet den "Erfolg" (also: Auto fährt wieder), der Kunde den Werklohn. Weil in der Regel ein fester Werklohn vorher nicht vereinbart ist, gilt insoweit § 632 Abs. 2 Satz 2 ("übliche Vergütung").

Das bedeutet, daß der Unternehmer die angemessene Zeit der Fehlersuche vergütet verlangen darf.

Die erste Werkstatt hat den geschuldeten Erfolg (Auto fährt wieder) doch gerade nicht herbeigeführt, den Vertrag also nicht erfüllt, und will das Geld für das Bemühen um den Erfolgseintritt. Warum besteht dann ein Vergütungsanspruch?

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