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OT: Rechtsfrage Autokauf

Themenstarteram 26. April 2004 um 4:45

Moin. Hab da mal ne nicht technische Frage. Hoffe, mir kann trotzdem weiter geholfen werden:

Hallo!

Ende Januar 2004 hab ich mir ein 12 Jahre alten E36er gekauft. Vorher stelle ich bei der Probefahrt ein Geräusch an der Hinterachse fest (wahrscheinlich Radlager). Mir wurde mündlich zugesagt, den Fehler zu beheben. Nach Übernahme stellte ich eine halbe Woche später fest, das das Geräusch immer noch da war. Ich war seid dem schon 2 mal im Auohaus und wurde immer abgewimmelt mit der Bgründung, das dieses normal sei. Nach Vorstellung des Fahrzeuges in einem anderen Autohaus wurde mir ein defektes Radlager mit hoher Wahrscheinlichkeit bestätigt (reparaturkosten pro Seite 250,- Euro). Der Wagen kostete noch 4500,-Euro. Was kann ich nun tun, um nicht auf den Kosten sitzen bleiben zu müssen? Normalerweise liegt das ja im Rahmen der Gewärleistung, zumal ich das ja bei der Probefahrt schon beanstandet habe und eine Kaufentscheidung war.

Danke schon im voraus für die Antworten.

MfG Rene

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17 Antworten

Hallo mcpai,

also es gibt hier 2 unterschiedliche Dinge zu erklären:

Zum einen die mündliche Absprache: die ist leider völlig wertlos für dich, denn hier bräuchtest du unbedingt was schriftliches.

Zum anderen ist da die Gewährleistungsgarantie: Ich weiss jetzt nicht, was alles von der Garantie abgedeckt wird, aber das findest du irgendwo in deinen Vertragsunterlagen. Ich hoffe, du hast das Auto nicht privat sondern von einem Autohaus gekauft?!

Sollten die sich jedoch weigern, hast du noch die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten frist vom Kaufvertrag wieder zurückzutreten.

Esit: ach so, ich sehe grad bereits ende januar gekauft, dann ist die frist natürlich schon vorbei.....

da würd ich gar nicht lang fackeln, gleich zum anwalt !

am 26. April 2004 um 8:05

Zitat:

Zum einen die mündliche Absprache: die ist leider völlig wertlos für dich, denn hier bräuchtest du unbedingt was schriftliches.

aber hallo! es gibt in deutschland einen mündlichen vertrag, also ist das erst mal ne gültige absprache,... nen schriftstück wäre nur aus beweisgründen hilfreich, da so wahrscheinlich aussage gegen aussage steht ohne zeugen! wenn du allerdings nen zeugen hast seh ich da kein problem das notfalls gerichtlich durchzusetzen!

radlager ist meiner meinung nach verschleissteil und nicht von der gewährleistung abgedeckt, aber das ist nur ne meinung, keine tatsache! kann auch anders sein!!!

rechtlich kannst du das auf 2 weisen angehn:

a) du hast nen zeugen und bestehst auf die vereinbarte reparatur (auch ohne zeuge möglich aber schwer durchzusetzen)

b) du wickelst das über die gewährleistung (wenn radlager darunter fällt)

Naja, mit dem mündl. Vertrag ist so ne sache.....

Es gibt ihn natürlich in Deutschland, aber nur bei einigen Dingen (z.B. eine Schenkung kann mündlich sein). Aber du hast halt immer das Problem der Beweislast, und da gilt in Dtl. "im Zweifel für den Angeklagten".

Also wird nahezu alles ohne Schriftstück schwer, ich denke auch mit einem Zeugen kommst du da nur teilweise weiter.

Am allerbesten eben mal einen Anwalt fragen - falls es dir um soviel geht.

Themenstarteram 26. April 2004 um 8:29

Also zur Klärung:

Wie gesagt, den Schaden hab ich schon bei der Probefahrt beanstandet. Somit fällt das auf jeden Fall unter der Gewährleistung.

Zum 2. hab ich immer meine Freundin als Zeugin bei gehabt. Zum dritten hab ich von dem Händler (so ziemlich das grösste Autohaus hier in der Stadt) einen Brief bekommen, das im Falle eines defektes, welches vom Geräusch herrührt, eine Reparatur durchgeführt wird. Allerding weiss ich nicht, was in seinen Augen ein Defelkt ist. Wenn das Rad abfällt vielleicht? Wenn das Radlager Geräusche macht, ist das für mich schon defekt. Und wie gesagt, ne Reparatur würde bei BMW pro Seite ca. 250,- Euro kosten, was nicht gerade wenig ist.

Das Problem bei der Geschichte ist, das der Händler sich strikt weigert, den Schaden zu reparieren. Auch lässt er mich nicht vom Vertrag zurücktreten. Somit steh ich natürlich auf dem Schlauch. Und da ich keine Rechtschutzvers. hab, weiss ich nicht, ob sich ein Weg zum Anwalt überhaupt lohnt.

Deswegen will ich wissen, wie ich am besten weiterhin vorgehen soll.

P.S. Ich hab ihn auch schon schriftlich eine Frist gesetzt, den Schaden zu reparieren oder mir schriftlich mitzuteilen, das weder etwas defekt noch verschlissen ist. Hab natürlich keine Antwort bekommen.

PLS HELP

Danke

MfG Rene

Themenstarteram 26. April 2004 um 8:33

Achso, und wegen der Beweislast hab ich mal gehört, das der Händler in den ersten 6 Monaten in der Beweisschuld steht. D.h. er muss mir beweisen,das da nix defekt ist. Allerdings macht er sich ja nicht mal die Mühe, da richtig nachzuschauen.

Daher weiss ich nicht, was ich noch machen soll. Ich kann ihn ja den Wagen nicht einfach auf den Hof stellen und sehen, was passiert. Ich bin auf ein Auto angewiesen und kann mir leider zusätzlich nicht noch eins leisten.

MfG Rene

also aus meiner sicht ist ein radlagerschaden auf jeden fall ein defekt!

Das du es bei der Probefahrt schon beanstandet hast ist ja OK, aber es ist, wenn ich dich richtig verstanden habe, nicht schriftlicher Bestandteil des Kaufvertrages geworden? Von daher trägst du wohl hier die Beweislast.

Aber wenn du sagst, er hat dich angeschrieben, dass er Schäden in Zusammenhang mit diesem Geräusch repariert, dann ist das doch super. Damit hast du ja deine rechtliche schriftliche Grundlage!

Edit: das mit den 6 Monaten sagt mir gar nix, hab ich noch nie was von gehört.

Themenstarteram 26. April 2004 um 9:12

Ja gut. Aber die Frage, wie ich mich denn nun weiter verhalten soll, bleibt trotzdem noch offen. Wie gesagt, er weigert sich ja. Und einen Weg zum Anwalt kann ich mir finanziell nicht leisten dank fehlender Rechtschutzvers.

MfG Rene

am 26. April 2004 um 9:13

geh zur verbrauchertzentral, da kriegst du für ca 8€ ne kleine rechtsberatung vorab, die sagen dir dann ob der weg zum anwalt lohnt!

zu den 6 monaten: grundsätzlich 2 jahre gewährleistung, in den ersten 6 monaten muss der verkäufer beweisen dass der defekt nicht schon beim kauf vorhanden war, danach muss der käufer nachweisen dass der defekt schon beim verkauf vorhanden war,...

da der verkäufer in beweisschuld steht (januar bis april sind weniger als 6 monate) und du ein schriftstück und einen unbefangenen zeugen hast (kein verwandter) die den sachverhalt untermauern seh ich da allerdings ganz klar das recht auf deiner seite,...

und da recht haben und recht bekommen 2 paar schuhe sind geh halt mal zur verbraucherzentrale und lass dich da zum weiteren vorgehen beraten! die verdienen nix am weiteren verlauf der sache und sind daher meiner meinung nach am objektivsten, während mancher anwalt direkt zu nem rechtsstreit rät um kohle zu machen!

Themenstarteram 26. April 2004 um 9:22

Ok. Werd ich mal versuchen. Wird zwar schwierig, da ich tagsüber arbeiten muss und mir für die sch... Karre nicht schon wieder frei nehmen kann, aber vielleicht findet sich ja n Weg.

Auf jeden Fall besten Dank für die Antworten

MfG Rene

Themenstarteram 26. April 2004 um 13:20

Eine Frage hätt ich aber noch. Was kann das kosten, wenn ich zum TUEV fahre und dir mir bestätigen sollen, das das Lager wirklich defekt ist? Oder machen die sowas gar nicht? Bei BMW verlangen die fürs Nachschauen allein schon 60,- Euro.

MfG Rene

am 26. April 2004 um 17:02

mhhh

nen hochoffizielles gutachten wird da teuer sein, deshalb klär erst mal bei der verbraucherzentrale ab ob du sowas brauchst!

ich bin der meinung: wenn dein auto nen problem hat in der gewährleistungsfrist soll der händler doch rausfinden was es ist, ist ja in seinem verantwortungsbereich!

Hi,

ein kurzer Besuch beim Anwalt incl. Anwaltsschreiben an das Autohaus mit Fristsetzung kostet ca. 50,-- Euro. Das Geld sollte man schon aufbringen, normalerweise lenkt das Autohaus dann umgehend ein.

Leider muß ich es jetzt sagen: Liebe junge BMW Fahrer, sicher macht ein BMW viel Spaß, man sollte aber auch nach Kauf und Unterhalt noch genügend Geld für`s Leben haben, nur so als Tipp.

Ansonsten wünsche ich Dir viel Glück und investier die 50,-- Euro, dann klappt das auch.

Gruß

kungfu

Themenstarteram 26. April 2004 um 18:19

Mein lieber KungFu. Erst mal danke für die Antwort. Werd erstmal zur VErbraucherzentrale gehen und wenn das nicht fruchtet, mal einen Anwalt um Rat fragen. Nein kann man ja immer noch sagen.

Aber erstens zähle ich mich mit meinen 28 Jahren garantiert nicht mehr zur jungen Angeberfraktion. Zweitens hab ich mir ein BMW gekauft, weil ich aus Erfahrung weiss, das diese Autos recht zuverlässig sind (hatte vorher n E30 und nen E21). Und am Geld soll es nicht fehlen. Hab einen recht gut bezahlten Job. Obwohl ich mir 250,- bis 500,- Euro auch nicht ohne weiteres aus dem Ärmel schütteln kann.

Mir geht es hier nur darum, meine hartverdienten Taler nicht für Sturrheit von anderen auszugeben, nur damit diese sich an mir bereichern können. Und mich dann noch als Dussel abzustempeln lass ich mich auch nicht gerne ( <-- ging nicht an dich, sondern an den sch... Autohändler).

In diesem Sinne

MfG Rene

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