1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. TT
  6. TT 8N
  7. OT: Rücktritt vom Kaufvertrag

OT: Rücktritt vom Kaufvertrag

Audi TT 8N
Themenstarteram 1. März 2007 um 13:53

servus Freunde...

ich brauch mal eine kurze Rechtsberatung. Ich weiss ist hier ein bissel Off-Topic, aber vielleicht könnt Ihr hier trotzdem was (richtiges) dazu sagen.

Fall:

Meine Freundin hat einen Kaufvertrag für ihr neues AUto (k)ein TT, jaul) abgeschlossen. JEtzt hat sie aber aus verschiedenen Gründen (lange Lieferzeit, AUsstattung) den Vertrag nach 5 Tagen, schriftlich mit Einschreiben gekündigt.

Heute 2 Wochen nach Vertragsabschluss kommt ein Einschreiben welches bei der Annahme dem Postmenschen unterzeichnet werden musste. Darin die Bestätigung des Kaufvertrags, welche der Handler mit diesem Einschreiben quasie als bestätigt sieht.

Nachdem ich heute bei diesem s.g. Händler angerufen habe, besteht er quasi auf seinem Vertrag...von der Kündigung nach 5 Tagen will er nix wissen/bzw. nicht gelten lassen. Sein Verhalten am TElefon war auch dementsprechen - bei meinem 3ten Anruf hatt er schon nicht mehr abgenommen. (btw. ich war höflich geblieben ;-)

Was meint Ihr...muss meine Freundin jetzt diese AUto kaufen ? (Kann ich mir nicht vorstellen)

Wie ist zu verfahren, wenn der Händler sich stur stellt und auf den Vertrag besteht ?

danke vorab schonmal

tom

Ähnliche Themen
35 Antworten
am 1. März 2007 um 13:57

Re: OT: Rücktritt vom Kaufvertrag

 

Zitat:

Original geschrieben von tt-tom123

JEtzt hat sie aber den Vertrag nach 5 Tagen, schriftlich mit Einschreiben gekündigt.

Fax ihm den datierten und unterschrieben Beleg zu, fertig...

Wie wurde der Vertrag denn geschlossen (Fernabsatzgesetz?)?

Normalerweise würde ich sage: keine Chance (Ihr werdet den Vertrag wohl erfüllen müssen).

Wenn Ihr das nicht wollt, dann mit dem Händler eine Entschädigung für den Rücktritt vereinbaren.

Wenn Ihr Euch nicht einigen könnt wird der Händler wohl auf Erfüllung des KV klagen.

Kann natürlich sein, dass der Vertrag Rücktrittsklauseln enthält. Dann sind die erwähnten Fristen natürlich einzuhalten.

am 1. März 2007 um 13:59

@Steysi - Beim kauf eines Neuwagens is IMMER eine Zweiwochenfrist im Vertrag berücksichtigt.

ein "neues Auto" muss ja nicht unbedingt ein Neuwagen sein. Aber wie gesagt, es hängt von der genauen Umständen der Vertragsschließung ab.

Themenstarteram 1. März 2007 um 14:05

Es ist ein "Neuwagen"...also vom Werk..plus überführungskosten etc.pp

 

ich hab den Vertrag jetzt nicht hier...Kann sein das das so ein Schlitzohr ist und in dem Vertrag keine Rücktrittsklauseln festgelegt hat.

Das was mir dazu eingefallen ist war, daß man "immer" ein Rücktrittsrecht von 2 Wo. hätte, auch wenns nicht vertraglich festgelegt wurde. (Stimmt das ??)

Ich kann mir den Vertrag erst heute abend genauer anschauen, aber Sie ist nat. ziemlich aufgelöst und sieht jetzt schon Anwaltskosten auf sich zukommen.

EDIT ---------

am 1. März 2007 um 14:10

Zitat:

Original geschrieben von tt-tom123

Das was mir dazu eingefallen ist war, daß man "immer" ein Rücktrittsrecht von 2 Wo. hätte, auch wenns nicht vertraglich festgelegt wurde. (Stimmt das ??)

Hast du meine Antwort nicht gelesen?

Es wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss eines Vertrags mit einem Unternehmer gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Themenstarteram 1. März 2007 um 14:12

@burnoutTT...doch habs gelesen ! Das beruhigt ja auch (ein bissel)

MErci

am 1. März 2007 um 14:21

Aber komplett kann ich die "Angst" nicht nehmen, da mir die Rechtslage auch nicht zu 100% klar ist. Mein Statement basiert "lediglich" auf eigener Erfahrung, da jedes von mir gefahrene Fahrzeug (mittlerweile der 7.) ein Neuwagen war und IMMER das 14 tägige Widerrufsrecht als Vertragsbestandteil aufgeführt wurde.

meines Wissens gibt es kein gesetzlich verankertes Rücktrittsrecht.

Anderes sieht es bei einer Finanzierung aus. Siehe z.B.:

http://www.motor-talk.de/t1127637/f12/s/thread.html

am 1. März 2007 um 14:32

Ich kann dir gerne die Kaufverträge vom SL, Boxster, TT und co. zuschicken, da stehts schwarz auf weiß drin und die waren weder geleast noch finanziert.

Bei unseren Firmenwagen hingegen hast du recht - im Leasingvertrag steht jedes mal drin das der Vertrag nur zustande kommt, wenn a) die Bonitätsprüfung positiv war und b) die 14 tägige Widerrufsfrist ablaufen ist.

am 1. März 2007 um 14:34

Zitat:

Original geschrieben von steysi

meines Wissens gibt es kein gesetzlich verankertes Rücktrittsrecht.

Anderes sieht es bei einer Finanzierung aus. Siehe z.B.:

http://www.motor-talk.de/t1127637/f12/s/thread.html

Genau so hab ich das auch auf die Schnelle mit Google rausgefunden. Ist es kein Ratenzahlungsgeschäft, oder ist man nicht auf irreführende Werbung reingefallen, muss der Verkäufer nicht zurücktreten, nur, wenn er es will, aus Kulanz oder so.

Mehr Infos mit Google, und wenn Du, tt-tom123, eine kleinste Chance wahren willst, solltest Du Beistand bei einem Rechtsberater suchen.

Grüße + viel Glück, Stefan

PS: Ich bin da eher skeptisch ...

Themenstarteram 1. März 2007 um 14:40

hmm...bei mir war die Suche hier wieder gerade "out of order" ABer danke für den Link

Rechtsbeistand wird heute mittag noch aufgesucht.

Wollte sie halt nur etwas beruhigen...aber ist wohl doch noch nicht ganz ausgestanden.

Danke erstmal für Eure schnellen Antworten ! *Merci

am 1. März 2007 um 14:41

Locker bleiben - wie gesagt, in meinen Verträgen stand es immer drin. Egal ob der von Audi, BMW, Mercedes oder wem auch immer.

Also Tom, zieh dir heute Abend erst mal den Vertrag rein - steht es nicht drin, kontaktiere einen Anwalt und befrage ihn bzgl. der Rechtslage.

Sollte der Händler es trotzdem auf biegen und brechen durchziehen wollen, würde ich ihn ins offene Messer laufen lassen. Nen Wagen ist aufgrund schwerwiegender Mängel ganz schnell via Gerichtsurteil gewandelt oder zurückgegeben. ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen