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Ot-stvo§

Themenstarteram 19. Dezember 2004 um 0:19

Ich wollte nur mal von euch hören ob ich dass richtig verstanden habe: Das Abgeschleppte Fahrzeug braucht also keine Zulassung?!

Danke schon mal für die Antworten.

http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.php

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38 Antworten

So wie ich das verstanden habe, braucht das Fahrzeug dann keine Zulassung, wenn es betriebsunfähig ist und nur zum Zweck einer Reparatur oder Endsorgung bewegt werden soll....

Themenstarteram 19. Dezember 2004 um 13:51

Danke.

keilriemen ausbauen und schon is das ding betriebsunfähig :)

Themenstarteram 19. Dezember 2004 um 13:59

Der Kühler und die Stossstange liegen Kaputt auf der Rücksitzbank.

Ich hoffe dass reicht:p

Najam die Stossstange reicht nciht, aber der Kühler sollte schon reichen. Ansonsten einfach die Zünkabel abbauen, dann ist das Auto unmissverständlich nicht fahrtüchtig. Weil, ohne Kühler gings ja (zumindest kurzzeitig) schon...

seid ihr euch sicher, dass das rechtlich ok ist?

es steht zwar so in dem artikel, aber ich bekam von der polizei gesagt, dass das abgeschleppte fahrzeug immer angemeldet sein muss... (wegen versicherung etc)

ohne anmeldung würde nur der transport per anhänger in frage kommen.

was ist jetzt richtig?

das abgeschleppte auto ist beim abschleppen mit dem abschleppenden auto mitversichert! :)

ok.

also ist das abschleppen von nicht angemeldeten autos also rechtlich ok, wenn sie nicht betriebsfähig sind?

laut dem link ja

ja. hat mich auch sehr gewundert :)

am 19. Dezember 2004 um 15:18

Naja also ich hab letztens mal deswegen bei der Polizei gefragt und die haben mir da was anderes gesagt und in der Fahrschule hab ich das auch anders gelernt! Man schleppt ja schließlich nur kaputte Fahrzeuge in die nächste Werkstatt wenn sie liegen geblieben sind und ich hab noch nie ein nicht zugelassenes Auto gesehen das liegen bleibt!

Es gibt aber glaube ich noch einen Unterschied zwischen abschleppen und schleppen!

doch es ist so! man denke an die abschleppenwagen...

am 19. Dezember 2004 um 15:29

Ja aber Abschleppwagen schleppen auch nur liegen gebliebene bzw. verunfallte Autos ab und die sind auch imer angemeldet. Außerdem läuft wenn überhaupt nur eine Achse des abzuschleppenden PKW mit! Und wenn man ein Auto so Abschleppt rollt es komplett hinterher!

Ich hatte das gleiche Problem, mein Auto hatte keine AU-Bescheinigung und ohne die wollte die mein Suto nicht zulassen, aber woher ne AU bescheinigung wenn man mit dem Auto nicht in die Werkstatt fahren kann? Ich hab extra gefragt ichh darf den Wagen nicht abschleppen und ich kann auch nicht einfach nur nen Zündkerzenstecker abziehen und ihn dann abschleppen!

doch kannst du!

wie ist es mit den autos die zwangsstillgelegt werdn und dann abgeschleppt?!

Ich denk mal die Grünen kennen sich auch nicht wirklich aus!

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