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OT: Urteil Vollkasko auf Rennstrecke

BMW 3er E46
Themenstarteram 9. November 2004 um 12:39

In der letzten Capital fand ich ein interessantes Urteil. Da ich selbst in den nächsten Wochen ein paar verschiedene Trainings plane, hatte ich mir genau diese Frage gestellt... Vielleicht interessiert es ja einige von Euch auch. ;)

In der Capital 22/04 steht:

Sicherheitstraining

Eine Vollkaskoversicherung hat auch dann den Schaden zu übernehmen, wenn dieser bei einem Sicherheitstraining auf einer Rennstrecke zu Stande kommt (OLG Karlsruhe, 12 U 85/04)

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14 Antworten

besondere beachtung sollte hier das wort

sicherheitstraining

finden

Genau - nicht (Renn-)Fahrertraining!! ;)

Gruss

Timmi B.

Denn bei reinen "Autorennen" gilt dann z.B. das:

Zitat:

Keinen Versicherungsanspruch bei Autorennen

 

Gericht: BGH Karlsruhe

Aktenzeichen: VI ZR 321/02

 

Bei sportlichen Veranstaltungen haben die Teilnehmer weder gegenseitigen Schadensanspruch, noch muss eine Haftpflichtversicherung eintreten. Auf diese Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe machen die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV) aufmerksam. In dem zu Fall ging es um eine von einem Porsche Club veranstaltete "Gleichmäßigkeitsprüfung". Nach dem Reglement der Veranstaltung mussten die Teilnehmer innerhalb von 20 Minuten zwei beliebige Runden in der absolut gleichen Zeit zu fahren. Bei der Wertung wurde pro 1/100 Sekunde Abweichung ein Punkt abgezogen, bei Punktgleichheit entschied die höhere Anzahl der Runden und dann die höhere Durchschnittsgeschwindigkeit. Zum Unfall kam es, als ein Fahrer versuchte, ein anderes Fahrzeug in einer Schikane links zu überholen. Dabei drehte er sich und beschädigte das andere Fahrzeug erheblich. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers sollte nun 25.000 Euro zahlen und weigerte sich. Der BGH gab der Versicherung nun Recht. Es handelte sich bei der Veranstaltung um ein "Rennen", weil der Erfolg des einzelnen Teilnehmers darauf ausgerichtet war, Höchstgeschwindigkeiten zu erzielen. Die Klage gegen den Haftpflichtversicherer war deshalb schon unbegründet, weil er sich auf einen sogenannten Risikoausschluss in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) berufen kann. Der BGH betonte, dass Teilnehmer an einem sportlichen Kampfspiel, wie etwa einem Fußballspiel, grundsätzlich Verletzungen in Kauf nehmen, die auch bei regelgerechtem Spiel nicht zu vermeiden sind. Es verstößt gegen das Verbot des treuwidrigen Selbstwiderspruchs, wenn der Geschädigte den Mitspieler in Anspruch nimmt, obschon er in dieselbe Lage hätte kommen können. Anderes gilt nur, wenn der Mitspieler in erheblicher Weise gegen die Regeln des Wettkampfs verstoßen hat. Diese Grundsätze gelten allgemein für alle Wettkämpfe mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential gelten, so der BGH weiter. Auch für Rennveranstaltungen.

Viele Grüße, Thomas

 

Und viele neue Erkenntnisse beim Sicherheitsraining - das lohnt sich wirklich! :)

Themenstarteram 9. November 2004 um 13:04

Für mich war der interessante Punkt dieses Urteils der, dass auch auf einer Rennstrecke, die normalerweise ausgenommen ist, der Versicherungsschutz besteht.

Dass es sich dabei nicht um irgendwelche Rennen handeln kann, ist wohl selbstverständlich. ;)

Ja - richtig, die Fahrsicherheitstrainings erfolgen ja meistens auch auf "Rennstrecken" z.B. Lausitzring, dort allerdings auf einem seperaten Testoval der Dekra.

Du bekommst allerdings vorher in der Einweisung noch ein Schriftstück, in dem die Haftungsgrundsätze bei Schäden geklärt werden.

Der Veranstalter schließt darin i.d.R. seine Haftung aus.

 

 

Viele Grüße, Thomas

Kann man für das Fahren auf Rennstrecken denn eine seperate Vollkasko abschließen? Möglicherweise direkt an der Strecke?

Zitat:

Original geschrieben von IQ-Man

Kann man für das Fahren auf Rennstrecken denn eine seperate Vollkasko abschließen? Möglicherweise direkt an der Strecke?

Du meinst so eine "Ein-Tages-Vollgas-Vollkasko"?

Wohl kaum, oder die Tagesprämien müssten im Bereich des Zeitwertes des Autos liegen.

Sonst könnte da ja jeder kommen, nen Hunderter für die Versicherung zahlen, seinen nagelneuen M5 schrotten und vom Versicherungsgeld gleich nen neuen bestellen. Da wäre die Versicherung schneller pleite, als Du ne Runde auf der Nordschleife gedreht hast...

Nuja.. wenn man in Urlaub fährt, kann man sich auch für wenige Euros beispielsweise ne ein monatige zusätzliche Auslandskranken- und Unfallversicherung abschließen.

Zitat:

Original geschrieben von IQ-Man

Nuja.. wenn man in Urlaub fährt, kann man sich auch für wenige Euros beispielsweise ne ein monatige zusätzliche Auslandskranken- und Unfallversicherung abschließen.

Genau.

Und bei einer möglichen "Ein-Tages-Vollkasko" könnte man Mißbrauch durch eine entsprechende Ausgestaltung des Kleingedruckten unterbinden.

Der Unterschied ist wohl, daß man kaum freiwillig im Urlaub krank wird oder einen Unfall macht, zumal man dann immer noch einen Schaden davonträgt; Man bekommt ja nur die Behalndlungskosten ersetzt (zum Teil auch nicht vollständig) und nicht den entgangen Urlaub.

Bei einem Auto wäre es aber für viele von Vorteil, wenn der zum Zeitwert erstattet würde, gerade bei hochwertigen Gebrauchtwagen in diesen Zeiten der beste Verkauf. Dank moderner Sicherheitssystem müßte man bei dem 'Fahrfelher' auch nicht gleich mit schlimmsten körperlichen Folgen rechnen und sowas läßt sich dann auch mit den besten Vertragsklauseln nicht verhindern.

mein Schwiegervater ist selber Versicherungskaufmann und fährt schon seit über 20Jahren Rennen.Bei Gleichmässigkeitsveranstaltungen hat man den normalen Vollkaskoschutz,falls man den Wagen selber beschädigt.Bei hochwertigen Autos macht das die Versicherung in der Regel aber nur einmal mit und dann wird die Kasko gekündigt.

Ein Kollege von ihm hat vor 1 Monat seinen neuen GT3 geschrottet und von der Versicherung anstandslos die volle Summe erhalten.

Zitat:

Original geschrieben von Holt

Dank moderner Sicherheitssystem müßte man bei dem 'Fahrfelher' auch nicht gleich mit schlimmsten körperlichen Folgen rechnen und sowas läßt sich dann auch mit den besten Vertragsklauseln verhindern.

Schlimme körperliche Folgen mit Vertragsklauseln verhindern? Da kann ich dir irgendwie nicht ganz folgen. Verhindert werden die schlimmen körperlichen Folgen doch wohl einzig und allein dank der modernen Sicherheitssysteme.

am 9. November 2004 um 20:45

Auf der Nordschleife hat man während der Touristenfahrt vollen Versicherungsschutz - die Nordschleife gilt dann als einspurige Landstrasse und Einbahnstrasse. Man muss sich aber an die Tempolimits halten :-)

Dieses Jahr hat die Polizei z.B. das rechtsüberholen auf der Nordschleife mit Punkten geahnted. Es wurde sogar aus einem Polizeihelikopter gefilmt.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Schlimme körperliche Folgen mit Vertragsklauseln verhindern? Da kann ich dir irgendwie nicht ganz folgen. Verhindert werden die schlimmen körperlichen Folgen doch wohl einzig und allein dank der modernen Sicherheitssysteme.

Natürlich nicht die körperlichen Folgen, sondern daß Leute Unfälle mutwillig herbeiführen.

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