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OT: Wurde der §17 Abs. 3 StVO geändert?

Volvo S60 1 (R)
Themenstarteram 25. Januar 2010 um 9:08

Moin Elch-Treiber,

Nachdem ich mich ja schon fast daran gewöhnt habe, dass hundertausende von Autofahrern mit den Proll-Lampen, den Nebelscheinwerfern in der Gegend herumfahren und den Gegenverkehr damit nerven und blenden, sind mir nun am WE auch zwei Polzeiwagen entgegen gekommen, die ebenfalls meinten, bei klarsten Verhältnissen diese Sch...dinger anzuhaben.

Gemäß meiner Kenntnis steht doch im § 17 Abs.3 StVO eindeutig drin:

Zitat:

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein

Oder hat sich da etwas geändert?????

Beste Antwort im Thema

kein Unterschied...aber seit wann blenden die NWS?

und man sollte diesen §, besonders Satz (1), mal einigen um die Ohren hauen bei dem Wetter....die Leute machen im Idealfall mal grad die Scheiben frei, die Leuchten werden aber schon gerne vergessen. Da nützt das Einschalten des Lichts nix mehr, wenn alles mit Schnee abgedeckt ist.

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am 25. Januar 2010 um 9:35

Genau so ist es; vgl. hier!

 

so long

Themenstarteram 25. Januar 2010 um 9:39

Zitat:

Original geschrieben von TQ7

Genau so ist es; vgl. hier!

 

so long

Ja und wo ist da nun der Unterschied zu der von mir geposteten Norm? Da steht genau das gleiche...

kein Unterschied...aber seit wann blenden die NWS?

und man sollte diesen §, besonders Satz (1), mal einigen um die Ohren hauen bei dem Wetter....die Leute machen im Idealfall mal grad die Scheiben frei, die Leuchten werden aber schon gerne vergessen. Da nützt das Einschalten des Lichts nix mehr, wenn alles mit Schnee abgedeckt ist.

am 25. Januar 2010 um 11:53

Zitat:

Original geschrieben von S80-Cruiser

Zitat:

Original geschrieben von TQ7

Genau so ist es; vgl. hier!

 

so long

Ja und wo ist da nun der Unterschied zu der von mir geposteten Norm? Da steht genau das gleiche...

Eben kein Unterschied :) Genau so ist es - genau so, wie Du die Rechtsnorm zitiert hast, ist sie auch aktuell gültig.

Sorry, wenn ich mich vielleicht unklar ausgedrückt habe ...

 

so long

Vollkommen richtig, Nebelschweinwerfer sind nur "bei starker Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee oder Regen" erlaubt. Aber blenden tun sie m.E. nicht. Erstens weil sie bei fast allen Autos unter der Stoßstange montiert sind, also nicht direkt die Augen der Entgegenkommenden anstrahlen. Und zweitens weil deren Streuscheiben schon so ausgelegt sind. Wenn sie andere Verkehrsteilnehmer blenden würden, dann gäbe es bei Nebel auch Eigenblendung (schalte mal bei dichtem Nebelbank das Fernlicht ein, dann erkennst du den Unterschied sofort!).

Was dagegen in jeder Lage echt blendet und nervt, sind die Nebelschlussleuchten :D

Der Fred wäre event. auch was für unseren XC90er ! 

Event. kann er hier nochmal mehr Unklarheit durch weitere §§ reinbringen !  ;):D

 

Gruß

Haeken

fragt sich, wie sich das ganze mit dem Abbiegelicht der Nebelscheinwerfer verträgt....

eventuell Tagfahrlicht ?

Kenne die Gesetzeslage in D zu wenig aber im Ösiland darf ich die Zusatzscheinwerfer gedimmt als Tagfahrlicht nutzen. (60% wenn ich mich richtig erinnern kann)

Hatte das bei meinem Ex-Vectra so programmieren lassen

Grüsse Mike

Themenstarteram 25. Januar 2010 um 12:56

Also, ich weiß ja nicht ob ich der einzige bin, oder ob einfach nur bei mir in der Gegend überproportional viele Leute mit falsch eingestellten Nebelscheinwerfern herumfahren, aber MICH blenden definitiv so einige die damit rumgurken.

Und die, zusätzlich zu den anderen, welche schon durch falsch eingestelltes Abblendlicht blenden, nerven einfach nur fürchterlich.

Aber, auch wenn sie nicht blenden sollten, stellt es eine Ordnungswidrigkeit da. Und ich war halt verwundert, dass selbst die Polizei damit rumfährt, was mich ja zu der Frage brachte, ob sich was geändert hätte. Aber dann sind anscheind jenige welche Beamte einfach auch nur unwissend und finden Nebelscheinwerfer cool.

am 25. Januar 2010 um 13:07

Zitat:

Original geschrieben von Haeken

Der Fred wäre event. auch was für unseren XC90er ! 

Event. kann er hier nochmal mehr Unklarheit durch weitere §§ reinbringen !  ;):D

Ach, menno, ich kann mich doch hier nicht um jedes Kinkerlitzen kümmern ;) :p

Klar, gemäß Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Nr. 73 könnte das mit einer Verwarnung und einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 EUR geahndet werden. Ordnungswidrigkeiten müssen aber nicht geahndet werden. Ergo, nix is.

Oder, halt, Moment, eine Idee habe ich noch: Wenn Du die Polizei nochmal siehst, dann fahr ihnen einfach hinterher und bitte sie ihre Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Das ist immer noch am effektivsten von allen nutzlosen Varianten :D Nimm ein bisschen Geld mit..... die finden bestimmt etwas an Deinem Auto :D :D :p ;)

Gruß

xc90er

P.S.: Es ist egal ob sich an der StVO etwas geändert hat. Heute gilt die StVO von heute :)

Zitat:

Original geschrieben von EmeraldBay

Was dagegen in jeder Lage echt blendet und nervt, sind die Nebelschlussleuchten :D

Volle Zustimmung. Die Dinger müssten sich ab einer bestimmten Geschwindigkeit, (80/100 km/h ?) automatisch ausschalten, das wäre mal ein Anfang. Wenn jemand schneller fährt ist die Sichtweite ja wohl größer 50 Meter, also Funzel aus.

Gruß

Hagelschaden

ein ganz Großer ;) hier im Forum hatte mal als Signatur den Satz:

"Bei MT findest Du Probleme, von denen Du vorher gar nicht wußtest, dass es sie überhaupt gibt"

...oder so ähnlich.

Ich schließe mich ausdrücklich an!

Gruß

Frank - der seit Jahren einen Kopfschüttelsmiley sucht

am 25. Januar 2010 um 14:15

also ich finde mit nsw ist noch halbwegs ok... schlimmer sind diese xenon-nachrüster....... so golf 3 mit xenon oder passat 35i..... schön son ebay kit drin und gut ist... ich finde darauf sollte eher geachtet werden also diese tiefer angebauten nsw...

mfg

die NSL darf nur bis max 50km/h genutzt werden. Die Leuchte sollte nicht bei 100km/h ausgehen, sondern das Auto sollte mit eingeschalteter NSL max 50km/h fahren (Speedlimiter) :D

zu den NSW: mich blenden die aba! Und wenn mir nachts bei klarer Sicht einer mit eingeschalteten NSW entgegenkommt, dann mach ich ihm mit meinem Bi-Xenon den Innenraum hell. Aber sowas von! :p

Begründung: wenn einer bei klarer Sicht NSW braucht um gut zu sehen, dann gehe ich davon aus, dass er mich höchstwahrscheinlich übersieht und ich ihm meine Position "mitteilen" muss. :D

Übrigens, die mit dem eingeschalteten NSW sind nicht die alten Opis mit den schlechten Augen, sondern die, die gerade ihre Fahrerlaubnis haben, kaum übers Lenkrad gucken können (Sitz unterste Position) und den Arsch der Hose in den Kniekehlen hängen haben :D

 

so, jetzt isses raus! :)

Grüße,

Eric

Zitat:

Original geschrieben von Eric E.

..... 

sondern die, ..... und den Arsch der Hose in den Kniekehlen hängen haben :D

 

so, jetzt isses raus! :)

 

Grüße,

Eric

Endlich mal einer, der die Sache beim Wort nennt !!!  :D;)

Und möchtest du uns damit sagen, dass du kein schönes Maurerdekoltee hinten hast ?  :confused::cool:;)

 

Gruß

Haeken

ohne Dekoltee und mit Arsch in Hose unterwegs........

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