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Pajero Leasing - Nie wieder !!

Mitsubishi
Themenstarteram 1. Februar 2006 um 19:43

Habe vor drei JAhren einen Mitsubishi Pajero 3,2 DI geleast, jetzt läuft der Vertag aus und die Mitsubishi-Bank lehnt die Rücknahme des Fahrzeuges ab. Tja, der Absatz des FAhrzeuges hat sich bedingt durch die neue Besteuerung so sehr verschlechtert, daß kein Händler dieses Fahrzeug mehr zurück nimmt bzw. veräussern kann.

Das ist der größte Scherz den ich je gehört habe.

Ich kann nur jedem empfehlen - kein Fahrzeug über die Mitsubishi Hausbank zu leasen.

Biete dieses Fahrzeug jezt zum Restkaufwert an, Hauptsache das Auto kommt vom Hof.

Tja, bin Greenhorn, aber Danke für die teilweise "netten" Antworten !!!

Also, 5-türig, silber-met. , fast 90.000 km gelaufen, Restkaufwert 22.703,00 €. Ansonsten schickt mir eine Mail zimmigabi@web.de

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25 Antworten

aha,

und jetzt ?

erwartest du deine PN , eine Email oder ein Einschreiben ???

Sollen wir und sie Bilder des Autos das DU verkaufen möchtest selber malen oder die Daten aus den Finger ziehen ?

Ich finde es immer klasse wer hier wo irgendwelche Autos veräußern möchte weder konkrete Kontakt Daten Bilder und sonstige Informationen bereit zu stellen

also viel glück mit deinem Pajero ( der übrigens ein sehr schönes Auto ist) den du auf diese Weise und sehr schwer verkauft bekommst....

Der Pajero ist toll, bis auf den namen ;)

Und wenn du Frust ablassen willst, dann doch bitte woanders, zum beispiel bei der Mitsubishi Zentrale, oder beim Anwalt!

Edit: Und tanke für den Tipp mit dem Leasing, aber ich kaufe meine Autos für gewöhnlich von dem Geld, dass ich habe. Auch wenn das längeres Sparen bedeutet, dann kann sowas nicht passieren! :)

Re: Pajero Leasing - Nie wieder !!

 

Zitat:

Original geschrieben von Walesko

Biete dieses Fahrzeug jezt zum Restkaufwert an, Hauptsache das Auto kommt vom Hof.

Zunächst einmal herzlich willkommen im Forum.

Warum willst du dich jetzt nach 3 Jahren unbedingt von dem Wagen trennen? Wenn die Qualität stimmt, wäre es sinnvoller den Wagen zum Restkaufwert selbst zu übernehmen und weiterzufahren.

am 1. Februar 2006 um 23:11

Kann er sich doch wegen der neuen Besteuerung nimmer leisten ;)

Zitat:

Original geschrieben von D-Mann

Kann er sich doch wegen der neuen Besteuerung nimmer leisten ;)

Die Besteuerung ist Peanuts im Vergleich zu dem Verlust, der durch Verkauf zum Restkaufwert realisiert würde.

am 2. Februar 2006 um 12:57

Re: Pajero Leasing - Nie wieder !!

 

Zitat:

Original geschrieben von Walesko

Habe vor drei JAhren einen Mitsubishi Pajero 3,2 DI geleast, jetzt läuft der Vertag aus und die Mitsubishi-Bank lehnt die Rücknahme des Fahrzeuges ab. Tja, der Absatz des FAhrzeuges hat sich bedingt durch die neue Besteuerung so sehr verschlechtert, daß kein Händler dieses Fahrzeug mehr zurück nimmt bzw. veräussern kann.

Das ist der größte Scherz den ich je gehört habe.

Ich kann nur jedem empfehlen - kein Fahrzeug über die Mitsubishi Hausbank zu leasen.

Biete dieses Fahrzeug jezt zum Restkaufwert an, Hauptsache das Auto kommt vom Hof.

Hallo,

wie hoch ist der Restkaufwert und um welche Version handelt es sich (3- oder 5-türer)?

Wenns möglich ist, ein Paar Bilder ins Forum oder per Mail.

MfG

H.-W Stein

@ h-w stein

Steht doch oben im thread

5 türig,silber 90000km

22.703 € restkauf :)

Themenstarteram 2. Februar 2006 um 16:06

Danke, kannst Deine Krallen wieder einfahren !!

Bestandteil und tieferer Sinn von Leasingverträgen ist, dass die Bank das Fahrzeug zurücknimmt. Ein Restkaufpreis wird gar nicht ausgewiesen höchsten ein Restwert in %. Dies auch nur dann, wenn es sich um einen Restwertvertrag ( selten ) und nicht um einen KM vertrag ( meistens ) handelt. Eigentümer des Fahrzeugs ist die Leasingbank, die ein geleastes Fahrzeug quasi leihweise an den Leasingnehmer / Kunden überlässt.

Bist Du sicher, dass es sich nicht um eine 3 D FINANZIERUNG mit Restkaufpreis handelt ?

In diesem Falle müsstest Du bei Kaufabschluss eine Rückkaufvereinbarung des Händlers über eine der Laufleistung entsprechende Summe bekommen haben.

Ausserdem bist Du der rechtliche Eigentümer.

Aufgrund der Rückkaufvereinbarung MUSS der Händler das Fzg. zurücknehmen. Höhere KM und Schäden können, wie beim Leasing, natürlich in Abzug gebracht werden.

In beiden Fällen müsste das Fahrzeug von Dir NICHT übernommen werden.

 

Gruß

AKL33

Themenstarteram 5. Februar 2006 um 21:01

Vielen Dank an AKL33 für Deine Info! Es ist eindeutig ein Leasingvertrag mit kalkulierten Restwert.

Die MKG-Bank schreibt " ihrem Wunsch nach Abgabe des Leasingobjektes nach Ablauf können wir nicht entsprechen. Wir sehen uns gezwungen .... wonach Sie verpflichtet sind das Objekt nach Ablauf der Mietzeit zum kalkulierten Restwert zu übernehmen.

Wie bereits geschrieben läuft der Absatz dieser Fahrzeuge nach neuer Besteuerung sehr schlecht. Das witzige an dieser Sache ist, das zwei meiner Bekannten das gleiche passiert ist. Ich glaube, ich werde es einen Anwalt übergeben, der soll das mal genau überprüfen. Und eins steht fest, das Auto ist ja nicht schlecht, aber ich werde im Leben - KEINEN - Mitsubishi mehr leasen bzw. kaufen.

am 5. Februar 2006 um 22:55

Wobei Mitsubishi ja nicht direkt was fürs das Verhalten der MKG Bank kann

am 6. Februar 2006 um 5:08

@Walesko

mal davon abgesehen, dass sich Privatleasing fast nie lohnt ist die Antwort von MKG kaum zu glauben. Ohne Einzelheiten zu kennen ist es aber schwierig, hierzu Stellung zu nehmen.

Jedoch es wäre interessant zu wissen, wie die Sache ausgeht...

Gruß...eifelgeist

Themenstarteram 6. Februar 2006 um 12:47

Über den Ausgang werde ich gerne etwas schreiben ! Übringens habe ich heute morgen noch mal mit der MKG Bank telefoniert und noch mal freundlich auf meinen Anwalt hingewiesen. Jetzt ist man gewillt diese ganze Angelegenheit erneut - intern - zu prüfen. Ich mal gespannt was dabei raus kommt ......

Rein rechtlich stellt Leasing eine Miete dar. Es ist schon aus rechtlichen Gründen nicht legal, ein Leasingobjekt zu kaufen, wenn Käufer und Leasingnehmer die selbe Person ist. Das würde einem Kauf gleichkommen ( bei Gerichtsurteilen dazu ist von "verdecktem Kauf" die Rede ) und ist schlichtweg nicht mit dem deutschen Kreditgesetz vereinbar.

Wenn ein Leasingfahrzeug übernommen werden soll, wird deshalb auch immer der Umweg über den Händler gemacht. D.h der Händler kauft den Wagen von der Bank zum RW und verkauft ihn dann an den Kunden. Dann ist das halbwegs i.O.

Allerdings macht das kaum noch ein Händler, weil er bei dieser Veräußerung, die in der Regel keinen Gewinn generiert, die Sachmangelhaftung übernehmen muss, da das Leasingobjekt ja i.d.R. aus dem Geschäft an die Privatperson ( Firmeninhaber oder bei Privatleasing eh. Privatperson ) geht und in diesem Fall die Sachmangelhaftung nicht auszuschliessen ist.

So gesehen kann die MKG Dich nicht zwingen den Wagen nach Leasingablauf zu übernehmen, weil sie schon mal gegen dieses Gesetz verstossen würde.

Aber ich vermute, da sind noch andere Dinge vorgefallen, die nicht geschildert wurden. So ohne weiteres wird es zu solchen Aussagen seitens MKG nicht kommen.

 

Gruß

AKL33

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