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Park-Lite - Elektronische Parkscheibe
Habe mir die Park-Lite gekauft.Bei unseren Ordnungsamt-Politessen kannte diese Parkscheibe keiner. Habe dann das Ordnungsamt kontaktiert mit den Erfolg, das dieses recherchiert hat. Jetzt wird die Parkscheibe akzeptiert.
Also bei Knöllchen Widerspruch einlegen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@wrueger schrieb am 3. November 2019 um 09:55:17 Uhr:
Sorry, aber das sind genau die dummen unqualifizierten Antworten, die keiner braucht!
Sorry, aber das finde Ich nicht.
Wer sich Sorgen wegen einer elektronischen Parkuhr und Datenschutz macht, der muß eine solche Antwort ertragen.
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276 Antworten
Mit welcher Begründung darf man die in DE nutzen?
Was ist an dieser Parkscheibe besonderes ?
Zitat:
@Wimbowambo schrieb am 20. Februar 2015 um 10:02:54 Uhr:
Mit welcher Begründung darf man die in DE nutzen?
Laut Herstellerinformation, besitzt die Parkscheibe PARK LITE die Zulassung vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter Verweis auf Verordnung Nr. 219 zur Ausgestaltung von elektronischen Parkscheiben LA22/7332.5/7/2007968.
Was sagt diie Verordnung 219 ?
Die Zulassung des KBA liegt vor. Abzurufen bei jb@needit-de. des Herstellers.
Das Besondere an der Scheibe-- man kann das Stellen der Parkzeit nicht mehr vergessen,sie stellt sich automatisch ein.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 20. Februar 2015 um 10:24:40 Uhr:
Was ist an dieser Parkscheibe besonderes ?
Wenn ganz ganz viele von ihr verkauft werden, ist zumindest einer ganz doll froh.
Zitat:
@gerd400 schrieb am 20. Februar 2015 um 10:34:41 Uhr:
Die Zulassung des KBA liegt vor. Abzurufen bei jb@needit-de. des Herstellers.
Das Besondere an der Scheibe-- man kann das Stellen der Parkzeit nicht mehr vergessen,sie stellt sich automatisch ein.
ALso es mag schon sein dass diese Art der Parkzeitkontrolle akzeptiert wird, allerdings:
Mit deinem angehängten KBA - Bereicht hat das dann nichts zu tun.
Dieser dient einem vollkommen anderen Zweck, hier wurde ausschließlich eine Freigabe hinsichtlich der Bauteilesicherheit erteilt:
Zitat:
Die erteilte Typgenehmigung berücksichtigt nur Anforderungen hinsichtlich
der elektromagnetischen Verträglichkeit.
Hier die anderen mir vorliegenden Anlagen
35 € dafür, dass ich mir vielleicht 4x im Jahr das Einstellen der Parkscheibe spare? Naja, wer es braucht...
@TE:
Verschone uns doch bitte mit Deiner plumpen Werbemasche. Der Thread ist in einer halben Stunde eh verschwunden...
Hallo,
Für eine Parkscheibe 30 bis 35 Euro auszugeben ist wie das Geld zum Fenster
rausschmeissen.
Ich brauche bestimmt unter 10 Sekunden um meine Parkscheibe einzustellen
und hinter den Kuststoffbügel an der Windschutzscheibe zu stecken.
Mir reicht eine Werbeparkscheibe aus Kunststoff fur 0,00 Euro
Man kann auch maßlos übertreiben mit den Geld verpulvern.
Seelze 01
wie schon geschrieben wurde betrifft die bescheinigung nur die konformität der elektronik für den einsatz in pkw.
in deutschland ist nur eine art von parkscheibe zuläßig, geregelt im § 13 abs.2 stvo, format 150mm höhe, 110mm breite, selbst der blauton muß den vorschriften entsprechen nämlich der blauton für reguläre verkehrsschilder, die schriftart "p" und die größe des ausschnitts in dem die uhrzeit abgelesen wird ist auch vorgeschrieben, musterbild 318 stvo.
gruß
Zitat:
@Seelze 01 schrieb am 20. Februar 2015 um 11:16:14 Uhr:
Hallo,
Für eine Parkscheibe 30 bis 35 Euro auszugeben ist wie das Geld zum Fenster
rausschmeissen.
Ich brauche bestimmt unter 10 Sekunden um meine Parkscheibe einzustellen
und hinter den Kuststoffbügel an der Windschutzscheibe zu stecken.
Mir reicht eine Werbeparkscheibe aus Kunststoff fur 0,00 Euro
Man kann auch maßlos übertreiben mit den Geld verpulvern.
Seelze 01
Ob es bei dem TE auch elektronische Eierköpfer oder elektrische Apfelschäler zu kaufen gibt?
Ich soll fair bleiben !
Naja was fuer den einen muell oder quatsch ist kann oder ist fuer den anderen hilfreich.Gerade beim auto gibt es viele sachen die mann oder frau nicht unbedingt brauchen aber sie werden doch gekauft.
Daher steht es ja jedem frei die 30-35 € auszugeben oder nicht.Deswegen braucht mann oder frau den themenstarter nicht sagen wir mal ins laecherlich hinstellen.Sorry immer fair bleiben.mfg
wozu sollte man sich dem Risiko aussetzen, wegen einer nicht gesetzeskonformen Parkscheibe beknollt zu werden um dann zu versuchen, über einen Einspruch das Verfahren wieder abzuwenden? Man kann sich auch selbst ins Knie schießen, um hinterher möglichst schnell wieder auf die Beine zu kommen.