1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Park Unfall Kennzeichen verbogen

Park Unfall Kennzeichen verbogen

Themenstarteram 31. März 2016 um 15:55

Hallo zusammen,

mir ist heute etwas schlechtes passiert.

Habe leider nicht so viel Fahrpraxis.

Habe heute beim Rückwärts einparken das Kennzeichen des hinteren Fahrzeugs gestoßen.

Das Kennzeichen ist leicht verbogen. An meinem Fahrzeug war nichts zu erkennen.

Bin aus Panik dann weggefahren und habe weiter weg geparkt.

Es war eine ruhige Straße und es gab nach meiner Einschätzung keine Zeugen.

Ich weiss, dass das nicht gut war. Habe irgendwie im Kurzschluss so gehandelt.

Wie groß wird die Wahrscheinlichkeit sein, dass für das verbogene Kennzeichen noch jemand eine Anzeige gegen unbekannt machen wird? Ist das Kennzeichen teuer?

Wie ist eure EInschätzung?

LG Crushy

Beste Antwort im Thema

Wenn es noch keine 24h her ist, dann geh zur Polizei und erzähle denen, was passiert ist. Damit bist du auf der sicheren Seite. Dann hast du dich wenigstens im Nachgang richtig verhalten.

11 weitere Antworten
Ähnliche Themen
11 Antworten

Wenn wirklich nur das Kennzeichen verbogen ist, bleibt es unter der Gerinfügigkeitsgrenze. Dann ist es gar kein Unfall, also auch keine Unfallflucht.

Wenn es noch keine 24h her ist, dann geh zur Polizei und erzähle denen, was passiert ist. Damit bist du auf der sicheren Seite. Dann hast du dich wenigstens im Nachgang richtig verhalten.

Wie jetzt, du steigst aus, schaust den Schaden an, und fährst weg ohne wenigstens nen Zettel zu hinterlassen ?.

( Weiß schon reicht eigendlich nicht aus, angmssen warten und dann Polizei informieren.)

Aber so ist es ein absolutes No Go.

@ Kai

Geingfügig bedeutet < 25 Eur. Da bist du schnell. ^^

Schild neu Drucken lassen, neue Stempel, Zeitaufwand............, viel spass.

Entweder ist es ein .......wieder habe Osterferien :D:D:D:D

Oder die eigene Einstellung noch mal überdenken.

War ich zu langsam ^^

Zitat:

@Crushy84 schrieb am 31. März 2016 um 17:55:30 Uhr:

Ist das Kennzeichen teuer?

Kennzeichen, Plakette, Unkostenpauschale und ggf. der Kennzeichenhalter - in der Summe 50-80€...

....ist die Stoßstange beschädigt, locker das 10-fache!

Du bist gut beraten den Schaden schnellstens bei der Polizei zu melden - neben den strafrechtlichen Konsequenzen zahlst du den Schaden im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung nämlich aus eigener Tasche!

Heute bloß ein Kennzeichen ! Nächstes Mal ist ein Mensch ! Und der Geschädigte bleibt auf dem Schaden sitzen ,auch wenn die Summe nicht so gravierend ist !

Toller Zeitgenosse !

...und sowas schreibt der TE hier auch noch, tz..tz..

am 31. März 2016 um 18:26

Er hat es doch eingesehen und fragt nach Rat... Einsicht zeigen ist immer gut!

Also mir ist auch mal jemand gegen das Nummernschild gefahren. Im ersten Moment hab ich mich riesig geärgert da natürlich niemand etwas hinterlassen hat. Danach dachte ich mir: Naja ist nur das Nummernschild und Teuer ist es auch nicht. Hab mir nie ein neues geholt ich habe es selbst versucht etwas davon auszubügeln.

Ich schätze selbst wenn sich da jemand gemeldet hätte und sich entschuldigt hätte: Ich hätte einfach gesagt scheiss drauf - ist nur das Nummernschild.

Nur das die Fahrer größtenteils so unehrlich sind und einfach wegfahren stört mich am meisten daran.

Ich glaube zwar nicht das man wegen einem "leicht" verbogenen Nummernschild jetzt einen Aufriss mit Polizei etc. starten muss, aber beim nächsten mal eine Nachricht hinterlassen ist die beste Option.

Zumal du wahrscheinlich jetzt das Kennzeichen sowieso nicht mehr kennst und das Fahrzeug da eh nicht mehr steht hat das wohl auch wenig Sinn bei der Polizei vorstellig zu werden. Das hilft dem Eigentümer dann ja auch nicht mehr.

Zitat:

@7even0815 schrieb am 31. März 2016 um 20:26:10 Uhr:

Ich glaube zwar nicht das man wegen einem "leicht" verbogenen Nummernschild jetzt einen Aufriss mit Polizei etc. starten muss, aber beim nächsten mal eine Nachricht hinterlassen ist die beste Option.

Zumal du wahrscheinlich jetzt das Kennzeichen sowieso nicht mehr kennst und das Fahrzeug da eh nicht mehr steht hat das wohl auch wenig Sinn bei der Polizei vorstellig zu werden. Das hilft dem Eigentümer dann ja auch nicht mehr.

1. Nachricht hinterlassen ist KEINE Option. Warum, wieso, dazu findet man mehr als genug Antworten über Google.

 

2. Natürlich macht es Sinn, sich bei der Polizei zu melden. Zeigt IHN jemand an, dann ist jede Chance rum, da evtl. glimpflich rauszukommen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 31. März 2016 um 18:01:25 Uhr:

Wenn wirklich nur das Kennzeichen verbogen ist, bleibt es unter der Gerinfügigkeitsgrenze. Dann ist es gar kein Unfall, also auch keine Unfallflucht.

Darauf würde ich mich lieber nicht verlassen. Man könnte vielleicht noch behaupten, bei dem geringen Schaden nichts gemerkt zu haben - so wie ich die Beschreibung des TE verstehe, ist er aber ausgestiegen und hat sich den Schaden angeschaut. Wenn es dafür Zeugen gibt, dann hat er diesbezüglich ganz schlechte Karten. Sich bei der Polizei melden dürfte in der Tat die klügste Variante sein um noch zu retten, was zu retten ist. Alternativ kann man natürlich das Risiko eingehen und darauf setzen, dass man nicht gesehen wurde - kann aber böse enden.

Uns Allen passieren mal Fehler.

Aber danach sollte man Mannsgenug sein und den Fehler eingestehen, dazu gehört in diesem Fall, daß der TE sich beim Geschädigten meldet bzw. zur Polizei geht. Die wissen dann schon was zu tun ist.

Drauf zu hoffen das Keiner was gesehen hat ist Kinderkacke!

 

Gruß,

der_Nordmann

Hallo, 7even0815,

Zitat:

@7even0815 schrieb am 31. März 2016 um 20:26:10 Uhr:

Ich schätze selbst wenn sich da jemand gemeldet hätte und sich entschuldigt hätte: Ich hätte einfach gesagt scheiss drauf - ist nur das Nummernschild.

gute Einstellung (ist ehrlich und nicht ironisch gemeint).

Zitat:

Nur das die Fahrer größtenteils so unehrlich sind und einfach wegfahren stört mich am meisten daran.

Nicht nur Dich

Zitat:

Ich glaube zwar nicht das man wegen einem "leicht" verbogenen Nummernschild jetzt einen Aufriss mit Polizei etc. starten muss, aber beim nächsten mal eine Nachricht hinterlassen ist die beste Option.

Wenn sich ein Unfallverursacher persönlich oder telefonisch bei der Polizei meldet und mitteilt, dass er gegen ein anderes Fahrzeug gestoßen ist und dabei möglicherweise einen Schaden verursacht hat, ist das überhaupt kein "Aufriss", sondern genau die richtige Reaktion, wenn es nicht möglich ist, sich selber mit dem Geschädigten in Verbindung zu setzen.

Was die meisten Unfallflüchtigen nicht wissen oder bedenken: Wenn kein Alkohol, Drogen oder sonstige "schlimme Dinge" im Raum stehen, sondern nur dieser kleine Bagatellunfall, kann man in den meisten Fällen damit rechnen, dass man allenfalls eine gebührenpflichtige Verwarnung zu zahlen hat, wenn man die Polizei verständigt.

Nicht selten wird diese Meldung sogar dahingehend "honoriert", dass nur die Personalien aufgenommen werden, damit der Polizeibeamte diese an den Geschädigten weitergeben kann und dass dann außer der Schadensregulierung nichts mehr hinterherkommt.

Es ist einfach nur Dummheit, wenn man bei solchen Unfällen seine Fahrerlaubnis aufs Spiel setzt, indem man einfach stiften geht, von der Unsicherheit, ob man noch nachträglich erwischt wird und von den finanziellen Folgen, wenn man erwischt wird, ganz zu schweigen.

Zitat:

Zumal du wahrscheinlich jetzt das Kennzeichen sowieso nicht mehr kennst und das Fahrzeug da eh nicht mehr steht hat das wohl auch wenig Sinn bei der Polizei vorstellig zu werden. Das hilft dem Eigentümer dann ja auch nicht mehr.

Es ist gut möglich, dass der Geschädigte sich bereits bei der Polizei gemeldet hat und so kann man dann beide Parteien zusammenführen, damit zumindest mal der Schaden beglichen werden kann.

Viele Grüße,

Uhu110

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit