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Parken als Schwerbehinderter im absoluten Halteverbot
Hallo Leute,
bin neu hier und bitte um Hilfe. Falls ich in dieser Sparte falsch bin, bitte ich mich richtig einzuordnen. Finde das entsprechende Thema nirgends bzw. weiß nicht wie ich dahin komme. Danke vorab!
Zum Thema:
ich war im Okt. und November 2011 in NRW und habe offensichtlich falsch geparkt. Hierzu: ich bin schwerbehindert mit Merkzeichen "B, aG". Als ich da oben zum Arzt mußte, waren alle Behinderten-Parkplätze belegt, deshalb parkte ich im Absoluten halteverbot. Allerdings hier auf einem freien Platz, genau neben einer Einfahrt, die aber mit Brettern verbarrikadiert war, also unbenutzt. Davor war das Parken erlaubt, deshalb nahm ich an, ich könne dort meinen Wagen abstellen, um nicht unendlich weit zurück laufen zu müssen.
Als ich aber vom Dok wieder kam, hatte ich eine orangene Karte an der Windschutzscheibe, daß ich widerrechtlich geparkt hätte und mir in Kürze ein entsprechender Bescheid zu ginge.
Für mich total unsinnig folgendes:
1.
Wieso darf man da nicht parken, wenn aus der Ausfahrt eh niemand kommen oder reinfahren kann, da zu?
Klar, Schilder deshalb ab zu bauen wäre wohl zu teuer. Aber wenigsten zuhängen könnte man das da. Also nochmals, behindert habe ich dort niemanden!
2.
Wie kann man mir einen Bescheid oder ähnliches nach Hause schicken, wenn doch auf dem Kennzeichen eindeutig zu sehen ist, daß ich 550 km entfernt wohne? Habe nämlich nach Heimkehr keine Nachricht bei der Post gehabt.
3.
Darf man generell nicht dort parken, selbst wenn alle Behinderten-Parkplätze benutzt sind?
Umsonst habe ich keinen Parkausweis mit dem "aG". Das hat schon seien Grund!
4.
Wie wird wohl die Strafe dafür ausfallen?
5.
Macht es Sinn, wenn ich im Anhörungsbogen später angebe, daß die Behinderten-Plätze alle belegt waren und die Einfahrt verbarrikadiert war?
Wäre schön von Euch zu lesen. Danke und Gruß,
Moni
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von moni r19
1.
Wieso darf man da nicht parken, wenn aus der Ausfahrt eh niemand kommen oder reinfahren kann, da zu?
Klar, Schilder deshalb ab zu bauen wäre wohl zu teuer. Aber wenigsten zuhängen könnte man das da. Also nochmals, behindert habe ich dort niemanden!
Wieso man da nicht parken darf? Weil es die Beschilderung verbietet. Hat nichts damit zu tun, ob jemand behindert wird oder nicht. Auch nicht, ob das Verbot an der Stelle nun gerade Sinn macht oder nicht. Verboten ist halt verboten.
Zitat:
Original geschrieben von moni r19
2.
Wie kann man mir einen Bescheid oder ähnliches nach Hause schicken, wenn doch auf dem Kennzeichen eindeutig zu sehen ist, daß ich 550 km entfernt wohne? Habe nämlich nach Heimkehr keine Nachricht bei der Post gehabt.
Halterfeststellung über das Kennzeichen? Das Vergehen wurde halt nur notiert, Bescheid dafür kommt später. Nicht alles hat gleich den Überweisungsträger mit dran.
Zitat:
Original geschrieben von moni r19
3.
Darf man generell nicht dort parken, selbst wenn alle Behinderten-Parkplätze benutzt sind?
Umsonst habe ich keinen Parkausweis mit dem "aG". Das hat schon seien Grund!
Nein, man darf dort generell nicht parken, steht ja auch so auf den Schildern. Die Regeln sind für alle gleich, auch für behinderte Menschen. Egal ob mit oder ohne Ausweis.
Zitat:
Original geschrieben von moni r19
4.
Wie wird wohl die Strafe dafür ausfallen?
Hier kommt es jetzt drauf an, ob tatsächlich jemand behindert wurde und wie genau die Beschilderung und die Situation vor Ort war. Zwischen 10 und 35 Euro.
Zitat:
Original geschrieben von moni r19
5.
Macht es Sinn, wenn ich im Anhörungsbogen später angebe, daß die Behinderten-Plätze alle belegt waren und die Einfahrt verbarrikadiert war?
Denke nicht, wenn dir dann noch jemand was Böses will, wird da vielleicht noch Vorsatz reininterpretiert...
Gruß Tecci
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149 Antworten
Hallo Moni
Herzlich Willkommen im Forum.
Leider kann ich dir auch nicht weiterhelfen,
aber stell doch deine Frage noch mals in diesem Forum.
Viktor
Habe auch einen blauen Sonderparkausweis.
Nur dieser ist kein "Freifahrtschein", und wenn absolutes Parkverbot, dann für alle.
Lies mal das Begleitschreiben, dort steht genau was Du darfst, und eben was nicht.
Auch besetzte Behindertenparkplätze entschuldigen kein woanders parken, denn man kann ein Unrecht nicht mit einem anderen ausgleichen, ich weiß es nervt mich auch öfters.
Ob Du jetzt "um die Ecke" wohnst, oder weiter weg, anhand Deiner Nummernschilder wird eine Halterabfrage gemacht.
Und sei Dir sicher, es kommt ein Brief.
Kannst es ja mal mit einem Widerspruch und Deinen Argumenten probieren.
Habe es selber auch einmal gemacht, durfte aber trotzdem die volle Bußgeldhöhe bezahlen.
P.S.
Hast Du einen Sonderparkausweis, oder "nur" Deinen Ausweis vom Versorgungsamt im Auto liegen?
Zitat:
Original geschrieben von moni r19
1.
Wieso darf man da nicht parken, wenn aus der Ausfahrt eh niemand kommen oder reinfahren kann, da zu?
Klar, Schilder deshalb ab zu bauen wäre wohl zu teuer. Aber wenigsten zuhängen könnte man das da. Also nochmals, behindert habe ich dort niemanden!
Wieso man da nicht parken darf? Weil es die Beschilderung verbietet. Hat nichts damit zu tun, ob jemand behindert wird oder nicht. Auch nicht, ob das Verbot an der Stelle nun gerade Sinn macht oder nicht. Verboten ist halt verboten.
Zitat:
Original geschrieben von moni r19
2.
Wie kann man mir einen Bescheid oder ähnliches nach Hause schicken, wenn doch auf dem Kennzeichen eindeutig zu sehen ist, daß ich 550 km entfernt wohne? Habe nämlich nach Heimkehr keine Nachricht bei der Post gehabt.
Halterfeststellung über das Kennzeichen? Das Vergehen wurde halt nur notiert, Bescheid dafür kommt später. Nicht alles hat gleich den Überweisungsträger mit dran.
Zitat:
Original geschrieben von moni r19
3.
Darf man generell nicht dort parken, selbst wenn alle Behinderten-Parkplätze benutzt sind?
Umsonst habe ich keinen Parkausweis mit dem "aG". Das hat schon seien Grund!
Nein, man darf dort generell nicht parken, steht ja auch so auf den Schildern. Die Regeln sind für alle gleich, auch für behinderte Menschen. Egal ob mit oder ohne Ausweis.
Zitat:
Original geschrieben von moni r19
4.
Wie wird wohl die Strafe dafür ausfallen?
Hier kommt es jetzt drauf an, ob tatsächlich jemand behindert wurde und wie genau die Beschilderung und die Situation vor Ort war. Zwischen 10 und 35 Euro.
Zitat:
Original geschrieben von moni r19
5.
Macht es Sinn, wenn ich im Anhörungsbogen später angebe, daß die Behinderten-Plätze alle belegt waren und die Einfahrt verbarrikadiert war?
Denke nicht, wenn dir dann noch jemand was Böses will, wird da vielleicht noch Vorsatz reininterpretiert...
Gruß Tecci
Hallo Tecci, kannst Du als Mod. hier mal zu machen oder es verschieben, da die TE selbiges nochmal in "Behindertengerecht Mobilität" eingestellt hat.
Danke
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Hallo Tecci, kannst Du als Mod. hier mal zu machen oder es verschieben, da die TE selbiges nochmal in "Behindertengerecht Mobilität" eingestellt hat.
Danke
Habe den zweiten Thread mal geschlossen, es geht ja doch mehr um die Regeln an sich als um die Fragen zur technischen Mobillität Der Thread passt hier doch ein wenig besser meine ich
Gruß Tecci
Hmmm... ich finde es immer schlimm, wenn ich Leute sehe, die sich ohne entsprechenden Ausweis mal eben schnell auf Behindertenparkplätze stellen. Ich habe das noch nie gemacht, auch nicht auf Privatplätzen wie Supermarkt, usw.
Andererseits ist eine aG-Karte kein Freifahrtschein für wildes Parken.
Sie erlaubt lediglich das Parken an dafür gekennzeichneten Plätzen und berechtigt zum gebührenfreien Parken auf öffentlichen Parkplätzen. Wenn die Behindertenplätze belegt sind, dann sind sie halt belegt.
Mit einem Behinderten-Parkausweis würde ich mich wahrscheinlich eher irgendwo rechts an die Straße oder in eine Ladezone stellen als in ein absolutes Halteverbot. Es liegt dann halt im Ermessen der Knöllchenschreiber, ob sie darüber hinweg sehen oder nicht.
Wenn ein absolutes Halteverbot gekennzeichnet ist, dann hat das schon seinen Grund, Flucht/Rettungswege, Wendehammer o.ä.
Als ich letztes Jahr einen Wirbel draußen hatte und mich zum Orthopäden schleppen musste, konnte ich auch nicht einfach so davor parken obwohl jeder Schritt für mich zu der Zeit eine echte Qual war.
Immerhin ist es bei dem Knöllchen geblieben und die Karte hat davor bewahrt, dass das Auto abgeschleppt wurde. Ist doch eigentlich auch etwas positives.
Zitat:
Original geschrieben von AndyB1971
Andererseits ist eine aG-Karte kein Freifahrtschein für wildes Parken.
Sie erlaubt lediglich das Parken an dafür gekennzeichneten Plätzen und berechtigt zum gebührenfreien Parken auf öffentlichen Parkplätzen. Wenn die Behindertenplätze belegt sind, dann sind sie halt belegt.
Mit der "aG-Karte" wie Du es nennst, darfst Du im öffentlichen Verkeht gar nichts.
Dazu berechtigt nur alleine der blaue Sonderparkausweis mit dem stilisierten Rolli-Fahrer.
Manche Politessen dulden allerdings den grünen/orangenen Ausweis des Versorgungsamtes.
An Anrecht besteht mit ihm nicht.
Hi,
natürlich will ich keine Freikarte für alles! Deshalb frage ich ja hier nach. Keine Ahnung, ob hinter der Barrikade etwas abgerissen wurden oder was auch immer, jedenfalls konnte man da keinesfalls rein oder raus. Nichts tat sich da vor der Bretterwand! Außerdem stand ich doch nicht genau davor, sondern neben daneben. In 2. Reihe, vor parkenden Fahrzeugen hätte ich auf jeden Fall den gesamten Verkehr behindert, da nur eine Spur in diese Richtung. Hier aber waren Einbuchtungen, wie ein Stück vor und hinter mir. Das hat wirklich keinen behindert. Verstehe ich einfach nicht. Muß ich aber wohl auch nicht.
Der blaue Parkausweis mit Rollstuhl drauf wurde vom Bürgeramt auf Grund meines Behindertenausweises ausgestellt. Also der, wie auch die Parkplätze gekennzeichnet sind. Na und der lag ordnungsgemäß, gut lesbar vorne auf dem Armaturenbrett.
Oder gibt es da noch einen anderen Ausweis? Wüßte ich jedenfalls nicht.
Danke
Moni
Zitat:
Original geschrieben von moni r19
Oder gibt es da noch einen anderen Ausweis? Wüßte ich jedenfalls nicht.
Nein, es gibt nur diesen einen, mittlerweile in der ganzen EU gültig.
Und wie Du nun siehst, es ist kein Freifahrtschein.
Warte erst mal ab, was Dir "zur Last" gelegt wird.
Dann kannst Du immer noch entscheiden, ob Du einen Widerspruch einlegst.
Über einen Erfolg, oder nicht, kannst Du ja dann hier berichten.
Auch ich sehe das so, dass "absolutes Halteverbot" auch als "absolutes Halteverbot" gilt wenn es mit dem Zeichen 283 gekennzeichnet wurde.
Parken darf man überall dort wo es nicht durch Schilder (283) verboten wird.
Es ist auch keine Entschuldigung und wird auch keine Ausnahme gemacht, wenn jetzt mit dem Behindertenausweis gewunken wird.Auch die Entfernung von 550 Km wird nichts bringen, da die Beschilderung und die STVO im Heimatort gleich ist.
Ob das "absolute Halteverbot" an der Stelle unsinnig ist oder nicht, bzw. unberechtigt und ohne Grund ist sei mal dahingestellt. Völlig ohne Grund ist kein "absolutes Hv" ausgeschildert.
Problem ist, dass bewusst im "absoluten Hv" geparkt wurde (so liest es sich jedenfalls), wenn noch Pech dazu kommt, wird dir "vorsätzliches Handeln" angehängt und dann wirds teurer.
Zum Pech, dass alle Behindertenparkplätze belegt waren, kommt jetzt noch mehr Pech dazu. Stehe zu dem Fehler, bezahle das was kommt und lerne für die Zukunft.
Es heißt HALTVERBOT....und ob Sinn oder nicht....wenn es so beschildert war....sinkt das Beurteilungsermessen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf NULL....was bedeutet: einfach zahlen!..... Hoffe die Schwerbehinderten-Parkplätze waren ausschließlich mit Berechtigten belegt.....sonst wäre es doppelt ärgerlich!
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Hoffe die Schwerbehinderten-Parkplätze waren ausschließlich mit Berechtigten belegt.....sonst wäre es doppelt ärgerlich!
Und wenn nicht, bekommen sie hoffentlich einen saftigeren Bußgeldbescheid als die TE.
was aber leider oft nicht der Fall ist.
Zitat:
Original geschrieben von AndyB1971
Hmmm... ich finde es immer schlimm, wenn ich Leute sehe, die sich ohne entsprechenden Ausweis mal eben schnell auf Behindertenparkplätze stellen. Ich habe das noch nie gemacht, auch nicht auf Privatplätzen wie Supermarkt, usw.
Ich finde es auch widerlich aber manchmal erkennt man es eben nicht eindeutig. Ich kenne da auch jemanden, der wird dauernd angemacht von irgendwelchen Hilfspolizisten, obwohl er einen Ausweis hat, nur man sieht es ihm nicht an. Nur wenn man hinter die Scheibe guckt.