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Parken am Altglascontainer entgegen der STVO Vorschrift ?

Themenstarteram 20. Oktober 2016 um 10:14

Hallo zusammen,

 

ich wurde heute morgen mit einem roten Zettel am Auto empfangen der mich auf einen Verstoß gegen die STVO hinwies.

Es sind auf der Fläche nur zwei Altglascontainer abgestellt und ansonsten parken dort auch immer 2-3 Autos.

Es gibt dort weit und breit kein Schild was auf ein Parkverbot hinweisen würde.

Vielleicht kann mich einer aufklären gegen was ich hier verstoßen haben sollte (steht ja leider nicht auf dem Zettel sondern erst auf dem Bescheid in ein paar Wochen) ?

Meine Vermutung ist das schräg parken, der Glascontainer war von drei Seiten frei zugänglich. Zwischen Haube und Container war ca. 1 Meter platz..

Hab mal zwei Bilder angehangen.

 

Vielen Dank

 

20161020-103548
20161020-103533
Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 8. November 2016 um 16:36

Moin,

 

Schreiben ist gekommen:

"Sie parken verbotswidrig auf dem Gehweg. §bla bla bla"

 

Somit weiß ich nun auch das das ein Gehweg ist ;)

 

Danke an alle die mit gerätselt haben.

Gruß

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Ich vermute auch das Schräg-Parken. Aber genaues wirst wohl erst erfahren, wenn dir der Bescheid zugestellt wird.

Ich kann mir bei den Gegebenheiten nur schwer vorstellen,

das das da ein öffentliches Gelände sein soll.

Aber warte einfach auf die Post und bericht uns dann.

Ich denke mal das die Cotainer ab und an mal getauscht oder geleert werden, wie soll denn der LKW da dran kommen, wenn Du da parkst.

Bei uns z.B. kommt immer ein 40To. Sattelzug zum entleeren.

Zitat:

@lordraudy schrieb am 20. Oktober 2016 um 12:14:45 Uhr:

Hallo zusammen,

 

ich wurde heute morgen mit einem roten Zettel am Auto empfangen der mich auf einen Verstoß gegen die STVO hinwies.

Es sind auf der Fläche nur zwei Altglascontainer abgestellt und ansonsten parken dort auch immer 2-3 Autos.

Es gibt dort weit und breit kein Schild was auf ein Parkverbot hinweisen würde.

Vielleicht kann mich einer aufklären gegen was ich hier verstoßen haben sollte (steht ja leider nicht auf dem Zettel sondern erst auf dem Bescheid in ein paar Wochen) ?

Meine Vermutung ist das schräg parken, der Glascontainer war von drei Seiten frei zugänglich. Zwischen Haube und Container war ca. 1 Meter platz..

Hab mal zwei Bilder angehangen.

 

Vielen Dank

Stell doch bitte mal diesen Zettel hier rein. Für mich sieht das stark nach Privatgelände aus, so dass ich annehme, dass der Zettel nicht von der Stadt stammt und dort gar nichts kommen wird.

Themenstarteram 20. Oktober 2016 um 11:41

Also der Altglas-LKW war schon am Montag da und da stand ich auch schon da (nur halt umgekehrt).

Wurde ohne Probleme entleert bzw. der Fahrer hat nichts da gelassen.

Hier mal der Wisch der heute da gelassen wurde.

Zettel

Ist das evtl. ein verkehrsberuhigter Bereich, sprich Spielstraße? Dann darf man nur in gekennzeichneten Flächen parken.

Themenstarteram 20. Oktober 2016 um 11:50

Zitat:

@hydrou schrieb am 20. Oktober 2016 um 13:47:56 Uhr:

Ist das evtl. ein verkehrsberuhigter Bereich, sprich Spielstraße? Dann darf man nur in gekennzeichneten Flächen parken.

Nein es ist eine Sackgasse mit Wendehammer mit Parkplätzen... blöd zu beschreiben.

Wie gesagt es gibt kein einziges Schild dort, weder Feuerwehrzufahrt, Spielstraße noch Privat etc.

 

EDIT: Hatte zwar Google Maps als Quelle angeben laut derer Fair Use Policy aber sicher ist sicher und ich lösch das mal lieber :D

 

Ich warte mal auf den Bescheid und werde dann das Ergebnis hier posten

 

 

 

Laß uns wissen was da kommt.

PS. Google-Maps Bilder auf andere Webseiten hochladen ist wegen des Urheberrechts verboten (nicht daß du nach der Abhmahnung auch nach dem "warum" fragen mußt). :D

Gruß Metalhead

Ich sehe da zwei mögliche Erklärungen:

Entweder, das ist eine Fußgängerfläche, die (außer als Zufahrt zu den Garagen) von Fahrzeugen nicht genutzt werden darf. Dann darf da natürlich auch nicht geparkt werden. Auch nicht, wenn das seit zwanzig Jahren alle so machen und noch nie jemand etwas gesagt hat.

Oder ein Scherzbold hat den roten Zettel von (s)einem falsch geparkten Fahrzeug entfernt und an deinem Fahrzeug angebracht.

es ist platzsparend am rechten Fahrbahnrand zu parken. Das ist meine einzige Erklärung dafür, wenn die Straße nicht Teil einer Parkzonenregelung ist (markierte Stellflächen only).

Evtl. die 3m Durchfahrtbreite durch das Schrägparken nicht eingehalten?

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 20. Oktober 2016 um 13:52:03 Uhr:

PS. Google-Maps Bilder auf andere Webseiten hochladen ist wegen des Urheberrechts verboten (nicht daß du nach der Abhmahnung auch nach dem "warum" fragen mußt). :D

Google-Maps-Bilder verlinken aber hoffentlich nicht?

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 20. Oktober 2016 um 15:41:06 Uhr:

Google-Maps-Bilder verlinken aber hoffentlich nicht?

Nee, das geht (der Screenshot ist ja mittlerweile auch wieder weg).

Gruß Metalhead

Moin,

etwas ähnliches ist mir auch passiert, begründung lautet ungefähr:

Sie parkten länger als drei Stunden auf einem Straßenteil der weder durch das Zeichen 315 noch durch eine Parkflächenmarkierung zum Parken freigegeben war.

§ 24 StVG; § 12(4), § 49 StVO

Zeugen/Anzeigende: AiA XXX

Edit

was hier vorher stand war falsch

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