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Parken am Wendehammer

Themenstarteram 26. Juni 2008 um 12:47

Hallo Leute,

 

kurze Frage und zwar geht es m das Parken an einem Wendehammer. Im Wendehammer is nicht,das is klar.

ABER ist die Biegung in den Wendehammer jetzt als Kurve anzusehn und muss ich dementsprechend 5 Meter Abstand zu dieser "Kurve" einhalten oder kann ich auch direkt dort parken wo die Biegung zu Ende ist.

 

Und wenn ja, ab wo muss ich 5Meter Abstand halten? Am Schnittpunkt der beiden StraßenAbschnitte, wenn man so will oder halt ab dort wo sich die Straße nicht mehr krümmt?

 

Ich hab gelesen,dass man 5M vom Schnittpunkt zweier Straßen wegstehn muss,aber da steht nur was von enge bzw. unübersichtliche Kurve. Zum Thema Wendehammer stand da nix.

 

Beste Antwort im Thema

Auf markierten Parkplätzen kein Problem, aber die gibt es nicht in allen Sackgassen. Zumal es auch Wendehämmer gibt, von denen aus es mehrere Garagenzufahrten gibt (z.B. fünf). Manchmal muss man sich schon bei Anwohnern/Anliegern informieren.

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am 26. Juni 2008 um 12:56

Liegt der Wendehammer in einer Mischfläche, also Spielstraße mit 7 km/h?. Oder in einer Tempo-30-Zone oder normale 50er Straße?. Weiterhin spielt die Form eine Rolle. Ist das ein"Kreis" oder ist der Wendehammer einseitig? Eine Skizze oder Foto wäre hilfreich. Es hängt durchaus vom Einzelfall ab.

Zitat:

Original geschrieben von Frl. Meyer

Liegt der Wendehammer in einer Mischfläche, also Spielstraße mit 7 km/h?. Oder in einer Tempo-30-Zone oder normale 50er Straße?. Weiterhin spielt die Form eine Rolle. Ist das ein"Kreis" oder ist der Wendehammer einseitig? Eine Skizze oder Foto wäre hilfreich. Es hängt durchaus vom Einzelfall ab.

oder einen Luftausschnitt aus Google Maps - wenn möglich...!

am 26. Juni 2008 um 20:26

wieso heißt der wendeHAMMER??? ich erkenne da keinen zusammenhang mit einem hammer.:confused::confused:

Den "Wendehammer" gibt es als stehenden Begriff, das halte ich für eine Art Wendeschleife am Ende einer Sackgasse.

Könnte so aussehen wie ein "halber Gummihammer" (wobei die andere Hälfte in einer benachbarten Sackgasse sein kann). :rolleyes:

Themenstarteram 28. Juni 2008 um 0:15

Hallo,

 

also es handlet sich um eine Sackgasse. Tempo 30. Keine Spielstraße o.ä.

 

Ich hab mal auf die Schnelle eine Skizze angefertigt.

Die rote Line wären dann 5M ab Schnittpunkt der beiden Straßenabschnitte.

Die blaue Linie 5M nachdem die Straße nicht mehr gekrümmt ist. 

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905

wieso heißt der wendeHAMMER??? ich erkenne da keinen zusammenhang mit einem hammer.:confused::confused:

Doch bei uns heißt der Wendehammer so, und sieht auch so aus. Hab mal eine Skizze angehängt.

Gibts aber in vielen verschiedenen Ausführungen ;)

Themenstarteram 28. Juni 2008 um 18:04

Is doch egal wie warum das Teil so heißt ich will nur wissen wo ich zu parken habe ;)  

Auf markierten Parkplätzen kein Problem, aber die gibt es nicht in allen Sackgassen. Zumal es auch Wendehämmer gibt, von denen aus es mehrere Garagenzufahrten gibt (z.B. fünf). Manchmal muss man sich schon bei Anwohnern/Anliegern informieren.

Also ich hänge mich an die Frage mal ran.

Und zwar steht genau an dem weissen "Parkstreifen" ein Schild "eingeschränktes Halteverbot"

aber mit dem Zusatz: auf der Wendefläche.

Darf jetzt auf dem Platz mit X geparkt werden?

Ich meine, die Wendefläche fängt ja erst später an.

Danke für Eure Meinungen.

Bild: http://img372.imageshack.us/img372/8589/wendeflaecheer1.jpg

Themenstarteram 3. Juli 2008 um 9:58

Zitat:

Original geschrieben von Flinx1960

Auf markierten Parkplätzen kein Problem, aber die gibt es nicht in allen Sackgassen. Zumal es auch Wendehämmer gibt, von denen aus es mehrere Garagenzufahrten gibt (z.B. fünf). Manchmal muss man sich schon bei Anwohnern/Anliegern informieren.

Hallo, also in meinem Fall gibt es in diesem Bereich keine Einfahrten. Es geht als jediglich darum wie weit ich von der "Kurve" wegstehn muss und ab wo die 5Meter anfangen.

am 3. Juli 2008 um 12:11

Zitat:

Original geschrieben von audi90typ89

Es geht als jediglich darum wie weit ich von der "Kurve" wegstehn muss und ab wo die 5Meter anfangen.

Ob da die 5-Meter-Grenze greift, wie bei einer Einmündung/Kreuzung weiß ich nicht. Da müsste sich vielleicht mal ein Städter (Ordnungsbehörde) dazu äußern. Ist nicht mein Fachgebiet ;) Wenn sie denn greifen sollte, gilt immer die Schnittfläche der sich kreuzenden Achsen. Du hast das in deiner Zeichnung schon richtig in rot markiert.

am 3. Juli 2008 um 12:36

Wie schon richtig gesagt wurde, darf in einer Mischfläche nur auf den gekennzeichneten Flächen geparkt werden. Bei einer 30-Zone darf überall dort geparkt werden, wo dies nicht verboten ist und kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird. Zum Thema Behinderung gehört auch das Freihalten von Wendeanlagen (der Begriff "Wendehammer" ist im Volksgebrauch entstanden).

Es gibt in der StVO keinen Passus, der das Parken in einer Wendeanlage generell verbietet, aber es muß halt eine Behinderungen und Belästigung der anderen Verkehrsteilnehmers ausgeschlossen werden. Im Klartext: In einem Wohngebiet (in der Regel ist eine 30-Zone ein selbiges) muß eine Wendefläche für den dreiachsigen Müllwagen freigehalten werden. Bei einem Gewerbegebiet für einen Lastzug! Da Platz knapp ist, sind die Wendeanlagen i.d.R. nicht größer bemessen, als zwingend erforderlich. Somit sind Wendeanlagen für den fließenden Verkehr bestimmt, ein Parken verbietet sich von selbst und ist ein Verstoß gegen den §1 der StVO.

Der Abstand von der Wendeanlage beim Parken muß so bemessen sein, dass eine Behinderung ausgeschlossen ist und die Wendeanlage reibungslos zu befahren ist. Dies ist ganz klar vom Einzelfall abhängig.

Im Beispiel von heffe ist zu erkennen, dass die vier Fahrzeuge in der Anlage dort nicht stehen dürfen, da die Wendefläche mit einem Durchmesser von 22 Metern nicht gegeben ist. An der Straßenseite außerhalb, wo heffe i.d.R. steht, dürfte dies nach dem Luftbild kein Problem sein.

Bei dem Beispiel von audi90typ89 fährt der Mülli nach links oder rechts (ist dem Wenderadius egal) rein, setzt eine Fahrzeuglänge zurück, und fährt dann vorwärts wieder raus. Hier sollte der Abstand von 5,00 von der Wendeanlage, also am Ende des Bordradiusses ausreichend sein. Also so, wie audi90typ89 schon von sich aus steht.

Generell gilt: da es nur schwammige Vorschriften gibt und je nach Kutscher und Polizei die Parkweise als Behinderung ausgelegt werden kann, lieber einen Meter mehr Platz lassen.

Übrigens gehen schon einige Kommunen dazu über, die Flächen über Halteverbotsschilder eindeutig zu kennzeichnen, da Gretchen Müller die Größe der erforderlichen Freihalteflächen nicht einschätzen kann. Kommt der Müllwagen nicht rum, liegt der Tatbestand der Behinderung vor und sie ist dran.

Gilt nur für Einmündungen oder Kreuzungen, in der Kurve muß nur die Fahrbahnrestbreite gegeben sein. Stehen in Wendebereichen keine Schilder, kann , wenn dort in der gezeigten Art geparkt wird und päpstlicher als der Papst ist, mit der Begründung " parken an anderer Stelle als am rechten Fahrbahnrand " verwarnt werden. Gibt es Behinderungen, kann damit auch geschleppt werden. Allerdings waren mir Schilder immer lieber.

bei uns ist es ähnlich, 30iger Zone.

Der Müllwagen hat oft Probleme, weil ein Anwohner ständig vor seiner Garage parkt und das nicht längs, sondern Quer, also so, als wollte er in die Garage fahren. Dabei steht er wenige Meter im Abstand zu unserer Garage. Behinderung also ständig, Reden überflüssig, denn der Nachbar reagierte auf Anfragen sofort mit einem Anwalt. Ebenso reagiert er auf andere Art sogleich als STASI- Schläger. Was kann man mit dermaßen Übeltäter machen. Problem ist, daß sich der Bürgermeister scheut ein Parkverbotsschild aufzustellen, obwohl auf anderen Wendehämmern im Ort welche stehen. Es sollte der Gleichheitsgrundsatz gelten, das ist aber mit diesem Bürgermeister nicht machbar.

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