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Parken entgegen der Fahrspur. Hat der Korinthenkacker recht?
Mir ist gerade etwas haarsträubendes widerfahren.
Ich wollte gerade mein Autochen parken. Dabei fand ich eine Parklücke am linken Fahrbahnrand und parkte ein. Sofort schoss ein wutentbrannter Choleriker mit rotem Kopf auf mich zu und hat mit dem Ordnungsamt gedroht. Habe mich weichklopfen lassen, weil ich keine Lust auf diesen ganzen Heckmeck hatte. Natürlich hat er sich dann die Parklücke geschnappt.
Habe mir gerade einen Baldriantee aufgesetzt, sonst würde ich vermutlich ausrasten und den Nachbarschaftsfrieden erheblich stören, aber ich frage mich: War der Kerl im Recht?
Ich meine KLAR, auf einer breiten Hauptverkehrsader wäre es wegen des Gegenverkehrs nicht gerade vorteilhaft entgegen der Fahrrichtung zu parken. Aber es handelte sich um eine so enge Straße, dass sowieso nur eine Fahrspur vorhanden ist. Ob ich von links oder rechts rausfahre macht keinen Unterschied. Eventueller Gegenverkehr wird gleichermaßen gestört.
Wie seht ihr das?
Anhang: Bild der Straße.
Beste Antwort im Thema
Er hat recht. Das Parken ist grundsätzlich nur in Fahrtrichtung gestattet.
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14 Antworten
Er hat recht. Das Parken ist grundsätzlich nur in Fahrtrichtung gestattet.
Schade Dachte diese Straße hätte aufgrund der Beschaffenheit zumindest in gewissem Maße "Einbahnstraßencharakter".
Moin,
das lernt man in jeder Fahrschule, entgegen der Fahrtrichtung zu parken ist nur in Einbahnstraßen oder wenn rechts Schienen liegen erlaubt.
§12 (4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Fahrbahnseite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.
Zitat:
Original geschrieben von RainerSchreiner
Natürlich hat er sich dann die Parklücke geschnappt.
Wie seht ihr das?
Selber schuld. Was lernt man neben Parkregeln in der Fahrschule noch? Richtig, wenden in 3 Zügen. Nicht aufregen, wenden und SELBER richtig herum in der Lücke einparken. Das Vorrecht hattest ja du, du warst als erster an/in der Lücke.
Den Baldriantee hättest du danach dem anderen anbieten können
Ich wäre nicht weggefahren, denke ich.
Aber ich weiß, wie man sich fühlt, wenn so ein selbsternannter Sheriff rumpöbelt.
Einfach ätzend.
Wie der TE schon sagt, hat sich ein Hobbysheriff aufgeregt und mit dem Ordnungsamt gedroht weil der TE gegen die Fahrtrichtung parkte. Danach ist er selbst reingefahren. Wenn man das im voraus gewusst hätte, dann hätte ich gewendet und mein Auto richtig herum geparkt.
Wenn der TE aber nur ca. 10min geparkt hätte, dann hätte ich zum Hilfssheriff gesagt, dass er gerne das Ordnungsamt anrufen darf. Denn bis die kommen wäre man wieder weg gewesen.
Dass er im Recht war, wurde ja bereits ausgiebig erklärt.
Allerdings war er nicht im Recht, dir die Parklücke wegzuschnappen, wenn Du ihm gesagt hättest, dass Du nun beabsichtigst, dein Auto zu wenden und entsprechend der Fahrtrichtung einzuparken.
Ich hätte gewartet, bis er weg ist und dann korrekt eingeparkt.
@RainerSchreiner:
Lebtest Du in Felix Austria, hättest Du dem "Choleriker" bestellen können, er möge sich rasch trollen.
Ja, ich weiß, meine Feststellung hilft Dir hier in D wenig, - ich wollt's nur geschrieben haben.
Zitat:
Original geschrieben von DB NG-80
Moin,
das lernt man in jeder Fahrschule, entgegen der Fahrtrichtung zu parken ist nur in Einbahnstraßen oder wenn rechts Schienen liegen erlaubt. [...]
In Einbahnstrassen erst recht nicht.
Moin,
Ups hab mich da wohl verkehrt ausgedrückt, mein Fehler.
Zitat:
Original geschrieben von Rigero
@RainerSchreiner:
Lebtest Du in Felix Austria, hättest Du dem "Choleriker" bestellen können, er möge sich rasch trollen.
Ja, ich weiß, meine Feststellung hilft Dir hier in D wenig, - ich wollt's nur geschrieben haben.
Lebtest Du in England, hättest Du dem "Korinthenkacker / Choleriker / Kerl / selbsternannter Sheriff / Hobbysheriff" bestellen können, er möge die Fahrspur und die freien Parkplätze auf der anderen Straßenseite benutzen.
Herr schmeiss Hirn vom Himmel!
Gut, die Missachtung von §12 (4) StVO ist in D mit einem Verwarnungsgeld bewehrt, - doch wie hoch fällt es aus? Im Online-Bußgeldkatalog kann ich nichts darüber finden.
@rigide:
Eine wahrlich zwergenhafte Reaktion auf meinen - zugegeben - recht sinnfreien Beitrag. :/
Diesen getippt zu haben, bedauere ich gegenüber dem TE.
Zitat:
Original geschrieben von Rigero
Eine wahrlich zwergenhafte Reaktion auf meinen - zugegeben - recht sinnfreien Beitrag. :/
Diesen getippt zu haben, bedauere ich gegenüber dem TE.
Aber vielleicht hilfst du damit ja einem anderen Menschen, der nicht in Deutschland lebt
Das ein Engländer nach dieser Thematik - in deutscher Sprache - sucht, halte ich da deutlich unwahrscheinlicher
Zum Thema: ich hätte auch einfach gewendet...
Das fachliche Problem ist ja gelöst und aufgrund des zu beobachtenden Abdriftens der Diskussion - Schloss
twindance/MT-Moderation