- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Parken im Halteverbot und danach Gehweg !
Parken im Halteverbot und danach Gehweg !
Hallo liebe Autofahrer Gemeinde!
Eigentlich sehe ich ein fürs falsch Parken (kommt sehr selten vor )auch zu zahlen, habe aber jetzt 2 Situationen, bei denen ich mir irgendwie abgezockt vorkomme.
Ich parkte in Köln auf mit 2 Rädern auf dem Gehweg (Dort standen schon andere und ich habe nicht nachgedacht). Als ich wiederkam hatte ich ein Knöllchen von der Polizei am Auto, dass ich im Halteverbot stand und dafür bitte 15,- € zahlen sollte.
Soweit so gut ! Ich die Knolle direkt überwiesen. 3 Wochen später bekomme ich von der Stadt Köln die Aufforderung bitte 25,- € zu zahlen.
HÄ ??? Ich also hingeschrieben, dass ich diese Knolle bereits gezahlt habe (Kopie Überweisung und Knolle anbei).
Jetzt bekome ich die Antwort, dass dies zwar korrekt wäre, ich ja aber auch Menschen behindert hätte (sei mal dahingestellt). Ich hätte zwar die Strafe für das Zeichen 283 bezahlt, aber das Parken auf dem Gehweg sei damit noch nicht abgegeolte und die Strafe dafür wären noch einmal 25,- Teuros.
Ja soll mich dieser Spaß jetzt 40,- € insgesamt kosten ???
Sagt mir Bitte, dass dies nicht wahr ist.
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.
Gruß
Carsten
Beste Antwort im Thema
In diesem Fall liegt das Problem darin das er für das Falschparken ja schon das Knöllchen der Polizei anstandslos bezahlt hat und die Stadt Köln jetzt noch einen Nachschlag wegen dem Gehweg will.
Die Frage ist nicht ob er falsch geparkt hat,hat er.Die Frage ist ob Köln berechtigt ist für das gleiche Delikt unter einem anderen Tatbestand nochmals abzukassieren.
Manchmal wäre es hilfreich auch den Startbeitrag zu lesen.
Ähnliche Themen
41 Antworten
Wäre nach mM Tateinheit, also die höher anfallende OWi müsstest du zahlen.
Nur ob es sich lohnt dagegen anzugehen wegen im Endeffekt 15€ musst du wissen.
Wenn z.B. ein Passant dich zusätzlich angezeigt hat, wegen Behinderung, dann wäre dies Tatmehrheit und du müsstest tatsächlich beide Strafen bezahlen.
Sieh es einfach als Lehrgeld an und verbuche es unter Lebenserfahrung.
Da wäre es doch mal interessant ob sie überhaupt den zweiten Bescheid nachschieben dürfen wenn der Erste schon rechtskräftig wurde.
Ich würde diese Problematik mal im Verkehrsportal zur Diskussion stellen da dort Fachleute für so was sitzen.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Da wäre es doch mal interessant ob sie überhaupt den zweiten Bescheid nachschieben dürfen wenn der Erste schon rechtskräftig wurde.
Ich würde diese Problematik mal im Verkehrsportal zur Diskussion stellen da dort Fachleute für so was sitzen.
Das sehe ich ganz genau so! Dieses Nachkarten/zahlen ist wohl allerunterste Schublade.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Sieh es einfach als Lehrgeld an und verbuche es unter Lebenserfahrung.
Und wenn alle brav zahlen, kommen die Kommunen auf die Idee, das bald immer so zu handhaben.
So kann man natürlich die fest eingeplanten Einnahmen Buß/Verwarngelder um satte 120% erhöhen.
Der Staat sollte an die Börse gehen. Das schafft sonst kein Unternehmen!
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Da wäre es doch mal interessant ob sie überhaupt den zweiten Bescheid nachschieben dürfen wenn der Erste schon rechtskräftig wurde.
Ich würde diese Problematik mal im Verkehrsportal zur Diskussion stellen da dort Fachleute für so was sitzen.
Das ist interessant !
Ich sehe nicht ein zu zahlen nur weil ein Bürakrat denkt, dass probiere ich mal, denn
das Schreiben der Stadt ist ja nur eine Mutmassung, da es sich um die selbe Uhrzeit handelt, also 22.30 Uhr!
Lehrgeld zahle ich gerne, aber dann soll es auch gerecht zugehen !
Ich habe ja keine Anzeige eines Anwohners bekommen!
Wo finde ich denn dieses Verkehrportal?
Hier?
Wenn dem nämlich so sein sollte, dann gehe ich dagegen an !
Zitat:
Original geschrieben von caggi
Zitat:
Wo finde ich denn dieses Verkehrportal?
www.verkehrsportal.de/board/index.php
Abteilung Verwarnungs- und Bußgeld
Mußt dich halt anmelden,aber für solche Sachen dürfte es eines der besten Foren sein.
Nicht zuletzt deswegen weil da ein paar dabei sind die in gewissem Umfang Rechtsberatung geben dürfen.Juristen dürfen ja,zumindest können sie etwas weiter gehen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Sieh es einfach als Lehrgeld an und verbuche es unter Lebenserfahrung.
Lehrgeld wäre für mich eine angemessene Strafe, aber ich verdiene mein Geld auch hart und habe keine Lust es zum Fenster rauszuschmeissen!
Carsten
Zitat:
Original geschrieben von caggi
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Sieh es einfach als Lehrgeld an und verbuche es unter Lebenserfahrung.
Lehrgeld wäre für mich eine angemessene Strafe, aber ich verdiene mein Geld auch hart und habe keine Lust es zum Fenster rauszuschmeissen!
Carsten
Gerade ein Bezug auf Bussgelder gibt es da eine unwahrscheinlich einfache Lösung. Ich wende die schon seit Jahren erfolgreich an.
Die Strafe zahlst Du ja freiwillig. Du hast doch 100% gewusst, dass man ohne entsprechende Beschilderung nicht halb auf dem Gehweg parken darf? Zahlen und in Zukunft zu den Personen gehören, die sich nicht durch Gruppenzwang zu soetwas gezwungen fühlen, ist das Klügste und Nervenschonendste.
P.S. Musste auch mal zahlen, weil ich anderen blind "nachgefalschparkt" habe.
In diesem Fall liegt das Problem darin das er für das Falschparken ja schon das Knöllchen der Polizei anstandslos bezahlt hat und die Stadt Köln jetzt noch einen Nachschlag wegen dem Gehweg will.
Die Frage ist nicht ob er falsch geparkt hat,hat er.Die Frage ist ob Köln berechtigt ist für das gleiche Delikt unter einem anderen Tatbestand nochmals abzukassieren.
Manchmal wäre es hilfreich auch den Startbeitrag zu lesen.
Bei uns werden solche Doppelahndungen eingestellt. Ich verstehe nur nicht, wieso hier angeblich die gleiche Uhrzeit, 22.30 Uhr vermerkt sein sollte. Normal hätte da " Räder Gehweg, 2 Räder Fahrbahn " vermerkt sein müssen und beide Verwarnungen am Fahrzeug sein müssen. Oder kam das ohne Benachrichtigung ? Arbeiten in Kölle die Stadtschreiber solange ? Waren die zusammen da ? Fragen, über Fragen....
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
In diesem Fall liegt das Problem darin das er für das Falschparken ja schon das Knöllchen der Polizei anstandslos bezahlt hat und die Stadt Köln jetzt noch einen Nachschlag wegen dem Gehweg will.
Die Frage ist nicht ob er falsch geparkt hat,hat er.Die Frage ist ob Köln berechtigt ist für das gleiche Delikt unter einem anderen Tatbestand nochmals abzukassieren.
Manchmal wäre es hilfreich auch den Startbeitrag zu lesen.
Ich habe den Beitrag ganz genau gelesen. Und ich weiß auch worum es geht. Meine Empfehlung zu zahlen, ist auch nur für diejenigen gedacht, die klug genug sind, eine Kosten/Nutzen Rechnung zu machen.
Ob der TE oder Du dazu gehörst kann ich doch nicht wissen und ist mir eigentlich auch egal. Das sich viele wegen so einer Sache nur noch von ihrem gekränkten Ego leiten lassen und aus Prinzip alle möglichen Schritte einleiten ist ja auch ihr gutes Recht. Ist ja auch gut, dass es solche Leute gibt. Bringt im Einzelfall jedoch nichts.
Was ist besser:
1) Sich ärgern über die beiden Bußgelder, obwohl man im Halteverbot UND auf dem Gehweg geparkt hat. Viel Zeit und Mühe investieren, um im Endeffekt vielleicht nur die 25 Euro für Behinderung zahlen zu müssen.
2) 40 Euro zahlen, sich nicht ärgern und in Zukunft einfach regelkonform parken.
Und das hat NICHTS mit Obrigkeitshörigkeit zu tun, sondern ist halt einfach der clevere (und im Endeffekt billigere) Weg.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Arbeiten in Kölle die Stadtschreiber solange ?
In manchen Bezirken ist es sicherlich lukrativ spätabends bis in die Nacht zu kontrollieren.Seien es nun Wohngegenden mit Parkplatzmangel oder im Umkreis von Gaststätten.In beiden Fällen dürfte die Trefferquote um 22:30 Uhr größer sein als am Mittag.
Zitat:
Original geschrieben von pinguino
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
In diesem Fall liegt das Problem darin das er für das Falschparken ja schon das Knöllchen der Polizei anstandslos bezahlt hat und die Stadt Köln jetzt noch einen Nachschlag wegen dem Gehweg will.
Die Frage ist nicht ob er falsch geparkt hat,hat er.Die Frage ist ob Köln berechtigt ist für das gleiche Delikt unter einem anderen Tatbestand nochmals abzukassieren.
Manchmal wäre es hilfreich auch den Startbeitrag zu lesen.
Ich habe den Beitrag ganz genau gelesen. Und ich weiß auch worum es geht. Meine Empfehlung zu zahlen, ist auch nur für diejenigen gedacht, die klug genug sind, eine Kosten/Nutzen Rechnung zu machen.
Ob der TE oder Du dazu gehörst kann ich doch nicht wissen und ist mir eigentlich auch egal. Das sich viele wegen so einer Sache nur noch von ihrem gekränkten Ego leiten lassen und aus Prinzip alle möglichen Schritte einleiten ist ja auch ihr gutes Recht. Ist ja auch gut, dass es solche Leute gibt. Bringt im Einzelfall jedoch nichts.
Was ist besser:
1) Sich ärgern über die beiden Bußgelder, obwohl man im Halteverbot UND auf dem Gehweg geparkt hat. Viel Zeit und Mühe investieren, um im Endeffekt vielleicht nur die 25 Euro für Behinderung zahlen zu müssen.
2) 40 Euro zahlen, sich nicht ärgern und in Zukunft einfach regelkonform parken.
Und das hat NICHTS mit Obrigkeitshörigkeit zu tun, sondern ist halt einfach der clevere (und im Endeffekt billigere) Weg.
Halt mein Lieber !
Sonst bin ich ja Deiner Meinung, aber in diesem Fall NICHT!
Denn: Wenn jeder so denkt, wo kommen wir dahin ! Anarchie der Stadte & Gemeinden uns einfach abzukassieren!
Es ist leider eine häufige Mentalität der Deutschen alles als Gott gegeben hinzunehmen um blos keinen Ärger zu bekommen! Nein, nein!
Irgendwann ist jeder mal dran sich zu wehren, damit Andere davon in Zukunft profitieren!
Wenn jeder so handeln würde und alles hinnähme, dann gäbe es jetzt auch keine Pendlerpauschale ab dem ersten KM mehr! Denk mal drüber nach !!!!
Gruß
Carsten