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Parken in Umweltzone

Themenstarteram 15. Februar 2012 um 12:30

Hallo,

meine Freundin hat vor dem 30.12 ihren Wagen vor ihrer Haustüre abgestellt und ist jetzt seit dem 10.1 im Ausland. Jetzt kam ein Brief an, dass der Parkplatz auf dem sie steht mittlerweile (seit dem 1.1) zur Umweltzone grün gehört, sie hat aber nur eine gelbe Plakette. Jetzt soll sie 40€ zahlen und einen Punkt bekommen. Meint Ihr man kann da was machen, immerhin ist sie nicht in eine Umweltzone reingefahren sondern steht nur da, so dass es keine Rolle spielt, ob sie einen Partikelfilter hat oder nicht. Ein stehender Wagen schadet der Umwelt schließlich nicht.

 

Beste Antwort im Thema

Der Wagen steht dort und die 40€+1Punkt sind Willkür.

Wurde der Wagen vor Einführung in die Zone gefahren, hat es die Behörde nicht zu interessieren (Ankündigung hin, oder her).

Ich nenne das eher Inkompetenz und Geiertum.

Schaltet einen Anwalt ein, oder richtet der Behörde den Sachverhalt.

Wie der Wagen wieder aus der Zone rauskommt?

Antwort "Schieben, abschleppen, usw.... :D"

Bei dem Thema Umweltzone stellen sich eh meine Nackenhaare auf!!!

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Hier solltet ihr einen Rechtsanwalt einschalten, der gegen diese Behördenwillkür vorgeht.

Ich bin mir da nicht so sicher, ob Behördenwillkür vorliegt.

Der Wagen muss ja auch irgendwie in diese Umweltzone reingekommen sein. Ich denke, dass ich es bezahlen würde, da ein Anwalt teurer käme und ich dann das Buß-Geld trotzdem bezahlen müsste zudem... Der Punkt verschwindet wieder und 40€ sind nicht die Welt.

Allerdings würde ich mich, wenn ich keinen anwältlichen Rat umsonst bekäme erstmal genauestens einlesen in die Verkehrsparagraphen.

siehe BKaTV Nr. 153

"Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbotes zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen"

 

Teilnahme am Verkehr erfogt nicht nur durch Fahren, sondern auch durch Parken!

 

O.

 

Wieso " Behördenwillkür "? Wer soll denn wissen wie lange die Karre da schon steht.Wenn in der Zwischenzeit die " Umweltzone " sich geändert hat mit den Belegen für den Flug bzw. den Aufenthalt zur Bußgeldstelle.

Der springende Punkt ist doch das sie VOR der Einrichtung der Umweltzone dort geparkt hat!

Ich denke allerdings das ihr nicht völlig von der Zone überrascht worden seid oder? Da wird doch vorher bestimmt mal eine Information vorgelegen haben das ab dem 1.1. dort nun eine (grüne) Zone entsteht. Von daher würde ich sagen "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Zitat:

Original geschrieben von Prana7

...meine Freundin hat vor dem 30.12 ihren Wagen vor ihrer Haustüre abgestellt...

Auf öffentlichem Grund oder in einer privaten Parkbucht?

Könnte man versuchen.

Aber unter Umständen würde das als Schutzbehauptung vom Richter gewertet werden. "nach allgemeiner Lebenserfahrung" - nunja.

Vor Gericht und auf hoher See...

 

Alternativ würde ich vermutlich nicht wissen wer gefahren ist und das ganze auf die HALTERHAFTUNG (aka Kostentragungspflicht des Halters) im ruhenden Verkehr laufen lassen, das wäre kein Punkt und nur 18,50 €.

Allerdings nur solange wirklich niemand fahrend erwischt wurde.

Der Wagen steht dort und die 40€+1Punkt sind Willkür.

Wurde der Wagen vor Einführung in die Zone gefahren, hat es die Behörde nicht zu interessieren (Ankündigung hin, oder her).

Ich nenne das eher Inkompetenz und Geiertum.

Schaltet einen Anwalt ein, oder richtet der Behörde den Sachverhalt.

Wie der Wagen wieder aus der Zone rauskommt?

Antwort "Schieben, abschleppen, usw.... :D"

Bei dem Thema Umweltzone stellen sich eh meine Nackenhaare auf!!!

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

Bei dem Thema Umweltzone stellen sich eh meine Nackenhaare auf!!!

Dann soltest du dich dadurch nicht selbst einmal in Gefahr bringen und blechen müssen. ;) Nur weil's dir gegen den Strich geht, heisst es nicht, dass es für dich nicht gilt.

am 15. Februar 2012 um 14:37

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

siehe BKaTV Nr. 153

"Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbotes zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen"

Teilnahme am Verkehr erfogt nicht nur durch Fahren, sondern auch durch Parken!

Das betrifft aber a) nur den Fahrer und nicht den Halter und b) ist das Benutzen eines Fahrzeugs in der Umweltzone auch ohne Plakette erlaubt, wenn während der Fahrt jemand mit SBA und Merkzeichen aG, BL und wenn ich mich nicht irre auch H im Auto dabei ist.

Wenn ich mein Auto an die Straße abstelle und verreise, zwischenzeitlich dann ein Haltverbot (für eine Baustelle) ordnungsgemäß eingerichtet wurde, und die das Fahrzeug abgeschleppt wird, muss das er Halter auch bezahlen, da er jemanden beauftragen muss, der regelmäßig nach dem Fahrzeug sieht. Gab es mal ein Gerichtsurteil zu.

Denke das wird hier ähnlich sein. Die Umweltzone bzw. die Verschärfung auf "grün"wird sicher lang und breit vorher angekündigt worden sein.

Auch wenn ich von den Umweltzonen gar nix halte. Und die sollten lieber Punkte für nicht ordnungsgemäß gesicherte Kinder verteilen.

Wir sollten dabei aber immer im Hinterkopf behalten, daß im Zuge der Neuordnung der Flensburger Verkehrssünderkartei die Punktevergabe für den Umweltplaketten-Unsinn abgeschafft werden soll.

Allein vor diesem Hintergrund erscheint es schon sinnvoll, im vorliegenden Fall juristisch zu intervenieren.

Lachthaft so manche Argumentierung hier.

Auch wenn die Umweltzonen politischer Blödsinn sind, es besteht die Regelung.

Das Auto steht in einer, also hat es auch zu gelten und wird entsprechend geahnded.

Ich sehe da keine Chance, auch wenn es nur stand, wie soll es da wieder weg? Abschleppen?

Ansonsten dazu:

Zitat:

Wenn ich mein Auto an die Straße abstelle und verreise, zwischenzeitlich dann ein Haltverbot (für eine Baustelle) ordnungsgemäß eingerichtet wurde, und die das Fahrzeug abgeschleppt wird, muss das er Halter auch bezahlen, da er jemanden beauftragen muss, der regelmäßig nach dem Fahrzeug sieht. Gab es mal ein Gerichtsurteil zu.

Finde ich schon passend.

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

...auch wenn es nur stand, wie soll es da wieder weg? Abschleppen?

Die Chance dazu darf man dem Fahrzeughalter nicht versagen.

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