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Parken ohne Kennzeichen vor der Zulassungsstelle?
Hallo!
Ich möchte mein Auto an meinem neuen Wohnort ummelden, das heißt es müssen/sollen neue Kennzeichen ran. Für die Ummeldung müssen ja die bisherigen Kennzeichen zur Entstempelung vorgelegt werden. Darf man denn vor der Zulassungsstelle einfach so ohne Kennzeichen parken? Das Auto ist zugelassen und versichert, nur das die dies aussagenden Kennzeichen eben nicht am Auto, sondern mit mir im Wartezimmer der Zulassungsstelle sind, was ja von Polizei, Politessen und sonstigen Anschwärzern nicht erschichtlich ist.
Beste Antwort im Thema
Sicherlich ist das möglich !
Es ist jederzeit nachweisbar, dass man just das Fahrzeug umgemeldet hat. Keine Politesse oder auch Polizei wird dageben etwas machen können. Ich glaube auch kaum, dass eine von dem genannten Personenkreis so du.... ist.
Selbst wenn eine von den genannten Personen ein Verfahren eröffnen würde, müsste dies wieder zuück genommen werden, weil, wie Du ja selbst schon geschrieben hast, die Schilder zwangsläufig zur Entwertung vorzulegen sind.
Einzige Allternative, die Schabearbeiter der Zulassungsstelle bemühen sich bei jeder Zulassung/Außerbetriebsetzung, bei der Schilder zu entwerten sind nach draußen und machen das vor Ort
Nette Grüße
Rolf
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80 Antworten
Hat Eure Behörde keinen eigenen Parkplatz?
Sicherlich ist das möglich !
Es ist jederzeit nachweisbar, dass man just das Fahrzeug umgemeldet hat. Keine Politesse oder auch Polizei wird dageben etwas machen können. Ich glaube auch kaum, dass eine von dem genannten Personenkreis so du.... ist.
Selbst wenn eine von den genannten Personen ein Verfahren eröffnen würde, müsste dies wieder zuück genommen werden, weil, wie Du ja selbst schon geschrieben hast, die Schilder zwangsläufig zur Entwertung vorzulegen sind.
Einzige Allternative, die Schabearbeiter der Zulassungsstelle bemühen sich bei jeder Zulassung/Außerbetriebsetzung, bei der Schilder zu entwerten sind nach draußen und machen das vor Ort
Nette Grüße
Rolf
Wenn Du dort parkst wo die Zulassungstelle ist, dann wirst Du nicht der Einzigste ohne Kennzeichen sein.
Also alles in Ordnung.
MfG aus Bremen
Liegt wohl im Ermessen der entsprechenden Politesse bzw der ***edit Mod***, denn wenn man zb ausschließlich an der Straße parken kann/muss, wäre die Strafe theoretisch gerechtfertigt.
Bei uns gäbs dafür 100%ig Sanktionen.
Moin,
ich habe einen Beitrag sowie den Kontext dazu eiditiert, und bitte darum, In Zukunft auf die Netiquette zu achten.
MfG
invisible_ghost
MOD
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
Moin,
ich habe einen Beitrag sowie den Kontext dazu eiditiert, und bitte darum, In Zukunft auf die Netiquette zu achten.
MfG
invisible_ghost
MOD
-sorry... ist mir irgendwie - entglitten...
Alex
Bitte ... !!!!!!!
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
Moin,
ich habe einen Beitrag sowie den Kontext dazu eiditiert, und bitte darum, In Zukunft auf die Netiquette zu achten.
MfG
invisible_ghost
MOD
Nach diesem Bericht war heute selbst bei unseren größeren Lokalsendern die Abzocke des Ordnungsamtes ein großes Thema. Meine Umschreibung war zwar nicht die netteste, aber mit Sicherheit auch nicht gelogen.
Zitat:
Original geschrieben von Prijnce
Nach diesem Bericht war heute selbst bei unseren größeren Lokalsendern die Abzocke des Ordnungsamtes ein großes Thema. Meine Umschreibung war zwar nicht die netteste, aber mit Sicherheit auch nicht gelogen.
Entschuldige deine Umschreibung war unterste Schublade.
Wann wir ein Knöllchen ausgestellt??
Wann irgend etwas nicht den "Vorschriften" entspricht.
Es ist halt so wie überall.
Manchmal trifft man auf Menschen die eine sehr enge Auslegung haben.
Andere handeln im Rahmen ihres möglichen Spielraums. Vorallem dann, wenn man persönlich mit der Person spricht.
Es war vor ca. 20 J eine fremde Stadt.
Als ich zum Fahrzeug fand ich einen unangenehmen Zettel vor. Was tun. Ganz in der Nähe war ein Gasthaus davor eine größere Anzahl von Polizeifahrzeugen.
Ich ging hinein und sprach den nächsten Polizisten an.
Das Ende der Geschichte an Stelle einer Anzeige nur 100 S
Geht doch gar nicht anders, altes Kennzeichen demontierten, Nummer ziehen, Laufzettel holen und der Reihe nach abarbeiten, bis die neuen Kennzeichen dran sind.
Sollte in der Zeit widererwarten eine Knolle oder ein gelber oder roter Zettel an der Scheibe kleben, wird die Sache im Nichts verlaufen, da das Fahrzeug nicht noch am selben Tag geöffnet wird, um die Fahrgestellnummer zu lesen, sollte die FIN von aussen lesbar sein, auch kein Problem, die Quittungen der Zulassungsstelle und des Schilderprägers beim Ordnungsamt vorlegen.
Die Kosten und Gebühren gehen in dem Fall zu Lasten der Gemeinde.
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Es ist jederzeit nachweisbar, dass man just das Fahrzeug umgemeldet hat. Keine Politesse oder auch Polizei wird dageben etwas machen können.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Die Kosten und Gebühren gehen in dem Fall zu Lasten der Gemeinde.
Wenn ihr euch da mal nicht gewaltig täuscht... Im öffentlichen Verkehrsraum haben bei einem zugelassenen Fahrzeug die Kennzeichen dran zu sein. Punkt aus, basta. Und wenn man die Kennzeichen nun weg macht, dann kanns dafür eine entsprechende Ahndung geben. Denn NIEMAND wird gezwungen, mit dem Auto zur Zulassungsstelle zu fahren und dort im öffentlichen Verkehrsraum zu parken (nein, auch nicht in Frankfurt...). Es gibt IMMER eine Möglichkeit. Wenn man also genau dem Gesetzeswortlaut folgt, dann wird JEDE Politesse oder Polizei was machen können. Dass in solchen Fällen eine entsprechende Eingabe bei der ausstellenden Stelle sehr gute Aussichten hat, steht wieder auf einem ganz anderen Blatt...
Zitat:
Original geschrieben von Prijnce
Liegt wohl im Ermessen der entsprechenden Politesse bzw der ***edit Mod***, denn wenn man zb ausschließlich an der Straße parken kann/muss, wäre die Strafe theoretisch gerechtfertigt.
Bei uns gäbs dafür 100%ig Sanktionen.
Sorry, aber das glaubt Dir keiner !
In diesen Momenten gibt es keine Ordnungsstrafen, der Gesetzgeber schreibt ja sogar vor, das die Kennzeichen vorzulegen sind. Allein bei einer Außerbetriebsetzung ist das der Fall. Hier ist es sogar erlaubt mit den Fahrzeug zur Zulassungsstelle zu kommen und anschl. auch noch eine Bestimmungsfahrt zu machen, die innerhalb des Kreisen/Stadt max. anl. Kreis oder Stadt ist.
Ich glaube kaum, dass Du dein Fahrzeug auf den Rücken schnallst und es mit in die Zulassungsstelle nimmst, oder ? und wenn es sogar der Gesetzgeber eine Erlaubnis erteilt mit dem Fahrzeug vorzufahren, wird er sicherlich keine Saktionen durchführen, wenn klar zu beweisen ist, dass sich der Halter kurzfristig zur Erledigung im SVA aufhält.
Wenn dem so wäre, dass werde ich Morgen unsere Bußgeldstelle darauf aufmerksam machen, dass jede Menge Owig´s eingeleitet werden müssen, weil etwa 10.000 Fahrzeuge im Jahr bei uns in der Zulassungsstelle außer Betrieb gesetzt werden. Davon stehen sicherlich 7000 ohne Schilder kurzzeitig im öffentlichen Verkehrraum !!!
Das ist bei einer Ummeldung unmöglich die Kennzeichen am Fahrzeug zu lassen, da die bisherigen Kennzeichen erst gesichtet dann entwertet werden müssen, bevor neue zugeteilt werden können, kann die Gemeide die Gebühren bei sich selbst kassieren.